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6 Monate kein TUV 4 Wochen Sperre


bmw02schrauber
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Empfohlene Beiträge

für die saisonal zugelassnen fahrzeuge gabs ne sonderregelung. wenn die dann im zulassungszeitraum zur HU-fahren wird die so datiert das die nächste HU dann wieder im zulassungszeitraum liegt.

 

zumal das bewegen des fahrzeugs ohne HU auf direktem weg zur prüfstelle straflos bleibt.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Danke Matthes, hoffentlich weiss das dann auch der TÜV! :-)

An Ärger festhalten ist wie wenn du ein glühendes Stück Kohle festhälst, mit der Absicht, es nach jemandem zu werfen - derjenige, der sich dabei verbrennt, bist du selbst.
(Weisheit von Buddha)

http://www.thebigm75.com

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Die Auskunft von Mathes ist nicht so ganz korrekt.

 

Wenn ein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen bekommen hat, mit dem es z.B. nur von 04-10 zugelassen ist und die Hauptuntersuchung beispielsweise im Dezember abgelaufen ist, dann gilt folgendes:

 

1. Man hat den ganzen Monat 04 Zeit, straffrei zur HU zu fahren

2. Die HU wird bei dieser Untersuchung nicht rückdatiert auf Dezember sondern man erhält eine frische, 2 Jahre gültige HU bis April, damit das Problem der abgelaufenen Plakett ekein Dauerzustand bleibt.

 

Ich hatte auch schon mal den entsprechenden Paragraphen gepostet - siehe www.Verkehrsportal.de

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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cool das mit den vier wochen wusste ich nicht. leuchtet aber ein weil man im dümmsten fall ja noch vorher in die werkstatt muss. und ausserhalb des zeitaums der saison nicht fahren darf.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Jetzt hab ich aber mal ne Frage:

 

Wenn bei einem LKW die SP (Sicherheitsprüfung) abgelaufen ist, die man ja 2x im Jahr machen muss, und man wird von der Rennleitung angehalten, was blüht dem Fahrer dann???

Habe noch einige E30-Teile hier liegen. Bei Interesse PN an mich.

 

:rauchen: Man muss die Welt nicht verstehen, man(n) muss sich nur ih Ihr zurecht finden :rauchen:

 

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Kurz vor dem fälligen TÜV-Termin geht der Motor kaputt -> damit keine AU -> kein TÜV. Nach 6 Monaten Standzeit und ebenfalls 6 Monaten abgelaufenen TÜV fährt man nun mit dem frisch reparierten Motor ne Runde um den Block, um alles zu testen... ich finds nicht verwerflich.
Naja ich weiss ja net aber erstens passiert sowas eher selten und 2. wenn meine Karre kaputt geht und ich den Wagen net schnellst möglich reperiert bekomme, dann melde ich den Ab und lass den net ein halbes Jahr stehen.... Und wenn ich dann testen will nehm ich halt Kurzzeit oder rote Nummern in den Apfel muss ich halt beissen aber ich reperier net ein halbes jahr an einem Zugelassenen Auto und fahr dann damit auch noch rumm also das ist schon sehr an den Haaren herbei gezogen so nach dem Motto "das könte ja evtl. irgendwann, irgendwo vieleicht mal einem passieren" deswegen ist das Gesetz zu streng...

 

Sorry, hab den Thread aus den Augen verloren

 

Das oben beschriebene Beispiel hab ich mir nicht ausgedacht, sondern selbst erlebt. Meine Karre ist zwei Wochen vor TüV-Ablauf kaputtgegangen. Daraufhin wurde sie in meine Garage in meiner Heimat überführt, wo ich sie an den Wochenenden wieder reparieren wollte. Das hat alles viel länger gedauert, als geplant. Da ich kein versierter Schrauber bin, hab ich mir aber von vornherein die Möglichkeit offengehalten, die Kiste notfalls in die Werkstatt eines Bekannten zu überführen. Ohne Kennzeichen hätte man sie dafür auf einen Anhänger ziehen müssen, was wegen der sehr engen Platzverhältnisse in der Gegend nicht in Frage kam. Im Schlepp am Seil ging das aber. Wenn ich dabei angehalten würde, dachte ich mir, sollte ich wenigstens Versicherungsschutz nachweisen können, wenn ich schon keinen TüV hab.

