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Unfall, versicherung will nicht zahlen, was tun?


dadevil
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hi

wie einige ja vlt schon wissen, hatte ich auf der arbeit einen unfall und bin mit nem corsa bei glatter fahrbahn in einen parkenden 3er bmw gerutscht. gefahren bin ich zwichen 20-25 km/h in der 30er zone bzw. in der kurve aus der ich rausgerutscht bin wird das tempolimit aufgehoben, also 50km/h

die versicherung will aber den schaden am bmw nicht zahlen, die meint ich wäre zu schnell gewesen.

schäden am bmw sind ein lackabplatzer an der kofferraumklappe und ein teil der stoßstange ist abgeplatzt, kommt nen neue dran.

was soll ich da nun tun?

Sry wenn ich mal wieder NIX :rot: verstehe.

Ich kann alles schaffen, ich muss es nur genug wollen!

Mein Neuaufbau http://e30-talk.com/topic/58031-318i-cabrio-mutiert-zu-318-is-cabrio/

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Die Haftpflichtversicherung muss bezahlen, kann dich jedoch nach abgeschlossener Regulierung bis EUR 5000 in Regress nehmen.

Verkehrsrechtsschutz?

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Sorry, aber da bleibt nur die Abwicklung über einen Anwalt.

Wenn Du selber jetzt noch irgendetwas sagst oder unternimmst, dann machst Du dabei garantiert was falsch was Dir später zum Nachteil ausgelegt wird.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Wie der Name Haftpflicht schon sagt, ist man verpflichtet so eine Versicherung zu haben weil sie im Fall das du haftest (also Schuld bist) den Schaden bezahlst.

 

Nicht zahlen weil du zu schnell warst (also den Unfall verursacht hast) ist schlichtweg Schwachsinn. Nur dafür ist sie ja da. Würde Schuldhaftigkeit die Versicherung von ihrer Zahlung entbinden, bräuchte man keine. (ist der andere Schuld, zahlt ja auch der andere)

 

In Regress nehmen können sie dich danach bis zu einem gewissen Grad wenn du z.B. fahruntauglich warst (volltrunken, unter Drogen) Fahrzeug ohne Betriebserlaubniss... u.ä, aber nicht wegen eines angenommenen! Geschwindigkeitsverstoß der dich noch nichtmal ´n Punkt kosten würde.

 

Ich denke eher dein Chef jammert wegen der Erhöhung der Einstufung rum (war doch mit´m Dienstauto wenn ich mich recht erinnere?) und will dir das jetzt auf die Art unterjubeln.

Wenn dem so ist, hast du damit gar nichts zu tun, er ist der Halter und Versicherungsnehmer.


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Da würd ich gar nichts zahlen. Was ist das denn für eine Begründung seitens der Versicherung? Erstmal muss man dir dann ja wohl grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Das du den Unfall verursacht has, aufgrund unangepasster geschwindigkeit ist vermutlich unbestritten. Denn sonst wäre es wahrscheinlich nicht zu einem Unfall gekommen. Das entbindet jedoch nicht die Versicherung von der Pflicht zunächst den Schaden zu bezahlen. Es sei denn, man weist dir Vorsatz oder GROBE Fahrlässigkeit nach.Siehe auch Post von bastelbert.

Mein Land, mein Bier, mein BMW!

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Jetzt muß ich auch mal nachfragen weil ich das andere nicht gelesen habe:

War das mit nem Dienstwagen?

Wer will nicht zahlen? Kam da ein Schreiben der versicherung oder woanders her?

Bitte mal genauer werden.

 

Ne neue Heckschürze + neue Lackierung Klappe kann nämlich ganz schön teuer werden.

 

Ansonsten ziehe ich meine Aussage von gerade eben mal zurück bis Du genaueres schreibst.

 

Georg

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hi

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was soll ich da nun tun?

 

Willkommen bei der billig-Versicherung....

 

 

Wenn Dein Auto irgendwo rein rutscht, selbst wenn Du mit 120 in der 30er Zone gefahren bist, MUSS die Versicherung erstmal regulieren ! Evtl. wird man Dich dann in Regress nehmen wollen...

 

Der Schaden am BMW wird sich Deiner Aussage nach um etwa ~ 1.500,- € drehen.

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

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Dauerhafte Sperre

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Bastelbert

 

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Das was bastelbert sagte ist so 100% korrekt und ich vermute die Versicherung will in Wirklichkeit gar nichts, das sagt dir vermutlich dein Chef?

