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Wie alt muß ein Fahrzeughalter mindestens sein?


el-utz
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Eigentlich eine komische Frage: Wie alt muß eine natürliche Person mindestens sein, damit auf seinen Namen ein PKW angemeldet werden kann?

 

Hintergrund: Ein naher Verwandter hat aus Altersgründen das Autofahren aufgegeben und wird aus gesundheitlichen Gründen den Wagen verkaufen. Somit würde sein Versicherungsvertrag frei. Sollte er auf seinen Namen ein Fahrzeug wieder anmelden wollen, so hat er 6 Jahre Zeit, bevor seine "erfahrenen Prozente" verloren gehen. Sollte eine verwandte Person einen PKW auf "seine Prozente" anmelden wollen - also seinen Versicherungsvertrag übernehmen wollen, so sind dazu lediglich 6 Monate Zeit.

 

Der Enkel, der von dieser Aktion Nutznießer wäre, ist erst 15 Jahre alt, könnte also erst in drei Jahren einen PKW anmelden und fahren.

 

Sinn wäre jetzt, den zu verkaufenden Wagen kurz auf den erst 15 jährigen Enkel umzuschreiben, um ihn dann wieder abzumelden. Dadurch würde er in drei Jahren (theoretisch) mit 30 % plus etwas Aufschlag starten.

 

Ist es möglich, daß auf einen Minderjährigen ein PKW angemeldet werden kann?

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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soweit mir bekannt ist kann das eh nur noch der blutsverwandte. also enkel schon nimmer.

 

selbst wenn die versicherung da mitspielen würde müsste der enkel mindestens 18 sein damit er geschäftsfähig wird und nen rechtsgültigen kaufvertrag über nen auto zu tätigen und diesen dann auch zu versichern. da gilt auch minimum 18jahre.

 

also vergesst es und hofft das oppa noch die drei jahre "macht".

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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soweit mir bekannt ist kann das eh nur noch der blutsverwandte. also enkel schon nimmer.

 

also vergesst es und hofft das oppa noch die drei jahre "macht".

 

 

Der Enkel ist blutsverwandt: Er ist der Sohn des Sohnes.

 

Opa macht keine 3 Jahre mehr...

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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okay das "blutsverwandt" war blöd ausgedrückt. "ersten grades" sollte es heissen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Jo er muss 18 sein um den Vertrag zu übernehmen. Auf irgendeiner HP habe ich das ganze letzt durchgelesen, glaube Alianz. Bin mir aber nicht sicher. Will die prozente von meinem Dad auch übernehmen. Normal verfallen die aber nich so schnell. Dann muss der Wagen nach 3 Jahren nochmal auf den Opa angemeldet werden und gut is ;-)

 

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Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren.

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Meine Mutter hat die Prozente von meinem Opa für meine Limo 2007 gekriegt, obwohl mein Opa schon 2004 verstorben ist. Kommt aber vielleicht drauf an, wie kulant die jeweilige Versicherung ist.

 

Mein Mitbewohner übernimmt zum 01.01.2009 Prozente von seinem Opa. Das geht laut den beiden beteiligten Versicherungen allerdings nur, weil sie in einem Haushalt (Erstwohnsitz) leben.

 

Gruß Clemens

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ich habe von meiner mutter auch ne police mit den prozenten übernommen, habe den rabatt sogar dierekt auf ne andere versicherungsgesellschaft übertragen. geht eigentlich in der familie problemlos. was allerdings bei der rabattübertragung beachtet werden muss, dass bspw. der 18jährige fahranfänger nie die gute erfahrene sf klasse vom opa 1 zu 1 bekommt. man kann nur in eine sf klasse kommen, die man theoretisch selbst erfahren haben könnte, d.h. nach drei jahren führerschein(ohne ein auf ihn angemeldeten pkw) kann er eine sf 3 durch die rabattübertragung bekommen und so weiter-selbst wenn es vorher vielleicht ne sf 15 vom opa oder sonstwas war.

das stand in diesem sinn in den bedingungen zur rabattübertragung bei mir drinne.