 

Überhaupt kapier ich die Logik nicht: Ein Auto ohne Tüv kann ich nicht anmelden, aber wie soll ich ein nicht angemeldetes Auto zum Tüv kriegen? Wieder auf den Hänger? Behämmert. Wenn ich meine Karre 10 Jahre am Stück angemeldet lasse, wird mir doch auch zugetraut, dass ich mich um den Tüv kümmer!

 

Auf diese ganze Scheiße hatte ich jedenfalls keinen Bock, also sind die Schilder dran geblieben ;-) Und bei der Probefahrt (bei der die Kiste sicherer war als vorher mit Tüv) wurde ich zum Glück nicht erwischt. Jetzt ist alles wieder toll und ich warte auf den FRÜHLING! :sonne:

 

Schönen Abend

rmc

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auf dem weg zum tüv und auf dem weg zur zulassungsstelle darf auch ein nicht angemeldetes fahrzeug bewegt werden. alte kennzeichen dran und ab dafür.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

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Völlig richtig.

Es wird davon ausgegangen dass auf dem Weg zur HU das Fahrzeug wohl verkehrsicher is weil man ne HU haben will.

 

Probefahrt kann man auch machen wenn die Bremsen noch ausgebaut sind.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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Da lachen sich doch die Cops kaputt, wenn ich denen erzähle, dass ich natürlich gerade zum Tüv will! :-)

 

Nee danke, mich wird man nie ohne Landkreis-Plakette antreffen. Und mein Fahrzeug wird verkehrssicher sein, mit oder ohne Tüv. Das ist das, was zählt. Wenn man sich nicht immer blind auf den Tüv verlassen würde, dann würde z. B. der Typ in der Straße hier sich vielleicht doch mal die vierte Radmutter gönnen, bevor seine Plakette abläuft. Egal, er hat ja ein Stück klebrige Plastikfolie am Schild, und das noch bis Herbst.

 

Aber was solls, es ist halt so, wie's ist.

Schönen Abend,

rmc

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Da lachen sich doch die Cops kaputt, wenn ich denen erzähle, dass ich natürlich gerade zum Tüv will! :-)

 

abends gegen 9 machen die das sicherlich. und wenn der tüv grad in der richtung liegt aus der du kommst sicher auch.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

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Naja wie gesagt wenn ich merke dass eine Rep. länger dauert melde ich das auto ab und bezahle net Versicherung und Steuern für ein Standzeug... Denn es kann ja auch länger als ein halbes Jahr dauern!

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Das ist ja richtig, ich würde das auch nicht nochmal so machen, sondern es gleich in der Werkstatt machen lassen. Hätte es gern selbst repariert, aber dazu war einfach nicht genug Freizeit. So habe ich zwar ein paar Sachen dazugelernt, aber hauptsächlich Geld verbrannt.

 

Hätte ich das Auto gleich abgemeldet, wie hätte ich es denn mit 6 Monate abgelaufenem Tüv auf eigener Achse in die Werkstatt schleppen können, ohne irgendwelche Regeln zu übertreten? Rote Nummern hab ich nicht und kriege ich nicht. Soweit ich das sehe lässt mir der Gesetzgeber keine Möglichkeit. Ich kann nur mit entwertetem Schild abschleppen -> auffällig, oder mit "nur" abgelaufenem Tüv -> weniger auffällig. Tüv nachmachen geht auch nicht, weil der Motor zerlegt ist.

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Hätte ich das Auto gleich abgemeldet, wie hätte ich es denn mit 6 Monate abgelaufenem Tüv auf eigener Achse in die Werkstatt schleppen können, ohne irgendwelche Regeln zu übertreten? Rote Nummern hab ich nicht und kriege ich nicht. Soweit ich das sehe lässt mir der Gesetzgeber keine Möglichkeit. Ich kann nur mit entwertetem Schild abschleppen -> auffällig, oder mit "nur" abgelaufenem Tüv -> weniger auffällig. Tüv nachmachen geht auch nicht, weil der Motor zerlegt ist.

Wo liegt Dein Problem?

 

Abschleppen!

 

Bevor Du motzt, erst mal schlau machen. ;-)

 

1. Nur der Fahrer des schleppenden Fzg. muß nen Führerschein haben

2. Nur das schleppende Fahrzeug muß angemeldet sein.

 

Näheres siehe im §33 der StVZO

 

Du wirst doch wohl nen Kumpel haben, der Dich zur Werkstatt schleppen kann?

 

Georg

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Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Wo liegt Dein Problem?

 

Abschleppen!

