So habe mal was geklaut. IV. Rote 07er Zulassung Bei der 07er Zulassung handelt es sich NICHT um eine normale Zulassung, sondern um eine Sonderzulassung im Rahmen der 49. Ausnahmeverordnung zur STVZO. Der Steuersatz beträgt jährlich 191,73 Euro und entspricht damit in Höhe dem H-Kennzeichen. Der zentrale Vorteil dieser Zulassung ist, es handelt sich um ein sogenanntes Wechselkennzeichen. Das heißt es kann für mehrere Fahrzeuge (derzeit bis 20) gleichzeitig genutzt werden, Fahrzeuge für die dieses Kennzeichen verwendet werden dürfen, müssen im Fahrtenbuch vom Amt eingetragen sein. Ausserdem müssen die Fahrzeuge nicht mehr regelmäßig zum TÜV und zur AU. Auch ein Versicherungsbetrag wird nur für ein Fahrzeug (in der Regel für das teuerste bzw. Leistungsstärkste) erhoben. In den Genuss dieses Kennzeichens können sämtliche Fahrzeuge kommen, die einen kulturellen oder historischen Wert darstellen. Als Richtwert werden 20 Jahre angenommen, doch ist es auch möglich, dieses Kennzeichen für jüngere Fahrzeuge zu erhalten. Prinzipiell eine gute Sache, jedoch gibt es einige Auflagen für den Erhalt des Kennzeichens und für den Betrieb der damit ausgestatteten Fahrzeuge. Der Halter des Kennzeichens muss seine charakterliche Eignung belegen. Dazu muss er ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister und eine Deckungszusage seitens einer Versicherung. Jedoch ist es NICHT exakt geregelt, so das es von Bundesland zu Bundesland und SOGAR von Landkreis zu Landkreis UNTERSCHIEDE geben kann. In jedem Fall ist es HILFREICH (In einigen Zulassungsbezirken sind Teile dieser Unterlagen sogar Pflicht) folgende Dinge beim Beantragen mitzubringen : - Die Zulassungszahlen dieses Fahrzeugstyps (gibt es übers KBA in Flensburg) - Einen Beleg über die Historie des Fahrzeugs (z.B. Rennhistorie, aussergewöhnliche Besitzer des Fahrzeugs (z.b. Papst, nen Bundeskanzler o.ä.) - Ein Gutachten über den guten Zustand des Fahrzeugs - Eine neuere TÜV-Bescheinigung - Eine Mitgliedschaft in einem Oldtimerclub (wenn vorhanden) - einen Fahrzeug/Oldtimer/Youngtimer-pass sofern vorhanden Die Verwendungsgrenzen des 07er Kennzeichens sind wie folgt : - Eigenständige Vorsorge wegen des Zustands des Fahrzeugs (Eine TÜV-Überprüfung kann seitens der Polizei JEDERZEIT angeordnet werden!) - Es ist lediglich erlaubt folgende Fahrten durchzuführen : Werkstattbesuche, Probe- und Einstellfahrten, Besuche bei zugelassenen Veranstaltungen. - Führen eines Fahrtenbuchs für jede Fahrt Ein Verstoß gegen die Grenzen kann empfindlich geahndet werden, einerseits wird das Kennzeichen entzogen ausserdem drohen Klagen wegen Steuerhinterziehung und Fahren ohne Zulassung sowie Fahren ohne Versicherungsschutz.