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Aktuelle Gesetzeslage bei Motoreintragungen


Hausmeister
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Bei Abnahmen von baulichen Veränderungen beim TÜV, Dekra etc. scheint sich in den vergangenen Monaten nach Auskunft einiger User hier ja grundlegend etwas geändert zu haben. Es ist die Rede von individuell auszustellenden Abgasgutachen, die locker 4-stellige Euro-Beträge erreichen könnten.

Lohnt es sich somit in naher Zukunft (bis evtl. nochmal nachgebessert wurde) gar nicht, an z.B. die Eintragung eines Motorumbaus (egal ob serienmäßig so verbaut worden oder nicht) zu denken? Werden solche Umbauten zukünftig nur noch von gut betuchten Autoliebhabern durchgeführt werden können, denen die zusätzlichen paar hundert oder sogar tausend Euro für die rechtlich einwandfreie Eintragung ihres V8- oder V12-Motors in den E30 egal sein kann?

Ich fühle mich hier etwas vor den Kopf gestoßen. Bisher konnte man mit ein paar technischen Unterlagen beim Prüfer je nach Art des Umbaus meist ohne Probleme für vergleichsweise wenig Geld eine Eintragung bekommen. Damit soll nun Schluss sein?

Sollte erst mal abgewartet werden, bis sich die Wogen geglättet haben oder generell klare, allgemeine und verbindliche Regeln geschaffen wurden, mit denen man kalkulieren kann? :idee:

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Wer hat denn sowas erzählt?

Also ich habe da Noch rein garnichts von gehört!

Die letzte Motoreneintragung in unserem "Schrauberkreis" war vor 6 Monaten.

Umbau war von 316i auf 325i. Ohne jegliche Probleme für irgendwas um die 55 Euro.

Ich wollte mich an dieser Stelle gerade geistig mit Ihnen duellieren. Aber wie ich sehe sind Sie unbewaffnet! :D :popo:

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der örtliche tüv wollte das bereits vor 2,5 jahren von mir --> ist immer ne ausrede von tüvern die die eintragung machen dürften, aber die arbeit lieber anderen überlassen

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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also im forum von e30.de wurde das gross diskutiert. obs noch drinsteht wage ich zu bezweifeln weil tino das löschen wollte.

 

es gi´ng in erster linie da drum das ein bestimmter tüv aus ganz deutschland angefahren wurde um dort die motoreintragungen vornehmen zu lassen.

 

darauf hin wurde bundesweit den einzelnen prüfstellen untersagt modellfremde motoreintragungen vorzunehmen wenn kein abgasgutachten vorliegt. da das gutachten immer für die gesamten autos ausgestellt wurde gibts kein reines abgasgutachten vom M50 beispielsweise. also müsste nen separates gutachten für den M50 im e30 gefahren werden. was das kostet wurde ja schon vom hausi angesprochen.

 

nicht davon betroffen sind die motoreintragungen von motoren die es ab werk im e30 gab. aber da komt dann wieder die karosserievariante ins spiel. demnach keine eta-eintragung im touring oder nen M42 in das cabrio.

 

also stehn alle vorhaben was M50/52 oder M30 oder S38 oder was auch immer bissi auf der kippe.

 

 

inwieweit sich die dekra da mit ranhängt weiss ich allerdings nicht.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Das hat sicher nicht nur damit was zu tun.

Die ganzen Richtlinien sind in den letzten Jahren mehr und mehr verschärft worden.

 

Beispiele:

- Alte Gutachten gelten nur noch als Anhaltspunkt weil nur noch Gutachten die nach ISO 9001 zertifiziert sind gültig sind - ansonsten Einzelabnahme

 

- Die berühmte Vorgehensweise bei HU in der Werkstatt, die Plakette bei einem Fehler wie "Traggelenk hat Spiel" trotzdem zu erteilen wenn die Werkstatt sich verpflichtet das zu richten bevor das Auto die Werkstatt verlässt gibt es auch nicht mehr

- Einen Motor in ein Fahrzeug einzubauen der abgastechnisch schlechter ist, wie das Fahrzeug ursprünglich ist, geht gar nicht mehr.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Dann sind also gerade M30, M50... Eintragungen in den E30 momentan mit Vorsicht zu genießen, weil keiner garantieren kann, dass man den Motor ohne Abgasgutachten eingetragen bekommt?

Oh man, wo soll das noch hinführen...? :-(

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Warum aber grad der M30? Gab`s doch im B6, gut, zwar nicht genau derselbe Motor, aber annähernd gleich. Der Prüfer, der meinen M30 beim Cab einträgt, sieht jedenfalls kein Problem.