 

Bevor Du motzt, erst mal schlau machen. ;-)

 

1. Nur der Fahrer des schleppenden Fzg. muß nen Führerschein haben

2. Nur das schleppende Fahrzeug muß angemeldet sein.

 

Näheres siehe im §33 der StVZO

 

Du wirst doch wohl nen Kumpel haben, der Dich zur Werkstatt schleppen kann?

 

Georg

 

Das wird ja immer verrückter. Ein abgemeldetes Auto darf nicht am Straßenrand parken, aber mit jemandem ohne Führerschein am Steuer durch die Gegend gezogen werden??

 

Na gut, danke Georg für die Info, jetzt beiße ich mir gerade richtig in den Arsch ;-)

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JA!

 

Logische Begründung: Von einem abgemeldeten Fahrzeug geht immer noch die allgemeine Betriebsgefahr aus.

Außerdem kann es nicht zugeordnet werden.

 

Als geschlepptes Fahrzeug gilt das Auto wie ein Anhänger. Die Verantwortung dafür trägt der Fahrer des Schleppfahrzeugs.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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Nicht vergessen, daß der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs Klasse BE haben muß.

 

!!! Das heißt, ich mache mich strafbar, wenn ich jemanden von der Autobahn schleppe. Gut zu wissen. Und das ganze, weil ich 8 Tage zu jung bin.

 

Wieso wisst ihr sowas?? Habt ihr das in der Fahrschule gelernt oder die StVO gelesen...?

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Ganz einfach: Als ich damals mein Cabrio geholt habe (Motorschaden und abgemeldet), habe ich mal bei der Rennleitung nachgefragt, ob ich das Fahrzeug schleppen darf. Da gabs die Auskunft, daß abgemeldete KFZ grundsätzlich nicht zwecks Überführung geschleppt werden dürfen sowie den Hinweis bezgl. der benötigten Führerscheinklasse für den Fall des Schleppens bei Panne etc.

Wer welche Anhänger ziehen darf, hatten wir erst kürzlich, muß mal suchen.

 

Gefunden:

 

http://e30-talk.com/verkehr-recht/t-anhaenger-gezogen-ohne-lappen-50141.html

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Das heißt, ich mache mich strafbar, wenn ich jemanden von der Autobahn schleppe. Gut zu wissen. Und das ganze, weil ich 8 Tage zu jung bin.

 

ist es nicht so das ein angemeldetes fahrzeug mit einem fahrerlaubnisinhaber am steuer auch ohne die erweiterung "E" geschleppt werden darf? das nur bei einem nicht angemeldeten auto und lenker ohne FS der "BE" vorhanden sein muss?

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Ein nicht abgemeldetes Auto darf doch nach touringDani gar nicht geschleppt werden...

 

Und weil ich genau das vermutet hatte, hab ich damals mein Auto nicht abgemeldet, eben damit ich es notfalls in die Garage schleppen konnte...

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Ein nicht abgemeldetes Auto darf doch nach touringDani gar nicht geschleppt werden...

 

denkste der ADAC macht sich mehrmals täglich strafbar wenn er die neumodischen kisten voller elektronik von der bahn zerrt?

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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und was bitte ist ein

Ein nicht abgemeldetes Auto

 

das sind die dinger die der adac jeden tag von der bahn schleppt. und auch die dinger die du und ich und fast alle anderen hier tagtäglich bewegen. :D

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Sicher hat er`s verwechsstabenbuchselt oder erlitt Reizüberflutung angesichts geballter Faktenflut:D

 

Ich versuch mal zu erklären:

Ein nicht abgemeldetes Auto unterscheidet sich visuell eminent erheblich von einem nicht angemeldeten Auto aufgrund des Nicht-rausgezogen-werden-Faktors wegen front- und heckseitig angebrachten Teilos mit LRA-Nupsis in rundlicher Kreisform. Die sind dafür da, daß auch der Polizeischüler (umgangssprachlich Jungbulle) erkennt, daß das linksseitig sitzende Individuum seinen zum offiziellen Führen des KFZ auf öffentlichen Straßen erforderlichen Beitrag an die hierfür zuständige Behörde fristgerecht und in vorgeschriebener Höhe entrichtet hat.

 

Um es mal allgemeinverständlich auszudrücken:freak:

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muhahahahaha na nun weiss ich es mit 100%iger sicherheit.

 

der dani ist nen :freak: oder :saufen:

 

 

:D:D:D

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

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