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Nebelscheinwerfer nur mit Abblendlicht?


Rob Himself
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Wenn du das Relais eingesetzt hast und die Nebelscheinwerfer funktionieren, jedoch bei ausgeschalteter Zündung noch das Gebläse funktioniert, so hast du ein falsches Relais verbaut. An die Farbe des richtigen Relais kann ich mich zwar gerade nicht erinnern, aber bei mir war es mal genau das gleiche.

 

Am Besten vergleichst du das mal mit einem E30, der im Sicherungskasten das richtige Relais verbaut hat und bei dem die NSW ordnungsgemäß funktionieren.

Tun Sie es!

 

318is (Sommer): http://images.spritmonitor.de/339309_5.png

318is (Winter): http://images.spritmonitor.de/416892_5.png

 

Suche:

- Tür Fahrerseite für Zweitürer in diamantschwarz / shadowline

- Beide Kotflügel vorn in atlantisblau

- Heckklappe in atlantisblau

- Frontblech in atlantisblau

 

Biete:

- Heckablage in indigo (0276)

- Schlingenteppich indigo (0276)

- Neue Sidemarkers in schwarz (2 Sätze)

 

- diverse E30-Teile, einfach nachfragen (nichts vom VFL und kein M-Technic II)

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Hallo zu dem Thema Standlicht und Nebler ich bezweifel das man das darf. Ich durfte wegen so nem Müll schon mal 15€ an die Rennleitung abdrücken. Wobei es zu den Zeitpunkt noch nicht mal Absicht war. Hatte nach dem Birnenwechsel vergessen den Kontakt wieder drauf zu drücken... ich weiß dumm aber passiert halt mal.

Der Grund warum es manchmal bergab geht ist der, dass man nur so schneller den nächsten Berg rauf kommt!

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Da hast du recht, man darf nicht einfach so mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern rumfahren.

Erst bei einer Sichtweite von ,ich glaube, unter 50m, bzw bei sehr schlechten Bedingungen wie z.B. starkem Schneefall.

 

du zitierst hier was, das für die "Nebelrückleuchten" gilt!

 

Die Nebler sollen ja die Fahrbahn unterhalb der SW und den Fahrbahnrand ausleuchten und damit werden sie ja auch keinen blenden.

 

Einen großen Sinn, die nur mit Standlicht zu betreiben, sehe ich zwar auch nicht; aber vielleicht hat das etwas für den reinen Stadtverkehr?

Bei Straßenbeleuchtung hab ich auch schon vergessen, das Abblendlicht einzuschalten; nötig zur Ausleuchtung der Straße waren die auch wirklich nicht.

 

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Es ist generell nicht erlaubt einfach so mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern zu fahren, wenn es dafür keinen Grund gibt,

wie ebend Nebel oder sehr eingeschränkte Sicht.

 

In der StVZO steht halt nur das die nur eingeschaltet sein dürfen unter diesen Bedingungen.

Da die 50m Grenze für die NSL gilt, habe ich dies auch für die NSW übertragen, würde ja nahe liegen.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

 

Aber sie nur einzuschalten, weils gut aussieht, ist definitiv nicht erlaubt und kostet halt Geld..

 

Am besten du fragst mal VD!

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also ich hab die NSW an in der dämmerung weil meine standlichter zu dunkel sind, auf der autobahn egal ob hell oder dunkel hab ich die auch an damit man mich halt noch besser sieht.. aber wurde in der stadt auch schon angehalten, ich möge sie bitte ausschalten die braucht man gerade nicht, allerdings hats nix gekostet.. die tatsächliche rechtslage würde mich auch interessieren

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es gibt nur für die NRL diese Bestimmungen, da sie auf Grund ihre starken Blendung den Verkehr behindern würden.

NRL sind ein MUSS in der rückseitigen Beleuchtung; die Nebler in der Front aber nicht.

Deshalb gibt es da auch keine rechtskräftigen Bestimmungen!

Im Prinzip haben die Nebler (ohne Nebel) ja auch keinen Sinn, außer dass zusätzlich 110 Watt mehr an Verbrauch anstehen. So wie eben auch das Tagesfahrlicht mit Abblendlicht.