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Warum aber grad der M30? Gab`s doch im B6, gut, zwar nicht genau derselbe Motor, aber annähernd gleich.

 

aber nen annähernd gleiches abgasgutachten reicht den prüfer nimmer. oder besser gesagt darf ihnen nicht mehr reichen.

 

ausserdem ist der BMW dann nen alpina was sich dann in der geänderten nummer im brief bemerkbar macht.

 

 

ich sehe in dem fall der motoreintragungen nicht das problem mit dem abgasgutachten sonder seh das nur als ausrede. der triftige grund für das ablehen der eintragungen ist in meinen augen der das gebastelt wird ohne vorabsprache mit dem prüfer und der sich dann stundenlang mit der kiste beschäftigen muss um den krempel einzutragen. und um das zu umgehn wurde eben die richtlinie rausgetan. weil die eintragung hat ne obergrenze was sie kosten darf. egal wie lange der prüfer unter dem wagen verbringt. und das wird sich für die prüforganisation einfach nicht rechnen.

 

der letzte absatz ist nur meine persönliche meinung und hat absolut keinen rechtlichen bestand.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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@mathes: Ja, annähernd ist nicht gleich, aber er trägts ja ohne Abgas-Gutachten ein, scheint wohl schon Ermessenssache zu sein. Zumindest ist der Stand aktuell, hab am 26. mit ihm telefoniert.

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soweit wie mir bekannt ist sollen solche eintragungen dann aber von jedem prüfer anfechtbar sein.

 

stichwort: gefälligkeitseintragungen

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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War eigentlsich schon vor 3 jahren so m,it dem Abgasgutachten, kann sein das Sie seit neuestem genauer drauf schauen.

 

Mein Stand vor meinem Motorumbau, ist ja schon 3 Jahre demnächst:

 

Ein Abgasgutachten kostet ab 2000€, zumindest hier in Bayern. Dabei darf sich das Auto nicht verschlechtern, das heißt ein Euro1 muss mind. Euro1 bleiben.

 

Gibt aber natürlich auch ausnahmen, Katlos Autos müssen nicht zum Abgastest, außer der Besitzer will besser werden.

 

Sollte eine eintragung ohne Abgasgutachten nicht mehr Möglich sein, wird mein nächster Touring eine Vollrestauration von meinem jetzigen

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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Ich vermute eine Grauzone. Ist die Richtlinie verbindlich? Oder mehr ein Leitfaden? Also in Richtung empfohlene Vorgehensweise?

 

 

soweit mir bekannt ist isses ne verbindlichkeit. es sollen schon einige nach hause geschickt worden sein.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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dachte daas wäre so:

du darfst dich in der abgasnorm nicht verschlechtern, nur gleich oder besser.

mein bekannter von dere dekra meint dazu:

 

euro2 in den e30 eintragen ist kein problem, entweder mit nachrüstzeugs oder der neue, modelfremde motor hatte schon euro zwei, und wegen dem umbau verliert der motor das nicht, also kommt es mit in die papiere!

aber, euro3 geht nicht mehr einfach so, da müßte er nen abgasgutachten machen und das kostet!

http://e30-talk.com/%5Bimg%5Dhttp://www.abload.de/img/banner2qe7q.jpg
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Im Endeffekt - egal was für ein Motorumbau geplant ist - sich VORHER an den TÜV wenden, detailliert beschreiben, was man vorhat und sich erklären lassen, was vom TÜV verlangt wird und DANACH den Umbau durchziehen.

gwerade bei solchen Umbauten wird das sicherlich immer wieder von Prüfstelle zu Prüfstelle anders gehandhabt, aber wenn man das im Vorfeld vom TÜV-Prüfer abgesegnet bekommen hat, den Umbau sauber durchführt und dann auch die Eintragung bei dem gleichen TÜV-Prüfer macht, ist man auf der sicheren Seite...

Das Leben ist zu kurz, um häßliche und langweilige Scheißkarren zu fahren!

 

 

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Tach zusammen,

 

so richtig schlau werde ich aus den ganzen Aussagen nicht, dabei interressiert es mich brennend, da ich einen M30 liegen habe, der dann in hoffentlich nicht allzuferner Zukunft in ein Cabrio soll.

 

Im Endeffekt - egal was für ein Motorumbau geplant ist - sich VORHER an den TÜV wenden, detailliert beschreiben, was man vorhat und sich erklären lassen, was vom TÜV verlangt wird und DANACH den Umbau durchziehen.

 

Sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber schaut man z.B. auf e30.de und wird da "infiziert", dann ist ja alles kein Problem und weil auch schon Hunderte mit den Umbauten rumfahren wird es doch mit so Kleinigkeiten wie TÜV Eintragung kein Problem geben. Also rein in die Werkstatt und ......Lehrgeld zahlen.

