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Außerhalb Saison zum TÜV?


Gast 88erFloW
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Moin Leutz,

 

mein Winterauto muss im Juli zum TÜV nun möchte ich es aber verkaufen...

wahrscheinlich kauft es ein bekannter...

wollte ihm dann noch TÜV machen lassen...

nun kommt es aber frühstens ende April zum Verkauf...

 

Saison ist 11-03

 

wollte aber nur bei Verkauf den TÜV neu machen lassen...

kann ich denn im April zum TÜV mit dem kennzeichen? vorher Termin etc.?

 

 

 

2. und wie ist das wenn der TÜV im Juli abläuft? darf ich dann zum TÜV oder warten bis November wird? (der fall wird nciht eintreten :D soll ja nen e30 oder e36 als nächstes Winterauto her ;) )

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Nö, um zum TÜV zu fahren brauchst du Versicherungsschutz und den hast du in der "Stehzeit" nicht. Du kannst natürlich jederzeit mit Kurzkennzeichen zum TÜV, wenn den einer kauft kann er mit dem bereits versicherten! und noch nicht angemeldeten Auto mit alten Nummerschildern direkt! zum TÜV fahren. (der braucht ja den TÜV um ihn wieder anzumelden)

 

Wenn du das Auto bis November stehen lässt, kannst du im November "in Ruhe" irgendwann zum TÜV. In diesem Fall wird der TÜV auch nicht zurück datiert sonder zählt ab November.

 

Wurde aber schon mehrfach eingehend hier behandelt.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Ich behaupte dass man das sehrwohl darf, laut STVZO §23 Satz4:

 

"...Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,... sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen... (was ein Fahrzeug außerhalb der Saison afaik ist) innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;... (zumindest bei meiner Versicherung steht das so drinnen, habe das zufällig die Tage nachgeschlagen)"

 

Hatte letztes Jahr das selbe Problem und wenn ich mich noch richtig erinnere hat mir der TÜV das nach einem Telefonat auch so bestätigt, ich würde an deiner Stelle auch einfach mal da anrufen, ein Termin kann sicherlich sowieso nicht schaden.

Wenn es sich um einen Bekannten handelt sehe ich auch das Problem nicht, er wird schon nicht am anderen Ende der Welt wohnen. Lass ihn den Wagen anmelden und mach dann die HU oder geh entsprechend der HU kosten mit dem Kaufpreis runter, ...

Da würden mir einige Lösungen einfallen.

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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....und was hab ich gesagt?

 

...wenn das Fahrzeug versichert ist kann man mit nicht angemeldetem Auto und alten Kennzeichen....

 

 

....genauso wie es auch im zitierten Gesetzestext steht. Entscheidend ist das das Auto versichert ist!!!


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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welche versicherung versichert denn das auto im zeitraum außerhalb des saisonkennzeichens?

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

Suche:

> Cabrio Kotflügel Beifahrerseite

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welche versicherung versichert denn das auto im zeitraum außerhalb des saisonkennzeichens?
.

 

na die wo er sonst auch versichert ist. kurzer anruf beim versicherungsvertreter des vertrauens (wenns den denn gibt :-) ). und gut iss

grüsse torsten :-) Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten

M60b40 Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer !

Manchmal erwische ich mich,wie ich mit mir selbst rede ..und dann lachen wir beide ..

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kriegt man dann ne doppelkarte von denen für den zeitraum des tüvs? gut zu wissen, dass das machbar ist.

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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joop

grüsse torsten :-) Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten

M60b40 Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer !

Manchmal erwische ich mich,wie ich mit mir selbst rede ..und dann lachen wir beide ..

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Das ist alles Mist!

Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist nicht vorübergehend stillgelelgt.

Eine Fahrt mit dem Saisonkennzeichen zur HU ausserhalb des Saisonzeitraums ist nicht drin. Warum auch. Die Regelung ist doch hier eindeutig. Liegt der Termin nicht innerhalb der Saison, dann darf man ungestraft und ohne zurückdatiiert zu werden in den ersten Monat der Saison "überziehen".

 

Ne Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen oder roten 06erKennzeichen kannste übrigens auch knicken. Das wär ne Doppelzulassung und die ist auch verboten.

 

Die Fahrt zur HU mit ungestempelten Kennzeichen muss im Übrigen auch zum Zwecke der Zulassung sein.

Ist sie aber im O.g. Fall nicht. Folglich fällt das insgesamt ziemlich flach.