 

grüße alex

Suche Teile in super Zustand für mein VFL Cabrio:

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-Teppich Kofferraum

 

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Wenn zB der Opa auf 35 % fuhr muß der an den die Prozente überschrieben werden mindestens so alt sein daß er sogesehen die 35% selbst erfahren hätte im bezug auf die Jahre.

Ist zB nicht möglich das Opa seinem 18jährigen Enkel die Prozente überschreibt.

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der typische satz ist afaik:

 

"...kann nur die %e erhalten, die er sich in der zeit seines führerscheinbesitzes hätte selbst erfahren können"

 

sprich... wer mit 50 erst den führerschein macht, kann auch da keine 35% übertragen bekommen...

 

aber letztendlich ists reine verhandlungssache mit der versicherung. die einer legts enger, die andere weiter aus

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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Eigentlich eine komische Frage: Wie alt muß eine natürliche Person mindestens sein, damit auf seinen Namen ein PKW angemeldet werden kann?

...

Ist es möglich, daß auf einen Minderjährigen ein PKW angemeldet werden kann?

 

Frage 1: 16 Jahre (Indiz: Perso muss vorgelegt werden und den gibt es mit 16, Führerschein allerdings frühestens mit 17)

 

Frage 2: Die Zulassung eines Fahrzeuges auf minderjährige Fahrzeughalter ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist hierfür die Vorlage einer Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. Elternteile, Vormund, etc.) erforderlich. Diese ist in vielen Fällen auf dem Anmeldeformular bereits mit abgedruckt.

 

Als Unterlagen sind (neben den Papieren des Fahrzeuges) vorzulegen: Personalausweis und Unterschrift vom Vater; Personalausweis und Unterschrift von der Mutter; Personalausweis von der minderjährigen Person.

Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, dann muss das Sorgerechtsurteil vorgelegt werden.

 

Zum Versicherungsthema kann ich nichts Belastbares beitragen, aber das scheint ja Verhandlungssache zu sein. Zu bedenken bleibt jedoch, dass viele (alle ?) Versicherungen für Halter mit einem Alter unter 23 Jahren einen nicht unwesentlichen Aufschlag verlangen.

 

Meine Tochter (20J.) wollte vor einem Jahr einen 86PS-Fiesta versichern. Zweitwagenregularium über mich und TK/VK mit SB 150/500 sollte im Jahr bei einmaliger Zahlung etwa 2.400,- Euronen kosten ... . Nur so nebenbei ...

Abend04.JPG

... seit 4.442 Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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Eigentlich eine komische Frage: Wie alt muß eine natürliche Person mindestens sein, damit auf seinen Namen ein PKW angemeldet werden kann?

...

Ist es möglich, daß auf einen Minderjährigen ein PKW angemeldet werden kann?

 

Frage 1: 16 Jahre (Indiz: Perso muss vorgelegt werden und den gibt es mit 16, Führerschein allerdings frühestens mit 17)

 

Frage 2: Die Zulassung eines Fahrzeuges auf minderjährige Fahrzeughalter ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist hierfür die Vorlage einer Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. Elternteile, Vormund, etc.) erforderlich. Diese ist in vielen Fällen auf dem Anmeldeformular bereits mit abgedruckt.

 

Als Unterlagen sind (neben den Papieren des Fahrzeuges) vorzulegen: Personalausweis und Unterschrift vom Vater; Personalausweis und Unterschrift von der Mutter; Personalausweis von der minderjährigen Person.

Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, dann muss das Sorgerechtsurteil vorgelegt werden.

 

 

Danke Toschu, das ist eine Aussage, mit der ich arbeiten kann!! :applaus:

 

Daß die Versicherung einen Aufschlag fordern wird, kann ich nachvollziehen. Damit rechne ich auch!

 

Es ging mir lediglich darum, OB der Wagen auf den Enkel überhaupt zugelassen werden kann.

