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Autoverkauf wie ist die rechtliche Lage


Berti 316 i
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Wie der Titel schon sagt wie ist die rechtliche Lage? Von Privat an Privat und dem Zusatz "gekauft wie gesehen" dürfte es doch später keine Probleme geben falls wirklich etwas sein sollte? Wie ist es wenn ich das Auto an einen Händler verkaufe mit dem selben Zusatz im Kaufvertrag?

Hat da jemand schon Erfahrungen mit gemacht?

Was ist das für ein EU-Paragraph nach dem die Garantie/Gewährleistung beim Kauf von Privat ausgeschlossen werden kann?

Gruß Robert

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gekauft wie gesehen heist, das dir keiner was kann wenn du ,,schrott,, verkaufst.

Der kaefer hat sich das fahrzeug ja angesehen. Also ist fast so als wenn du es als Bastlerfahrzeug verkaufst. Verkaufe ein auto als Bastlerfahryeug, oder gekauft wie gesehen, schreib in den Kaufvertrag 2 oder mehr maengel und du bist aus dem schneider.

 

Hab so mein auto gekauft, ohne probleme.

"Es gibt keine Aufholjagd von Audi. Bislang werden wir vor allem kopiert, nicht eingeholt."

- Helmut Panke (Geschäftsführer bei BMW):beemwe:

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Das Auto gehört einer Bekannten und die will es an einen ausländischen Händler mit Firmensitz in Deutschland verkaufen. Während des Verkaufsgesprächs (der Händler hat das Auto noch nicht gesehen und schickt nur jemanden zum abholen und bezahlen) hat der Händler auf die Sachmängelhaftung für sie und das 14-tägige Rückgaberecht hingewiesen. Deshalb soll das Auto morgen noch TÜV und AU neu bekommen.

 

Mit den EU-Paragraphen kennt sich hier keiner aus? Ich hab schon danach gegoogelt aber nichts richtiges gefunden.

Gruß Robert

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einen ausländischen Händler mit Firmensitz in Deutschland verkaufen.

Händler auf die Sachmängelhaftung für sie und das 14-tägige Rückgaberecht hingewiesen.

meine Empfehlung: den Deal SOFORT absagen!

 

1.) Jeder Händler muss wissen, dass ER gegenüber einem Privatmann dieses Recht nicht ausschließen darf, der Privatverkäufer dies aber sehr wohl auschließen kann!

Die Frage lässt befürchten, dass da Gewährleistung inanspruch genommen werden soll, ab berechtigt oder nicht!

 

2.) Ausländische Händler (mit Geschäftssitz irgendwo), die Leute "im Auftrag" vorbeischicken sind eine beliebte Masche zur Abzocke!

- Bezahlung mit Scheck, der erst von der Bank bestätigt wird und dann doch platzt - Auto weg - Geld Weg!

- Verschwinden des Autos und dann Rückforderung der Zahlung, weil das Auto nicht angekommen sei Auto weg - Geld weg!

- In Rechnungstellung von Reparaturen, weit über den Kaufpreis hinaus, weil angeblich Sachmängelhaftung greift!

Auto Weg Geld hinterherwerfen müssen wenn kein ausreichender Rechtschutz zur Verfügung steht!

 

3.) kein seriöser Händler kauft ein Auto, dass er nicht gesehen hat.

 

 

 

*Dies ist keine Rechtsberatung und kein allgemeines Urteil über KfZ Händler ausländischer Herkuft!*

Allet für den 3er - allet für'n Club :smbmw:

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Sehe ich wie meine Vorradner ich bekomme auch seid 3 Tagen solche Mails mit bla bla ich kaufe Auto bezahle vorher ........ ich würde die Finger WEG lassen und weiter schauen.

Alleine die Frechheit zu sagen "Sachmängelhaftung für sie und das 14-tägige Rückgaberecht" würde mir reichen zu sagen Geh aber geh mit Gott :-)

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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Ich habe gestern meinen alten Polo an einen Rumänen verkauft, die Polen die vorher da waren wollten mir nicht meine Preisvorstellung um 50€ differenz erfüllen.

Kaufvertrag war vom öamtc, dort einfach einen Strich rein bei "Die Gewährleistung, also die Haftung für Mängel, ist .... ausgeschlossen" und dann hat sich der Fall erledigt.

Will man die Gewährleistung nicht ausschließen setzt man das Wort "nicht" ein ;)

 

http://www.oeamtc.at/netautor/download/kvp.pdf

Seite 2 davon habe ich noch nie verwendet ;)

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WICHTIG!

