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Bodenfreiheit wenn ich nach Österreich fahre...


Steff
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Hi Jungs!

 

Da ich im Sommerurlaub mitn Cabrio nach Kärnten fahren werde, eine Frage bezüglich der Bodenfreiheit des Fahrzeugs...

 

In Österreich gibt es ja die Vorschrift, dass ein Kfz mindestens 8 cm Bodenfreiheit haben muss... ansonsten besteht bei denen nach gültiger Rechtslage Gefahr in Verzug und die legen dein Auto still...

 

Nun meine Frage, bezieht sich diese Vorschrift nur auf in Österreich zugelassene Fahrzeuge oder auf alle die auf deren Straßen fahren? Dürfen die mich im schlimmsten Falle anhalten und mir mein Fahrzeug stillegen, nur weil ich vielleicht eine Bodenfreiheit von weniger als 8 cm habe?

 

Danke schonmal!

 

Gruß

 

Steff

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"Auf den Alkohol - der Ursprung und die Lösung aller Probleme!"

 

Homer J. Simpson in "Der Bierbaron"

 

 

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hallo,

 

 

also als ich nach Österreich gezogen bin, musste mein Auto am tiefsten Punkt 11 cm Bodenfreiheit haben. So war es bisher jedenfalls bei der Landesregierung, wo ich seit 2008 2 mal war. Kann mir nicht vorstellen das sie das auf 8 cm reduziert haben.

 

 

gruß Carsten

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Mal ´ne doofe Frage:

 

Diese Regelung, sollte es sie geben, gilt doch sicherlich nur für in Österreich zugelassene Fahrzeuge, oder? 8-/

 

Nachdem dein Cabbi ja in Deutschland zugelassen ist...

 

Oder lieg´ ich da falsch?

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Das ist eine gute Frage, auf die man im Netz oftmals nur wiedersprüchliche Aussagen findet...

Deine Veränderungen wurden ja vom deutschen TÜV abgesegnet und eingetragen, NORMALERWEISE sollte es keine Probleme geben.

Wenn die VAG Fraktion zum Wörthersee fährt, sind die ja teilweise noch deutlich tiefer.

Viele Grüße

Fabi

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Musste es leider nach Österreich ummelden. War es leid ewig angehalten zu werden, 3x die Woche war locker drin. Somit muss auch ich die 11 cm haben. Wenn ich überlege das ich hier fürs Cabrio 128€ Versicherung pro Monat zahle und in Deutschland 84€ im Viertel Jahr dann grenzt das hier schon fast an Diebstahl.

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Schonmal vielen Dank für eure Antworten!!!

 

Eingetragen ist bei mir alles... auch das KW-Gewindefahrwerk... eine Mindesthöhe jedoch nicht?!?!

 

Nach Kärnten, genauer gesagt an den Faaker See, fahre ich erst Mitte August...

 

Grüße

 

Steff

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Bitte die mindestens 5.000 anderen Sachen beachten und mitführen wenn es zu den Öschis geht! Z.B. Ersatzbirnen, wenn mal an der Fahrzeugbeleuchtung was kaputt geht, oder Pannenweste IM Auto mitführen und anziehen bevor man aussteigt, usw.

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Hierzu gab es auch im Januar letzten Jahres ein Thread zu:

http://e30-talk.com/allgemeines/t-mit-tiefgelegtem-auto-nach-osterreich-fragen-zu-85556.html

 

Vielleicht noch n paar Infos drin!

Gruß

Andi

Nach dem e46 und dem e39 kam nichts mehr...

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Die 11cm gelten für starre Teile wie Ölwanne, Auspuff usw.

8cm gelten für flexible Anbauteile wie zb ne Lippe oder so.. :-UU

Wenn du in Österreich mit deinem Auto fährst, muss es also imho oben genannte Grenzwerte einhalten :freak:

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Ist wie in Deutschland auch.

Normalerweise sind Eintragungen von fremden Ländern gültig.

Außer es wird eine Gefährdung vermutet, dann kann das Fahrzeug selbstverständlich stillgelegt werden.

Das wiederum entscheidet natürlich die Polizei ;-)

 

Steff, Du hast sicher eine Höhe definiert. Auch wenn ein Gewindefahrwerk eingetragen ist, ist die Fahrzeughöhe angegeben. Und wenn Du diese veränderst, wird dein Fahrwerk illegal. Egal, ob Gewinde oder nicht.

Wenn also die im Schein angegebene Höhe nicht mit der tatsächlichen Höhe übereinstimmt, wirst Du sowohl in Deutschland als auch in Österreich Probleme zu bekommen.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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Ob rechtens oder nicht, ich denke da muss man nur an einen schlecht gelaunten Polzisten geraten und schon hat man ein Problem.

Solange es aber nicht brechend tief und alles in Deutschland eingetragen ist, würde ich mir trotzdem keine Gedanken machen.

Viele Grüße

Fabi

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Wenn du als Deutscher rüberkommst zu uns und du es legal eintragen hast lassen ect können dir im "Normalfall" die Bullen nicht´s anhaben.

 

...Wie und woran will ein Österreichischer Polizist erkennen, ob meine Eintragungen legal eingetragen sind oder nicht...? :frage:

Nur weil es "bei seinem Landeshauptmann" in seinem Staat nicht möglich ist, heisst das nicht, das dies-das-jenes im Nachbarland nicht möglich ist (oder zum Zeitpunkt der Eintragung noch war).

