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(Führerschein) ab wann gilt das Fahrverbot?


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Warum verschicken? Einschreiben bzw. die Quittung zählt als Startdatum.

 

Oder:

 

Du bringst ihn auf die örtliche Polizeidienststelle und legst deine Schreiben vor, und er wird dort aufbewahrt. Gehen tut das, bei mir gings damals auch so. Bin Nach Fahrverbotende hin und habe mit meiner Quittung meinen Führerschein wieder bekommen. Spar dir die Wege über Post und Einschreiben.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control.
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Sobald du ihn auf der Polizeiwache abgibst oder in den Briefumschlag abschickst(in diesem Fall hast du keinen vorlegbaren Führerschein mehr).Ich habe mich mal selbst verarscht,fahre zur Wache gebe den Lappen ab,und kann nicht zurückfahren ohne Lappen,also musste meine Freundin mit Taxi kommen und Auto zurückfahren.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Also , ich hab ihn bereits per einschreiben verschickt. D.h also ich wirde ohne Führerschein fahren? Ich bin echt davon ausgegangen das es da noch ne bestätigung für den Eintritt des Fahrverbot´s gibt.

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Naja man weiss nicht wie der Beamte es bewertet,wenn du zb den Führerschein bis zum 02.04.2012 abgeben musst,und ihn schon weggeschickt hast.Da will ich nichts zu schreiben,musst wohl mal bei deiner Polizeiwache nachfragen,bevor du eine Lampe bekommst.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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ob du noch ne bestätigung bekommst weiß ich nicht. Aber die Zeit fängt erst an, wenn der Führerschein angekommen ist. Davor wirst du wohl noch fahren können.

Ist halt dann fahren ohne Führerschein. Kostet dich dann 10 euro oder so und wohl etwas Aufwand, weil du ja vorerst keinen mehr zum vorzeigen hast.

 

Ich hätte ihn bei der Polizei abgegeben:D

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In dem Moment, wo du den Schein abschickst, trittst du ja deine Strafe an. Dann noch zu fahren bedeutet im Fall des Erwischtwerdens Verurteilung nach §21 StVG.

Im schlimmsten Fall wird das noch als Vorsatz ausgelegt.

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Richtig!

 

Und wer den FS einschickt is selber schuld weil dadurch verlängert sich das ganze noch um die Postlaufzeit.

 

Am besten immer auf der Polizei abgeben - genau 10min vor Mitternacht. Dann zählt der Tag bereits.

 

Aber Achtung: In manchen Städten geht der dann an die VÜ und muß dort abgeholt werden und wer da nicht gut hinkommt kann ihn sich zwar zuschicken lassen - zahlt das aber selber.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Ok möglich. Wenn dir der Führerschein aber nicht rechtzeitig zugeschickt wird (zuschicken aber ausgemacht war) nach Ablauf des Fahrverbots, dann darfst du dennoch schon fahren.

 

Wenn man aber vor Gericht gegangen ist und sich was geändert hat am Bescheid, dann muss man entweder auf den neuen Bußgeldbescheid warten oder aber zum Amtsgericht gehen und dort abgeben die schicken den dann weg. Die Polizei hat ihn bei mir nicht angenommen.

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Ok möglich. Wenn dir der Führerschein aber nicht rechtzeitig zugeschickt wird (zuschicken aber ausgemacht war) nach Ablauf des Fahrverbots, dann darfst du dennoch schon fahren.

 

 

....und "ersatzweise" 20,-€ mit führen, weil du deinen Führerschein nicht dabei hast....;-)

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Ok möglich. Wenn dir der Führerschein aber nicht rechtzeitig zugeschickt wird (zuschicken aber ausgemacht war) nach Ablauf des Fahrverbots, dann darfst du dennoch schon fahren.

