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Fast Abschleppung, i weiß nix davon..


DieGruft
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moinsen, mein papa hat gestern post bekommen und zwar steht da drinn das dass auto, welches ich ja immer benutze, vorm marktplatz stand und an einem markttag den aufbau behinderte und so der budenbauer den abschleppdienst rufe musste. aber dann steht da, da das fahrzeug wurde rechtzeitig umgeparkt wurde, kams zu keiner abschleppung.

 

der brief ist von der stadt paderborn, also nicht privat und es wurden keine namen etc. genannt.

 

joa und ich war das nicht und aus der familie auch keiner, ich weiß nicht wer das war und jetzt?

 

 

soll kosten 135 euro plus 25 verwaltungsgebührem.

If I'm not back again this time tomorrow
Carry on, carry on, as if nothing really matters

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Schreibst denen wo das Auto zu dem Zeitpunkt wirklich war und fertig.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Was soll das denn? Eine neue Art der Wegelagerei? Die Stadtverwaltungen lassen sich auch immer wieder etwas Neues einfallen, um Ihr aufgeblähtes Dasein zu berechtigen...:motz::motz:

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Normalerweise gibts da entsprechende Schilder - entweder fest angebracht (Zusatz unterm Parkverbr z.B. Samstags 7-19 Uhr wegen Marktbetrieb) oder welche die halt kurz vorher aufgestellt werden.

 

Das ist dann rechtens.

 

Rechtens ist auch, dass die Anfahrtkosten des Schleppers bezahlt werden müssen wenn das Auto vorher umgeparkt wurde.

 

Wenn das Auto aber definitiv zu dem Zeitpunkt nicht da stand, dann Einspruch einlegen.

Die sollen genau nachweisen was das für ein Auto war, oder steht der Typ bereits in dem Schreiben?

 

Evtl. ein Zahlendreher

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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das fahrzeug is das richtige...

 

es geht darum das ab 5:00 dort parkverbot ist und um 5:30 soll das auto geparkt haben...

 

ich weis nicht wer das gewesen sein kann, aber ich kann ich auch nicht garantieren das das fahrzeug wo anders war, es is zu lange her, 5. April

....

 

und nun??

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und nun??
Wenn Du nicht stichhaltig und unangreifbar nachweisen kannst, dass das Auto wo anders stand -> Zahlen

 

Wenn Du innerhalb der Familie nicht nachweisen kannst dass Du da nicht gefahren bist -> selber zahlen

Sonst -> anderes Familienmitglied zahln lassen.

 

Sonstige Möglichkeiten -> Keine

 

Die Gemeinde wird sicher nicht auf den Kosten sitzenbleiben wollen und die Schleppfirma hat das Recht Leerfahrten zu berechnen.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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joa das is auto is ja meins also werd ich zahlen müssen :-(

 

ich kann leider nix beweisen und mich auch an nichts erinnern....

 

naja danke...

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....zumal man aber schon wissen müsste ob man an einem Samstag Morgen um 05:30 Uhr unterwegs war.....

Ich wollte mich an dieser Stelle gerade geistig mit Ihnen duellieren. Aber wie ich sehe sind Sie unbewaffnet! :D :popo:

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HI bezahle nichts!! Das kann Betrug sein. Habe sowas ähnliches im TV gesehen! Geh damit zur Polizei!!

 

betrug mit nem brief von der stadt paderborn???

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Wozu?

 

Wenns ein amtliches Schreiben ist, dann steht da ne Telefonnummer drauf und da kann man sich für wenige Cent rückversichern.

 

Georg

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Wozu?

 

Wenns ein amtliches Schreiben ist, dann steht da ne Telefonnummer drauf und da kann man sich für wenige Cent rückversichern.

 

Georg

 

Genau so ... und 'ne Adresse auch, dann kannst Du mal persönlich dort erscheinen und vortragen ...

Abend04.JPG

... seit 4.474 Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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nene scheint alles richtig zu sein...

 

das is nich richtig...was ich nicht verstehe, wenn das fahrzeug umgeparkt worden ist, musst das ja jemand gemacht haben und dann hätten die doch personalien usw. aufnehmen können/müssen!

 

also das auto is mal öfter verliehen, diese woche auch z.b. wegen anhängerkupplung etc.

 

was is denn wenn mein papa z.b. beweisen kann das er an dem tag auf der arbeit um diese uhrzeit ist/war?? auto ist ja auf ihn angemeldet.

 

mir sind die 150 euro zu schade zu bezahlen, ich weiß, da bin ich selber schuld, aber ich wars nicht, wirklich, leider kann ich auch keinen anderen zur kasse bitten.

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kann auch möglich sein das das amt dir nen fahrtenbuch auferlegt wenn du sagst du wüsstest nicht wer das ding gefahren ist.

 

wenn die politesse den abschlepper bestellt hat und in der zwischenzeit kommt der fahrer und parkt das auto um, musste trotzdem die anfahrt des schleppers zahlen. und das werden wohl die 150 schleifen sein.

 

ich würds einfach mal probiern.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

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ich werd mal nen brief verfassen ob es sich evtl um einen irrtum handelt etc. da ich mir nichts von einem falschparken etc. bekannt ist, bzw. mir an den vorfall nicht erinnern kann, oder wie könnte man so einen brief schrieben?? i weiß, unwissenheit schützt vor strafe nicht...ich will auch nicht so auf die idiotennummer kommen....