 

Einzige Möglichkeit, um ohne Zusatzkosten drumrum zu kommen:

 

Karre dem Kumpel verkaufen. Er meldet es an und dann fahrt ihr zum TÜV und du übernimmst die Kosten. Oder den Karren vorübergehnd stilllegen (heisst abmelden) und dann mit den alten Kennzeichen und ner Versicherungsdoppelkarte auf der das explizit angegeben ist, dass man mit ungestempelten Kennzeichen fahren darf, zur HU fahren. Aber dann muss/sollte der Karren danach auch direkt zugelassen werden. Und die Zulassungsstelle Bescheid wissen (ich mach das immer mit den neuen Kennzeichen so).


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Das ist alles Mist!

Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist nicht vorübergehend stillgelelgt.

Eine Fahrt mit dem Saisonkennzeichen zur HU ausserhalb des Saisonzeitraums ist nicht drin. Warum auch. Die Regelung ist doch hier eindeutig. Liegt der Termin nicht innerhalb der Saison, dann darf man ungestraft und ohne zurückdatiiert zu werden in den ersten Monat der Saison "überziehen".

 

Ne Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen oder roten 06erKennzeichen kannste übrigens auch knicken. Das wär ne Doppelzulassung und die ist auch verboten.

 

 

Einzige Möglichkeit, um ohne Zusatzkosten drumrum zu kommen:

 

Karre dem Kumpel verkaufen. Er meldet es an und dann fahrt ihr zum TÜV und du übernimmst die Kosten. Oder den Karren vorübergehnd stilllegen (heisst abmelden) und dann mit den alten Kennzeichen und ner Versicherungsdoppelkarte auf der das explizit angegeben ist, dass man mit ungestempelten Kennzeichen fahren darf, zur HU fahren. Aber dann muss/sollte der Karren danach auch direkt zugelassen werden. Und die Zulassungsstelle Bescheid wissen (ich mach das immer mit den neuen Kennzeichen so).

 

Da muss ich dir leider Wiedersprechen.Eine Anmeldung mit Kurzzeitkennzeichen ausserhalb des

Saisonzeitraumes ist jederzeit möglich.Habe ich selbst schon gemacht.

Lieber ein Six-Pack unter der Haube,wie eins in der Hand.:e30:

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Mag ja sein, dass Du es gemacht hast. Aber ist auch wirklich kontrolliert worden, ob das Kennzeichen für ein "eigentlich" zugelassenen Auto war oder nicht?

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Wenn Du nach dem naechsten Saisonstart mit abgelaufenem TUEV eine HU-Untersuchung bestehst, wird der Starttermin der Saison gestempelt. Somit hast Du fuer weitere Jahre Ruhe und brauchst Dir keinen Kopp machen wegen der Ueberziehungen..

Ich fahre so gerne Heckantrieb, weil ich schon immer faul bin:

Was das Auto hinten rutscht, brauche ich vorne nicht zu lenken!

 

Ciao, Peter

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Mag ja sein, dass Du es gemacht hast. Aber ist auch wirklich kontrolliert worden, ob das Kennzeichen für ein "eigentlich" zugelassenen Auto war oder nicht?

 

Ja,keine Probleme auf der Zulassungsstelle.Man muss glaube ich auch sehen,daß das Auto

ausserhalb des Saisonkennzeichens eigendlich nicht zugelassen ist.Es besteht dann für das

Fahrzeug höchstens eine Ruheversicherung in der Teilkasko,falls vorhanden.

Lieber ein Six-Pack unter der Haube,wie eins in der Hand.:e30:

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Ich hab auch bei der Versicherung angerufen und die haben mir auch eine Doppelkarte zugeschickt.

Wurde mir von 2 Versicherungsfuzzis gesagt, das es nur so geht...

 

Am Fr hol ich mir dann kurzZeit kennzeichen und dann gehts zum TÜV am Fr...

Weil ohne eingetragenes Fahrwerk, Felgen usw will i net rumfahren.

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Wer bist Du denn nu? Ist das Fahrzeug sonst angemeldet?

Ich glaub immer noch an eine unzulässige Doppelzulassung bei angemeldeter Saison und dann Kurzzeitkennzeichen oder 06er....

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Wofür musst Du denn das Fahrzeug ausserhalb der Saison bewegen?

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Naja wenn du außerhalb der Saison was umbaust (so wie ich das jetzt im Sommer am Winterauto vorhabe) wäre es Fahren ohne Zulassung wenn du damit nicht am ersten Tag der Zulassung direkt zum TÜV bretterst...

