Wenn jemand mit 3m Abstand fährt und ein Rechtsfahrender zeigt mit dem Blinker an, das er ausscheren und überholen will, müsste er seinen Abstand so weit vergrößern, das dem Rechtsfahrendem das gefahrlose Auscheren ermöglicht wird.
Nö, linke Spuren sind zum Überholen da. Und in der STVO steht auch: "Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist." Nen anderen (und dessen Nachfolger) zur Bremsung zu zwingen kann demzufolge wohl nicht rechtens sein.
Lass uns den Spaß mal auf ne Landstraße runterbrechen: Wenn ich da als letzter ne Kolonne überhole habe ich in dem Sinne auch Vorfahrt, als dass keiner vor mir ausscheren und mich damit in meinem Überholvorgang gefährden darf. Warum sollte es auf der AB anders sein.
Aber wenn du sie STVO so auslegst, bist du dann auch so einer, die 10m vor einem Ausscheren, nachdem sie 2 mal geblinkt haben und dann noch Heckmeck machen, wenn es dafür ne Lichthupe gibt?
Dieses Reindrängeln und die damit verbundenen Bremsvorgänge - ja, die erzeugen Staus. Das hast du schon ansatzweise richtig erkannt.
der nachfolgende Verkehr muss einem Verkehrsteilnehmer den rechtzeitig und vorschriftsmäßig angekündigten Fahrspurwechsel ermöglichen (OLG Hamm 1992)
der Wechselnde darf unter diesen Voraussetzungen sogar erwarten, dass ihm der berechtigte Fahrstreifenwechsel ermöglicht wird (OLG Köln 1974)
Könntest Du bitte etwas präziser werden was "unter diesen Voraussetzungen" und was "der berechtigte Fahrstreifenwechsel" bedeutet?
Da stehen Einschränkungen die ganz erhebliche (!) Auswirkungen hat!
Selbstverständlich gebe ich kein Vollgas um jemanden daran zu hindern einen LKW zu überholen,
wenn ich sehe das der mit Überschussgeschwindigkeit auf den LKW zurauscht.
Dass geht dann auch reibungslos und ohne Bremseneinsatz.
Aber Leute die auf der AB mit unter 100km/h auf die Linke Spur wechseln obwohl sich dort jemand mit erheblich höherer Geschwindigkeit nähert gefährden sich und andere im Straßenverkehr!
(§1 - wie Du so schön zitiert hast)
Wenn ich scharf bremsen muss, damit Du auf die Linke Spur kommen kannst, kannst Du noch so blinken, du gefährdest mich und ggf. meinen Hintermann, weil ich in die Eisen steigen muss, mein Sicherheitsabstand unterschritten wird und in der Folge sonstwas passieren kann.
Hier mal §5 im STVO Volltext:
Zitat
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.
bei unklarer Verkehrslage oder
2.
wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.
(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren, Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
des Weiteren §7 Absatz 5:
Zitat
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Erst mal bin ich davon ausgegangenen, das der sonst so korrekte Georg nicht mit 200km/h im 10 Meter Abstand hinter seinem Vordermann herfährt.
Also von Verkehrssituationen, wo zwischen der linken und der rechten Spur relativ wenig Geschwindigkeitsunterschied besteht.
Und zu deiner Frage der Einschränkung. Wenn jemand auf der rechten Spur deutlich und lang genug anzeigt, das er den Vordermann, auf den er aufschließt, überholen will, dann hat der Hintermann ihm dieses zu ermöglichen.
Selbstverständlich kann auch auf der Landstraße jemand vor Dir zum überholen ausscheren, sofern die Verkehrssituation dieses zulässt und er Dir nicht so vor das Auto fährt, das Du mit auch mit halbwegs normaler Reaktionsfähigkeit Unfall nicht verhindern kannst.
Da Du offensichtlich auf höhere Geschwindigkeiten anspielst. Wenn Du die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitest, erhöhst Du die Betriebsgefahr, die von deinem Fahrzeug ausgeht, deutlich. Und damit wirst Du selbst dann im Falle eines Unfalls mithaften müssen, wenn dein Unfallgegner eigentlich die Hauptschuld trägt.
Und Genötigt werden kann nicht nur der arme Schnellfahrer, der Verkehrssituationen nicht richtig einschätzen kann, sondern, auch wenn das kaum zu glauben ist, durch unangepasste Geschwindigkeit kann es sein, das er andere Verkehrsteilnehmer nötigt.