 

Ich benehme mich wie ein Gast und halte mich konsequent an die österr.Verkehrsvorschriften, aber es interessiert mich überhaupt nicht,

ob dem Herrn Polizisten mein Auto gefällt oder ob div. Veränderungen in seinem Land tabu sind.

Auch ein österr.Amtsmann wird es nicht schaffen, mich von freundlich, höflich, reserviert zum schleimigen Kriecher umzupolen. :freak:

 

Nur der Vollständigkeithalber, bevor sich die Fahrradhelmträger warmlaufen :

bei mir ist alles korrekt eingetragen (Prüfberichte vorhanden), aber es gibt durchaus einige Dinge, die nicht jeder Prüfer abgenickt hätte.

 

 

 

Bitte die mindestens 5.000 anderen Sachen beachten und mitführen wenn es zu den Öschis geht! Z.B. Ersatzbirnen, wenn mal an der Fahrzeugbeleuchtung was kaputt geht, oder Pannenweste IM Auto mitführen und anziehen bevor man aussteigt, usw.

 

...Gibt es irgendwo eine exakte Liste, was ich mitzuführen habe ?

Grund der Frage ist das Jahrestreffen des 3er-Clubs im Juni, das u.a. auch in A stattfindet, außerdem hänge ich ein paar Tage in Tirol dran.

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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Das mit der Warnweste gilt aber nur auf der Autobahn was er doch sicher nicht fahren wird oder?

Mit Ersatzbirnen hatte ich noch nie ein problem ( Das trifft eher auf Kroatien zun, sowie licht ma tag )

 

 

 

Bitte die mindestens 5.000 anderen Sachen beachten und mitführen wenn es zu den Öschis geht! Z.B. Ersatzbirnen, wenn mal an der Fahrzeugbeleuchtung was kaputt geht, oder Pannenweste IM Auto mitführen und anziehen bevor man aussteigt, usw.
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Hallo Wuschli,

 

...bei den gemeinsamen Ausfahrten des Clubs wird nicht über österr.Autobahnen gefahren, aber eventuell bei den eigenen Routen hinterher.

Ich möchte einige alte Orte besuchen, wo ich als Kind bzw. Jugendlicher gewesen bin (Innsbruck, Kramsach, Waidring, Lofer), mein letzter A Besuch war Ostern ´80. :-D

(ja, ich bin ein alter Sack)

 

Zwei Fragen muß ich noch stellen :

wir fahren nachher sowieso einkaufen, dabei kann ich gleich Warnwesten kaufen.

 

Stückzahl ? (wir sitzen zu zweit im Auto)

Farbe vorgeschrieben ? (ich kenne leuchtrote und leuchtgrüngelbe, egal ?)

 

Thanks und

Gruß, Pit :sonne:

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Farbe egal, eigentlich für jedem im Auto. Pflicht, diese anzuziehen wenn man Außerorts, also nicht nur auf der AB, auf der Straße rumhüpft.

Sollten im Auto greifbar sein, also nicht im Kofferraum oder im Dachgepäckträger liegen.

Pflicht ist wie in Deutschland Warndreieck und Verbandskasten. Vielleicht auch Reserverad.

Lichtpflicht am Tag für PKW ist wieder abgeschafft.

Als EWG-Bürger brauchst Du keinen internationalen Führerschein.

 

Das wars schon.

 

Aufpassen muss man bei den Raubrittern auf Laser. Ist eine Seuche. Vorletztes Wochenende habe ich einen Kurztripp mit dem Mofa nach Südtirol gemacht zum Reifen einfahren und hatte !3! Laser auf der Strecke von Seefeld bis Zirl, das sind vielleicht 12km. Und trotzdem am Brenner noch einmal 2. Das heißt im Innsbrucker Land gibts mind. 5 davon.

 

In Südtirol haben sie auch eine neue Messmethode. Fast jedes Dorf hat inzwischen in den Ortseinfahrten Geschwindigkeitsanzeigen. Und manchmal steht die Policia Stradale paar Meter weiter mit dem Laptop und winkt raus. Kurz vorher habe ich bei einer recht ausführlichen Tafel (Anzeige inkl. Bußgeld) noch etwas für die Statistik tun wollen und bin mit erhobenem Vorderrad durchgefahren. Da hätte ich blöd aus der Wäsche geschaut.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

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...Danke, Oli, dann bringen wir nachher 2 Westen mit. :daumen:

Kosten ja nur einen Bruchteil von der event. Strafe. :D

Gruß, Pit :sonne:

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so eine Weste kostet 1-1,50€; da kann man schon für jede Person eine mitführen. Und Platz nehmen sie auch nicht weg!

Ich hab meine unter den Vordersitzen liegen.

Ersatzlampenset liegt im Handschuhfach. Zwar nie benötigt, aber besser, als wenn man erst einen Laden suchen muss, wo es das zu kaufen gibt. Die horrenden Preise an den Tankstellen muss man sich ja nicht antun.

Pflicht sind Ersatzlampen aber nur in den angrenzenden Ländern wie Kroatien, Slowenien, Tschechien etc.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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