 

Ich wollt da auch mal meinen Versicherungsvertreter anrufen und fragen, ob da ne Doppelkarte für ein paar Tage oder so möglich wäre in denen ich dann "in aller Ruhe" während des Sommers alles beim TÜV abnehmen lassen kann...

 

Ich werde dann berichten (kann aber nochwas dauern) ;-)

Mein M50B30 Aufbau Winter 2011/12
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Hallo,

habe Saisonkennzeichen von Dez.März und mein Tüv läuft bis Ende Mai. Also habe ich bei meiner Versicherung nachgefragt.(WGV Stuttgart).

Ein Bekannter hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass man trotzdem zum TÜV fahren darf.

Er hat wohl einen Bericht hierzu im Fernsehen gesehen.

Zuerst war sich die Mitarbeiterin der Versicherung nicht sicher. Sie hat sich jedoch informiert und mir hier schriftliche Unterlagen zukommen lassen. Es betrifft Wohnwagen, Anhänger, Saisonkennzeichen...

Ich habe Ihr sogar gesagt, dass das Fzg. auf einem Stellplatz 35 KM von meinem Wohnort steht und zum TÜV in meinem Wohnort muss. Sie hat sich hierzu eine Notiz gemacht.

Es ist erlaubt, dass man das Fahrzeug in diesem Fall zum TÜV fährt! In meinen Versicherungsunterlagen ist dies zumindest schriftlich fixiert.

 

Gruß

Susann/BMW1987

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Was hier für Spekulationen in den Raum geworfen werden..unfassbar :-)

 

Ich bin mit meinem Fahrzeug jetzt auch beim Tüv gewesen letztens.. FZG seit 2007 abgemeldet. Habe die Versicherung wegen Tüv gefragt.. ich brauch dazu nur mein Zettel mit der Reservierungsnummer (da Online Versicherung).

 

Ich habe mir beim TÜV Süd einen Termin geben und nochmal nachgefragt..

 

Man darf sehr wohl mit einem abgemeldeten Auto auf DIREKTEM Wege zum Tüv und zurückfahren.

 

Benötigt werden:

1. Die alten Kennzeichen

2. Versicherungsschein / Doppelkarte

3. Fahrzeugbrief

 

Das wars..

 

Termin vereinbart.. hingefahren.. er hat sich den Wagen angeschaut.. Kleine Mängelliste bekommen, alles klar wieder heim.

Am nächsten Tag bin ich dann erneut zur Zulassungsstelle gefahren und mir Kurzkennzeichen geholt, damit ich dann die Mängel in Ruhe beheben kann..

 

Sowohl TÜV, als auch die Zulassungsstelle und ein befreundete Polizist haben mir bestätigt, daß es so vollkommen in Ordnung ist.

 

Was man NICHT darf:

 

Zwischendurch anhalten und einkaufen

Umwege fahren um noch was zu erledigen.

 

Das wäre dann ne Straftat.. fertig :-D

****

"Es gibt kaum etwas Schöneres, als dem Schweigen eines Dummkopfes zuzuhören."

 

Helmut Qualtinger (1928-86), östr. Schriftsteller, Kabarettist u. Schauspieler

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Hallo,

habe Saisonkennzeichen von Dez.März und mein Tüv läuft bis Ende Mai. Also habe ich bei meiner Versicherung nachgefragt.(WGV Stuttgart).

Ein Bekannter hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass man trotzdem zum TÜV fahren darf.

Er hat wohl einen Bericht hierzu im Fernsehen gesehen.

Zuerst war sich die Mitarbeiterin der Versicherung nicht sicher. Sie hat sich jedoch informiert und mir hier schriftliche Unterlagen zukommen lassen. Es betrifft Wohnwagen, Anhänger, Saisonkennzeichen...

Ich habe Ihr sogar gesagt, dass das Fzg. auf einem Stellplatz 35 KM von meinem Wohnort steht und zum TÜV in meinem Wohnort muss. Sie hat sich hierzu eine Notiz gemacht.

Es ist erlaubt, dass man das Fahrzeug in diesem Fall zum TÜV fährt! In meinen Versicherungsunterlagen ist dies zumindest schriftlich fixiert.

 

Gruß

Susann/BMW1987

 

 

Danke Susann, wenn mein Versicherungstyp mal ausm urlaub wieder da ist (morgen) muss ich ihn auch mal anhauen...was schriftliches ist immer gut :o)

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