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VD

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Alle erstellten Inhalte von VD

  1. Das wird der PI kaum merken/feststellen, außer man schubst ihn drauf = sagt es ihm. Kommt es aber wegen sowas zu einem Unfall, und da kommt ein Gutachter dran, sieht es schon wieder anders aus. Der sucht ja dann richtig.
  2. Noch ne lurze Anmerkung, weil guten Beitrag dazu grade gefunden: "...Allerdings ist in der Branche der Pulverbeschichter wohl nicht allgemein bekannt, dass thermische Verfahren für die Felgenaufbereitung generell verboten sind. Der Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) im Bundesverkehrsministerium hat in einem Grundsatzpapier zur Radaufbereitung nämlich festgelegt, dass bei Lackierarbeiten eine maximale Einwirktemperatur von 90 Grad Celsius und eine Einwirkzeit von 40 Minuten nicht überschritten werden darf, Pulverbeschichtungen mit höheren Temperaturen und Einwirkzeiten und das thermische Entlacken nicht zulässig sind. ..." Quelle: http://flgndc.com/nice-to-know/ Was dann meine Argumentation mit der Ofentemperatur auch egal werden lässt.
  3. Es ist so einfach, weil es da nur zulässig oder nicht zulässig gibt. Die Anweisung der technischen Leiter ist da unmissverständlich. Nicht zulässig und bei Auffälligkeit mindestens als erheblicher Mangel bei einer Hauptuntersuchung einzustufen. Die Pseudoargumentation mit dem Zustand des Ausgangsprodukts ist Blödsinn. Es wird zwanghaft versucht eine Lücke herbeizudiskutieren. Daraus folgen dann solche Diskussionen wie hier. Dabei ist es eindeutig geregelt. Du hast Recht. Damit soll es dann aber auch gut sein. Alle Leser hier wurden jetzt auf die Problematik hingewiesen und können sich selber überlegen ob sie das beachten oder nicht. Sind ja alle alt genug.
  4. Du hast es geschafft dieses Thema ausführlich innerhalb von ca. 90 Minuten zu recherchieren und den ganzen geschriebenen Mist auszusortieren? Um das ganze zu vereinfachen: Ich denke ausschlaggebend sind hier die Anweisungen der technischen Leiter der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und technischen Prüfstellen. Und deren Anweisung lautet, dass nachträgliches Pulverbeschichten nicht erlaubt ist, da eine Dauerfestigkeit nicht gewährleistet werden kann. An diese Anweisung hat sich jeder PI und aaS zu halten. Und wenn es hart auf hart vor Gericht kommt, wird kein Sachverständiger ausschließen können, dass es nicht doch zu Problemen auf Grund der Pulverbeschichtung kommen kann. Und darum geht es nunmal im Straßenverkehr und bei der Überwachung: Gefahren ausschließen. Und das geht darüber, dass man die Risiken kennt. Kann man die Risiken nicht benennen, ist es nicht genehmigungsfähig. Da zählt dann auch keine noch so ausführlich recherchierte Internetmeinung.
  5. Lustig wie Du Deinen Kenntnisstand einordnest. Die eigentlich angestrebte Temperatur beim Pulverbeschichten sollte nicht zu einer Gefügeänderung führen. Nur kann nicht sichergestellt werden, dass es im Ofen nicht Zonen mit heisseren Spots gibt. Einer der Gründe, warum große Felgenhersteller dies nicht mehr machen... Und wenn die das schon in ihren Öfen nicht hinbekommen, dann bekommt es der kleine Felgenspezi um die Ecke mit Sicherheit nicht hin. Aber egal... In 99,5 % aller Fälle passiert vermutlich nix. Jeder kann machen was er will. Soll er auch. Aber man sollte wissen, welche Konsequenzen das hat. Unabhängig davon welche MEINUNG Du vertrittst. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sagen etwas anderes.
  6. Achtung. Wenn Du "aufbereitete" Felgen wie die in Deinem Link kaufen willst: Immer dran denken, dass eine nachträgliche Pulverbeschichtung die Betriebserlaubnis der Räder erlöschen lässt.
  7. Dann einfach, wenn Du ihn irgendwann wieder zulassen willst, ne HU machen und fäddisch... Viel Freude damit. Wird ja einer der ältesten hier sein. Gibt es nen Produktionstag? Motorisierung? Mehr Infos....
  8. Lasst die Vollabnahme weg. Hatte das Fahrzeug mal eine deutsche Betriebserlaubnis und war nicht im Ausland zugelassen oder eine EG-Typgnehmigung (kommt beim e30 nicht in Frage) und war nicht außerhalb der EU zugelassen, bestehen diese immer noch. Sind alle Fahrzeugdaten vorhanden, dazu zählen: - Fahrzeugbrief alt und Abmeldebescheinigung oder - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein neu und gleichzeitig Abmeldebescheinigung) und Teil II (Fahrzeugbrief neu) oder - COC-Papier bzw. EU-Fahrzeugpapiere dann braucht das Fahrzeug nur eine Haupt- inkl Abgasuntersuchung. Das KBA hat früher die Fahrzeugdaten des betreffenden Fahrzeug nach 7 Jahren gelöscht. Da brauchte man eine Vollabnahme (§21 STVZO) - Einzelbetriebserlaubnis. Das ist heutzutage aber nicht mehr notwendig, wenn die technischen Daten vorliegen.
  9. Doch, können die. Und tatsächlich wäre das jetzt nur eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (ohne technische Änderung - weil die ist ja schon durchgeführt und abgenommen). Und auch das sollte der Mann von der GTÜ dürfen. Rad-Reifen ist was anderes. Die sind zum Wechseln vorgesehen. Genau so ist es. Aber vielleicht hat er das getan und die Dame von der Zulassungsstelle, die das in die Papiere gebracht hat, hat nicht richtig gelesen. Wie oben schon gesagt: Rad-Reifen ist zum wechseln da. Das Fahrwerk hingegen ist nur mit viel Aufwand zu wechseln. Da bei einer Anbauabnahme auch nachgeschaut wird, ob der An-/Umbauer auch ordentlich gearbeitet hat, SOLLTE ein FAhrwerk im Normalfall nur einmal im Schein stehen. -------------------------------------- Nichtsdestotrotz. Der Inscheniör von der GTÜ hat recht. Das Fahrwerk sollte raus. Ist aber kein großer Akt und kann er normalerweise so machen. Ob es daür unbedingt ne Anbauabnahme sein soll, kann man drüber streiten. Aufwand ist es aber eigentlich nicht, da nur Papierkram. Kosten sollte das ganze grundsätzlich nicht mehr als 50 €. Warum der aber die komplette Arbeit abgelehnt hat, ist mir ein Rätsel.
  10. VD

