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Nebler als Tagfahrlicht erlaubt?


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Hallo, mal eine Frage an die JĂŒngeren, bei denen es noch nicht so lange her ist, seit sie den FĂŒhrerschein gemacht haben:

 

Heute in einer Tiefgarage ist mit beim Einschalten mal wieder eine super Osram Abblendlicht Birne durchgebrannt. Da ich nicht die Muße hatte, eine normale Birne einzubauen und ich noch Autobahn fahren mußte, habe ich die Nebelscheinwerfer mit dem Standlicht benutzt.

 

Da ist mir die Idee :idee:gekommen, dass ich das ja immer tagsĂŒber machen könnte, um die Abblendlichtbirnen zu schonen. Ist das aber erlaubt? Oder gibts da :popo:

 

Danke, der Heli :daumen:

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EDIT : ------


Bearbeitet: von uwe 325

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Wie immer alles Auslegungssache.

3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dĂŒrfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genĂŒgt statt des Abblendlichts die zusĂ€tzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Im weitesten Sinne sind die Standlichter auch als "Begrenzungsleuchten" zu bezeichnen.

Mir ist kein Fall bekannt, dass es mal in einem Verfahren geklÀrt wurde.

Also Jungs, lasst euch anhalten und dann geht vor Gericht :ironie: Gruß

Marko

316i Touring EZ 11/93 Schwarz Mica Metallic

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Moin,

 

es ist absolut eindeutig geregelt:

 

NUR bei widrigen SichtverhÀltnissen KANN mit Nebelleuchten in Verbindung mit Begrenzungsleuchten / Standlichtern gefahren werden.

Bei normalen SichtverhÀltnissen NICHT!

 

Etwas anderes ist die vom TE beschriebene Situation:

Ein Abblendlicht war defekt, insofern kann das Fahren mit Nebelleuchten als gerechtfertigter Notstand kurzfristig geduldet werden.

 

Richard

 

p.s.

Das Nebellichter in Verbindung mit Standlicht ziemlich behindert aussehen sollte bedacht werden.

Ein X5 4,8is kam dazu
Ein Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesucht

http://www.creme21-rallye.de/

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p.s.

Das Nebellichter in Verbindung mit Standlicht ziemlich behindert aussehen sollte bedacht werden.

 

Das wiederum ist reine geschmackssache. Ich fahre immer mit nebelscheinwerfer am tag und standlicht. Schon mehrmals kontrolliert worden und nie hat einer was gesagt. Ich denk mal den Polizisten sind eingestellte Nebelscheinwerfer tausendmal lieber als die Teilweise schon stark blendenden, einfach mal schnell hingespaxten tagfahrlichter. Ich hasse diese dinger, vor allem weil man von hintern immer noch nicht sieht ob der kamerad FĂ€hrt oder parkt. Wie gesagt es stimmt das es verboten ist aber ich kann nur von meiner Erfahrung sprechen.

8-/
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Kostet soweit ich weiß 15€ Bußgeld!

 

Leider nicht:

 

"Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR "

 

(Bussgeldkatalog 2013)

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
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Nebellichter mit Standlicht auch nur erlaubt wenn Folgendes erfĂŒllt wird!

 

3.6 Nebelscheinwerfer

(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52)

Vorhandensein: zulÀssig

Anzahl: zwei

Farbe: weiß oder hellgelb

in der Breite: keine besondere Vorschrift

in der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer fĂŒr Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm.

Elektr. Schaltung: mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht möglich, wenn die LichtaustrittsflĂ€che der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom Ă€ußersten Punkt der Breite entfernt ist.

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Nebellichter mit Standlicht auch nur erlaubt wenn Folgendes erfĂŒllt wird!

 

3.6 Nebelscheinwerfer

(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52)

Vorhandensein: zulÀssig

Anzahl: zwei

Farbe: weiß oder hellgelb

in der Breite: keine besondere Vorschrift

in der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer fĂŒr Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm.

Elektr. Schaltung: mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht möglich, wenn die LichtaustrittsflĂ€che der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom Ă€ußersten Punkt der Breite entfernt ist.