 

Ansonsten lass dir die Versicherungsunterlagen geben, meist steht dort drin in welchen Fällen die Versicherung Geld wieder bekommen kann. Stichworte sind meistens Fahrlässigkeit, oder grobe Fahrlässigkeit.

Alles was du jetzt einfach so "sagst" kann dir nur Nachtelig ausgelegt werden. Jeder Satz mit "ich bin eigentlich nur 25 Gefahren und 30 war doch erlaubt usw. kann dir zum Verhängnis werden.

 

Bei dem Glatteis würde ich jetzt als Laie sagen kommt es nicht darauf an wie schnell du unter normalen Umständen fahren darfst/kannst, sondern eben genau darauf sich auf die aktuelle Sitiation anzupassen.

 

Daher wäre hier eher ein Argument: du bist sehr vorsichtig und langsam gefahren, weil es ja Glatt war... aufgrund des Autos mit dem du nicht so vertraut bist und der vereisten Fahrbarn genau in der Kurve, bist du leider leicht ins rutschen gekommen und hast den PKW leicht berühert, weil er genau in der Kurve stand.

 

Sowas in der Art, aber wenn du denen schon sowas schreiben würdest wie: Ja, eigentlich ist da 50 und ich bin doch nur 30 gefahren.... dann ist das wohl zumindest Fahrlässig, wenn nicht grob fahrlässig und du musst der Versicherung die Kohle zurück zahlen, oder einen gewissen % Satz.

 

Ergo: Erstmal nichts machen.

 

Wenn Versicherung dir schreibt, was sie von dir wiederhaben will, Gelbe Seiten Anwalt (Verkehrsrecht) Es sei denn der Betrag ist ganz niedrig und/ oder du willst die Kosten sparen und es selbst versuchen. Aber die Versicherungen lassen sich nicht darauf ein, zumindest in 99% der Fälle.

 

Gruß

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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@xaan: völliger blödsinn? na was denkst du was passiert wenn die versicherung herrausbekommt das er grob fahrlässig gehandelt hat das er bei eis und schnee zu schnell gefahren ist?

entweder % rauf aber drastisch oder bezahlen.

 

und nur das wollte ich damit sagen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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@xaan: völliger blödsinn? na was denkst du was passiert wenn die versicherung herrausbekommt das er grob fahrlässig gehandelt hat das er bei eis und schnee zu schnell gefahren ist?

entweder % rauf aber drastisch oder bezahlen.

 

Die Stufung erfolgt, egal ob der Schaden 50,- oder 100.000,- € ist. Die Stufung erfolgt, egal ob der Fahrer 0,00 oder 3,00 %o hatte...

 

Wenn die Versicherung etwas "heraus bekommt", ist das schön. Es muss bewiesen werden !

 

Die Versicherung wird dem Unfallgegner den Schaden in JEDEM Fall regulieren, außer es wird vom Versicherungsnehmer ein Regulierungsverbot ausgesprochen (das dümmste, was man machen kann!).

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Bastelbert

 

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Die Stufung erfolgt, egal ob der Schaden 50,- oder 100.000,- € ist. Die Stufung erfolgt, egal ob der Fahrer 0,00 oder 3,00 %o hatte...

 

 

aber die höhe der stufung richtet sich doch nach der momentanen prämienstufe? und soweit ich weiss auch nach der "höhe der fahrlässigkeit".

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Die Stufung erfolgt, egal ob der Schaden 50,- oder 100.000,- € ist. Die Stufung erfolgt, egal ob der Fahrer 0,00 oder 3,00 %o hatte...

 

 

aber die höhe der stufung richtet sich doch nach der momentanen prämienstufe? und soweit ich weiss auch nach der "höhe der fahrlässigkeit".

 

 

 

Welche Stufung Du bekommst, ist natürlich abhängig in welcher Schadenfreiheitsklasse Du bist. Die höhe des Schaden oder Grad der Fahrlässigkeit ist egal. Fahrlässigkeit ist kein Grund für Regreßforderungen, auch grobe Fahrlässigkeit ist nur schwer zu beweisen. Vorsatz ist ein sauberer Grund für Regreß.

 

Nur mal am Rande, die Versicherung kann einen erst ab 1,1 %o mit aussicht auf Erfolg in Regreß nehmen. Hier gilt der Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit, drunter wird es kaum eine Versicherung versuchen.(Außer der Fahrfehler ist eindeutig auf den Genuß von Alkohol zurückzuführen)


Bearbeitet: von e30User

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Bastelbert

 

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Vorsatz ist ein sauberer Grund für Regreß.