Auch wenn das mit deinem Fahrzeug sehr theoretisch ist, aber nur, weil Du irgendwann auf 200km/h beschleunigst, muss sich nicht alles von der linken Spur flüchten und Dir den Weg freigeben weil Du sonst "genötigt" würdest.
Genau deine Einstellung führt dazu, das die linken Spuren auf der Autobahn zu voll sind. Weil keiner Rechts fahren will, wenn er nicht wieder zum überholen ausscheren kann, wenn Bedarf besteht.
Nö, Oli, dazu braucht es keine 200 km/h. Da reichen z.B. Richtgeschwindigkeit und einer, der mit seinem 60PS-Corsa hinterm LKW rauszieht.
Und wenn es auch nur für 5s ist....sobald es geht, wird rechts gefahren. So, wie sich das gehört. Denn da sind wir uns einig: die Mittelspurschleicher und Linke-Spur-Blockierer sind auch für volle Autobahnen infolge schlechter Fahrspurausnutzung verantwortlich.
ich achte seit mir auf Grund geringen Abstands ein Motorrad aufgefahren ist (er klebte mir schon den ganzen Ort durch am Heck) noch mehr auf den Sicherheitsabstand.
Den halben Tachowert ausrechnen ist ja kein Problem und als "Lineal" kann man die Katzenaugen hinzuziehen.
Wenn jemand vor mir den Weg nicht frei macht, geb ich aus der Entfernung entweder kurz Lichthupe oder blink ein paar mal links. Dicht auffahren bringt doch nix, da bist du so oder so der gearschte.
Man muss im Verkehr immer auch überlegen wie man auf andere wirkt. Wenn man jemanden höflich und mit genug Abstand zum überholen lassen auffordert, kommt man damit in der Regel eher durch als wenn man drängelt.
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Oli*
Und?
Gruß
Oliver
Was willst Du schon wieder?
-----´` Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.
Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen
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Gast BuxteE30
Eben. BERECHTIGTER Fahrspurwechsel. Wenn ich in den Sicherheitsabstand vom Hintermann fahrspurwechsle, dann dürfte das nicht berechtigt sein.
Und je kleiner der Abstand, desto höher die Gefährdung, um mal bei deinem 3m-Beispiel zu bleiben.
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Oli*
Beißt sich die Katze in den Schwanz.
Wenn jemand mit 3m Abstand fährt und ein Rechtsfahrender zeigt mit dem Blinker an, das er ausscheren und überholen will, müsste er seinen Abstand so weit vergrößern, das dem Rechtsfahrendem das gefahrlose Auscheren ermöglicht wird.
Gruß
Oliver
Was willst Du schon wieder?
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Gast BuxteE30
Nö, linke Spuren sind zum Überholen da. Und in der STVO steht auch: "Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist." Nen anderen (und dessen Nachfolger) zur Bremsung zu zwingen kann demzufolge wohl nicht rechtens sein.
Lass uns den Spaß mal auf ne Landstraße runterbrechen: Wenn ich da als letzter ne Kolonne überhole habe ich in dem Sinne auch Vorfahrt, als dass keiner vor mir ausscheren und mich damit in meinem Überholvorgang gefährden darf. Warum sollte es auf der AB anders sein.
Aber wenn du sie STVO so auslegst, bist du dann auch so einer, die 10m vor einem Ausscheren, nachdem sie 2 mal geblinkt haben und dann noch Heckmeck machen, wenn es dafür ne Lichthupe gibt?
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Beemer
Da stehen Einschränkungen die ganz erhebliche (!) Auswirkungen hat!
Selbstverständlich gebe ich kein Vollgas um jemanden daran zu hindern einen LKW zu überholen,
wenn ich sehe das der mit Überschussgeschwindigkeit auf den LKW zurauscht.
Dass geht dann auch reibungslos und ohne Bremseneinsatz.
Aber Leute die auf der AB mit unter 100km/h auf die Linke Spur wechseln obwohl sich dort jemand mit erheblich höherer Geschwindigkeit nähert gefährden sich und andere im Straßenverkehr!