Die Einen kennen mich

 

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das was toschu sagt mag ja richtig sein aber wie bitte soll der 15jährige nen rechtsgültigen versicherungsvertrag abschliessen? und nur darum geht es doch. wem zum schluss nacher die karre gehört ist doch zweitrangig. halter kann doch auch sonstwer sein. hauptsache ist das der 15jährige der versicherungsnehmer ist. und das wird wohl nicht möglich sein.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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das was toschu sagt mag ja richtig sein aber wie bitte soll der 15jährige nen rechtsgültigen versicherungsvertrag abschliessen? und nur darum geht es doch. wem zum schluss nacher die karre gehört ist doch zweitrangig. halter kann doch auch sonstwer sein. hauptsache ist das der 15jährige der versicherungsnehmer ist. und das wird wohl nicht möglich sein.

 

toschu hat doch geschrieben das die eltern oder der gesetzlicher erzieher wie auch immer dafür unterschreibt!

 

mein cabbi ist auch "von" "papa" 35%

mein touring is auch "von" papa 55%

 

ich fahre seit 4 jahren auf papa.

If I'm not back again this time tomorrow
Carry on, carry on, as if nothing really matters

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Leut - es bringt nix, das Auto auf den Enkel anzumelden.

Der hat keinen FS und kann damit keinen Rabatt übernehmen bzw. erfahren.

 

Selbst wenn da "dummymäßig" was übernommen werden kann ist das beim ersten kleinen Unfall der gemeldet wird flöten.

 

Am besten das Auto auf den Sohn/Tochter ummelden damit der Rabatt möglichst erhalten bleibt-

Wenn das Kind 18 ist, dessen Auto auf diesem Vertrag anmelden

IRGENDWANN mal den Vertrag weiter auf den Enkel weitergeben.

 

Wo ist da das Problem, wenn man sich mit seinen Eltern nicht total zerstritten hat?

 

Ich kann eine reale Sache nennen:

Vater und Mutter haben den FS

Vater hat ein Auto angemeldet.

Vater stirbt - Vertrag geht auf Mutter über

Beitrag liegt irgendwo bei FS10 - damals 40%

Mutter fährt nahezu nicht - Kind ist zu dem Zeitpunkt 16 Jahre alt.

Ab dem 18. Geburtstag fährt das Kind das Auto - Halter ist die Mutter.

Das Auto wechselt - Halter ist die Mutter

Das Auto wechselt - Halter wieder die Mutter

Das Auto.....

Als das Kind - mittlerweile 33 Jahre alt - wieder mal ein neues Auto kauft, wird der Vertrag mit 15 schadensfreien Jahren, was damals vom Beitrag her die niedrigst mögliche Stufe war, endlich mal umgeschrieben.

 

Mittlerweile fährt das Kind in SF24+ - einen Vertrag selbst erfahren durch Motorrad - einen überschrieben.

 

Das Kind bin ich und deswegen hab ich noch nie bei nem Auto mehr als 40% Beitrag gezahlt.

 

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Wo ist da das Problem, wenn man sich mit seinen Eltern nicht total zerstritten hat?

 

Da liegt das große Problem! :-(

 

Kann ich da als Verwandter zweiten Grades einspringen? Mir geht es nicht darum, einen Versicherungsvertrag "zu geiern" (ich habe genug davon). Mir geht es nur darum, den Prozentsatz zu erhalten.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Entweder du springst ein, bis der Enkel 18 ist, oder Opa müßte ein anderes Auto auf seine Prozente nehmen. Bei Übernahme zählt wie gesagt, was man selber hätte "erfahren" können. Ausnahmeregelung hatte ich mal bei der Allianz, die haben den Vertrag auf mich umgeschrieben und um 15 % erhöht, von 35 auf 50. War aber wohl `ne Gefälligkeit, weil da noch reichlich andere Versicherungen liefen.

Am besten mit dem Versicherungsheini reden, die können schon, wenn die nur wollen.

Achso, übernehmen kann so einen Vertrag jeder mit verwandtschaftlichem Verhältnis, muß kein Verwandter ersten Grades sein.

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Entweder du springst ein, bis der Enkel 18 ist...

 

Achso, übernehmen kann so einen Vertrag jeder mit verwandtschaftlichem Verhältnis, muß kein Verwandter ersten Grades sein.