1. Der wird rechtzeitig zugeschickt - man hat ihn üblicherweise bereits einige Tage früher, darf aber nicht fahren

 

2. Nein so lange der nicht eingetroffen ist darf man noch nicht fahren weil man ihn nicht vorzeigen kann.

Der Normalbürger wird jetzt sagen " dafür hab ich doch ne Woche Zeit" - aber was, wenn die Polizei einen zufällig kurz vor zu Hause kontrollieren will und der Beamte dann meint "geh'n se doch mal kurz in die Wohnung und holen das Teil" - dann gehörste aber ganz gewaltig der Katz'

 

Georg

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1. Der wird rechtzeitig zugeschickt - man hat ihn üblicherweise bereits einige Tage früher, darf aber nicht fahren

korrekt.

 

2. Nein so lange der nicht eingetroffen ist darf man noch nicht fahren weil man ihn nicht vorzeigen kann.

Der Normalbürger wird jetzt sagen " dafür hab ich doch ne Woche Zeit" - aber was, wenn die Polizei einen zufällig kurz vor zu Hause kontrollieren will und der Beamte dann meint "geh'n se doch mal kurz in die Wohnung und holen das Teil" - dann gehörste aber ganz gewaltig der Katz'

 

das ist aber dein Recht. Dann können die Herren in Grün die Verkehrsbehörde kontaktieren und fragen wie lange das Fahrverbot noch gilt (Aktenzeichen). Wenn es schon abgelaufen ist, dann hat man das Recht Auto zu fahren, auch wenn der Schein, warum auch immer, noch nicht angekommen ist. Das hat mir die Sekretärin im Gericht auch heute noch mal bestätigt. Verwaltungsgebühren wird man wohl auch nicht zahlen müssen.

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das ist aber dein Recht. Dann können die Herren in Grün die Verkehrsbehörde kontaktieren und fragen wie lange das Fahrverbot noch gilt (Aktenzeichen). Wenn es schon abgelaufen ist, dann hat man das Recht Auto zu fahren, auch wenn der Schein, warum auch immer, noch nicht angekommen ist. Das hat mir die Sekretärin im Gericht auch heute noch mal bestätigt. Verwaltungsgebühren wird man wohl auch nicht zahlen müssen.

Ach - die Sekretärin?

Das ist die mit dem abgeschlossenen Jura-Studium, oder?

 

Sorry, aber da widerspreche ich.

Allgemeine Rechtsprechung ist: So lange Du den Schein nicht hast darfst Du nicht.

Ich hab definitiv schon den Spruch von nem Polizeibeamten gehört (weil in München der FFS bei der etwas im Osten abgelegenen VÜ aufbewahrt wird) dass man sich besser nicht unterstehen solle, den Schein dort abzuholen und dazu mit dem Auto auf den Hof zu kurven.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Ich hab definitiv schon den Spruch von nem Polizeibeamten gehört

ob das dann so viel zu sagen hat. War heute auch bei den Polizeibeamten und so gut kennen sich die meisten auch wieder nicht aus. ;-)

 

In Deutschland halte ich alles für möglich. Kann bloß das sagen, was mir gesagt wurde. Einen Gesetzestext dazu hab ich noch nicht gefunden.

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Fakt ist, das ich bereits 2 Mal dabei war, als ein (jedes Mal der selbe :klatsch: und jedesmal mit meinem Auto unterwegs) Kumpel seine 20 Mark (waren das damals noch) abdrücken durfte, weil er die Pappe nicht dabei hatte. (b.z.w., einmal habe ich, als treu sorgender Beifahrer, noch für ihn ausgelegt ;-) )

 

 

Fakt ist Außerdem:

 

Das Fahren ohne Führerschein mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen, u. a. Kraftfahrzeugen, ist in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV.

Verwarnt wird der Fahrzeugführer für das Nichtmitführen der Führerschein-Urkunde im Original; hierfür ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen.[1]

Der Führerschein ist ein amtliches Dokument im Rang einer Urkunde, das beweist, dass der Inhaber im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und damit im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen darf. Der Führerschein ist während der Fahrt ständig mitzuführen (§ 4 Abs. 2 FeV) und bei Kontrollen der Vollzugsorgane auf Verlangen auszuhändigen; wird die Aushändigung verweigert, ist ebenso eine Verwarnung möglich.[2] Beim Nichtmitführen kann die entsprechende Behörde vor Ort auch eine Kontrollaufforderung ausstellen und aushändigen.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Gast im_Norden2001
Richtig!

