E30Fr3@K! Geschrieben: 4. April 2013 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2013 hallo,falls es jemanden interessiert habe mein cabrio wie alle zwei jahre zur hu gebracht soo jetzt muss ich doch feststellen dad der tüv hier.absolut ne meise hat da wollen die.mir allen ernstes erzählen das meine rad reifen kombination nicht mehr zulässig ist nach der neusten norm -.- 9jx16 et 15 mit 20er platte steht zu weit raus nach neuster norm darf die felge nicht mehr über den kotflügel stehen ... nur so nebenbei habe 2 verschiedene tüv nord stellen angefahren und einen freien dekra prüfer kommmen lassen .. kann mir einer mal sagen was das soll Ps: die eintragung ist schon mehrere Jahre so im schein drin.und wurde bisher vom.selben prüfer nicht bemängelt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
André Berger Geschrieben: 4. April 2013 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2013 Hi, ich weiss, dass es heute schwer ist das eintragen zu lassen, ABER da meine Eintragung von 19xx ist wie die Borbet A noch ganz frisch auf dem Markt war, ist es kein Problem, da es nach damaligen Richtlinien in Ordnung war. Aber mir wollte ein Prüfer auch schonmal unterstellen meine Eintragung sei illegal. Da war ich noch nicht in der Prüfhalle fing er an es sei zu tief, zu breit bla blub.Der Hammer war: Als sein Kollege reinfuhr hat der besagte Prüfer beim rollenden Auto die Hand in den Radlauf gesteckt.. mutig mutig. Aber sagt gleichzeitig "Passt" Meine Radkästen sind allerdings so weit gezogen, dass zumindest im oberen Bereich das Gesamte Rad und nicht nur die Lauffläche abgedeckt ist. Mir wurde nur mündlich geraten hinten Schmutzfänger oder eine andere Art der Verbreiterung zu montieren, da die lauffläche wirklich sehr weit raussteht und Wasser rauswirbelt im Regen. War alles bei der Dekra. Gruß Zitieren <3 Haters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 4. April 2013 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2013 hallo,falls es jemanden interessiert habe mein cabrio wie alle zwei jahre zur hu gebracht soo jetzt muss ich doch feststellen dad der tüv hier.absolut ne meise hat da wollen die.mir allen ernstes erzählen das meine rad reifen kombination nicht mehr zulässig ist nach der neusten norm -.- 9jx16 et 15 mit 20er platte steht zu weit raus nach neuster norm darf die felge nicht mehr über den kotflügel stehen ... nur so nebenbei habe 2 verschiedene tüv nord stellen angefahren und einen freien dekra prüfer kommmen lassen .. kann mir einer mal sagen was das soll Ps: die eintragung ist schon mehrere Jahre so im schein drin.und wurde bisher vom.selben prüfer nicht bemängelt ...Dann stecke halt für die HU einen Werksradsatz drauf (6x14 oder 7x15) und hinterher wieder die dicken Dinger... Zur Not musst du dir halt einen Radsatz vom Freund/Kollegen ausleihen. Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
michelinmann85 Geschrieben: 4. April 2013 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2013 ...Dann stecke halt für die HU einen Werksradsatz drauf (6x14 oder 7x15) und hinterher wieder die dicken Dinger... genau, schön 6x14 mit 175er "Schlappen" da gehts dann weiter mit zu schmal bei 335i Umbau Ich hab grad n Bild im Kopf ala Folger/Rieger Breitbau mit 175ern Zitieren Mein 325i Touring hat an der Baltic Sea Circle 2013 teilgenommen und überlebt! 14 Tage, 10.000km, keine Autobahn, kein GPS Reisebericht und Infos zur Rallye gibt es hier:www.nordkap-schrauber.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 4. April 2013 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2013 Pit das ist aber doch nicht Sinn der eingetragegen Sachen wenn man doch was anderes drauf machen muss nur um Tüv zu bekommen Das mit den Federn kann ich verstehen das Thema hatte ich auch schon, denn wer sagt denn das wir wirklich das drin verbaut haben was eingetragen ist??? Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e_30 Geschrieben: 4. April 2013 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2013 Mal ne allgemeine Frage zu der TÜV-Prozedur:Wenn man wegen Mängeln keine Plakette erhält, ist dann trotzdem eine Rechnung fällig?D.h. wenn man von einer Stelle zur nächsten fährt, wie es hier empfohlen wird,muß man dann jedesmal blechen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 4. April 2013 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2013 Nunja solche Prüfgenies gibt es auch die gabs und wirds immer geben. Ich hatte mit meinen Federn auch Glück denn die waren A falschrum eingetragen und B die bezeichnungen waren irgendwie falsch drauf (von vorne nicht zu sehen) *lach* Kommt drauf an, früher war es so das manche Tüver sagten "du pass auf dies und das ist nicht ok damit gibt es keinen Tüv ich berechne dir mal nichts" gibt aber auch welche die dich jedes mal zahlen lassen und das kann dann teuer werden bei 2-3 Tüv´s Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-Schraubär Geschrieben: 4. April 2013 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2013 Nachprüfung, kost nur 12 euro oder so. Will meine keskin kt3 9j16 eintragen lassen, kann wohl witzig werden.. Zitieren "Es gibt keine Aufholjagd von Audi. Bislang werden wir vor allem kopiert, nicht eingeholt."- Helmut Panke (Geschäftsführer bei BMW) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30Fr3@K! Geschrieben: 4. April 2013 Autor #9 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2013 Soo also der Prüfer meinte noch zu mir das das halt die neue eu norm ist .aber .... wenn einer angehalten wird darf es nicht bemängelt werden da schonmal abgenommen nur abnahmen die jetzt noch gemacht werden müssen sich nach der neuen eu regularien richten also schön alles hinter die kotflügel d.h. felge plus reifen ( weil das ja so toll aussieht -.-) naja was will man machen .. nächste tüv termin fidnet bei der dekra statt mit winterreifen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 4. April 2013 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2013 Das mit den Federn kann ich verstehen das Thema hatte ich auch schon, denn wer sagt denn das wir wirklich das drin verbaut haben was eingetragen ist??? Dann muss sich halt der feine Herr der Dekra einfach mal um sein Geld bemühen. Ein Meterstab, 10 Finger um die Windungen zu zählen und ein Messschieber um die Dicke der Windungen zu kontrollieren reichen vollkommen aus. Wie gesagt, Gutachten und Fahrzeugpapiere lagen alle griffbereit auf dem Beifahrersitz. Ich musste mir, was die Arbeitseinstellung des Prüfers für MEIN GELD angeht, u.A. folgendes anhören: "Wenn Ich bei jeder HU die Gutachten und Eintragungen kontrollieren muss, dann krieg Ich doch das Kotzen" Mein Gedankengang dazu: "Wofür zahl Ich dich dann eigentlich...?" Edit: Ich bin mit dem Fahrzeug sofort danach zur örtlichen TÜV-Süd Stelle gefahren. Das Fahrzeug wurde kontrolliert, der technische Zustand einwandfrei und dazu kam, dass die Prüfer dort für weniger Geld die Papiere, die Gutachten und die verbauten Teile kontrolliert haben. Also genau das an Leistung, was Ich für mein Geld auch verlangen darf. Das Nachprüfen kann der sich auch sparen. Durch die Wärmeeinwirkung beim Pulverbeschichten können die Materialeigenschaften unbekannt verändert worden sein. Und damit ist das unzulässig. Genauso wie das Pulverbeschichten von Alufelgen nicht mehr strassenzulässig ist.Der Prüfer hat also keinen Fehler gemacht. Höchstens was seine Nettigkeit angeht. Das will ich nicht abstreiten. Aber die Feder ist im Strassenverkehr nicht mehr zulässig. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 4. April 2013 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2013 es wird wirklich mal zeit, das die bayern aus ihrer watteverpackung rausgeschüttelt und mit dem realen leben konfrontiert werden... der prüfer soll prüfen und nicht zujubeln. an der feder ist durch das pulverbeschichten nichts mehr zu erkennen, ausserdem kann, wie vd schon anmerkte, durch die wärmebehandlung die feder in ihrer gesamten funktion verändert worden sein. und der beschichter hat natürlich auch noch nen doktor in metallurgie, völlig klar. Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30BMW325iC Geschrieben: 5. April 2013 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 5. April 2013 Soo also der Prüfer meinte noch zu mir das das halt die neue eu norm ist .aber .... wenn einer angehalten wird darf es nicht bemängelt werden da schonmal abgenommen nur abnahmen die jetzt noch gemacht werden müssen sich nach der neuen eu regularien richten also schön alles hinter die kotflügel d.h. felge plus reifen ( weil das ja so toll aussieht -.