Sei mer ned bös Markus - aber biust Du da sicher?Ich wärs mir nämlich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ämter so dämlich sind und eine Vorschrift erlassen, die für'n Ar*ch ist. Wenn das so einfach wäre, dann wäre das schon vor Jahren quer durch alle Foren gegangen und es würden so viele machen, dass die ursprüngliche Einzugsermächtigung unterwandert wäre. Odeer es wäre schon längst eine Klage vorm Verwaltungsgericht gelaufen wegen Gleichberechtigung. Die wäre dann nämlich nicht mehr gegeben (das mit den alten is was anderes - das ist Bestandschutz) Georg Servus Georg, ich weiß jetzt natürlich nicht ob das rechtens ist. Aber auch im Bodenseekreis bekommt man nur noch ein Fahrzeug zugelassen wenn man eine Einzugsermächtigung abgibt. Auszug von unserer Seite: Neuerung bei der KFZ-Zulassung Ab 1. Juli 2007 tritt die Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer in Kraft. Dies bedeutet, dass ab 01.07.2007 für eine Kfz-Zulassung die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer Voraussetzung ist. Die Einzugsermächtigung muss sich auf ein inländisches Konto beziehen. Ausnahmen von der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren sind möglich: bei Vorlage einer Bescheinigung des Finanzamtes (Freistellung vom Lastschrifteinzugsverfahren) Vorlage einer unbefristeten Steuerbefreiung Für die Erteilung von anderen Ausnahmen ist ausschließlich das Finanzamt zuständig Durch diese Änderung ist es erforderlich, Vollmachten zu erweitern, bzw. anzupassen. In einer Vollmacht muss das Einverständnis gegeben werden, dass dem Bevollmächtigten KFZ-steuerliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen. Achtung: Bei unvollständiger Vollmacht und/oder fehlender Einzugsermächtigung wird ab 1. Juli 2007 die Zulassung abgelehnt; ebenso werden Zulassungsanträge abgelehnt, wenn für den Fahrzeughalter irgendwelche KFZ-Steuerrückstände bestehen.