 

 

 

Aber Achtung: In manchen Städten geht der dann an die VÜ und muß dort abgeholt werden und wer da nicht gut hinkommt kann ihn sich zwar zuschicken lassen - zahlt das aber selber.

 

Georg

5€ Nachnahmegebühr- hat mein Bruder gerade durch nach einem Monat Fahrverbot

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Richtig - und wenn sie Zweifel haben dass Du überhaupt nen FS haben können sie ihn auch direkt sehen wollen und dann hat derjenige ein deftiges Problem wenn er ihn noch nicht wieder hat.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Fakt ist auch, dass ich mal ohne Führerschein angehalten wurde und nichts hab zahlen müssen.

 

Fakt ist Außerdem:

 

Das Fahren ohne Führerschein mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen, u. a. Kraftfahrzeugen, ist in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV.

bestreite ich auch gar nicht. Sondern finde keine Belege zu der Aussage von Georg-M3. :rauchen:

 

Beim Nichtmitführen kann die entsprechende Behörde vor Ort auch eine Kontrollaufforderung ausstellen und aushändigen.

 

Kontrollaufforderung:

Eine Kontrollaufforderung (KA) ist eine schriftliche Aufforderung an einen Verkehrsteilnehmer, die von der deutschen Polizei ausgestellt wird und mit der ein Nachweis für bestimmte Dokumente eingefordert wird.

 

Diese Dokumente müssen innerhalb einer bestimmten Frist bei einer Polizeidienststelle vorgelegt werden, falls nicht, sind Folgemaßnahmen vorgesehen.

Auch dort hat man eine bestimmte Frist, ich denke also kaum dass die Polizisten mit nach hause kommen werden. Kann ja auch vorkommen, dass man den Schein gerade nicht findet.

 

So jetzt bin ich draußen:daumen:

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Fakt ist Außerdem:

 

Das Fahren ohne Führerschein mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen, u. a. Kraftfahrzeugen, ist in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV.

bestreite ich auch gar nicht. Sondern finde keine Belege zu der Aussage von Georg-M3. :rauchen:

 

Ist jetzt nicht dein Ernst, oder?

Vielleicht solltest du einfach mal den Satz nach deinem Zitat lesen?

 

Als kleine Hilfestellung, er lautet:

 

Verwarnt wird der Fahrzeugführer für das Nichtmitführen der Führerschein-Urkunde im Original; hierfür ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen.[1]

 

 

 

 

 

Wenn sie dazu Lust haben, kommen sie mit. Im einem der von mir genannten Fälle haben sie meinen Kumpel mi´m "Sixpack" höchst persönlich "zu seinem Führerschein" gefahren....

 

...der Fall das sie auch mal gut drauf sind (auch ich wurde schon ohne angehalten und es ist nichts passiert) bedeutet nicht, das man sich darauf berufen kann. Die Gesetzteslage ist nun mal eine andere.


Bearbeitet: von bastelbert

 

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Fakt ist auch, dass ich mal ohne Führerschein angehalten wurde und nichts hab zahlen müssen.

Is wohl jeder schon mal - wenn man lieb und nett is stellen die wenigsten ne Verwarnung aus.

 

Auch dort hat man eine bestimmte Frist, ich denke also kaum dass die Polizisten mit nach hause kommen werden. Kann ja auch vorkommen, dass man den Schein gerade nicht findet.
Glaub mir - wenn die einen Verdacht haben dann ist die Frist genau die 10 Minuten die die brauchen bis sie mit Dir bei Deiner Wohnung angelangt sind.

Und genau dieser "Verdacht" ist auch die Begründung warum sie Dir keine Frist setzen.

Warum der Verdacht entstanden ist ist dabei erst mal zweitrangig und sei es, dass die spüren, dass Du innerlich Muffe schiebst - Polizisten haben bei so was nämlich Erfahrung das zu spüren.

 

Georg

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Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Ist jetzt nicht dein Ernst, oder?

Vielleicht solltest du einfach mal den Satz nach deinem Zitat lesen?