 

TÜV schützt nicht vor Sachmängelhaftung!

 

Wenn der die Karre mitnimmt, einen verranzten Motor einbaut, und dir einen Sachmangel "Austauschmotor + Umbaukosten" in Rechnung stellt wird es RICHTIG teuer, und der TÜV hat damit NICHTS zu tun!

Allet für den 3er - allet für'n Club :smbmw:

KLICK zum 3er Club E21E30

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Der Händler hat vorhin noch mal angerufen und als Bezahlung Bargeld vorgeschlagen.

Der Ablauf sollte sein:

 

Händler und Verkäuferin gehen zur Bank und zahlen das Geld auf das Konto der Verkäuferin ein, somit wäre die Echtheitsprüfung des Bargeldes auch erledigt.

Dann Auto abmelden und Übergabe Brief.

Kaufvertrag unterschreiben.

Danach rote Nummernschilder an das Auto und Händler fährt weg damit.

 

Der Händler kennt das Auto nur von den zugeschickten Bildern und der Preis für das Teil ist auch so im Keller. Steht schon seit 3 Monaten bei Mobile und die potentiellen Käufer lagen meist noch 1000 € unter dem o. g. Händler.

 

Was kann jetzt eigentlich passieren, wenn laut Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" und "das Fahrzeug wurde unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft drin steht?

Gruß Robert

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(...) Was kann jetzt eigentlich passieren, wenn laut Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" und "das Fahrzeug wurde unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft drin steht?

 

Ist das denn auch mit dem Händler so besprochen?

 

Wenn der 1K mehr bietet, als andere, würde mein Mißtrauen sogar noch steigen. Auch die Betrüger beobachten den Markt, und wenn das Auto schon lange im Inet stand, haben sie vielleicht das perfekte Opfer gefunden, welches nach dem Motto "endlich kommt die Karre weg" unvorsichtig wird...

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Na,

das wäre mir sowas von egal.

Da wird schön in den Kaufvertrag "Bastelerauto, gekauft wie gesehen, irreparabler Motorschaden, Getriebedefekt, Fahruntüchtig, Ausschluss der Sachmängelhaftung" geschrieben und entweder nimmt er das Ding dann mit oder er hat Pech gehabt und kann wieder fahren.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Der Händler hat vorhin noch mal angerufen und als Bezahlung Bargeld vorgeschlagen.

Der Ablauf sollte sein:

 

Händler und Verkäuferin gehen zur Bank und zahlen das Geld auf das Konto der Verkäuferin ein, somit wäre die Echtheitsprüfung des Bargeldes auch erledigt.

Dann Auto abmelden und Übergabe Brief.

Kaufvertrag unterschreiben.

Danach rote Nummernschilder an das Auto und Händler fährt weg damit.

 

Der Händler kennt das Auto nur von den zugeschickten Bildern und der Preis für das Teil ist auch so im Keller. Steht schon seit 3 Monaten bei Mobile und die potentiellen Käufer lagen meist noch 1000 € unter dem o. g. Händler.

 

Was kann jetzt eigentlich passieren, wenn laut Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" und "das Fahrzeug wurde unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft drin steht?

 

n kollege wollte GENAU so wie du beschrieben hast sein auto an 2 autohändler verkaufen

 

er fährt zum treffpunkt und siehe da? die penner haben doch glatt ein messer gezückt und das geld von meinen kollegen geklaut

 

mein tip, absagen

 

falls du doch hingehst, bewaffne dich und nimm pfefferspray und starke kumpels mit :klug:

 

ps.

 

seit wann geben händler 1000€ mehr als privat personen? eher umgekehrt oder?

also ist schon von vorneherein was faul mit diesen händlern! die wollen dich nur locken, meiner meinung nach

 

kann ja trotzdem sein, dass alles seriös abläuft, aber ich bin da nicht so zuversichtlich

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Das Auto ist ja kein Bastlerauto sondern 100 % o. k. und es soll nichts verschleiert werden.

 

Meine Frage war ja nur ob "gekauft wie gesehen" und der Zusatz "unter Ausschluß der Sachmängelhaftung" ausreicht.

Gilt nicht vor Gericht (im Falle eines Falles) beim Autokauf/Verkauf der Händler als Fachmann und der Ottonormalverbraucher als Laie?

 

Mit dem Preis das kann ich nur so sagen, weil die Privatkäufer die sich das Auto angesehen haben das nur oberflächlich taten und nach 2 min fragten wieviel Spielraum noch drin ist. Deren höchste

Preisangabe war halt die -1000€.

