Heckschleuder89 Geschrieben: 16. Dezember 2008 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 Moinmoin hatte gerade wieder ein ärgerliches Erlebnis: An einer großen Ampel musste ich mit dem Auto meiner Eltern zurücksetzen (weil ein Rettungswagen mit Blaulicht durchwollte) und bin dabei mit meiner Heckstoßstange gegen den Seat hinter mir gedetscht. Nur gaanz langsam, mit schleifender Kupplung. Ich gleich raus, nachgesehen, am eigenen Auto ist nix zu sehen. Am Seat ist der Kennzeichenhalter eingerissen (Werbeteil vom Autohaus) und das Kennzeichen selbst an einer Ecke krummgebogen. Das "gegnerische" Auto war ein Firmenwagen eine Anwaltskanzlei, die Fahrerin Anwältin. Die hat dann als Zeugen einen Kollegen (Fachmacker für Verkehrsunfälle) geholt, der gleich nebenan wohnt. Der hat ein Foto gemacht, wir Adressen usw. ausgetauscht, eben geklärt dass ich jawohl Schuld war und dass der Seat in die Werkstatt sollte zum Durchgucken+ Kennzeichen geradebiegen. Dann beide weitergefahren... Also alles in allem hätts schlimmer sein können. Sachschaden vielleicht 10€ fürs Kennzeichen... Nur meine Fragen: -Was kann jetzt kostenmäßig auf mich/ meine Versicherung zukommen? Die Werkstatt wird doch bestimmt was dafür nehmen, den Front nachzugucken usw. -Kann ich wegen so einer Kleinigkeit hochgestuft werden? OK das kommt natürlich auf die Rechnung der Werkstatt an -Kann die "Gegnerin" die Sache (aus meiner Sicht) noch irgendwie verschlimmern?! Als Anwalt muss man sich da ja bestens auskennen -Ich hab noch Probezeit. Strafe/Punkte wird es dafür hoffentlich nicht geben. Oder doch?! Polizei war ja auch nicht da. Vielleicht hat hier mal einer einen ähnlichen Vorfall gehabt. Ich hoffe immer noch, mit wenig Euros da rauszukommen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
320is Horst Geschrieben: 16. Dezember 2008 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 Regel Nummer 1: Nie am Unfallort die Schuld eingestehen, auch wenn noch so offensichtlich.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Heckschleuder89 Geschrieben: 16. Dezember 2008 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 OK eingestanden hab ich die Schuld ja nicht direkt. Hab eig. nur gesagt ich hätte beim zurücksetzen den Abstand falsch abgeschätzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 16. Dezember 2008 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 Wenn die Versicherung reguliert, wird auch hochgestuft. Bei Bagatell-Schäden wird jedoch oft angeboten, das Du den Schaden selbst bezahlen kannst, um eben der Hochstufung zu entgehen. Dazu hat man dann ein halbes Jahr Zeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Heckschleuder89 Geschrieben: 16. Dezember 2008 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 Ich werde höchstwarscheinlich selbst bezahlen. Weil auf der Versicherung sehr viele Autos laufen und schon seit 20 Jahren nix reguliert werden musste. Hab nur Schiss, dass das ganze richtig teuer wird. Was kann denn dabei rauskommen? 30€ für die Werkstatt (halbe Stunde Arbeit maximal)? Und dann noch irgendwas dazu? Ich weiß ja nicht wie die Werkstatt bei sowas vorgeht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 16. Dezember 2008 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 1. Ja, kann durchaus unverhältnismäßig viel werden.2. Wenn du deine HP den Schaden übernehmen läßt, ja.3. Ja, durchaus. Glaube ich aber nicht, daß sie dir unnötig Probleme machen will. Dies meine ich deswegen, weil es sich um ein Firmenfahrzeug, sprich Leasing handelt. Die Kanzlei hätte in diesem Fall keinen Nutzen davon und wird den Sachverhalt durch die jeweiligen Versicherer klären lassen.4. In deinem Fall wird die Strafe gering bzw. garnicht ausfallen, da du "notfallbedingt" Platz machen mußtest. Hierzu bist du verpflichtet. Die Gerichte (so es zu einer Verhandlung kommen sollte) werten solche Ereignisse einfach ausgedrückt so:...