Zum Inhalt springen

SNUP
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Moinsen,

 

ich glaub ich muss mal wieder laufen... .

 

Ich bin gestern aufer Autobahn (A28 Bremen Richtung Oldenburg) gefahren und an einer Rastplatzausfahrt Stand nen Blau Silbernes Auto, ich war Links so mit 150 kmh. Sonntag, wenig los, vor mir Muddi im Passat tdi, als ich wieder nach vorne geguckt habe sah ich auf der Leitplanke noch eine Kammera.

Auf dem Boden war am Ende soeine Art L in weiß aufgemalt, aufm Rückweg an der gleichen Stelle am Anfang auch. Sind das Makierungen?

 

Ich bin auf jeden Fall nicht sehr dicht aufgefahren, oder hab gedrängelt, aber schon zu erkennen gegeben, das ich schneller fahren will. Außerdem waren das keine 75 Meter Abstand, denke ich. Ist jetzt natürlich schwer zu schätzen, aber ich hab zwei Fragen.

 

1. Sind diese Mackierungen (Eben der Weiße Mittelstreifen und der Randstreifen mit soeiner art /__.....I.....__\ die Mackierungen, innerhalb derer gemessen wird? Vielleicht kennt sogar wer die Stelle?

 

2. Ab wann tut das weh?

 

Ich weiß das von nem Nachbarn meiner Eltern, dass die Folgen ganz schön heftig sind. Und bitte keine großen Diskusionen, ich weiß, dass sowas gefährlich ist, aber 75 Meter Abstand hatte ich nunmal nicht. Groß drängeln tue ich nie und fahre auch seit nunmehr bald 9 Jahren unfallfrei. (Wobei da auch etwas Glück zugehören mag.)

 

Vielen Dank

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


zu 1: Ja, Begin/Ende Messbereich

 

zu 3: ;-) Hats geblitzt?

wenn nein hast Du Glück gehabt. Die Kamera macht nämlich ein schönes Fahrerportrait um diesen zu erkennen und das kann man kaum übersehen.

Der Rest wird über eine Filmkamera gelöst, die den Verkehr von oben filmt um eben zu vermeiden, dass jemand fälschlicherweise geblitzt wird, der nix dafür kann, weil 10m vor ihm Opi mit 85 rauszieht um den LKW mit 80 zu überholen.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie Georg schon sagt: Abstandsmessung. Ich bin schon einige Tage dort nicht mehr gefahren. Geschwindigleit ist dort doch frei. Abstand wird dort ab und zu gemessen. Kann man aber eigentlich meilenweit sehen. Beweise besorgen sie sich von der kleinen Brücke kurz hinterm Rastplatz.

 

Gruss Uwe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn nein hast Du Glück gehabt. Die Kamera macht nämlich ein schönes Fahrerportrait um diesen zu erkennen und das kann man kaum übersehen.

 

Doch kann man, aus dem einfachen Grunde das es mittlerweile Blitzer/Blitze gibt die man nicht mehr sieht. Das man in irgendeiner Art geflitzt wurde merkt man erst wenn man Post bekommt :-)

War vor einiger Zeit auch mal ein Bericht im TV drüber und ich kenne auch ein paar Leute denen dies passiert ist. Meinem Ex-Chef ist es auch erst vor 4 Wochen passiert..

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

jupp kai.

 

bei uns stellen se jetzt auch überall diese silbernen poller mit den schwarzen streifen auf. die blitzen nimmer sondern machen nur noch bilder.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Blitzen schon noch Mathes, nur eben nicht mehr mit dem normalen Blitz. Die neuen Blitze sind Infrarotblitze die man halt nicht sehen kann.

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Christian, ich würd´ jetzt erst mal abwarten, ob da überhaupt was kommt - manchmal steigert man sich da relativ schnell rein und macht sich verrückt :klug:. Meistens kommt es dann, wenn überhaupt, gar nicht sooo dicke :D .

 

Zum Thema "ab wann tut es weh" - da musst selber entscheiden :watch: :

 

Klick mich "Dichtes Auffahren"

 

Viel Glück :daumen:

 

resized-3e9924853-img-20220514-173736.jp resized-3dd924737-img-20220514-173805.jp 

                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Blitzen schon noch Mathes, nur eben nicht mehr mit dem normalen Blitz. Die neuen Blitze sind Infrarotblitze die man halt nicht sehen kann.

