Heli Geschrieben: 1. Februar 2013 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Hallo, mal eine Frage an die Jüngeren, bei denen es noch nicht so lange her ist, seit sie den Führerschein gemacht haben: Heute in einer Tiefgarage ist mit beim Einschalten mal wieder eine super Osram Abblendlicht Birne durchgebrannt. Da ich nicht die Muße hatte, eine normale Birne einzubauen und ich noch Autobahn fahren mußte, habe ich die Nebelscheinwerfer mit dem Standlicht benutzt. Da ist mir die Idee :idee:gekommen, dass ich das ja immer tagsüber machen könnte, um die Abblendlichtbirnen zu schonen. Ist das aber erlaubt? Oder gibts da Danke, der Heli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 1. Februar 2013 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Soviel ich weiß ist es NICHT erlaubt aber viele machen es trotzdem Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
uwe 325 Geschrieben: 1. Februar 2013 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 (bearbeitet) EDIT : ------ Bearbeitet: 14. Februar 2013 von uwe 325 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Marko316i-touring Geschrieben: 1. Februar 2013 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Wie immer alles Auslegungssache.3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.Im weitesten Sinne sind die Standlichter auch als "Begrenzungsleuchten" zu bezeichnen.Mir ist kein Fall bekannt, dass es mal in einem Verfahren geklärt wurde. Also Jungs, lasst euch anhalten und dann geht vor Gericht GrußMarko Zitieren 316i Touring EZ 11/93 Schwarz Mica Metallic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Heli Geschrieben: 1. Februar 2013 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Danke, alles klar! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JuTu Geschrieben: 1. Februar 2013 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Moin, es ist absolut eindeutig geregelt: NUR bei widrigen Sichtverhältnissen KANN mit Nebelleuchten in Verbindung mit Begrenzungsleuchten / Standlichtern gefahren werden.Bei normalen Sichtverhältnissen NICHT! Etwas anderes ist die vom TE beschriebene Situation:Ein Abblendlicht war defekt, insofern kann das Fahren mit Nebelleuchten als gerechtfertigter Notstand kurzfristig geduldet werden. Richard p.s.Das Nebellichter in Verbindung mit Standlicht ziemlich behindert aussehen sollte bedacht werden. Zitieren Ein X5 4,8is kam dazuEin Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesuchthttp://www.creme21-rallye.de/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nighthawk666 Geschrieben: 1. Februar 2013 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 p.s.Das Nebellichter in Verbindung mit Standlicht ziemlich behindert aussehen sollte bedacht werden. Das wiederum ist reine geschmackssache. Ich fahre immer mit nebelscheinwerfer am tag und standlicht. Schon mehrmals kontrolliert worden und nie hat einer was gesagt. Ich denk mal den Polizisten sind eingestellte Nebelscheinwerfer tausendmal lieber als die Teilweise schon stark blendenden, einfach mal schnell hingespaxten tagfahrlichter. Ich hasse diese dinger, vor allem weil man von hintern immer noch nicht sieht ob der kamerad Fährt oder parkt. Wie gesagt es stimmt das es verboten ist aber ich kann nur von meiner Erfahrung sprechen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
majo-di Geschrieben: 1. Februar 2013 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Kostet soweit ich weiß 15€ Bußgeld! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JuTu Geschrieben: 1. Februar 2013 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Kostet soweit ich weiß 15€ Bußgeld! Leider nicht: "Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR " (Bussgeldkatalog 2013) Richard Zitieren Ein X5 4,8is kam dazuEin Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesuchthttp://www.creme21-rallye.de/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Madmike Geschrieben: 1. Februar 2013 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Nebellichter mit Standlicht auch nur erlaubt wenn Folgendes erfüllt wird! 3.6 Nebelscheinwerfer(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52)Vorhandensein: zulässigAnzahl: zweiFarbe: weiß oder hellgelbin der Breite: keine besondere Vorschriftin der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm.Elektr. Schaltung: mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Breite entfernt ist. Zitieren http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-bestandsliste.html?userId=3522118 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Madmike Geschrieben: 1. Februar 2013 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Hier noch der Gesamte Katalog zu den Lichttechnischen Einrichtungen als PDF. http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/broschuere_lte_2010-12.pdf Zitieren