(§1 - wie Du so schön zitiert hast)
Wenn ich scharf bremsen muss, damit Du auf die Linke Spur kommen kannst, kannst Du noch so blinken, du gefährdest mich und ggf. meinen Hintermann, weil ich in die Eisen steigen muss, mein Sicherheitsabstand unterschritten wird und in der Folge sonstwas passieren kann.
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Bearbeitet: von Beemer
Allet für den 3er - allet für'n Club
KLICK zum 3er Club E21E30
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Oli*
Erst mal bin ich davon ausgegangenen, das der sonst so korrekte Georg nicht mit 200km/h im 10 Meter Abstand hinter seinem Vordermann herfährt.
Also von Verkehrssituationen, wo zwischen der linken und der rechten Spur relativ wenig Geschwindigkeitsunterschied besteht.
Und zu deiner Frage der Einschränkung. Wenn jemand auf der rechten Spur deutlich und lang genug anzeigt, das er den Vordermann, auf den er aufschließt, überholen will, dann hat der Hintermann ihm dieses zu ermöglichen.
Selbstverständlich kann auch auf der Landstraße jemand vor Dir zum überholen ausscheren, sofern die Verkehrssituation dieses zulässt und er Dir nicht so vor das Auto fährt, das Du mit auch mit halbwegs normaler Reaktionsfähigkeit Unfall nicht verhindern kannst.
Da Du offensichtlich auf höhere Geschwindigkeiten anspielst. Wenn Du die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitest, erhöhst Du die Betriebsgefahr, die von deinem Fahrzeug ausgeht, deutlich. Und damit wirst Du selbst dann im Falle eines Unfalls mithaften müssen, wenn dein Unfallgegner eigentlich die Hauptschuld trägt.
Und Genötigt werden kann nicht nur der arme Schnellfahrer, der Verkehrssituationen nicht richtig einschätzen kann, sondern, auch wenn das kaum zu glauben ist, durch unangepasste Geschwindigkeit kann es sein, das er andere Verkehrsteilnehmer nötigt.
Auch wenn das mit deinem Fahrzeug sehr theoretisch ist, aber nur, weil Du irgendwann auf 200km/h beschleunigst, muss sich nicht alles von der linken Spur flüchten und Dir den Weg freigeben weil Du sonst "genötigt" würdest.
Genau deine Einstellung führt dazu, das die linken Spuren auf der Autobahn zu voll sind. Weil keiner Rechts fahren will, wenn er nicht wieder zum überholen ausscheren kann, wenn Bedarf besteht.
Bearbeitet: von Oli*
Gruß
Oliver
Was willst Du schon wieder?
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bigFIVE
das ist das schlimme an der deutschen sprache und das schlimmste die auslegung durch beamte !
ich bin als zügiger fahrer hier bekannt und fahre fast 40 jahre unfallfrei und ohne punkte.
und das meiner meinung nach,weil ich fast immer auf die anderen mehr achte, als auf mich selbst.
und was nützt mir ein recht, welchem ich tot keine geltung mehr verschaffen kann ?
gruß harry
ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS GEGANGEN
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Gast BuxteE30
Nö, Oli, dazu braucht es keine 200 km/h. Da reichen z.B. Richtgeschwindigkeit und einer, der mit seinem 60PS-Corsa hinterm LKW rauszieht.
Und wenn es auch nur für 5s ist....sobald es geht, wird rechts gefahren. So, wie sich das gehört. Denn da sind wir uns einig: die Mittelspurschleicher und Linke-Spur-Blockierer sind auch für volle Autobahnen infolge schlechter Fahrspurausnutzung verantwortlich.
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denyo77
ich achte seit mir auf Grund geringen Abstands ein Motorrad aufgefahren ist (er klebte mir schon den ganzen Ort durch am Heck) noch mehr auf den Sicherheitsabstand.
Den halben Tachowert ausrechnen ist ja kein Problem und als "Lineal" kann man die Katzenaugen hinzuziehen.
Wenn jemand vor mir den Weg nicht frei macht, geb ich aus der Entfernung entweder kurz Lichthupe oder blink ein paar mal links. Dicht auffahren bringt doch nix, da bist du so oder so der gearschte.
Man muss im Verkehr immer auch überlegen wie man auf andere wirkt. Wenn man jemanden höflich und mit genug Abstand zum überholen lassen auffordert, kommt man damit in der Regel eher durch als wenn man drängelt.
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