 

was ich nich sehn kann existiert auch nicht. ;-)

 

du bist ein ketzer! verbrennt ihn! :devil::D

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

..... 2. Ab wann tut das weh?......

 

 

Das liegt natürlich im Sinne des Betrachters, aber richtig weh tut es ab 10% der Geschwindigkeit in Metern gerechnet, den dann gibt's ein Fahrverbot. Beamten formulieren das etwas komplizierter mit "20% des halben Tachowerts".

 

Gefühlte 150, etwas Toleranz abgezogen wären in diesem Falle bei einem Abstand weniger als ca. 14 m.

 

 

75 m sind nur sehr theoretisch, wenn die alles unterm 1/2 Tachoabstand messen würden, wär in zwei Minuten der Film voll. Im Ruhrgebiet zur Rush Hour würden die Kameras heiß laufen.

Deshalb wird in aller Regel alles im für sie lohnenden Bereich und/oder Punktebereich, also ab ca. 30-35 m bei Deiner Geschwindigkeit festgehalten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das hat nicht nur mit nem "für sie lohnenden Bereich" zu tun.

Die Polizei weiß auch, dass es nahezu nicht mehr möglich ist den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten weil wer das macht ,

dem fährt sofort einer der von rechts ausschert in die Lücke und der muß sich zurückfallen lassen um den Abstand wieder zu vergrößern.

Dann schert wieder einer ein und...

Dann der nächste etc....

 

Ergo wird das gemessen wo es auch richtig gefährlich wird wenn der Vordermann wegen irgendwas bremsen muß.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weiß nicht wo da das Problem sein soll. Wenn jemand, der rechts fährt, blinkt, musst Du ihn sowieso raus lassen. ob Du 3m Abstand hast oder 50m. Der Unterschied ist, dass das einordnen bei 50m wesentlich "flüssiger" vonstatten geht.

 

Das viel zu dichte auffahren ist unter anderem an den meisten Staus schuld, dürfte nicht wenig zu der Unfallstatistik auf den Autobahnen beitragen und senkt die Leitungsfähigkeit unserer Strassen deutlich.

 

Wäre also nicht schlecht, wenn sich da mal etwas mehr drum gekümmert würde.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Wäre also nicht schlecht, wenn sich da mal etwas mehr drum gekümmert würde.

 

 

da müsste sich dann auch drum gekümmert werden das man den leuten mal begreiflich macht das man erst am ende der linken spur auf die mitllere wechselt und nicht schon 600meter davor. und dann eventuell noch halb mitm hintern auf der linken spur steht.

auch sollte man den leuten mal klarmachen wie nen reissverschlussverfahren richtig funktioniert. ;-)

 

aber da bussgelder auszustellen ist natürlich anstrengender. da zocken die lieber die verkehrsteilnehmer ab die den schlafenden vordermann klar machen müssen das ihr auto schneller als 100 fahren kann und das die rechte spur frei ist. und frei bedeutet eben auch frei wenn in gefühlten 5km nen lkw auf der rechten spur unterwegs ist. ;-)

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weiß nicht wo da das Problem sein soll. Wenn jemand, der rechts fährt, blinkt, musst Du ihn sowieso raus lassen.
Na, das Du Deinen Lappen noch hast und noch lebst wundert mich aber.

 

Wer die Spur wechselt hat besondere Sorgfaltspflicht, der in der Spur fahrende hat Vorfahrt.

 

Daher lernen wir alle in der Fahrschule: "Spiegel und Schulterblick vor Überholvorgängen, wenn da was kommt, warten!"

Allerdings scheint dieser Irrtum weit verbreitet zu sein, das der Blinker Vorfahrt erzwingt.

 

Spurwechsel-Unfall: Fahrer trägt volle Verantwortung

 

Ein unaufmerksamer Spurwechsel auf der Autobahn kann Fahrern teuer zu stehen kommen.

Auffahrunfall auf der Autobahn: Schnarchnasen beim Spurwechsel können Rasern nichts anhaben. © Christian Schneider

 

Wer nach einem Spurwechsel auf der Autobahn mit einem nachfolgenden Fahrzeug kollidiert, haftet grundsätzlich allein. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor.