 

darauf hin wurde bundesweit den einzelnen prüfstellen untersagt modellfremde motoreintragungen vorzunehmen

 

Von wem, gibt es da irgendeinen verbindlichen Text ? Ist das eine Dienstanweisung des TÜV oder ein Gesetz ?

 

inwieweit sich die dekra da mit ranhängt weiss ich allerdings nicht.

 

Gleiches Recht für Alle ?? Siehe oben.

 

Thema Gefälligkeitsgutachten : Sind dann nicht auch alle bisherigen Gutachten anfechtbar? Wie sieht es denn aus wenn ich mir einen umgebauten Wagen kaufe dessen TÜV abgelaufen ist? Muß dann auch ein Abgasgutachten gemacht werden ?

 

@ Mathes : Sorry, das ich hier gerade deine Statements hinterfrage, du scheinst aber die meiste Ahnung zu haben, woher beziehst du denn deine Informationen? Solltest du persönlich jemanden kennen der für den TÜV arbeitet, dann könnte man doch mal für mehr Aufklärung sorgen.

 

Gruß Axel

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Wenn Du ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV kaufst, das auch stillgelegt war, dann kann es seit kurzer Zeit mit weniger Problemen neu zugelassen werden, weil die Fristen verlängert wurden.

Einfach neu TÜV machen und zulassen.

Wenn der Motor in den alten Papieren eingetragen war dann gilt diese Eintragung, so lange niemand anzweifelt, dass da was nicht koscher gewesen ist.

Das dürfte aber eher sein, wenn bei der fälligen HU der Prüfer Dinge sieht, die nicht sein dürfen, also z.B. einen M30 in nem Ex-316 mit hinten Trommeln.

Da dürfte dann klar sein, dass der Motor durch "Hand auflegen" eingetragen wurde.

dachte daas wäre so:

euro2 in den e30 eintragen ist kein problem, entweder mit nachrüstzeugs oder der neue, modelfremde motor hatte schon euro zwei, und wegen dem umbau verliert der motor das nicht, also kommt es mit in die papiere!

aber, euro3 geht nicht mehr einfach so, da müßte er nen abgasgutachten machen und das kostet!

Diese Aussage ist leider nicht völlig richtig.

Der Motor hat die Euro 2 nur in Verbindung mit einer ganz bestimmten Abgasanlage die dann auch komplett so verbaut worden sein müßte, genau wie der Ansaugtrakt.

 

Das ist genau wie mit einer geänderten Übersetzung.

Ich darf ein Diff maximal 7% ändern weil sich ansonsten die Drehzahl bei der das Fahrgeräusch ermittelt wird zu sehr ändert und damit dieses neu ermittelt werden müßte.

Beispiel: Bei einem E30 mit 3,64er Diff kann ich problemlos ein 3,91er montieren. Da ist das Verhältnis 0,931 - also gerade noch unter 7%

 

Georg

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@axelF.

 

soweit ich weiss ist das ne dienstanweisung des tüvs. also ohne gesetzeslage. hintergrund sollen eben die in eigenregie gemachten eintragungen der einzelnen ingenöre sein. diese eintragungen sind völlig korrekt abgelaufen aber sie werden später als "druckmittel" bei anderen prüfstellen eingesetzt. also ist der "gemeine motorenumbauer" mal wieder selber schuld. lieber mit nem fertigen umbau und der 5ten kopie eines schlechten faxes dort vorfahren und den larry machen.

 

was die dekra macht und ob die ihr eigenes süppchen kochn weiss ich nicht.

 

was bisher eingetragen ist soll auch rechtens bleiben.

 

 

die problematik hab ich bei e30.de verfolgt. da stammen auch meine infos her.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

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Nachdem ich diese Thema ne Zeit lang beobachtet habe und mir auch nen M50 in mein Cab einbauen will, hab ich heut mal bei der GTÜ angerufen, welche mich aber direkt an den TÜV Bayern verwiesen haben. Also dort angerufen und mit nem netten Prüfer geredet und ihm erzählt was ich vorhab. Er meinte, einen Motor einzutragen, der bis zu 20% Mehrleistung als der Original-Verbaute hat, wäre kein Problem. Bei mehr (was es in meinem Fall ist, vom M20B20 auf M50B25) müßte man die Sache mal durchgehn. Ausschlaggebend wäre hier ob die Bremsen noch ausreichend wären, welche Reifen verbaut sind, wie die Übersetzung des Getriebes ist etc. Er fand es ja schon mal gut, daß ich die jede menge Teile (eigentlich alle Lager und Buchsen und Bremsleitungen der beiden Achsen) getauscht hab und mich VORHER erkundige, welche Auflagen es gibt. Dann kam das Angbot von ihm, ich solle den Originalen KFZ Brief kopieren, die Motorvariante die einbauen will angeben und ihm zufaxen. Er kümmert sich dann darum und wälzt mal die Freigabekataloge durch und teilt mir mit, ob es überhaupt machbar wäre und welche Auflagen es gibt.