Einer wollte sich das Auto ca. 4 Wochen reservieren lassen bis er das Geld zusammen hatte. Der wiederum hätte das selbe gezahlt wie der jetzige Käufer.


Bearbeitet: von Berti 316 i

Gruß Robert

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Ach, mal im Ernst Leute....

Wenn die Kohle unwiderbringlich auf dem Konto ist, und das schriftlich im Vertrag festgehalten ist.

Was will der Typ denn dann noch machen?

 

Ich würd mir den 1000er auch zusätzlich einstecken. Warum auch nicht. Solange ich ehrlich bin und mich in nix reinsetze?

Aber ich bin eh schon viel zu ehrlich. Ich werd ja mein Cab auch nicht zum Schnäppchenpreis los ;)

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Ich habe gestern meinen alten Polo an einen Rumänen verkauft, die Polen die vorher da waren wollten mir nicht meine Preisvorstellung um 50€ differenz erfüllen.

Kaufvertrag war vom öamtc, dort einfach einen Strich rein bei "Die Gewährleistung, also die Haftung für Mängel, ist .... ausgeschlossen" und dann hat sich der Fall erledigt.

Will man die Gewährleistung nicht ausschließen setzt man das Wort "nicht" ein ;)

 

http://www.oeamtc.at/netautor/download/kvp.pdf

Seite 2 davon habe ich noch nie verwendet ;)

 

Das kann man in Deutschland aber nicht machen. Wenn man genau diesen Vertrag mit dem gemachten Kreuzchen hier nutzen würde bzw. nur die erste Seite wäre man auch als Privatmann volle 24 Monate gewährleistungspflichtig.

 

Du musst im Gewährleistungsausschluss die Haftung für grobes Verschulden und Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ausnehmen! Setzt Du diesen Passus nicht mit rein ist die KOMPLETTE Klausel nichtig und somit bist Du wieder voll gewährleistungspflichtig.

Nimm einen vorgedruckten Vertrag wie Du ihn vom ADAC ect. bekommst und achte darauf, dass die Gewährleistungsklausel dahingehend schon geändert ist, denn die Sache ist noch recht frisch.

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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Das Auto ist ja kein Bastlerauto sondern 100 % o. k. und es soll nichts verschleiert werden.

 

Meine Frage war ja nur ob "gekauft wie gesehen" und der Zusatz "unter Ausschluß der Sachmängelhaftung" ausreicht.

Gilt nicht vor Gericht (im Falle eines Falles) beim Autokauf/Verkauf der Händler als Fachmann und der Ottonormalverbraucher als Laie?

 

Mit dem Preis das kann ich nur so sagen, weil die Privatkäufer die sich das Auto angesehen haben das nur oberflächlich taten und nach 2 min fragten wieviel Spielraum noch drin ist. Deren höchste

Preisangabe war halt die -1000€.

 

Anzahlung nehmen und warten, wäre die schlaueste Entscheidung :meinung:

 

Einer wollte sich das Auto ca. 4 Wochen reservieren lassen bis er das Geld zusammen hatte. Der wiederum hätte das selbe gezahlt wie der jetzige Käufer.

Oder muss das Auto dringend weg ?

Würde der Käufer das Auto nach 4 Wochen nicht nehmen hast du zusätzlichen Verdienst.

 

Gruss

Buddy

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@Bernie

 

zu dem Thema nicht mehr ganz aktuelle Kaufverträge gibt es ein Gerichtsbeschluss vom BGH (Verkauf von Privat an Privat).

 

http://www.stern.de/auto/service/autoverkauf-privatleute-koennen-auf-mustervertraege-vertrauen-1544428.html

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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Bin mir mittlerweile auch nicht mehr sicher was ich wir machen sollen, da meine Bekannte den Verkaufspreis ja als Anzahlung für ein anderes Auto braucht.

Die Firmenadresse des Käufers ist jetzt bekannt, die hat er per E-Mail geschickt. Schaue morgen mal nach wer das ist.

Gruß Robert

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Danke Stephan, das Urteil kannte ich noch nicht. Aber es schadet ja trotzdem nicht, die aktuellere Form zu nutzen, damit ist man auf der sicheren Seite. ;-)

 

Hier ist z.B. ein Kaufvertrag in der neuen Fassung:

http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.pdf

 

Da setzt Du dann bei Bedarf noch "Bastlerfahrzeug" ein, dann bist Du ziemlich wasserdicht unterwegs.

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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