-) naja was will man machen .. nächste tüv termin fidnet bei der dekra statt mit winterreifen Der Prüfer hat ja recht, es ist wirklich eine EU Richtilinie die man natürlich anwenden kann, aber nicht muss, da wir in Deutschland leben und es und freisteht nach nationaler Norm oder nach EU Richtlinie zu beurteilen. Aber auch nach nationaler Richtlinie muss die Lauffläche abgedeckt sein (Bestimmter Bereich, Radmitte 10cm nach oben, alles darüber muss die Lauffläche abgedeckt sein) Nach EU darf die Felge nicht über den Radkasten stehen, was allerdings bei den meisten 9X16 so ist;DGrüße Heiko Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Eifelracing-team Geschrieben: 5. April 2013 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 5. April 2013 Bin mal auf die Abnahme meiner 9x17 ET10 gespannt... Zitieren -> Fotostory Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 5. April 2013 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 5. April 2013 Der Prüfer hat also keinen Fehler gemacht. ............ Aber die Feder ist im Strassenverkehr nicht mehr zulässig. Nur war nach der Beschreibung offenbar das nicht der Grund des Verweigerns der HU Plakette. Wenn jemand über einen falschen Weg zu einem nach Deiner Erklärung richtigen Ergebnis kommt, hat er seine Arbeit trotzdem verkehrt gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ulrich Geschrieben: 9. April 2013 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 9. April 2013 Jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu abgeben. Stahl, auch Federstahl gilt ab etwa 400° Celsius als kalt. Es würde mich wundern wenn beim Pulvern diese Temperaturen auch auch nur annährungsweise erreicht werden. Meist sind es um die 250°. Das heisst, das hier keine Materialveränderung eintritt. Die Federn haben also nach dem Beschichten die selben Materialeigenschaften wie vorher. Ansonsten dürften sämtliche Federnhersteller keine Federn mehr Pulverbeschichten und die machen das alle!!! GrußUlli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 9. April 2013 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 9. April 2013 Das Nachprüfen kann der sich auch sparen. Durch die Wärmeeinwirkung beim Pulverbeschichten können die Materialeigenschaften unbekannt verändert worden sein. Und damit ist das unzulässig. Genauso wie das Pulverbeschichten von Alufelgen nicht mehr strassenzulässig ist.Der Prüfer hat also keinen Fehler gemacht. Höchstens was seine Nettigkeit angeht. Das will ich nicht abstreiten. Aber die Feder ist im Strassenverkehr nicht mehr zulässig. Da gibt es doch sicherlich auch was offizielles zu?Ansonsten glaube ich diesen Käse nämlich nicht.Wie schon geschrieben, dann wären einige Federn namhafter Hersteller höchst illegal. Und zu den gepulverten Felgen, naja... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JuTu Geschrieben: 9. April 2013 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 9. April 2013 Pit das ist aber doch nicht Sinn der eingetragegen Sachen wenn man doch was anderes drauf machen muss nur um Tüv zu bekommen Moin, es gibt KEINEN Bestandschutz für Eintragungen mehr. Was "der eine Prüfer" irgenwann mal eingetragen hatte braucht "vom anderen Prüfen" nicht akzeptiert zu werden. Richard Zitieren Ein X5 4,8is kam dazuEin Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesuchthttp://www.creme21-rallye.de/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 9. April 2013 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 9. April 2013 Nur weil der Hersteller was macht, darf das nicht auch jeder dahergelaufene Pulverbetrieb um die Ecke...Der Hersteller hat dafür ein sogenanntes Qualitätssicherungssystem und führt umfangreiche Tests durch. Und erst danach werden die Genehmigungen erteilt. Ich habe nicht geschrieben, dass was passiert, sondern das was passieren kann. Und es geht grundsätzlich darum das "Kann" auszuschliessen. Grade bei kritischen Dingen wie Fahrwerksteilen oder Felgen.... Das geforderte Schriftliche dazu ist dann übrigens §19(2) StVZO. @JuTu: Das was eingetragen ist, hat natürlich Bestandsschutz. Sind aber bei der Eintragung schon offensichtlich die Regeln verletzt worden, dann ist die Eintragung noch nie gültig gewesen. Und dann darf diese auch grundsätzlich nicht als gültig anerkennt werden. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 9. April 2013 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 9. April 2013 Und wo steht in 19.2 explizit, daß Federn oder Felgen pulvern ob der Materialveränderungseigenschaften verboten ist?Bei aller Liebe, man kann es aber auch übertreiben. Pulvern ist eine Oberflächenbeschichtung, die Erfinder dieses Verfahrens werden da schon bißchen mitgedacht haben, meinste nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 9. April 2013 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 9. April 2013 Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Die Erfinder dieses Verfahrens haben sich dazu garantiert nix gedacht. Und nein, ich bin auch nicht der Meinung, dass das übertrieben ist. Gibt es technische Gutachten dazu, dass das nicht zutrifft? Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 9. April 2013 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 9. April 2013 Gefährdung durch gepulverte Felgen oder Federn?Wenn ich statt mit der Hand mit einem Schleifaufsatz meine Felgen abschleife, verändere ich auch die Materialeigenschaften durch die Hitze, ist schon klar.Und genau deswegen gibt es kaum Felgenaufbereiter, weil man ja die anderen Verkehrsteilnehmer durch die Oberflächenbehandlung gefährdet.Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber ist das echt deine Meinung dazu? PS: Ganz sicher haben sich die Erfinder was dabei gedacht, ebenso gibt es Materialprüfstellen und diverse Institute, die im Rahmen der aktuellen Handwerksordnung auch darauf Augenmerk legen. Nicht zuletzt TÜV etc..Anderenfalls wüßte man auch von Leuten, deren BE erloschen ist, weil sie mit gepulverten Teilen zum TÜV sind.Man stelle sich vor, gepulverte Achsteile, ja sogar ganze VA-Träger, tickende Zeitbomben quasi. Die ganzen Restauratoren historischer Fahrzeuge, allesamt Verbrecher, weil sie doch wissentlich durch pulvern mangelnde Festigkeit in Kauf nehmen.Jetzt hör aber auf mit dem Schmarrn:-D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 9. April 2013 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 9. April 2013 Und wie soll der Prüfer prüfen, wie das gemacht worden ist? Beispiel Motorrad-HA-Schwinge: Polieren verbotenBeispiel Motorrad-Felge: Polieren verboten Richtig. Es gibt Materialprüfstellen. Nur haben die eben nicht geprüft, ob das nachträgliche Pulverbeschichten einer 10 Jahre alten Feder zu Materialänderungen führt oder nicht. Und werden es auch garantiert nicht prüfen. Und da das nicht geprüft wurde, ist es unzulässig. Und wenn es doch geprüft wurde, ist es nur für die Feder geprüft, an der das Verfahren geprüft wurde. Und dann ist auch das Verfahren genau vorgeschrieben. Und dann gibt es ein Prüfzeugnis darüber. Und dann hat der entsprechend ausführende Betrieb ein Qualitätssicherungssystem.... und dann und dann und dann..... Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 9. April 2013 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 9. April 2013 (bearbeitet) Polieren? Motorrad? Es ging um Pulverbeschichten von Federn und Felgen.Und wenn das an neuen Federn zulässig ist, dann auch an alten.Ansonsten hätte schon einer gemeckert.Und nochmal: Wo gibt es zu deiner Aussage eine offizielle Stellungnahme/Vorschrift? PS: Wir reden hier von BESCHICHTUNGEN.Oberflächlich aufgetragene Schichten. Die verändern, wenn gemäß Vorschrift verarbeitet, keine Materialien.Pulverlacke verschmelzen ab 50 Grad, wenn es mal recht heiß ist im Sommer, bin ich dann auch eine Gefährdung? Die Federn könnten sich ja verformt haben. Oder die Felgen sehen plötzlich aus wie ein Stopschild... Bearbeitet: 9. April 2013 von touringDani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 9. April 2013 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 9. April 2013 Hast Du nicht von "handschleifen" angefangen? Es geht darum, dass es nachweislich nicht zu Veränderungen führt. Nur, weil sich irgendwer nicht vorstellen kann, dass da irgendwas in einem Material passiert, dass schon 10 Jahre Wind und Wetter ausgesetzt war und womöglich schon angefangen hat zu korrodieren, ist das kein Nachweis. Und noch einmal: Der Hersteller hat seine Federn nach dem Pulverbeschichten der Qualitätskontrolle und den Zulassungstests unterzogen. Und nicht andersrum. Und nur weil der Hersteller etwas darf, darf das Hans Wurst noch lange nicht. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 9. April 2013 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 9. April 2013 Stellungnahme des TÜV, der DEKRA oder von sonstwem, der den Umstand beurteilen kann und darf, dann glaube ich dir das.Nur, weil Hans W. etwas behauptet, muß es ja nicht stimmen:devil:Ich will mich nicht mit dir streiten, ich finde es aber etwas hanebüchen, daß ein jahrelang erprobtes und anerkanntes, immer wieder empfohlenes Vorgehen, praktiziert selbst von der Porsche-Werksrestaurationsabteilung (die gern mal einen Zustand 2 911 RS für 60k Euro in Zustand 1 versetzen) deiner Meinung nach gefährlich ist und zum Erlöschen der BE führen kann.Ich glaub es nicht und die Erfahrung lehrt, daß es nicht so ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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