 

 

Merci vielmals. Mit dieser (s.o.) und toschus Aussage werde ich erst einmal mit meiner Versicherung sprechen, dann mit dem Halter. Sollte das alles so funktionieren, melde ich nach dem Verkauf des Opa-Autos mal eben irgend etwas an, um es gleich wieder abzumelden, damit ich zumindest den Prozentsatz erhalten kann.

Die Einen kennen mich

 

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Achso, übernehmen kann so einen Vertrag jeder mit verwandtschaftlichem Verhältnis, muß kein Verwandter ersten Grades sein.

 

Das stimmt nach meinem Wissensstand so nicht.

 

Rabattübertragung funktioniert unter Ehepartnern, bei der Konstellation Eltern-Kinder, bei gemeinsamem Haushalt und bei juristischen Personen.

 

Zur Übertragung wird ein Formular genutzt, dass auch im www zu finden ist, beispielsweise hier http://www.krist-versicherungsmakler.de/pdf/kfz-sfr-uebertrag.pdf

 

Gruss

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Meine jetztige Frau (damals bei Überschreibung Freundin) hat den Rabatt meines Vaters überschrieben bekommen. Da liegt keine Verwandtschaft vor, da bin ich mir ganz sicher;-)

Firma i.S.v. juristischer Person war auch nicht, wer weiß, evtl. Ermessenssache der Versicherung.

Wie gesagt, am besten nachfragen, das schafft Klarheit.

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ich bin der meinung das die das erst vor kurzer zeit geändert haben mit dem verwandheitsgrad. bei mir gings seinerzeit nicht. da musste meine spätere ex die prozente von ihrem papa übernehmen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Weitere Möglichkeit für den Prozenteerhalt (funktioniert meines Wissens ab u.g. Zweirad)

 

schrottreifes Zweirad mit 80ccm für nen schmalen Taler kaufen, Plakette mit Fahrgestellnummer und Papieren in eine Schublade legen, anmelden und den Rest des Zweirades entsorgen. Zweirad versichern und für kleines Geld Prozente ansparen.

 

Gruß,

 

el_horst

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Schon vor zehn Jahren hat mein Mitarbeiter, als ich ihm einen kleinen Firmenwagen gegeben habe, s e i n e n Schadenfreiheitsrabatt in m e i n e Firma eingebracht. Das ging auf Zuruf bei der Versicherung. Also nix mit Verwandschaft.

 

Gruß Capo

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GEHT ALLES!

Man muss denk ich nur den richtigen versicherungsmann an der Hand haben.

 

Kumpel von mir,s ein Versicherungsvertreter (welch ne Garammatik) verkauf Versicherungen von Toten usw.

 

Muss also schon irgendwie, irgendwo alles möglich sein.

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Schon vor zehn Jahren hat mein Mitarbeiter, als ich ihm einen kleinen Firmenwagen gegeben habe, s e i n e n Schadenfreiheitsrabatt in m e i n e Firma eingebracht. Das ging auf Zuruf bei der Versicherung. Also nix mit Verwandschaft.

 

Gruß Capo

 

jaahaa capo aber biste auch mal auf den gedanken gekommen das die mal irgendwann die bestimmungen geändert haben könnten? :-D 10 jahre sind lang!

 

@boschty: wieviele von "solchen leuten" willste haben? schliess mal so ne versicherung ab und dann versuch mal zu wechseln. da "verschwinden" auf misteriöse weise rabattstufen und vereinbarungen weil die neue versicherung den "gemaggelten kram" nicht annimmt. alles schon durchgemacht.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Schon vor zehn Jahren hat mein Mitarbeiter, als ich ihm einen kleinen Firmenwagen gegeben habe, s e i n e n Schadenfreiheitsrabatt in m e i n e Firma eingebracht. Das ging auf Zuruf bei der Versicherung. Also nix mit Verwandschaft.

 

Gruß Capo

 

jaahaa capo aber biste auch mal auf den gedanken gekommen das die mal irgendwann die bestimmungen geändert haben könnten? :-D 10 jahre sind lang!

 

;-) vor vier Jahren (2005) ging es noch ...

Abend04.JPG

... seit 4.442 Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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