Rechtlich gesehen spielt das aber keine Rolle, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Er ist in dem Moment der Verkäufer gewesen und als solcher haftet er für alle zugesicherten Eigenschaften des Fahrzeugs bei Weiterverkauf, wozu eben auch der von ihm zugesicherte KM-Stand gehört. Also, ich würd´ auf jeden Fall mal nochmal zu dem hingehen und schauen, dass er nochmals ein paar Scheine zurückgibt. Man kann ja, wenn er sich völlig stur und uneinsichtig stellt, mit einem Anwalt drohen. Doch ob das ganze Theater einem das wert ist... rechtlich gesehn haste recht. (komischer satz?) aber der verkäufer wird nicht mit wehenden hundertern in der hand julian entgegenkommen. das wollt ich damit ausdrücken. weil 100tkm können schonmal nen 500er oder mehr die gewinnmarge in die höhe treiben.