    Lage der Nation...Thread?

    https://www.tagesschau.de/investigativ/zapp/verschwoerungserzaehlungen-umfrage-101.html Bedenklich...
  11. VD

    Lage der Nation...Thread?

    Was sieht man denn wenn man aufwacht? Ich raff' das nicht.
  12. VD

    Lage der Nation...Thread?

    Welch ein Glück.... Aber ob das so stimmt? Das steht doch alles in den Main-Stream-Medien. Denen ist nicht zu trauen.
  13. VD

    Lage der Nation...Thread?

    Sorry, ich bin es selbst. Wenn ich das richtig im Kopf hab, stehst Du doch so auf "hinterfragen". Es muss doch kritisch hinterfragt werden. Sonst geht die Nation vor die Hunde. Die Medien machen es doch nicht. Da muss man schon selbst ran.
  14. VD

    Lage der Nation...Thread?

    Hmmm... sorry, offenbar kann ich für Deine Herleitung nicht klar genug denken. Ich erkenne einfach nicht den Sinn hinter dem, was Du da schreibst. Auf was möchtest Du genau hinaus? Eine Antwort auf meine oben gestellten Fragen ist das jedenfalls nicht.
  15. VD

    Lage der Nation...Thread?

    Ähhh... ja... das sind sie.Du darfst mir aber gerne per Argumentation und mit vernünftigem Quellennachweis das Gegenteil beweisen.
  16. VD

    Lage der Nation...Thread?

    Das: ist keine vollumfängliche Antwort auf meine explizite Nachfrage zu Deinem populistischen Aussagen:
  17. VD

    Lage der Nation...Thread?

    Könntest Du diese Behauptung bitte mit konkreten Zahlen unterfüttern und dann bitte noch klar herausarbeiten, wieviele von den 500 Randalierern in Stuttgart, einen deutschen Pass hatten, der ihnen nach Deinen Kriterien zur Einbürgerung (bitte auch diese Kriterien beschreiben), nicht zugestanden hätte?
  18. VD

    Lage der Nation...Thread?

