wenn ich mich recht erinner geht die kündigung auf eigenbedarf nur bis zu einem bestimmten verwandtengrad. also der schwager einer schwester der exfrau des eigentümers steht da definitiv nimmer auf der liste wegen eigenbedarf. wenn ich die beschreibung der wohnung hier so lese gäbe es für mich keine grund da noch lange wohnen zu bleiben. also erstmal die kündigung seitens des eigentümers abwarten und dann den RA einschalten. für mich klingt das alles nach panikmache um stephan dazu zu treiben selber zu kündigen. erst die androhnung die wohnung zu verkaufen und nun will auf einemal der stiefsohn einziehn? so kann man manchen mieter unter druck setzen und der kündigt dann von selbst und schon hat man als vermieter den weg frei.