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das is nich richtig...was ich nicht verstehe, wenn das fahrzeug umgeparkt worden ist, musst das ja jemand gemacht haben und dann hätten die doch personalien usw. aufnehmen können/müssen!.
Wieso?

Du schreibst oben selber das in dem Schreiben steht, dass der Budenbauer den Schlepper gerufen hat und als der kam war das Auto weg.

 

Wenn der das gesehen hätte, wie jemand einstieg, dann hätte er den sicher nach Namen und Adresse gefragt um das mit dem Kennzeichen abzugleichen, aber der hat es halt nicht gesehen und so konnte der Fahrer sich davon machen.

 

Wenn Du (genauer Dein Vater) glaubhaft machen kannst, dass nicht mehr rauszufinden ist, wer gefahren ist, kann es sein, dass Du Dich aus der Strafe

rauswinden kannst.

Beim ersten mal gibts da auch keine Fahrtenbuchauflage.

 

Aber wenn ein normaler Einspruch nix bringt, dann zahl - dafür ne Rechtschutzversicherung einzuspannen find ich Schei*e weil das kost dann die Allgemeinheit über höhere Prämien über die sich jeder beschwert, weil der Anwalt mehr kostet wie die Strafe.

 

Aber trotzdem weiß ich wer mein Auto gefahren hat.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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Also mein vater würde da mitspielen und der typ der für jede scheiss ne versicherung ins leben ruft bin ich auch nicht.

 

ich werde denen schreiben das ich (also mein papa) nicht weiß wer das fahrzeug gefahren ist und an dem Tag ich bei der arbeit gewesen bin, was er nachweisen kann. ich war zu dem zeitpunkt mitm kumpel unterwegs und betrunken, also wir waren es nicht :freak:

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Also mein vater würde da mitspielen und der typ der für jede scheiss ne versicherung ins leben ruft bin ich auch nicht.

 

ich werde denen schreiben das ich (also mein papa) nicht weiß wer das fahrzeug gefahren ist und an dem Tag ich bei der arbeit gewesen bin, was er nachweisen kann. ich war zu dem zeitpunkt mitm kumpel unterwegs und betrunken, also wir waren es nicht :freak:

 

 

 

Schonmal was von Halterveranvortlichkeit gehört :klatsch: ???

Du kommst um das Zahlen im Leben nicht rum.....aber schreib mal ruhig nen Brief.... dann wird halt dein Daddy :popo: bekommen.

Keine Sorge die Stadtr holr sich ihr Geld.......:klug:

Irgendwann kratzen sie dir im Extremstfall die plakette ab .

Ich wollte mich an dieser Stelle gerade geistig mit Ihnen duellieren. Aber wie ich sehe sind Sie unbewaffnet! :D :popo:

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naja du musst meinen kommentar nicht auf die goldwaage legen...

 

wie gesagt ich schreib den was und wenn die schreiben is nich unser problem dann werd ich halt zahlen...

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Wenn Du (genauer Dein Vater) glaubhaft machen kannst, dass nicht mehr rauszufinden ist, wer gefahren ist, kann es sein, dass Du Dich aus der Strafe

rauswinden kannst.

Beim ersten mal gibts da auch keine Fahrtenbuchauflage.

Georg

 

 

Das gibts schon lang nicht mehr, sollte der Fahrer nicht zu ermitteln sein, wird die Strafe automatisch dem Halter auferlegt. Ich hatte das oft genug, 6 Angestellte, ein Firmenwagen, und wenn ein Zettel kam, wußte natürlich keiner von denen, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist. Zahlen mußte ich trotzdem...

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bei einer Firma kann man das noch verstehen. Da hat der chef halt in dem Fall Pech gehabt. Kenne ich selbst. (Aber, sollte man solche banale Sachen nicht irgendwo im Punkt 2333 in der Preiskalkulation angedacht haben?) IS ja auch egal.

@die Gruft: versuchs mit dem Schreiben. Kommentiere nicht, dass du oder sonst wer aus deiner Familie der Schuldige war. Sage, wie es ist und das der Wagen wo anders im Einsatz war. Dann siehst du schon, ob es so angenommen wird oder halt eben nicht.

Ich persönlich finde, dass man den Leuten bzw. der Stadt schon genug Geld in den Ar..h steckt.:meinung:

 

PS: Erfinde dir beim Schreiben nichts sondern sags wies ist.

LG SAm

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bei einer Firma kann man das noch verstehen. Da hat der chef halt in dem Fall Pech gehabt. Kenne ich selbst. (Aber, sollte man solche banale Sachen nicht irgendwo im Punkt 2333 in der Preiskalkulation angedacht haben?) IS ja auch egal.

LG SAm

 

Seh ich nicht so, daß Falschparken oder zu schnelles Fahren irgendwas in einer Preiskalkulation zu suchen hätte. Aber würde sicher jeder Auftraggeber verstehen, wenn ich mitgeteilt hätte, daß der Quadratmeter Estrich ab sofort 5 Euro mehr kostet, weil ich ja eventuelle Verkehrsdelikte, Unfälle oder den kaputten Kühlschrank der Oma meines Vorarbeiters mit kalkulieren muß:klatsch:

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