    Hergott, lest Ihr eigentlich noch selbst was ihr da schreibt? Verschwörungstheorien, Afd-Thesen-Geschwurbel, rechtes rumgeseiere, Medienbashing.... ich kann gar nicht so viel essen, wie ich da kotzen möchte... Kommt aus Eurer Filterblase und fangt an wieder nachzudenken und zu differenzieren. Das Leben ist nicht nur schwarz-weiß. Wenn für alle die von Euch geforderten harten Regeln gelten würden, würden sich einige hier ganz schön umsehen. Oder sollen die nur für die anderen gelten?
  19. VD

    Lage der Nation...Thread?

  20. Ziehen wir die beiden hier behandelten Themen doch ein wenig auseinander, damit es nicht weiter zu Verwirrungen kommt: Gutachten zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer: Hier wird kein Wert festegelt. Es geht einzig und allein darum, ob das Fahrzeug die Bedingungen erfüllt (30 Jahre seit EZ, Um- und Anbauten, oder insgesamt zulässige Abweichungen hiervon). Dies berechtigt das Fahrzeug zum führen eines H auf dem Kennzeichen. Dies geht einher mit keine Verpflichtung mehr zur Feinstaubplakette und einem einheitlichen Steuersatz von ca. 192 € pro Jahr für PKW. Lohnt sich bei auf Euro2 umgerüstete e30 eigentlich nicht, da diese grundsätzlich günstiger sind. Bis vor 3 Jahren war eine Saisonzulassung in Verbindung mit H nicht möglich. Inzwischen ist es das aber, daher verringert sich bei Saisonzulassung die Differenz. Üblicherweise sind mit H-Kennzeichen zugelassene Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen. Alle zwei Jahre wird das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung wieder darauf untersucht, ob die Bedingungen zur Einstufung als historisches Fahrzeug noch gegeben sind. So ein Gutachten kann üblicherweise von jedem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation (GTÜ, TÜV, Dekra, KÜS, etc.) erstellt werden und wird - im Normalfall - direkt in Verbindung mit einer Hauptunterschung erstellt. Gutachten zum Fahrzeugwert bzw. Oldtimerversicherung Hier geht es einzig und allein um die Bewertung des Fahrzeug für die Teil- und/oder Vollkaskoversicherung. In den normalen Versicherungsbedingungen ist die Höchsterstattung gedeckelt auf den Neupreis des Fahrzeugs. Einige e30 übertreffen aber mit Ihrem jetzigen Wert den ehemaligen Neupreis schon heute. Wenn man dann nicht mit der Versicherung vereinbart hat, dass ein gewisser Wert (Markt- oder Wiederbeschaffungswert) abgedeckt ist, bekommt man schnell zu wenig Geld. Außerdem beugt so ein von der Versicherung vorher anerkanntes Gutachten Diskussionen im Schadenfall (Diebstahl, Brand, eigenverschuldeter Unfall, etc.) vor. Wichtig ist halt bei einem guten Fahrzeug den guten Zustand auch verbindlich dokumentiert zu haben. Denn soll die Versicherung leisten und das Fahrzeug ist nicht mehr auffindbar (Diebstahl) oder der Zustand nicht ordentlich ermittelbar (Brand) fehlen dem Versicherungsgutachter wichtige Anhaltspunkte und dann wird nur vom Schnitt ausgegangen. Oldtimerversicherungen haben oft zusätzliche Bedingungen, wie z.B. keine Alltagsfahrten (zusätzliches Alltagsfahrzeug notwendig), geringe km-Laufleistung, grundsätzlich keine Fahrer unter 23... etc. Dies muss man natürlich vorher abklären. Ansonsten ist die Versicherung üblicherweise wesentlich günstiger als eine normale Kfz-Haftpflicht inkl. Vollkasko. Die Oldtimer-Versicherungspolicen sind nicht zwingend an die Zulassungs-Einstufung mit H-Kennzeichen gebunden. Zum Beispiel versichert die LVM schon Fahrzeuge in der Oldtimerversicherung ab 25 Jahren nach EZ. Die zulassungsrechtliche Einstufung als Oldtimer (bzw. die nachgewiesene Möglichkeit dazu) kann etwas - aber nicht viel - werterhöhend fungieren. Ob das Gutachten vom jeweiligen Versicherer anerkannt wird, ist vorher mit