Stimme Dir zu Thorsten! So ist nunmal das Gesetz: Entstandener Schaden muss (hier in Geldwert) wieder gut gemacht werden. Gesetz ist auch: Dem Geschädigten steht die Kohle für eine Reperatur zu. In einer Fachwerkstatt. NICHT EIGENLEISTUNG. Repariert er selber, oder gar nicht, steht ihm die Gutachtensumme OHNE Märchensteuer zu. Werden Rechnungen eingereicht über Teileeinkauf, gibt es dafür auch noch die Märchensteuer wieder. Ihm nun weniger zu geben, nur weil er in "Eigen-Leistung" repariert hat, ist nicht OK! Ob es der Wagen jetzt wirklich wert ist, oder nicht, sei jetzt mal dahingestellt. Der Gutachter wird das schon so gemacht haben, dass der Wert hinkommt. Ansonsten kann die Versicherung ja zu ihren Kosten ein Vergleichsgutachten erstellen. Aber einfach Kohle abziehen ohne richtige Begründung ist nicht. Um da mal genaueres sagen zu können, müsste ich aber mal das Gutachten sehen.... es gibt nämlich häufig Punkte, die ohne Rechnungsnachweis gestrichen werden, wie zum Beispiel "Verbringungskosten". Ist auch völlig OK so, weil die ja nicht angefallen sind, und es ja nur um den Schaden selber geht. Versteh aber auch nicht, warum der Anwalt da nix zu verlauten lässt! Gruß