OO--OO Geschrieben: 21. Juli 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2010 Hallo E30-Gemeinde, letzte Woche hat mein 325i, EZ09/88 wegen einem angeblich defekten Lenkradschloss nicht die TÜV-Plakette erhalten. Der Defekt ist (laut TÜV-Onkel), obwohl der Zündschlüssel endgegen dem Uhrzeigersinn bis zum Anschlag (also Zündung aus) noch im Schloss steckt rastet das Lenkradschloss ein. Das darf angeblich nicht sein. Okay, würde ich ja auch verstehen - weil logisch. Komisch ist nur, dass der TüV bei den letzten 3 Hauptuntersuchungen diesen "Defekt" nicht beanstandet hat!! Weil solange wie ich diesen 325i jetzt habe rastet das Lenkradschloss immer, wie oben beschrieben, "satt ein". Hat der TÜV-Onkel Recht? ... und wenn ja, gibt es eine günstige Reparatur Möglichkeit. Ich habe keine Lust 150,- TEURO für ein neues Lenkradschloss auszugeben. Für einen guten Tipp, schon mal vielen Dank. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
eta-thomas Geschrieben: 21. Juli 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2010 Das Lenkschloss darf erst einrasten, nachdem der Schlüssel abgezogen ist. eta - thomas Zitieren Alles ETA, oder was ?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 21. Juli 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2010 warum nun den schwarzen Peter dem alten TÜV zuschieben?Das Schloss ist grob fahrlässig!Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kiddynamite Geschrieben: 21. Juli 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2010 Hat der TÜV-Onkel Recht? ... und wenn ja, gibt es eine günstige Reparatur Möglichkeit. Ich habe keine Lust 150,- TEURO für ein neues Lenkradschloss auszugeben. ja, hat er wohl. es kann nicht ausgeschlossen werden dass die Sperre auch während der Fahrt einrastet.Umgekehrt gibts übrigens auch keinen Tüv, also falls die Sperre bei abgezogenem Schlüssel nicht einrastet, da eine Diebstahlsicherung dieser Art auch in der StVZO vorgeschrieben ist. Ich würd auch keine 150 € ausgeben und mir stattdessen ein funktionierendes Lenkschloss auf demSchrottplatz ausbauen. Ist IMHO bei allen E30 das gleiche. Dann Schließzylinder von deinem rein und gut ist. GrußMatthias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen Geschrieben: 21. Juli 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2010 Hat der TÜV-Onkel Recht? ... und wenn ja, gibt es eine günstige Reparatur Möglichkeit. Ich habe keine Lust 150,- TEURO für ein neues Lenkradschloss auszugeben. Umgekehrt gibts übrigens auch keinen Tüv, also falls die Sperre bei abgezogenem Schlüssel nicht einrastet, da eine Diebstahlsicherung dieser Art auch in der StVZO vorgeschrieben ist. Meines Wissens nach gibts auch Lenkräder, die garkein Kranz fürs Lenkradschloss drin haben, was soll mit denen sein? Zitieren Taoism: Shit happensIslam: If shit happens it's the will of AllahProtestantism: Shit happens cuz you don't work hard enoughCatholicism: Shit happens cuz you're badJehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happensMetalism: Play that shit again, but louder! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
324td Geschrieben: 21. Juli 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2010 das würde ich auch dringlichst umbauen. die lenkradsperre während der fahrt kann echt nix. und ein schloss vom schlachter kostet net die welt. grüsseder fred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 22. Juli 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2010 Meines Wissens nach gibts auch Lenkräder, die garkein Kranz fürs Lenkradschloss drin haben, was soll mit denen sein?Die sind in D nicht zugelassen. Ein Fahrzeug muß eine Diebstahlsicherung am Lenkrad haben - und das schon lange.§ 38a StVZO ab 01.01.1962 Diebstahlsicherung rückwirkend für alle erforderlich Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 22. Juli 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2010 hmm... beim bund bin ich nen MAN 5 tonner gefahren... der war baujahr 61 und das "lenkradschloss" war ein stahlseil mit vorhängeschloss... Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kiddynamite Geschrieben: 22. Juli 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2010 hmm... beim bund bin ich nen MAN 5 tonner gefahren... der war baujahr 61 und das "lenkradschloss" war ein stahlseil mit vorhängeschloss... ja, gegen diese Lösung spricht auch nichts dagegen: § 38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung vonKraftfahrzeugen(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinenmit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oderforstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einerSicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich miteiner Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugteBenutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genanntenBestimmungen entsprechen. also für einen 5-Tonner keine Lenkradsperre zwingend erforderlich. GrußMatthias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 22. Juli 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2010 @daggett: Da er vor dem Stichtag zugelassen wurde und LKW ist, ist solcherlei "Nachrüstung" zulässig. Jahrelang mit einem Lenkradschoss zu fahren von dem du weißt das es bei steckendem Schlüssel einrastet und jetzt noch zu jammern das der Prüfer das bemängelt lässt mich, mit Verlaub, an deinen geistigen Fähigkeiten ein Fahrzeug zu führen zweifeln.Dir ist schon klar was passiert wenn das Ding während der Fahrt einrastet? Nun komme nicht mit "erst bei Zündung aus". Erstens weiß keiner wann das defekte Schloss auch bei Zündung ein versagt und zweitens muß! das Lenkrad auch bei Zündung aus freigängig sein. Ich mußte mal auf der BAB (bin erst nach runterbremsen bis unter 100 auf die Standspur rüber) die Zündung ausschalten weil das Gas klemmte, was mir dann mit deinem Auto passier wär ist dir klar????? Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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