(Der Beschuldigte)...hat einem Einsatzwagen, welcher unter Kenntlichmachung mittels Leuchtzeichen/akustischer Warnzeichen im Einsatz war und in dem eine dringend hilfsbedüftige (zu rettende) Person befindlich war, die erforderliche Vorfahrt eingeräumt, hierbei fahrlässig an einem in diesem Moment ihn ihn seiner Pflichterfüllung gemäß § blablubb behindernden Fahrzeug materiellen Schaden verursacht. Dies geschah nicht aus Vorsatz, sondern unter in diesem Moment auftretenden Eigenschaften der unbedingt geltenden Pflicht zur Hilfestellung bzw. der Ermöglichung derselben. PS: Der letzte Satz ist direkt abgelesen und hier niedergeschrieben aus einem Schreiben des Rechtsbeistandes eines guten Bekannten mit demselben Erlebnis im Jahr 2006. Außer das blablubb natürlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 16. Dezember 2008 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 Regel Nummer 1: Nie am Unfallort die Schuld eingestehen, auch wenn noch so offensichtlich.... Selten so einen Schwachsinn gelesen. Wenn ich Schuld bin, bin ich Schuld. An der Höhe der Schuld ändert das Einverständnis eh nichts. Aber klar, lieber werden wegen eines umgeknickten Nummernschilsz die Bullen geholt, Strafe bei denen bezahlt, das ganze Minimum vor die UNO Menschenrechskommision gezerrt... hab ja Rechtsschutz:klatsch: Zum Kotzen dieses Gemache heute, bloß für nichts Verantwortung übernehmen. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 16. Dezember 2008 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 Der zweite Satz könnte glatt wieder `ne Signatur sein:DAber recht hast du... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 16. Dezember 2008 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 lach wart erstma was der gutachter von denen sagt.....in wirklichkeit is hinter dem nummerschild der ganze rahmen verzogen und nen schaden von 10000euro.... is vielleicht übertrieben, aber leider realität.....also versteif dich net so auf die 10 bis 30euro fürs schild gerade biegen... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 16. Dezember 2008 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 Heiko,dass siehst Du falsch.....Schuldeingeständnis kann zum Versicherungsverlust führen.....steht in den Versicherungsbedingungen, dass Du das nicht darfst! Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
wh1sk Geschrieben: 16. Dezember 2008 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 @TE: Bei welcher Versicherung bist du denn? Es kann sein, dass du als langjähriger Kunde einen selbstverschuldeten Unfall "geschenkt" bekommst und nicht hochgestuft wirst! Zumindest so geschehen bei meinem Großvater, der vor ca. 5 Jahren durch Sonne von hinten das Ampellicht an einer Kreuzung als Grün wahrnahm und losfuhr! Krachte übel mit einem Kleintransporter der mit ca. 70km/h angerauscht kam! Totalschaden auf beiden Seiten, Benz vom Opa tot, Firmenwagen vom Gegner hatte einen Schaden von 8000,-! Die HUK regelte alles reibungslos mit dem Unfallgegner und mein Opa wurde zudem nicht hochgestuft mit der Begründung, dass er ein langjähriger und zu dem noch ein lange unfallfreier Kunde ist/war! Zitieren "FRAGT NICHT BLÖDE FRAGE SONS ICH STECKE RANN BIS ANSCHLAG" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Heckschleuder89 Geschrieben: 16. Dezember 2008 Autor #12 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 also ich hab da echt keine vorstellung was die werkstatt kosten kann. 10€, 200€ oder 1500?! Letztendlich muss ich wohl einfach abwarten was die werkstatt sagt. Ich hab mehrere Bekannte die in verchiedenen Werkstätten arbeiten (Vertrags- und freie) die sagten dass die wegen sowas das Auto nichtmal in die Werkstatt holen würden. Einmal drunterschielen, alles in Ordnung, kennzeichen ab, geradebiegen und mit neuem Halter dran. Bestenfalls muss ich also garnichts zahlen. Schlimmstenfalls stellen die das Auto morgens mit Termin bei der Werkstatt ab, lassen nen Gutachter kommen und nehmen sich einen Tag nen Mietwagen. Das käme ganz bestimmt nicht günstig. Ein Kumpel hat neulich wegen