 

Moin,

 

das betrifft die Einbauvoraussetzungen und -position, aber NICHT den Betrieb.

 

Richard

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@ JuTu in der Pdf stehen am Anfang allerdings auch die Kompletten Bezeichnungen und Symbole auf Leuchten ErklÀrt was ja Auch mit der Verwendung von Nebelleuchten als Tagfahrlicht zu tun hat.;-)

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Nochmals vielen Dank euch allen! Hier bekommt man ja ganz genaue Antworten! :applaus: Das bin ich natĂŒrlich auch so gewohnt! :e30talk:

 

Bei meiner Autobahnfahrt hat es ĂŒbrigens geregnet, Sicht gerade noch so, dass die Nebelschlußleuchte noch nicht eingeschaltet werden sollte, war also mit den Nebelscheinwerfern gar nicht so verkehrt.

 

Herzliche GrĂŒĂŸe vom Heli :daumen:

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Kostet soweit ich weiß 15€ Bußgeld!

 

 

...Viel zu wenig, 150,- wÀren angemessener.

 

Angenehmer Nebeneffekt : der Staatshaushalt wÀre Ruckzuck saniert. :ironie:

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin fĂŒr bezahlbaren Verkehr...
 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Normal kostet es 10€, korrekt. Aber wenn man es ĂŒbertreibt, kann es auch teurer werden. 3 mal an einem Abend kostet insgesamt 50€... Die ersten beiden male jeweils 10, danach schon 30€... :O

Mir wĂ€re das zu teuer, 2 mal wĂŒrde ich aber riskieren...

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Wenn ich an die Reichweite der NSW denke..

Zitat : "Man darf nur so schnell fahren ,das man im Sichtbereich anhalten kann"

 

Das ursprĂŒngliche Anliegen des TE war ja, die NSW tagsĂŒber zu benutzen, um die Abblendlichtbirnen zu schonen...

 

Es dĂŒrfte ja einleuchten, dass man nur die Nebler nicht bei Dunkelheit und schlechten SichtverhĂ€ltnissen verwendet. Das sollte einem Autofahrer denn schon noch klar sein :freak:

 

Fakt ist, nur mit NSW und Standlicht zu fahren, ist nicht erlaubt. Basta.

 

TagsĂŒber machÂŽ ich es selber aber auch öfters, als Tagfahrlichtersatz. Ob erlaubt oder nicht, ich werde meiner Meinung nach auf jeden Fall besser gesehen als ohne dieses Licht. Und reine Tagfahrleuchten sind in der Tat oft dermassen hell, dass sie schon blenden. Das kann auch nicht Sinn und Zweck sein.

 

Ich bin deswegen jedenfalls noch nie angehalten worden, zahlen musste ich erst recht noch nie. Daher werde ich es auch so weiter praktizieren. Wenn ich dann mal zahlen muss, dann isses eben so. Auf eine sachliche Diskussion mit der Rennleitung freue ich mich viel eher schon, denn es gibt in meinen Augen fĂŒr den E30 keine einzige adĂ€quate Tagfahrlicht-Lösung. Ich habe schon oft Kataloge gewĂ€lzt und verschiedene Typen studiert, doch wirklich was brauchbares ist bislang noch nicht dabei gewesen. Diese Leuchten lassen sich in der Front vom E30 nirgends vernĂŒnftig integrieren :meinung:

 

Ob NSW und Standlichtbirnen zusammen optisch beknackt aussehen, ist wie immer Geschmacksache. Meine Meinung diesbezĂŒglich:

 

NSW und Standlicht in den Blinkern sehen gut aus, besser als die Originallösung :meinung:

 

Was öfters vorkommt, ist, dass manche entgegen kommende Autofahrer mir mit der Lichthupe andeuten, dass das so nicht erlaubt ist. In dem Moment verstossen sie aber selber gegen die StVO - missbrÀuchliche Verwendung der Lichthupe, Blenden des Gegenverkehrs.

 

Aber mit der Reaktion bestĂ€tigen sie mir: sie haben mich gesehen --> Zweck erfĂŒllt :D

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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