 

 

aus "den fahrbahnverhältnissen unangepasster geschwindigkeit" könnte nen guter anwalt schnell mal nen vorsatz stricken. :devil:

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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ihr macht mir ja mut, die einen sagen zahl einfach, die anderen sagen ich muss nix zahlen.

also es war ein dienstwagen und ich war damit dienstmässig (pizza ausfahren; als nebenjob zum abi) unterwegs, es waren noch 2 lieferungen geladen, die wurden dann kalt^^

ich hatte selbstverständlich keinen tropfen alkohol getrunken, auch am vortag nicht, ich lege meine arbeitstermine grundsätzlich so, das ich beim fahren garantiert 0,0%o habe. im gegensatz zu jetzt^^

warum die versicherung nicht zahlen will, weiß ich nicht, mir wurde nur ein schreiben von meinem chef vorgelegt, in dem stand, dass ich doch bitte den schaden regulieren solle. nachdem ich ihn gefragt hat, hat er gesagt die verischerung meint ich wäre zu schnell gefahren und will nciht zahlen.

nun ich bin schließlich fahranfänger und das war der erste richtige winter in dem ich auto gefahren bin. aufgrund dessen, hatte ich ja meine geschwindigkeit schon reduziert, ich weiß ja auch in welch bedauernswertem zustand die pizza autos sind (beim neuen ist der thermostat, die bremsen und das gaspedal kaputt^^; das ding ist gemein gefährlich. der alte war aber was das anging in gutem zustand und der neue ist nun in der werkstatt um repariert zu werden).

das 30 bzw die üblicherweise 40 km/h die ich bei normalen straßenverhältnissen in ner 30er zone fahre, zu schnell sind, hatte ich schnell gemerkt und daraufhin die geschwindigkeit eben reduziert, leider war die geschwindigkeit immer noch zu hoch.

wenns bis zum anwalt gehen muss ok, da bin ich stammkunde, advocard ist anwaltsliebling^^

bis jetzt 3 fälle da in 2 jahren (mein mofa wurde geklaut; mir wurde die vorfahrt mit dem auto genommen(der andere ist über ne rote ampel drüber gerauscht; zum glück mit zeugen) und zu guter letzt habe ich stress mit dem käufer meiner 125er). letzteres verfahren läuft noch, geht am 20.2. vor gericht. ich weiß nciht warum aber iwie ziehe ich ärger magisch an

 

€: nochmal zum dienstwagen, ich habe unterschrieben, als ich eingestellt wurde, dass ich schäden an den fahrzeugen selbst reguliere, wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe. diese handlung war ja wohl kaum grob fahrlässig oder?!

Sry wenn ich mal wieder NIX :rot: verstehe.

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Zeige ihm einen dicken Finger und gut ist. Das einzige was passieren wird, du wirst dir einen anderen Nebenverdienst suchen müßen. (da dich der Schaden einen mehrfachen Monatsverdienst kosten wird, wäre mir das sowas von egal....

 

Du hast mit der ganzen Regulierung des Schadens nicht das geringste zu tun, die grobe Fahrlässigkeit hätte im übrigen die Polizei bei der Unfallaufnahme feststellen müßen. Da sie dir nicht an den Lappen wollen ist das wohl kaum passiert.

 

 

 

Falls dein Chef auf die glorreiche Idee kommt von dir irgend welches Geld einklagen zu können, Lohn ein zu behalten oder ähnliches, benutze du deine Advocart, ansonsten würde ich mir nicht mal die Mühe machen zum Anwalt zu latschen, es sein denn du willst dir das Vergnügen antun zu zu sehen wie dein Arbeitgeber von ihm in der Luft zerrissen wird. ;-)

 

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Die gegnerischen Ansprüche sind mal grundsätzlich gegen den Fahrzeughalter (bzw. die Haftpflichtversicherung) zu richten, daher: Mach dir mal keinen Kopp.

Nach deiner Schilderung kann man nach meiner Meinung auch kaum auf grobe Fahrlässigkeit kommen, die läge dann vor, wenn du billigend in Kauf genommen hättest, dass es auf Grund der dir bewussten unangepassten Geschwindigkeit zum Crash kommt. Das klingt für mich nach einem stinknormalen Winterunfall. Die Versicherung zahlt, mach dir da mal keine Sorgen. Und für deinen Chef ist das im Übrigen unternehmerisches Risiko, ins Besondere wenn er Fahranfänger losschickt.

 

Wie Bastelbert schon schrieb, nächsten Nebenjob suchen und feddich.