einer verbeulten Stoßstange 2800€ über die VS bezahlen müssen, mit Leihwagen und allem Achja VS ist die Allianz, das Auto gehört meinem Vater und VS läut auch über ihn. Seit bestimmt schon 15 Jahren und immer 3-10 Fahrzeuge bei denen versichert. Und ausser 1-2 Kaskosachen (wenn überhaupt) mussten die noch nix bezahlen. Aber selbst wenn die uns hochstufen wollen zahl ich lieber selbst den Schaden. Letztendlich bleibt mir wie gesagt nur, abwarten und Tee trinken. Trotzdem danke für die Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 16. Dezember 2008 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 Ich würde auf nett versuchen,das Ding dadurch zulösen,in dem man von dieser Firma neue Unterlage holt und mit Vollmacht ein neues Schild bei der Zulassung besorgt,auf die situation hinweisen und auf ARME SAU machen,Frauen können soooooooooooooooooooooooooo weich werden.Wenn der Wagen zu Seat kommt hast du verloren,die machen da eine 500euro Nummer draus,weil die unterlage druckstellen im Lack hinterlässt,bla blub,bei mir hat so ein MINI anditscher beim e46 cabrio(auch nur Nummerschildhalter beschädigt) über 800euro gekostet. Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 16. Dezember 2008 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Dezember 2008 Nu mach dir mal keine Platte, sowas passiert hat und dafür hat man ja die Versicherung. Ich denke mal da nicht das die ´nen "Affen" machen wollen, sonst hätten sie schon vor Ort anders reagiert und du hättest gleich bei den Bullen blechen dürfen. Bringe der Tante ´nen Blumenstrauß und ´n Zwannie für´s Nummernschild, bedanke dich nochmal das sie nicht den "Hermann" gemacht hat und du hast gewonnen. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Heckschleuder89 Geschrieben: 17. Dezember 2008 Autor #15 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Dezember 2008 Bringe der Tante ´nen Blumenstrauß und ´n Zwannie für´s Nummernschild, bedanke dich nochmal das sie nicht den "Hermann" gemacht hat und du hast gewonnen. das wird wohl leider nicht klappen... wie gesagt die wollten den wagen auf jeden fall in die werkstatt bringen damit nachgeguckt wird ob hinter der stoßstange nicht doch irgendwas krumm ist. zumal es ja nicht ihr wagen war sondern ein firmenwagen. aber wie gesagt ich will hier keine welle machen, bringt ja eh nix ich muss erstmal abwarten was die werkstatt da macht. die frau stellte sich ja heute nachmittag nicht bösartig an also denke ich mal wird da eben einmal mitm lappen drübergegangen, bisschen geradebiegen, rechnung um 20€ für ne halbe stunde arbeit an die VS, die ich dann so bezahle und die sache ist gegessen. hoffe ich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-Fan Geschrieben: 17. Dezember 2008 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Dezember 2008 Bringe der Tante ´nen Blumenstrauß und ´n Zwannie für´s Nummernschild, bedanke dich nochmal das sie nicht den "Hermann" gemacht hat und du hast gewonnen.die frau stellte sich ja heute nachmittag nicht bösartig an also denke ich mal wird da eben einmal mitm lappen drübergegangen, bisschen geradebiegen, rechnung um 20€ für ne halbe stunde arbeit an die VS, die ich dann so bezahle und die sache ist gegessen. hoffe ich Oh,oh genau darauf würd ich mich nicht verlassen. Kurz vor der Übergabe des weissen hat ich auch son "freundliches Gesicht" als Unfallgegner. Zur Sache: Parkplatz, wir beide fahren rückwärts und in der Mitte der Zufahrt "trafen" wir uns dann. Der weisse hatte nen kleinen Plastikkratzer an der re. Ecke der Stossstange und der Gegner hatte einen Lackschaden in der Mitte seiner Stossstange. Der andere Fahrer sehr zuvorkommend und höflich: Ach na ja das ist nicht sooo schlimm, lackieren und gut ist!. Die Rechnung kam vor 3 Tagen von der Versicherung: Rückstufung in die SF2 (Werkstattrechnung belief sich auf knapp 1600 €.). Noch Fragen ? Zitieren Gruß Gudrun Künstliche Intelligenz ist leichter zu ertragen als natürliche Dummheit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Claus-e30 Geschrieben: 17. Dezember 2008 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Dezember 2008 Moin,hier wird mal wie üblich wild rum spekuliert! Wartet doch erst mal ab, was kommt. Dass die "Gegnerin" eine RAin ist, muss nicht zwingend Hosenflattern verursachen. Die Rechtsordung gilt für Alle. Und dass sie einen Kollegen hinzu gezogen hat, ist normal - auch dass die Werkstatt untersuchen soll.In der Ruhe liegt die Kraft - Hektik/Nervösität/voreiliges Agieren hat noch nie geholfen. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 17. Dezember 2008 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Dezember 2008 Was die Höhe des Schadens mit dem guten Willen zu tun? Die Rechnung macht nicht der Unfallgegner sondern die Werkstatt. Das die Schadenhöhe, gerade bei modernen Fahrzeugen, für Laien schwer zu schätzen ist, dürfte auch bekannt sein. Dafür gibt es ja die Möglichkeit den Haftpflichtschaden im Nachhinein bei der Versicherung zu begleichen. Erstmal kann man sicher sein das die Versicherung nur Leistungen bezahlt die auch plausibel sind (die haben da sicher mehr Erfahrungen als unsereiner) und außerdem ist man vor bösen Überraschungen geschützt falls es doch teurer wird.Jeder von uns würde ´ne Welle machen wenn man sein Auto nicht ordentlich repariert bekommt.Gerade bei Leasingfahrzeugen hat das nichts mit "überpingelig" zu tun, sondern damit das man bei der Rückgabe jeden Sch... "angerechnet" bekommt und zwar genau von der Autobude die vorher teilweise einfach zu faul war das Ding ordentlich zu reparieren. Ich habe mich selber schon zwei mal genötigt gesehen solche Autos bei der Abholung zu "verweigern". (Jeweils Leasingautos die kein Jahr alt waren) Einmal sah der Neulack auch wie Sandpapier und die Werkstatt hatte es nichtmal für nötig gehalten die in Mitleidenschaft gezogene Felge mit zu wechseln, beim zweiten Fall (Einbruchdiebstahl bei meiner Ex) wurden weder die Hebelspuren am Türrahmen noch am Armaturenbrett (hätte nur die Radioblende getauscht werden müßen) behoben....mir nur unverständlich das dann auf der anderen Seite geheult wird die Werkstatt sein nicht ausgelastet..... Meinem Bruder ist letztens so´n Lieschen mit´m Fiasco hinten in seinen Benzcedes geraucht (aber richtig, nicht nur "angeditscht). Am Mercedes war natürlich nicht viel zu sehen (Fiesta war Kernschrott) und der Herr in Grün sah sich "genötigt" eine Schadenhöhe zu schätzen. Da mein Bruder zuuufällig auch noch der Anahmemeister beim örtlichen Sternehändler ist, sah er sich gezwungen die Schätzung des Bullen schon so aus´m Stehgreif um mehrere tausend Euro nach oben zu korrigieren. (obwohl ja nur ´n "bissel Lackschaden" war) Stoßstangenträger, Prallelemente, heutzutage oft noch irgend welche Sensoren..... Das selbe als ihm "die Maurers" Putz vom Nachbarhaus auf´s Auto geschmissen haben. Da wußte deren Gutachter (für Bauwerke) auch das es nicht sein kann das mehr als die Motorhaube lackiert werden muß und ihm mußte dann erstmal "beigebracht" werden das er sich auf sein Fachgebiet beschränken soll.Bei silbertönen muß nun mal angrenzend beilackiert werden um es "unsichtbar" hin zu bekommen und an Hand des "Autolackierergutachtens" war auch leicht zu sehen das kein kompletter Lackaufbau an angrenzenden Teilen statt fand sondern nur "eingeblendet" wurde. (Welchen Sinn sollte es auch haben bei einen Auto was kein Jahr ist "sinnlos" Teile zu lackieren?) ....noch Fragen? Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Heckschleuder89 Geschrieben: 17. Dezember 2008 Autor #19 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Dezember 2008 also dass in meinem fall mehrere tausend euro auf der rechnung stehen, (wie hier teileweise vorgerechnet wurde) glaube ich nicht. es muss ja nichts lackiert werden. effektiv sinds nur 2 minuten arbeit und ein kennzeichenverstärker, den die werkstätten eh umsinst rausgeben. aber das ist wie gesagt sache der werkstatt und der anwaltskanzlei. also abwarten und tee trinken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-Fan Geschrieben: 17. Dezember 2008 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Dezember 2008 also dass in meinem fall mehrere tausend euro auf der rechnung stehen, (wie hier teileweise vorgerechnet wurde) glaube ich nicht. es muss ja nichts lackiert werden. effektiv sinds nur 2 minuten arbeit und ein kennzeichenverstärker, den die werkstätten eh umsinst rausgeben. aber das ist wie gesagt sache der werkstatt und der anwaltskanzlei. also abwarten und tee trinken. Also ich wollte weder spekulieren noch irgendwelche Panik machen. Hab halt nur zur Kenntnis geben wollen, wo anfängliche "Freundlichkeit" enden kann. Jedenfalls hoffe ich für Dich, dass es wirklich mit Pinuts abgetan sein wird. Zitieren Gruß Gudrun Künstliche Intelligenz ist leichter zu ertragen als natürliche Dummheit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast waffenschmiede Geschrieben: 17. Dezember 2008 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Dezember 2008 Wenn keine Polizei da war haben die ja schon mal keine Anzeige aufgenommen. Wenn die Unfallgegnerin dich im nachhinein anzeigt kannst du deinem Lappen erst mal traurig hinterherschauen. Rückwärts einen Unfall verursacht... Ich würde mich aber im vornherein mit dem Autohaus in Verbindung setzen. Eventuell kannst du den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Es gibt nämlich auch Versicherungen die dir wegen einem 20€ Schaden die Freiheitsklasse zu nichte machen. Und Autohäuser verdienen gerne Geld. Auch wenns "nur" der Austausch der Pralldämpfer ist oder ein Spotrepair an der Stossstange. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ChaosProject Geschrieben: 17. Dezember 2008 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Dezember 2008 Hallo@ TouringDani Du hast geschrieben: ...(Der Beschuldigte)...hat einem Einsatzwagen, welcher unter Kenntlichmachung mittels Leuchtzeichen/akustischer Warnzeichen im Einsatz war und in dem eine dringend hilfsbedüftige (zu rettende) Person befindlich war, die erforderliche Vorfahrt eingeräumt, hierbei fahrlässig an einem in diesem Moment ihn ihn seiner Pflichterfüllung gemäß § blablubb behindernden Fahrzeug materiellen Schaden verursacht. Dies geschah nicht aus Vorsatz, sondern unter in diesem Moment auftretenden Eigenschaften der unbedingt geltenden Pflicht zur Hilfestellung bzw. der Ermöglichung derselben. Wer Übernimmt nun den Schaden wenn man einem Rettungswagen Platz macht und dabei einen anderen Wagen beschädigt?Heisst es dann: Pech gehabt,es geschah für einen Guten Zweck??? Zitieren Ich hasse Tiere,Menschen,Pflanzen - Steine sind O.K. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 17. Dezember 2008 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Dezember 2008 Den Schaden trägt natürlich der Verursacher, weil man ja als Fahrer verpflichtet ist, sicherzustellen, daß man mit seinen Manövern niemanden behindert/gefährdet. Der zitierte Satz stellt eher so etwas wie einen strafmildernden Umstand dar bzw. wurde so ausgelegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 17. Dezember 2008 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Dezember 2008 Wenn keine Polizei da war haben die ja schon mal keine Anzeige aufgenommen. Wenn die Unfallgegnerin dich im nachhinein anzeigt kannst du deinem Lappen erst mal traurig hinterherschauen. Wie kommst du denn auf die Idee? GrussMarkus Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Heckschleuder89 Geschrieben: 17. Dezember 2008 Autor #25 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Dezember 2008 lappen weg wegen nem umgekinckten kennzeichen?! jetzt hörts hier aber gleich auf andere donnern (auch in der probezeit) in parkende autos und mchen 6000€sachschaden und bekommen nichtmal nen punkt. und anzeigen wird die mich ja wohl auch nicht... was hätte sie denn davon?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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