Das ganze ist ebenso schwammig, wie die Beleuchtungspflicht.

Den Sichtverhältnissen angepasst ist eher individuell zu sehen.

Aber wenn ich im Winter bei minus 5 Grad auch die Nebler zuschalte, um die Schneedecke vor mir zu betrachten, wird mich keine Streife deswegen anhalten.

Anders sieht das aus, wenn man bei 25 Grad im Sommer als Weihnachtsbaum unterwegs ist.

Allerdings sieht so ein Audi mit LED-Tagesfahrlicht auch nicht anders aus.

Alles relativ ......und ohne Konsequenzen.

Gruß Jochen

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[h1]StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)[/h1]

Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Zuletzt geändert durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).

[h2]§ 17 Beleuchtung[/h2]

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im Übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

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Das Bild von Wubdich ist gut (dir fehlt noch Relais K5 für etwas mehr Komfort! ;-)).

 

Das orangene Relais ganz unten links (links von der ersten Sicherungsreihe) ist "K9". Dieses Relais ist für das Nebelschlußlicht - laut meinem Rep.-Buch für Frankreich und die Schweiz. Das Nebelschluss- und Fahrlicht-Relais "K4" (für Deutschland!?) ist das schwarze, kleine oben links (rechts von der ersten Sicherungsreihe). Rechts daneben sitzt das Relais "K8", welches für die Nebelscheinwerfer zuständig ist.

 

Zum Thema "ausschalten bei Fernlicht", schaut mal, ob Ihr - bei denen sich etwas ausschaltet bei Fernlicht - das "K9" Relais verbaut habt bei Euch. Wenn ja, schaut doch mal, ob sich die Nebelschlussleuchte beim einschalten von Fernlicht auch deaktiviert. In den Sicherungsbelegungen meines Rep.-Buch steht nämlich bei Sicherung Nr. 15 (7,5 A - Nebelschlussleuchten): Relais K4 (D - Fahrlicht & NSL), Abschaltung bei Fernlicht, Relais K9 (NSL - F, CH). Anschließend würde ich das - wenn vorhanden - "K9" mal rausziehen und das ganze nochmal testen - "K4" sollte natürlich vorhanden sein.

 

Und zum testen von kaputten Relais, eignet sich natürlich ein intaktes Relais am besten. Hat man keins, dann so: vermeindlich kaputtes Relais abziehen und den Relaishalter/Steckplatz mit nem Spannungsprüfer testen. Dazu eine Spitze des Prüfers auf Masse legen und am Relaissteckplatz den Kontakt "Klemme 30" messen. Hier sollte Spannung anliegen! Ist das nicht der Fall, gibts irgendwo ne Unterbrechung der 12V Zuleitung von der Batterie.

 

Kommen 12V an, dann mal am Relaissteckplatz "Klemme 30" (Dauerplus) mit "Klemme 87" verbinden (Drahtbrücke). Hierbei sollte der Verbraucher angehen, wenns wirklich nur am Relais liegt.

 

Wo am Relaissteckplatz "Klemme 30", bzw. "Klemme 87" ist, steht auf dem Relais selbst.

[CENTER]And in the end, it's not the years in your life that count. It's the life in your years.
[SIZE="1"][COLOR="Gray"]Abraham Lincoln[/COLOR][/SIZE][/CENTER]

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Ah, ich merk schon.... ich werd wieder verlangt ;)

Laafer hat ja schon den wichtigsten Teil zitiert:

 

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

 

Das schwarz markierte erklärt, wann Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden dürfen. Bei schlechter Sicht durch Regen, Schneefall oder Nebel.

Das rot markierte sagt aus, dass bei solcher Witterung das Fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfern erlaubt ist. Die Begründung dafür ist, dass man dann mehr sieht, ausser eine weiße Wand. Macht mal bei Schneefall oder Nebel das Fernlicht kurz an. Da ist der Unterschied am besten zu erkennen.

 

Das blau markierte regelt die Nutzung der NSL. Hierfür muss die Sicht weniger als 50m betragen. Ausserdem muss die Sichtbehinderung durch Nebel sein. Schneefall oder Regen reichen dafür nicht aus. (Ausserdem darf/durfte die NSL nur ausserhalb geschlossener Ortschaften genutzt werden. Den Gesetzestext find ich aber grad nicht.)

