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Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV


Jonas
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Ja. Bist aber verantwortlich dafür, dass das Teil Verkehrssicher ist!

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Wenn Du das Kennzeichen aber nur brauchst um mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV und danach zur Zulassungsstelle zu fahren - das geht auch so.

Vorher nen Termin bei TÜV/Dekra o.ä. machen damit Du nen Nachweiss hast, dass Du es nicht nur behauptest und ab dafür.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Wenn Du das Kennzeichen aber nur brauchst um mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV und danach zur Zulassungsstelle zu fahren - das geht auch so.

Vorher nen Termin bei TÜV/Dekra o.ä. machen damit Du nen Nachweiss hast, dass Du es nicht nur behauptest und ab dafür.

 

Geht das auch ganz ohne Nummer oder nur mit Nummer im abgemeldeten Zustand ?

mfg Lippi

 

Oh Gott, bin ich froh, dass ich weg vom Fenster bin ! Ubuntu 10.04 / AmigaOS 3.9

sudo dpkg --reconfigure -a world

http://www.infokanal-tv.de/bmw/myBMW.gif

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Nur mit Nummer. Also das zukünftige was ran soll.

 

Original Levis Hosen aus Amerika - verschiedene Größen. Bei Interesse einfach melden

 

Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren.

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Nur mit Nummer. Also das zukünftige was ran soll.

muss ich sagen NEIN...

die Zulassungsstelle lässt dich das fzg nicht ummelden bzw. anmelden, solange der TÜV bzw. die ASU nicht vorhanden ist bzw. nicht ausreichend lesbar!

Persönliche Erfahrung, die ich machen musste und ich war bei 3 Zulassungstellen...

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Nochmal kurz zum Verständnis für mich Deppen:

 

-> Anmelden geht nur mit gültiger AU und HU, logisch...

 

-> Abgemeldetes Fahrzeug ohne gültige AU und HU darf man aber ohne Kennzeichen (mit nem Termin-Nachweis) zum TÜV bewegen?! Wie ist da die Versicherungslage!?

 

-> Man darf sogar mit einem abgemeldeten Auto zur Zulassungsstelle fahren um es zuzulassen?!

 

Ist das nicht fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz?! Weil die Betriebserlaubnis wird ja beim Abmelden entwertet und ne Deckungskarte ist ja immer Kennzeichenbezogen...

 

Wäre nett wenn da jemand was "Licht ins Dunkel" bringen könnte, da ich mein Cabrio bald zum TÜV fahren möchte und die Kurzzeitkennzeichen bei uns jedes mal um die 38 Euro gebühren kosten...

 

Viele Grüße

Chris

Mein M50B30 Aufbau Winter 2011/12
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Das alte entstempelte Kennzeichen wird verwendet. Natürlich nicht "vergessen" das Auto zu versichern, bevor du zum TÜV fährst.

Habe ich im Frühling auch so gemacht.

 

Versicherungsbestätigung geholt (die du ja eh zum anmelden brauchst), alte Nummer ran und in die Werkstatt TÜV machen (war im Winter fällig als er abgemeldet war). Danach zur Zulassungsstelle, neue Schilder ran (hab das Kennzeichen gewechselt weil meine Wunschnummer wieder frei war und ich eh auf Saison umgestellt habe) und gut.

 

Genauso darft du nach dem abmelden mit den entstempelten Kennzeichen noch nach Hause fahren. (ebenfalls im Herbst so praktiziert)

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Oh okay, vielen Dank... das wusste ich noch garnicht...

 

Problematisch könnte aber vielleicht noch sein, dass mein Cabrio aus einem anderen Kreis stammt und die Kennzeichen somit noch nie auf meinen Namen gelaufen sind, oder?!

 

Viele Grüße

Chris

Mein M50B30 Aufbau Winter 2011/12
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Eigentlich nicht, solange Du die Schilder noch hast. Du nennst dem Versicherer das alte Kennzeichen, bittest um eine Versicherungsbestätigung und macht einen Termin beim Tüv.

Er trägt ja dann Deinen Versicherungsschutz auf das alte Kennzeichen ein in der Versicherungsbestätigung. Am besten fragst Du aber den Versicherungsdealer deines Vertrauens, der kann Dir das sicher ganz genau erklären.

Hol mir mal noch ein Bier... wie heisst das Zauberwort? BIER

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Chris..... das geht einfacher:

 

Reservier Dir online das Kennzeichen, dass Du haben willst (wirst Du ja wahrscheinlich eh machen).

Dann besorgst Du Dir die Kennzeichen. Nun holste Dir Deine "Doppelkarte". Die gibt es ja eigentlich nicht mehr. Kann man aber ja noch ausdrucken, GENAU FÜR SOLCHE FÄLLE! Auf der Doppelkarte muss der Satz stehen: "Auch für Fahrten zum Zwecke der Zulassung".

Damit darfst Du zur HU/AU sogar bis in den nächsten angrenzenden Zulassungsbezirk fahren.

 

Doppelkarte ausfüllen. Kennzeichen dranpappen. Und ab zu TÜV/DEKRA oder sonstiges! HU/AU machen und dann zur Zulassungsstelle!

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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