Zum Thema Abgasgutachten meinte er nur, wenn der neue sowie der alte die EURO 2 haben und vom E36 die Abgasanlage mit übernommen wird, is das kein Problem, da ja auch der E36 die AU machen muss, und wenn die Werte stimmen is alles ok.

Werde dann mal die Antwort von dem Hernn hier Posten.

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@taki: genau das prob mit der auspuffanlage ist der knackpunkt. weil original vom e36 wirste die nicht verbaut bekommen und wenn du sie abänderst passt theoretisch gesehn das von bmw erteilte abgasgutachten nimmer.

 

ich bin aber trotzdem gespannt was der prüfer sagt zu deinem vorhaben.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

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Das kann nätuürlich sein...aber wenn ich darüber mal nachdenke, dann bräuchte ich doch auch für den Serien E30, in dem Rennkats und ein Sportschalldämpfer verbaut wurden ebenfalls ein gesondertes Gutachten? Kann ja sein ich grad Phantasiere...aber so seh ich das grad, denn da wurde die Abgasanlage ja auch geändert???

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Das ist so richtig, sofern es kein Gutachten für die Kats und den Endtopf gibt, wäre genaugenommen ein Abgasgutachten nötig.

 

Genauso wie bei Änderungen in der Übersetzung um mehr wie 10% (ausm Kopf, also nicht sicher), d. h. Diff und oder Reifen, anders Getriebe....

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

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Ich werde nachher mal mit meinem Onkel ein Bierchen trinken gehen, und ihn um eine ganz genaue Stellungnahme bitten, evtl. bekomme ich sogar mal das interne Schreiben in die Finger und werde dann eine genaue Stellungnahme abgeben....

 

Fakt ist, so ziemlich jeder Prüfer wird der Zeit überprüft! Die Autoindustrie steht in den Startlöchern und wartet auf "Fehltritte" der freien Prüfgesellschaften, um das Prüfmonopol ins eigene Boot zu holen! Laut einer neuesten Untersuchung wird nur noch jeder 3. - 4. offensichtliche Fehler gefunden.....

Hier spielen viele Faktoren mit rein, ich schaue mal was ich in Erfahrung bringen kann und werde es hier schreiben....

 

"Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

* Marie von Ebner-Eschenbach

 

 

 

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Hab mich heut mittag mal ins Auto gesetzt und bin mal zu den Kollegen vom TÜV gefahren. Der nette Mann von gestern war heut immer noch nett und hat mir erst mal nen Kaffee angeboten. Anschließend gab ich ihm den Ausdruck von Tino's Umbau und hab ihn dann auch gleich nach dem Abgassondergutachten gefragt. Die Antwort:

"Also bei diesem Abgassystem (325i Hosenrohren mit einem X-Rohr vor den M3 E36 Katalysatoren und einem M3 E30 Endtopf) wäre es allerdings sehr Problematisch, da hier E36 M3 Teile mit E30 M3 Teile und E30 325i Teilen zusammengeschustert wären..." Wenn allerdings das Serien Abgassytem vom E36 von vorne bis zum Kat verbaut wird, ist es kein Problem, alles nach dem Kat is ihm egal, solange es ein Prüfstempel hat (wobei er mir zu einem Serientopf geraten hat...). Auch auf meine Frage wie es denn jetzt aussieht, wenn ich die Rohre anpasse und den Verlauf ändere, kam die Antwort: Verlauf ändern, also hier und da einflexen und wieder zusammenschweißen bzw biegen wäre (solange der Rohrdurchmesser nicht auf 100mm verändert wird) ist kein Grund, die Eintragung zu verweigern bzw ein Sondergutachten zu verlangen, da lediglich das Optische, nicht jedoch die Technik geändert werden. Kurz: Wenn die Original Auspuffanlage vom E36 geringfügig angepasst und geändert wird und möglichst viele Serienteile (hat er mit nem leichten Lächeln gesagt) verwendet werden, dann gibts auch keine Probleme beim TÜV!

So, nun hoffe ich, ich konnte etwas dazu beitragen, ein bissi Licht ins Dunkel zu bringen!

Gruß an alle und allzeit GUTE FAHRT!

Thorsten "Taki" Kühn

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