http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-bestandsliste.html?userId=3522118 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JuTu Geschrieben: 1. Februar 2013 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Nebellichter mit Standlicht auch nur erlaubt wenn Folgendes erfüllt wird! 3.6 Nebelscheinwerfer(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52)Vorhandensein: zulässigAnzahl: zweiFarbe: weiß oder hellgelbin der Breite: keine besondere Vorschriftin der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm.Elektr. Schaltung: mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Breite entfernt ist. Moin, das betrifft die Einbauvoraussetzungen und -position, aber NICHT den Betrieb. Richard Zitieren Ein X5 4,8is kam dazuEin Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesuchthttp://www.creme21-rallye.de/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Madmike Geschrieben: 1. Februar 2013 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 @ JuTu in der Pdf stehen am Anfang allerdings auch die Kompletten Bezeichnungen und Symbole auf Leuchten Erklärt was ja Auch mit der Verwendung von Nebelleuchten als Tagfahrlicht zu tun hat. Zitieren http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-bestandsliste.html?userId=3522118 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Heli Geschrieben: 1. Februar 2013 Autor #14 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Nochmals vielen Dank euch allen! Hier bekommt man ja ganz genaue Antworten! Das bin ich natürlich auch so gewohnt! Bei meiner Autobahnfahrt hat es übrigens geregnet, Sicht gerade noch so, dass die Nebelschlußleuchte noch nicht eingeschaltet werden sollte, war also mit den Nebelscheinwerfern gar nicht so verkehrt. Herzliche Grüße vom Heli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 1. Februar 2013 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Kostet soweit ich weiß 15€ Bußgeld! ...Viel zu wenig, 150,- wären angemessener. Angenehmer Nebeneffekt : der Staatshaushalt wäre Ruckzuck saniert. Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Scheineiliger Geschrieben: 1. Februar 2013 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Wenn ich an die Reichweite der NSW denke..Zitat : "Man darf nur so schnell fahren ,das man im Sichtbereich anhalten kann" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30Rick Geschrieben: 2. Februar 2013 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Februar 2013 Normal kostet es 10€, korrekt. Aber wenn man es übertreibt, kann es auch teurer werden. 3 mal an einem Abend kostet insgesamt 50€... Die ersten beiden male jeweils 10, danach schon 30€... :OMir wäre das zu teuer, 2 mal würde ich aber riskieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kai Geschrieben: 2. Februar 2013 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Februar 2013 Wenn ich an die Reichweite der NSW denke..Zitat : "Man darf nur so schnell fahren ,das man im Sichtbereich anhalten kann" Das ursprüngliche Anliegen des TE war ja, die NSW tagsüber zu benutzen, um die Abblendlichtbirnen zu schonen... Es dürfte ja einleuchten, dass man nur die Nebler nicht bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen verwendet. Das sollte einem Autofahrer denn schon noch klar sein Fakt ist, nur mit NSW und Standlicht zu fahren, ist nicht erlaubt. Basta. Tagsüber mach´ ich es selber aber auch öfters, als Tagfahrlichtersatz. Ob erlaubt oder nicht, ich werde meiner Meinung nach auf jeden Fall besser gesehen als ohne dieses Licht. Und reine Tagfahrleuchten sind in der Tat oft dermassen hell, dass sie schon blenden. Das kann auch nicht Sinn und Zweck sein. Ich bin deswegen jedenfalls noch nie angehalten worden, zahlen musste ich erst recht noch nie. Daher werde ich es auch so weiter praktizieren. Wenn ich dann mal zahlen muss, dann isses eben so. Auf eine sachliche Diskussion mit der Rennleitung freue ich mich viel eher schon, denn es gibt in meinen Augen für den E30 keine einzige adäquate Tagfahrlicht-Lösung. Ich habe schon oft Kataloge gewälzt und verschiedene Typen studiert, doch wirklich was brauchbares ist bislang noch nicht dabei gewesen. Diese Leuchten lassen sich in der Front vom E30 nirgends vernünftig integrieren Ob NSW und Standlichtbirnen zusammen optisch beknackt aussehen, ist wie immer Geschmacksache. Meine Meinung diesbezüglich: NSW und Standlicht in den Blinkern sehen gut aus, besser als die Originallösung Was öfters vorkommt, ist, dass manche entgegen kommende Autofahrer mir mit der Lichthupe andeuten, dass das so nicht erlaubt ist. In dem Moment verstossen sie aber selber gegen die StVO - missbräuchliche Verwendung der Lichthupe, Blenden des Gegenverkehrs. Aber mit der Reaktion bestätigen sie mir: sie haben mich gesehen --> Zweck erfüllt Zitieren Gruß aus Ravensburg KAI Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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