pheemcBS Geschrieben: 5. Oktober 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Oktober 2010 Und zwar habe ich vor ca einem ganzen Jahr, bei ebay was verkauft,,für ca 80 €Der besagte käufer hatte bei mir gesammelt. So dann wollte ich es ihm schicken, aber er meldete sich nicht, weder mit adresse noch sonst was...dann nach nem halben jahr meldet er sich, keine adresse oder sonstwas nur schrieb er dass er wohl krank gewesen und lange im krankenhaus war...(ok..kann jedem passieren).Er reagiert nicht auf antworten oder fragen. paar monate später, brief vom anwalt...blabbla angerufen und hab dem anwalt gesagt, dass ich ihm das paket zuschicke. er gab mir ne adresse und ich schickte es hin...aber es kam zurück. Jetzt wiedern paar monate später:::Mahnbescheid vom Anwalt...jetz soll ich ca 150 euro zahlen...wert der sache +gerichtsauslagen+anwaltskosten+zinsen...so nun hab ich bei der kanzlei angerufen, und gesagt, ich schicke ihm das paket zu, (da ich dank des Mahnbescheids nun endlch seine Adresse habe).und trage die restlichen auslagen, da ich keine lust mehr auf solche dreisten Käufer habe..aber der bearbeitende Anwalt ist jetz für 10 Tage im Urlaub und meldet sich nich:.: was mach ich jetz...die ware liegt noch hier...soll ich n widerspruch machen? oder was soll ich tun..bin armer student, kann das nicht alles Zahlen..mich kotzt sowas an...ich bin jetzt der "ebay-betrüger" Zitieren Fahre E30 weil : Wenig Geld (streicht die Wehrpflicht), aber trotzdem Würde !! Suche : -BC"2 -Kotflügel rechts in Atlantisblau nfl- und ne Rennsemmel für kleines geldkaufe jede Frau aus Osteuropa, Zustand egal , auch Unfall ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 5. Oktober 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Oktober 2010 Vielleicht dröselst Du die Geschichte mal verständlich auf.So kann man nur Vermutungen anstellen und nicht wirklich helfen.Da sind einfach zu viele Fakten unklar. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pheemcBS Geschrieben: 5. Oktober 2010 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Oktober 2010 ganz einfach...er reagierte monatelang nicht auf mails..telnummer hatte ich auch keine. Dann Brief vom Anwalt...hab versucht ihm das Paket zuzuschicken, kam aber zurück, und jetzt paar monate später Mahnbescheid!! Zitieren Fahre E30 weil : Wenig Geld (streicht die Wehrpflicht), aber trotzdem Würde !! Suche : -BC"2 -Kotflügel rechts in Atlantisblau nfl- und ne Rennsemmel für kleines geldkaufe jede Frau aus Osteuropa, Zustand egal , auch Unfall ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 5. Oktober 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Oktober 2010 Dann leg Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein.Ist ja anscheinend unberechtigt. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
StefM3 Geschrieben: 5. Oktober 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Oktober 2010 Aber nicht irgendwann, sondern umgehend und sofort. Notfalls über einen Anwalt.Wenn der rechtskräftig wird, ist damit nicht zu spaßen. Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 5. Oktober 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Oktober 2010 Lege dem Anwalt die Belege vor das du das ganze zugestellt hattest und fordere die Kohle für das nochmalige verschicken....im übrigen ist doch die Versandadresse bei ebay hinterlegt? Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 5. Oktober 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Oktober 2010 Auf jeden Fall Widerspruch einlegen und das am besten sofort und nicht irgendwann wie schon gesagt. Sollte die Widerspruchsfrist zwischenzeitlich abgelaufen sein ist das auch nicht weiter tragisch. Zwar wird der Mahnbescheid dann Rechtskräftig was einen Vollstreckungsbescheid zur Folge hat, gegen den man dann sofort Widerspruch einlegt. Der Unterschied ist das beim widersprochenen Mahnbescheid die Sache für das Gericht erstmal erledigt ist und der Antragsteller muss selbst weitere Schritte einleiten. Beim widersprochenen Vollstreckungsbescheid geht die Sache dann irgendwann vor den Richter. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30 318 mit 2-5L Geschrieben: 5. Oktober 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Oktober 2010 Ich würde vorallem erstmal ebay bescheid sagen das von Käufer Seite aus keine oder nur sehr schlechte Komunikation vorhanden ist,die können auch einiges machen. Zitieren Die Lieblingshobby's der Apachen sind F____n,B_____n,Eierklatschen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 5. Oktober 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Oktober 2010 Ich würde vorallem erstmal ebay bescheid sagen das von Käufer Seite aus keine oder nur sehr schlechte Komunikation vorhanden ist,die können auch einiges machen. Die machen gar nix und dann ist die Chose eh zu lange her. Zum Rest ist ja alles gesagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 5. Oktober 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Oktober 2010 Ich würde vorallem erstmal ebay bescheid sagen das von Käufer Seite aus keine oder nur sehr schlechte Komunikation vorhanden ist,die können auch einiges machen. öhhhm, was tut eBay - außer Gebühren kassieren ?.... Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid [Bearbeiten] Der Schuldner hat nach Empfang des Mahnbescheides die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch zu erheben. Eine gesetzlich normierte Widerspruchsfrist gibt es nicht. Der Mahnbescheid enthält jedoch gemäß § 692 I Nr. 3 ZPO die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids dem Gericht mitzuteilen, ob und in welchem Umfang dem geltend gemachten Anspruch widersprochen wird. In jedem Fall kann ein Widerspruch nur bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides erhoben werden. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt (§ 694 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Das bedeutet in der Praxis, dass der Gläubiger meist so schnell wie möglich, also am 15. Tag nach Zugang des Mahnbescheides beim Schuldner, den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellt. Fällt der 15. Tag nach Zugang des Mahnbescheides auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Widerspruchsfrist mit dem darauffolgenden Werktag. Dem Gläubiger wird in der Praxis vom Mahngericht ein Formblatt zur Antragstellung sowie die Information, wann der Mahnbescheid förmlich zugestellt wurde, zugesandt. Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pstuerm Geschrieben: 6. Oktober 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Oktober 2010 Was ich bei der Sache nicht verstehe, bei ebay muss die Adresse hinterlegt sein, man kann diese ja dann einsehen, als Verkäufer. Welchen guten Grund gab es dann die Ware nicht zu versenden? einfach das erste Mal was verkauft und absolut keine Ahnung?. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
lallalla Geschrieben: 6. Oktober 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Oktober 2010 Auf jeden Fall erst mal sofort Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Dabei den Fall Schildern, am besten mit den Mails, die gelaufen sind. Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich an deiner Stelle den ganzen Fall zum Rechtsanwalt geben. Zitieren Biete: Lagerräumung, siehe http://e30-talk.com/vbclassified.php?do=ad&id=7298 und http://www.ebay.de/sch/lallalla/m.html?item=270852699227&sspagename=STRK%3AMESELX%3AIT&_trksid=p3984.m1555.l2649&_trksid=p4340.l2562 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast e30-Jenny Geschrieben: 6. Oktober 2010 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Oktober 2010 Wenn Du aber doch hinterlegen kannst, das Du mehrmals versucht hast, den Käufer zu erreichen (Postaugang), er sich in keinster Weise gemeldet hat, das sollte doch auch zu beweisen sein, dann ist das ganze doch sein Bier, und mit den Sachen würde ich mir einen Anwalt besorgen, der soll das ganze mal durchleuchten...... Kann doch nicht sein, das der sich nicht meldet und du sollst das zahlen???? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el_horst Geschrieben: 6. Oktober 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Oktober 2010 Auch wenn ich es stark annehme mal eine Frage vorweg: hat er denn die Ware bezahlt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast e30-Jenny Geschrieben: 6. Oktober 2010 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Oktober 2010 Das habe ich mich auch schon gefragt, weil das auch seltsam ist, das einer waas für 80€ ersteigert, das bezahlt und dann nicht haben will Obwohl ich auch gerade wieder sone ebay Schei**e am laufen hab, ich habe eine Lederrückbank versteigert, der Käufer erzählt was von er hat das bezahlt (überwiesen), einen Tag später steht hier einer von Hermes, der das Paket abholen kommen wollte, dann wollte er natürlich das Porto 15,90€! Ich das Paket natürlich nicht mitgegeben, und ich habe bis heute keinen Zahlungseingang und der nervt mich hier ich solle das versenden Die werden immer dreisster die Leute!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pheemcBS Geschrieben: 6. Oktober 2010 Autor #16 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Oktober 2010 ne sorry...adresse war da...aber er hatte bei mir gesammelt und wir wollten uns verständigen, wie er es haben will...versichertes paket..päckchen...brief...und darauf kam nie ne antwort... Zitieren Fahre E30 weil : Wenig Geld (streicht die Wehrpflicht), aber trotzdem Würde !! Suche : -BC"2 -Kotflügel rechts in Atlantisblau nfl- und ne Rennsemmel für kleines geldkaufe jede Frau aus Osteuropa, Zustand egal , auch Unfall ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 6. Oktober 2010 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Oktober 2010 hmmmmm du machst komische Geschäfte....naja ich würde kucken das alle Emails ausgedruckt werden... das du auch was in der Hand hast.... klar der hat jetzt keinen Bock mehr auf die teile, nimmt das Packet nicht an und es geht an dich zurück....Kohle will er sehen.....das man das aber nur per Anwalt regelt..... der kerl muss ja Kohle haben.....ODER...... jetzt weist du WARUm er sooo lange krank war..... der kerl hat einfach nich alle schubladen in seinem Schränklein da oben... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pheemcBS Geschrieben: 6. Oktober 2010 Autor #18 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Oktober 2010 mir solls eigentlich recht sein...der goldpreis ist arg gestiegen und das zeug hat an wert extremen zuwachs erfahren :) Zitieren Fahre E30 weil : Wenig Geld (streicht die Wehrpflicht), aber trotzdem Würde !! Suche : -BC"2 -Kotflügel rechts in Atlantisblau nfl- und ne Rennsemmel für kleines geldkaufe jede Frau aus Osteuropa, Zustand egal , auch Unfall ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Replicant Geschrieben: 15. Oktober 2010 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Oktober 2010 1. Er hat gezahlt2. Über ebay hast du seine adresse erhalten (kommt immer beim verkauf mit der email, das verkauft wurde)3. warum genau hast DU denn nun nicht die Ware versandt? Im Moment würde ich sagen, dass er im Recht ist... und im schlimmsten Fall du auch die Anwaltskosten zahlen wirst. Sollte die Sachlage anders sein (leider schilderst du sehr wirr und unvollständig) kann es auch ganz anders aussehen. gruß Zitieren ...:::>>> Wenns hinten bummst, gibts vorne Geld <<<:::... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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