 

Als kleine Hilfestellung, er lautet:

 

Verwarnt wird der Fahrzeugführer für das Nichtmitführen der Führerschein-Urkunde im Original; hierfür ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen.[1]

 

was willst du mir sagen? verstehe ich immer noch nicht.

 

Georg-M3, und wenn man ihn nicht findet? Soll schon mal vorkommen.

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Na, dann denk nochmal nach.

 

Du besitzt eine Fahrerlaubnis. Und einen Führerschein. Der Führerschein ist aber nur das Dokument, mit dem Du nachweist, dass Du eine Fahrerlaubnis hast.

Das Fahrverbot schränkt die Fahrerlabnis ein. UNd nicht den Führerschein.

Das Fahrverbot ist zu Ende, wenn man den Führerschein wieder in der Hand hält. Aber nicht vor dem angegebenen Zeitpunkt. Hat man den Führerschein wieder, aber der Termin ist noch nicht vorbei, besteht das Fahrverbot noch.

 

Die Frist, die das Fahrverbot dauert, gilt auch erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Führerschein in amtlicher Verwahrung ist. Und nicht, wenn man den auf der Post abgegeben hat. Fahren darf man aber nicht mehr, wenn das Ding auf der Post ist.

 

Siehe auch §25 StVG

 

Hat alles nix damit zu tun, ob die Polizei Lust hat mitzufahren oder sonstwas. Wenn die das Überprüfen, ist man dran wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. §21 StVG


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Georg-M3, und wenn man ihn nicht findet? Soll schon mal vorkommen.
Stimmt - dann hat derjenige ein Problem weil dann wird für die Beamten der Verdacht dass derjenige gar keinen hat, immer größer.

Einer von den 10 die ihn "nicht finden" hat nämlich wirklich keinen.

 

Auch in den Zeiten der EDV dauert es nämlich immer noch einige Tage bei einem FS-Entzug bis die Polizei das D-weit nachschauen kann und wenn Dir am Samstag die Polizei beim Ausflug nach XY-Stadt dort wegen 2,0 Promille den Schein gezwickt hat und die Polizei Dich dann ausgenüchtert zu Hause wieder anhält dann kannste gerne probieren zu sagen dass Du ihn nicht findest.

Aber ich prophezeie dass die Polizei das nicht glauben wird und dann gibts richtig Probleme mit fahren ohne FS.

 

Nebenbei: Das ist auch die Crux mit dem internationalen Schein.

 

Bei nem Fahrverbot in D dürfte man theoretisch im Ausland fahren.

Nur miete mal z.B. nen Leihwagen im Urlaub ohne den FS vorzulegen.

Und auch der internationale gilt nur in Verbindung mit dem nationalen FS.

 

Georg

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Bei nem Fahrverbot in D dürfte man theoretisch im Ausland fahren.

Nur miete mal z.B. nen Leihwagen im Urlaub ohne den FS vorzulegen.

Und auch der internationale gilt nur in Verbindung mit dem nationalen FS

 

Dafür gibts nen Auslandsführerschein.

Ist eine Art Ersatzdokument, dass dich nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch bevollmächtigt im Ausland fahren zu dürfen.

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Man kann es natürlich auch verkomplizieren...

Wo ist denn das Problem? Scheiße gebaut, Lappen abgeben, nicht fahren, bis Lappen wieder da.

Auf einen Tag mehr oder weniger kommt es doch nicht an, oder? Dafür auf Nummer Sicher.

Aber nein, man muß ja wieder Paragraphen wälzen, ob man nicht evtl. wenn denn dann oder dies und jenes und natürlich die Staatsmacht im Vorfeld verdammen, denn die schicken ja den Schein tausendprozentig zu spät zu. Und der unbescholtene Fahrverbotskassierer dürfte doch schon seit genau 2 Minuten und 3 Sekunden rumhacken...

 

 

Manchmal frage ich mich, was in den Leuten vorgeht.

Wenn ich ein Fahrverbot kassiere, nehm ich das hin und halte die Fresse, aber suche nicht nach irgendwelchen Winkelzügen und lasse 4000 völlig Fremde an meiner Blödheit teilhaben.

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