der Versicherung abzuklären. Häufig verlangen diese ein Gutachten von Sachverständigen die z.B. Vertrags-Sachverständige von DAT oder ClassicAnalytics oder GTÜ-Oldtimerexperten sind (Im Bereich der Sachverständigen sind dies zusätzliche Qualifikationen/Merkmale auf die dann bei einer Beauftragung für so ein Gutachten zwingend zu achten ist). Das alles hat nichts mit einem Haftpflichtschaden zu tun. Da gelten einzig und allein die gesetzlichen Regelungen und die Werte am Schadentag. Da hat dann auch ein vorgelegtes Bewertungsgutachten keinerlei Relevanz (kann aber helfen, um Umbauten bzw. Zustand zu dokumentieren).
  21. Abe gibt es. Kannste aber auf Grund der geänderten Bremse nicht nutzen! Wenn es legal sein soll, musste per Einzelabnahme eintragen lassen. Papiere zu den Felgen gibt es oben unter ABEs.
  22. Meinst Du? Wieso übertrieben? Weil ich die MÖGLICHEN Konsequenzen darstelle? Zum Glück nicht... Echt? Woher hast Du denn die Weisheit? In deinem beschriebenen Fall kann man den Prüfer sehr wohl rechtlich angehen. Mit dem eigentlichen ORIGINAL-Lenkrad nicht, richtig. Mit dem Zubehör-Lenkrad mit ABE sehr wohl. Dafür müsstest Du oben meinen Text richtig lesen und verstehen. Da Du das nicht getan hast, und die Zusammenhänge nicht kennst, gehe ich in diesem Fall von Unkenntnis bei Dir aus. Und wie sagt Dieter Nuhr so schön dazu: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal .... Von daher ist es wohl gut, wenn Du dann aus der Diskussion aussteigst. Wunderbar. Wenn Du trotzdem die technischen Zusammenhänge verstehen möchstest, lies Dir die entsprechenden Fachbücher durch, geh in entsprechende Vorlesungen an Hochschulen (Thema: Fahrwerke bzw. Fahdynamik), oder lass Sie Dir von irgendwem erklären. Wie von meinem Vorposter schon erwähnt, hat dies mit der eigentlichen Diskussion über Lenkrad und Fahrwerk nichts zu tun, da die schwarzen Hella-Scheinwerfer von der Technik und vom Verbau wie die Originalen sind. Das der Verbau eines Fahrwerks aber tatsächlich die lichttechnischen Einrichtungen eines Fahrzeugs betrifft, hast Du immerhin schon mal richtig erkannt... Tante Edith sagt übrigens noch: Die Lichteinstellung zu überprüfen bzw. zu korrigieren ist übrigens Auflage in fast jeder ABE bzw. in jedem Teilegutachten zu Fahrwerken.
  23. Übertreiben muss man das Ganze aber auch nicht. Welchen Einfluss hat z.B. eine Tieferlegung auf das Lenkrad? Ich glaube nicht, dass man dafür ne halbe Stunde auf die Autobahn muss. Im Klartext bedeutet das, wenn ich eine ABE für ein Lenkrad habe und das Auto tiefer lege, muss ich dann das Lenkrad eintagen lassen. Nachgerüstete M-Technik Lenkräder fallen nicht unter dem Paragraphen? Ändert sich nicht auch das Fahrverhalten bei Tieferlegung wenn ich z.B. Spoiler mit ABE drauf habe? Die müssen doch dann natürlich auch eingetragen werden. Hier geht es wohl kaum um Verantwortung, sondern, wie krige ich die Kohle vom Autofahrer aus der Tasche. OK... machen wir es ausführlich und gucken mal, was alles betroffen ist: Beim Lenkrad haben wir: - Erreichbarkeit der Bedienelemente (Lenkstockhebel, etc) - Sicht auf Kontrollinstrumente (Tacho, etc) - Identifizierung - Verletzungsrisiken - fachgerechter Verbau - Einhaltung der zulässigen Lenkkräfte (Betätigungskraft, Rückstellkraft, etc) Beim Fahrwerk: - Freigängigkeit der Rad-Reifen zu Bremsen-, Achs- und Lenkungsteilen - Freigängigkeit der Rad-Reifen zu Karosseriebauteilen - Änderung der fahrdynamischen Kennwerte (Sturz, Spur, Nachlauf, etc.) - Einhaltung der jeweiligen Achslasten - Spureinstellungen (Geradeauslauf und solche Scherze) - Identifizierung - fachgerechter Verbau - Auswirkungen auf die zulässigen Lenkkräfte (Betätigungskraft, Rückstellkraft, etc) Bei der