 

 

[h3]Fahrlässiger Spurwechsel[/h3]

Der sogenannter Anscheinbeweis spreche in diesen Fällen dafür, dass der Fahrspurwechsler unaufmerksam gewesen sei. Das Gericht wies die Schadenersatzklage eines Mannes ab. Der Kläger war der Ansicht, der auffahrende Autofahrer sei schuld, weil er zu schnell gewesen sei.

 

 

[h3]Gericht erklärt Auffahrenden für unschuldig[/h3]

Das OLG entschied aber, den Auffahrenden treffe überhaupt keine Schuld. Denn der Kläger habe keinen Nachweis erbracht, dass er seinen Spurwechsel sorgfältig vorgenommen habe.

 

Aktenzeichen: 13 U 106/08

 

 

Allet für den 3er - allet für'n Club :smbmw:

KLICK zum 3er Club E21E30

KLICK zum Stammtisch Bremen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und?

 

der nachfolgende Verkehr muss einem Verkehrsteilnehmer den rechtzeitig und vorschriftsmäßig angekündigten Fahrspurwechsel ermöglichen (OLG Hamm 1992)
der Wechselnde darf unter diesen Voraussetzungen sogar erwarten, dass ihm der berechtigte Fahrstreifenwechsel ermöglicht wird (OLG Köln 1974)
Darüber, das man dabei nicht über die Schulter sieht, davon hat keiner gesprochen.

 

 

StVO §1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eben. BERECHTIGTER Fahrspurwechsel. Wenn ich in den Sicherheitsabstand vom Hintermann fahrspurwechsle, dann dürfte das nicht berechtigt sein.

Und je kleiner der Abstand, desto höher die Gefährdung, um mal bei deinem 3m-Beispiel zu bleiben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beißt sich die Katze in den Schwanz.

 

Wenn jemand mit 3m Abstand fährt und ein Rechtsfahrender zeigt mit dem Blinker an, das er ausscheren und überholen will, müsste er seinen Abstand so weit vergrößern, das dem Rechtsfahrendem das gefahrlose Auscheren ermöglicht wird.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nö, linke Spuren sind zum Überholen da. Und in der STVO steht auch: "Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist." Nen anderen (und dessen Nachfolger) zur Bremsung zu zwingen kann demzufolge wohl nicht rechtens sein.

 

Lass uns den Spaß mal auf ne Landstraße runterbrechen: Wenn ich da als letzter ne Kolonne überhole habe ich in dem Sinne auch Vorfahrt, als dass keiner vor mir ausscheren und mich damit in meinem Überholvorgang gefährden darf. Warum sollte es auf der AB anders sein.

 

Aber wenn du sie STVO so auslegst, bist du dann auch so einer, die 10m vor einem Ausscheren, nachdem sie 2 mal geblinkt haben und dann noch Heckmeck machen, wenn es dafür ne Lichthupe gibt?

Dieses Reindrängeln und die damit verbundenen Bremsvorgänge - ja, die erzeugen Staus. Das hast du schon ansatzweise richtig erkannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

der nachfolgende Verkehr muss einem Verkehrsteilnehmer den rechtzeitig und vorschriftsmäßig angekündigten Fahrspurwechsel ermöglichen (OLG Hamm 1992)

der Wechselnde darf unter diesen Voraussetzungen sogar erwarten, dass ihm der berechtigte Fahrstreifenwechsel ermöglicht wird (OLG Köln 1974)

Könntest Du bitte etwas präziser werden was "unter diesen Voraussetzungen" und was "der berechtigte Fahrstreifenwechsel" bedeutet?

Da stehen Einschränkungen die ganz erhebliche (!) Auswirkungen hat!

 

Selbstverständlich gebe ich kein Vollgas um jemanden daran zu hindern einen LKW zu überholen,

wenn ich sehe das der mit Überschussgeschwindigkeit auf den LKW zurauscht.

Dass geht dann auch reibungslos und ohne Bremseneinsatz.

 

Aber Leute die auf der AB mit unter 100km/h auf die Linke Spur wechseln obwohl sich dort jemand mit erheblich höherer Geschwindigkeit nähert gefährden sich und andere im Straßenverkehr!

(§1 - wie Du so schön zitiert hast)

 

Wenn ich scharf bremsen muss, damit Du auf die Linke Spur kommen kannst, kannst Du noch so blinken, du gefährdest mich und ggf. meinen Hintermann, weil ich in die Eisen steigen muss, mein Sicherheitsabstand unterschritten wird und in der Folge sonstwas passieren kann.

