Jonas Geschrieben: 17. Juni 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juni 2009 Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ein Auto ohne TÜV fahren/überführen? Jonas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Leutnant_Powell Geschrieben: 17. Juni 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juni 2009 ja Zitieren mfg Dominik Biete: Reifenmontage Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 17. Juni 2009 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juni 2009 Ja. Bist aber verantwortlich dafür, dass das Teil Verkehrssicher ist! Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jonas Geschrieben: 17. Juni 2009 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juni 2009 thanks Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 18. Juni 2009 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juni 2009 Wenn Du das Kennzeichen aber nur brauchst um mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV und danach zur Zulassungsstelle zu fahren - das geht auch so.Vorher nen Termin bei TÜV/Dekra o.ä. machen damit Du nen Nachweiss hast, dass Du es nicht nur behauptest und ab dafür. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
LippertMario Geschrieben: 18. Juni 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juni 2009 Wenn Du das Kennzeichen aber nur brauchst um mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV und danach zur Zulassungsstelle zu fahren - das geht auch so.Vorher nen Termin bei TÜV/Dekra o.ä. machen damit Du nen Nachweiss hast, dass Du es nicht nur behauptest und ab dafür. Geht das auch ganz ohne Nummer oder nur mit Nummer im abgemeldeten Zustand ? Zitieren mfg Lippi Oh Gott, bin ich froh, dass ich weg vom Fenster bin ! Ubuntu 10.04 / AmigaOS 3.9 sudo dpkg --reconfigure -a worldhttp://www.infokanal-tv.de/bmw/myBMW.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pitbull87 Geschrieben: 18. Juni 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juni 2009 Nur mit Nummer. Also das zukünftige was ran soll. Zitieren ebay Original Levis Hosen aus Amerika - verschiedene Größen. Bei Interesse einfach melden Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast 88erFloW Geschrieben: 18. Juni 2009 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juni 2009 Nur mit Nummer. Also das zukünftige was ran soll. muss ich sagen NEIN...die Zulassungsstelle lässt dich das fzg nicht ummelden bzw. anmelden, solange der TÜV bzw. die ASU nicht vorhanden ist bzw. nicht ausreichend lesbar!Persönliche Erfahrung, die ich machen musste und ich war bei 3 Zulassungstellen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Commander Geschrieben: 18. Juni 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juni 2009 Nochmal kurz zum Verständnis für mich Deppen: -> Anmelden geht nur mit gültiger AU und HU, logisch... -> Abgemeldetes Fahrzeug ohne gültige AU und HU darf man aber ohne Kennzeichen (mit nem Termin-Nachweis) zum TÜV bewegen?! Wie ist da die Versicherungslage!? -> Man darf sogar mit einem abgemeldeten Auto zur Zulassungsstelle fahren um es zuzulassen?! Ist das nicht fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz?! Weil die Betriebserlaubnis wird ja beim Abmelden entwertet und ne Deckungskarte ist ja immer Kennzeichenbezogen... Wäre nett wenn da jemand was "Licht ins Dunkel" bringen könnte, da ich mein Cabrio bald zum TÜV fahren möchte und die Kurzzeitkennzeichen bei uns jedes mal um die 38 Euro gebühren kosten... Viele GrüßeChris Zitieren Mein M50B30 Aufbau Winter 2011/12 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 18. Juni 2009 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juni 2009 Das alte entstempelte Kennzeichen wird verwendet. Natürlich nicht "vergessen" das Auto zu versichern, bevor du zum TÜV fährst.Habe ich im Frühling auch so gemacht. Versicherungsbestätigung geholt (die du ja eh zum anmelden brauchst), alte Nummer ran und in die Werkstatt TÜV machen (war im Winter fällig als er abgemeldet war). Danach zur Zulassungsstelle, neue Schilder ran (hab das Kennzeichen gewechselt weil meine Wunschnummer wieder frei war und ich eh auf Saison umgestellt habe) und gut. Genauso darft du nach dem abmelden mit den entstempelten Kennzeichen noch nach Hause fahren. (ebenfalls im Herbst so praktiziert) Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Commander Geschrieben: 18. Juni 2009 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juni 2009 Oh okay, vielen Dank... das wusste ich noch garnicht... Problematisch könnte aber vielleicht noch sein, dass mein Cabrio aus einem anderen Kreis stammt und die Kennzeichen somit noch nie auf meinen Namen gelaufen sind, oder?! Viele GrüßeChris Zitieren Mein M50B30 Aufbau Winter 2011/12 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
19chris71 Geschrieben: 18. Juni 2009 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juni 2009 Eigentlich nicht, solange Du die Schilder noch hast. Du nennst dem Versicherer das alte Kennzeichen, bittest um eine Versicherungsbestätigung und macht einen Termin beim Tüv. Er trägt ja dann Deinen Versicherungsschutz auf das alte Kennzeichen ein in der Versicherungsbestätigung. Am besten fragst Du aber den Versicherungsdealer deines Vertrauens, der kann Dir das sicher ganz genau erklären. Zitieren Hol mir mal noch ein Bier... wie heisst das Zauberwort? BIER Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast 88erFloW Geschrieben: 18. Juni 2009 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juni 2009 hatte ich aber auch hatte auch mit Gö nummern ASU machen müssen und dann zur zulassung und KS nummern holen ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 18. Juni 2009 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juni 2009 Chris..... das geht einfacher: Reservier Dir online das Kennzeichen, dass Du haben willst (wirst Du ja wahrscheinlich eh machen).Dann besorgst Du Dir die Kennzeichen. Nun holste Dir Deine "Doppelkarte". Die gibt es ja eigentlich nicht mehr. Kann man aber ja noch ausdrucken, GENAU FÜR SOLCHE FÄLLE! Auf der Doppelkarte muss der Satz stehen: "Auch für Fahrten zum Zwecke der Zulassung".Damit darfst Du zur HU/AU sogar bis in den nächsten angrenzenden Zulassungsbezirk fahren. Doppelkarte ausfüllen. Kennzeichen dranpappen. Und ab zu TÜV/DEKRA oder sonstiges! HU/AU machen und dann zur Zulassungsstelle! Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.