Rad-Reifen-Kombination: - Freigängigkeit der Rad-Reifen zu Bremsen-, Achs- und Lenkungsteilen - Freigängigkeit der Rad-Reifen zu Karosseriebauteilen - Änderung der fahrdynamischen Kennwerte (Sturz, Lenkrollhalbmesser etc.) - Einhaltung der jeweiligen Achslasten - Identifizierung - fachgerechter Verbau - Auswirkungen auf die zulässigen Lenkkräfte (Betätigungskraft, Rückstellkraft, etc) Dazu kommt der §21 (2): Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre. Dazu kommt: Fahrwerk und Felgen waren wahrscheinlich schon eingetragen. Ziemlich sicher von einem anderen Prüfer/aaS. Warum sollte der neue aaS sich darauf verlassen, dass da alles richtig gemacht worden ist und das nicht überprüfen? Bzw. dazu ist er sogar verpflichtet, wenn er ein Teil dazu abnimmt, welches Einfluss auf die jeweils verbauten Teile hat. Weiter: §21 (2) verlangt selber Prüfprotokolle. (Hier wichtig für die zulässigen Lenkkräfte... da müsste er eigentlich messen und das protokollieren - aber da weiß ich momentan nicht genau, wie die Vorschriften zur Beurteilung bei einem Gutachten nach §21 STVZO sind). Und eine Vermutung Richtung Allradfuchs: Seine Heimatzone ist doch recht ländlich gelegen. Da sind die Autobahn-Auf- und -Abfahrten in der Regel etwas weiter auseinander. Plus die Verdopplung der Zeitangaben, wenn man sich irgendwo über etwas mokiert (völlig menschlich), dann bleibt ... naja... subjektives Empfinden einer Benachteiligung... Und das alles nur, weil der aaS ja total geil drauf war mit der umgebauten Kiste des Kumpels zu fahren... (als wenn der nix besseres zu tun hätte). Und noch ein Punkt für den Job des aaS: Macht er bei der ganzen Geschichte einen Fehler, weil er nicht sorgfältig genug gearbeitet hat, und das fliegt auf, läuft er Gefahr, dass alle seine Änderungsabnahmen, Gutachten nach §21 STVZO, HU+AU, und und und zurückgezogen werden. Er wird dann persönlich in Regress genommen, evtl. gibt es empfindliche Strafen, Berufsverbot.... und und und Schaut nur mal nach Hessen... keine Einzelabnahme mehr ohne das OK einer zentralen Freigabestelle.... wow... Und das droht denen überall, wenn die nicht sauber arbeiten. Ist natürlich der Traum für jeden Umbauer. Und wenn der Mann dafür 119 € genommen hat (30 Minuten auf der Autobahn, plus 20 Minuten hin und zurück zur Prüfstelle....plus 30 Minuten Identifizieren der Teile, Bertueilung des Verbaus und Auswerten der einzelnen Gutachten, plus 10 Minuten Dokumentation), dann hat er für die Qualifikation eines aaS seine Zeit viel zu billig verkauft! Verantwortung des aaS: - Strafrechtlich relevant, wenn geschludert wurde und deswegen nachweisbar Unfälle/Schäden entstehen. - Strafrechtlich relevant, wenn geschludert wurde und Dienstanweisungen nachweisbar nicht beachtet wurden. - Moralisch höchst verwerflich wenn geschludert wurde und deswegen Unfälle geschehen (am Besten mit kleinen toten Kindern als Beteiligte). Dann möchte ich nicht in dessen Haut stecken. Es geht nicht immer nur um den Vorführenden, sondern auch um die anderen Verkehrsteilnehmer. - Finanziell regresspflichtig wenn geschludert wurde und die Abnahmen keinen Bestand haben (oder nochmal überprüft werden müssen). ------------------------------------------------------------------------------------------------- Versteht mich nicht falsch... das soll keine blöde Anmache von links/rechts oder Oben herab sein. Aber öffnet doch mal bitte die Augen für die Realitäten. Wünsch nen schönen Start ins Wochenende Jan
  24. Und wie soll der gute Mann feststellen ob alles passt im dynamischen Bereich? Ist Dir klar, was der dabei für eine Verantwortung übernimmt? Aber Du unterschreibst wahrscheinlich auch alles ohne zu lesen!?
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