 

Ob das von dir unterschriebene Pamphlet hinsichtlich der Regulierung der produzierten Schäden rechtsgültig ist, kann ich nicht wirklich einschätzen. Daher: Abwarten, ob nach Regulierung der Versicherung was kommt und dann ggf. per Rechtsschutz reagieren...

 

Tipp: Gib dem Unfallgegner mal die Nummer vom Zentralruf der Autoversicherer 0180 – 25 0 26.

Er soll den Schaden mal melden...

 

Alles nur meine Meinung...

 

Gruß

Markus

 

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Manfred Rommel

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ihr macht mir ja mut, die einen sagen zahl einfach, die anderen sagen ich muss nix zahlen.
Mußt Du auch nicht weil:
also es war ein dienstwagen und ich war damit dienstmässig (pizza ausfahren; als nebenjob zum abi) unterwegs...

 

Und zu dem nächsten Satz muß ich jetzt sagen You made my day! :-D

warum die versicherung nicht zahlen will, weiß ich nicht, mir wurde nur ein schreiben von meinem chef vorgelegt, in dem stand, dass ich doch bitte den schaden regulieren solle. nachdem ich ihn gefragt hat, hat er gesagt die verischerung meint ich wäre zu schnell gefahren und will nciht zahlen.

Ich bin Wahrsager und sag Dir jetzt was los ist:

1. Der Chef hat der Versicherung keinen Schaden gemeldet

2. Das Schreiben stammt ja wie Du sagst von ihm weil er Dich damit einschüchtern will.

3. Er versucht, den Schaden auf Dich abzuwälzen weil Du Fahranfänger bist und jung und daher meint er, Du wirst Dich schon einschüchtern lassen.

 

Warum hat er den Schaden nicht gemeldet?

Ganz einfach, weil ein Pizzaauto im Gegensatz zu nem richtigen Leihwagen, die mit speziellen Versicherungstarifen ohne Rabattierung laufen, eben nur ein "normales" Auto ist, mit nem "normalen" Versicherungsvertrag und der Chef will einfach nicht dass seine Prämie steigt.

Eventuell ist die schon hoch weil mit dem Auto schon mal "gebumst" wurde und dann kann es sein dass man in die sog. Malusklasse steigt wo die Prämie dann schnell mal auf über 100% ansteigt.

 

€: nochmal zum dienstwagen, ich habe unterschrieben, als ich eingestellt wurde, dass ich schäden an den fahrzeugen selbst reguliere, wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe. diese handlung war ja wohl kaum grob fahrlässig oder?!

Diese Entscheidung trifft definitiv NICHT der Chef sondern maximal das Gericht unter Berufung auf das Polizeiprotokoll.

Gültig ist der Satz - so was steht auch in Mietverträgen von Leihwägen und da gibts jedes Jahr X Prozesse wenn jemand im Winter mit nem Leihwagen bei dem die Winterrreifen gespart wurden in den Schnee kommt, nen Unfall baut und die Firma dann meint, die Kosten auch noch abwälzen zu können.

 

Also: Geh am besten direkt zum Anwalt oder setz mit jemandem der sich gut ausdrücken kann und auch die Großbuchstaben nicht vergisst :-p ein Schreiben an den Typen auf, dass Du bestreitest, grob fahrlässig gefahren zu sein, sondern im Gegenteil aufgrund der Wetterverhältnisse eher langsam (um Himmels willen nicht die geringe Fahrpraxis erwähnen!!!!!) und den Schaden auf keinen Fall übernehmen wirst.

 

Außerdem würde ich gleich ankündigen dass Du, bis das ganze abgeschlossen ist keine Schichten mehr fahren wirst (wird er eh nicht wollen, hat aber den Grund, dass er nicht hergeht, dich fahren lässt bis der Arzt kommt und dann das Geld als "Schadensersatz" einbehalten will. Sonst mußte darum nämlich gleich den nächsten Prozess führen).

 

Georg

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ich glaube auch, das der chef nicht will, dass die versicherung hochgestuft wird, da das auto vor nicht alzulanger zeit schonmal geschrottet wurde, allerdings nicht von mir. ich fahre im moment noch aus und erhalte auch ganz normal mein gehalt. was das angeht macht mein chef da keine faxn. ich werde mal sehen wie ich das mit ihm kläre, zahlen will ich auf keinen fall und wenn er stress macht, gibts halt nen anderen nebenjob

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Wäre auch der erste Pizzaservice bei dem die Versicherungsprämien nicht "in den roten Bereich drehen". :-D

 

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