ein klares "jaein" da es leider im Ermessen des jeweiligen Prüfers liegt. Grundsätzlich stimmt es, dass zeitgenössiges Tuning erlaubt ist wie z.B. BBS RS Felgen oder auch der M30! Zeitgenössisch. Ansonsten Anforderungskatalog H-Kennzeichen hier im Wiki guggen. Und dann in 10 Jahren feststellen, das es fast keine E30 mehr gibt und sich die Anforderungen dann nochmals geändert haben und die Autos min. 40 Jahre alt sein müssen. Als der E30 noch halbwegs aktuell war, hat sich niemand für den M50 interessiert, das war bestimmt nicht ohne Grund so.