 

Hier mal §5 im STVO Volltext:

 

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:


1. bei unklarer Verkehrslage oder

2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.
(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren, Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

des Weiteren §7 Absatz 5:

 

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Bearbeitet: von Beemer

Allet für den 3er - allet für'n Club :smbmw:

KLICK zum 3er Club E21E30

KLICK zum Stammtisch Bremen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erst mal bin ich davon ausgegangenen, das der sonst so korrekte Georg nicht mit 200km/h im 10 Meter Abstand hinter seinem Vordermann herfährt.

 

Also von Verkehrssituationen, wo zwischen der linken und der rechten Spur relativ wenig Geschwindigkeitsunterschied besteht.

 

Und zu deiner Frage der Einschränkung. Wenn jemand auf der rechten Spur deutlich und lang genug anzeigt, das er den Vordermann, auf den er aufschließt, überholen will, dann hat der Hintermann ihm dieses zu ermöglichen.

 

Selbstverständlich kann auch auf der Landstraße jemand vor Dir zum überholen ausscheren, sofern die Verkehrssituation dieses zulässt und er Dir nicht so vor das Auto fährt, das Du mit auch mit halbwegs normaler Reaktionsfähigkeit Unfall nicht verhindern kannst.

 

 

Da Du offensichtlich auf höhere Geschwindigkeiten anspielst. Wenn Du die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitest, erhöhst Du die Betriebsgefahr, die von deinem Fahrzeug ausgeht, deutlich. Und damit wirst Du selbst dann im Falle eines Unfalls mithaften müssen, wenn dein Unfallgegner eigentlich die Hauptschuld trägt.

 

Und Genötigt werden kann nicht nur der arme Schnellfahrer, der Verkehrssituationen nicht richtig einschätzen kann, sondern, auch wenn das kaum zu glauben ist, durch unangepasste Geschwindigkeit kann es sein, das er andere Verkehrsteilnehmer nötigt.

 

Auch wenn das mit deinem Fahrzeug sehr theoretisch ist, aber nur, weil Du irgendwann auf 200km/h beschleunigst, muss sich nicht alles von der linken Spur flüchten und Dir den Weg freigeben weil Du sonst "genötigt" würdest.

 

Genau deine Einstellung führt dazu, das die linken Spuren auf der Autobahn zu voll sind. Weil keiner Rechts fahren will, wenn er nicht wieder zum überholen ausscheren kann, wenn Bedarf besteht.


Bearbeitet: von Oli*

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das ist das schlimme an der deutschen sprache und das schlimmste die auslegung durch beamte !

ich bin als zügiger fahrer hier bekannt und fahre fast 40 jahre unfallfrei und ohne punkte.

und das meiner meinung nach,weil ich fast immer auf die anderen mehr achte, als auf mich selbst.

und was nützt mir ein recht, welchem ich tot keine geltung mehr verschaffen kann ?

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nö, Oli, dazu braucht es keine 200 km/h. Da reichen z.B. Richtgeschwindigkeit und einer, der mit seinem 60PS-Corsa hinterm LKW rauszieht.

 

Und wenn es auch nur für 5s ist....sobald es geht, wird rechts gefahren. So, wie sich das gehört. Denn da sind wir uns einig: die Mittelspurschleicher und Linke-Spur-Blockierer sind auch für volle Autobahnen infolge schlechter Fahrspurausnutzung verantwortlich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich achte seit mir auf Grund geringen Abstands ein Motorrad aufgefahren ist (er klebte mir schon den ganzen Ort durch am Heck) noch mehr auf den Sicherheitsabstand.

Den halben Tachowert ausrechnen ist ja kein Problem und als "Lineal" kann man die Katzenaugen hinzuziehen.

Wenn jemand vor mir den Weg nicht frei macht, geb ich aus der Entfernung entweder kurz Lichthupe oder blink ein paar mal links. Dicht auffahren bringt doch nix, da bist du so oder so der gearschte.

Man muss im Verkehr immer auch überlegen wie man auf andere wirkt. Wenn man jemanden höflich und mit genug Abstand zum überholen lassen auffordert, kommt man damit in der Regel eher durch als wenn man drängelt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...