§ 3 STVO legt unter diesen Umständen noch eine Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h fest:

 

STVO

§3 Geschwindigkeit

http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.[/Quote]

Nebelschlussleuchten müssen rot sein.

Nebelscheinwerfer weiß oder hellgelb.

 

In Österreich ist die Nutzung der Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht erlaubt, wenn diese fest in der Front montiert sind.

 

 

 

Das ist alles rechtliche zum Thema zusammegefasst.


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Ah, ich merk schon.... ich werd wieder verlangt ;)

Laafer hat ja schon den wichtigsten Teil zitiert:

 

 

In Österreich ist die Nutzung der Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht erlaubt, wenn diese fest in der Front montiert sind.

 

 

 

Das ist alles rechtliche zum Thema zusammegefasst.

 

Na, sind wir denn nicht in Österreich?

 

Schlechte Sicht hatte ich auch an Silvester bzw. Neujahr in den frühen Morgenstunden. Pyrotechnischer Nebel, Nieselregen etc.

 

Das aus der STVO ist ein ziemlich veralteter Paragraph.

Ich persönlich schalte die Nebler ein, wenn sie mir zur Sicht etwas nützen!

Allein die Bezeichnung "erheblich" zerlegt jeder gute RA in seine Bestandteile; erheblich ist ja auch ziemlich individuell zu sehen.

Anders die Bestimmung der NRL, wo genau die Sichtweite auf 50m inkl. Geschwindigkeit festgelegt ist!

An der gibt es nix zu rütteln oder zu deuteln.

 

Gruß Jochen

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Jochen, du willst doch nicht etwa sagen das die StVo unter Umständen anzuzweifeln ist, bzw. das die Ausdrucksweise recht uneindeutig ist?

Also nein, wie kannst du es wagen... Wenn das VD liest, auweia... :-D

 

So lasset die Diskussion beginnen!

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Das aus der STVO ist ein ziemlich veralteter Paragraph.
Was ist daran veraltet? Feuerwerke gab es schon weit vor dem STVO Paragraphen und auch während der Zeit als dieser ausgedacht wurde...

 

Ist ja auch relativ egal es hällt sich e keiner mehr drann^^ Jeder Dorfprolet kommt mit Nelbelscheinwerfer angefahren^^ Ich gebe zu früher wie ich meinen 1. Auto hatte (E28) fand ich das auch cool mit Nelbelscheinwerfer rumzufahren (Permanent wie andere Vollgasprinzen) mittlerweile versteh ich auch net was daran cool ist (obwohl ich gelbe Nebler hab :devil:) Ich schalte sie auch nur noch selten ein, eben wenn ich der Meinung bin man sieht so mehr... Aber sowas begreifen viele net und fahren halt immer mit Nebler. Da brauch ich mich nur hier in Lauf umschauen und am FUN Parkplatz :freak:

 

Deswegen sag ich nochmal bau deine Scheinis ein und gut! Wir haben dir gesagt wie es aussieht, dich interessiert es net also warum machst du so nen Wind drum^^ Ich hab auch paar Details an meinen Autos die so nicht erlaubt sind aber ich mache keinen Fred deswegen auf, ich weiss wie die Lage dazu ist und bin einfach ruhig!


Bearbeitet: von Laafer
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Ob alt oder nicht: Gültig ist es ;)

 

Wenn keine Sichteinschränkung besteht, sind NSW nicht erlaubt ;) Anosnsten kann man die "individuell" natürlich nutzen *gg*

 

Bei winterlicher Witterung wird da kaum einer was gegen machen können.

In einer lauen Sommernacht, in der die ganzen Poser unterwegs sind....

 

@Rob: Verstanden hast Du immer noch nichts. Lass ruhig Deinen Frust an mir aus. Ich bin geistig gefestigt genug das auszuhalten!

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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:applaus:

 

ich hab mir heut auf der Heimfahrt von der Arbeit in Erinnerung an die Neblerdiskussion überlegt, ob ich die nicht zur besseren Erkennung der Fahrbahnbeschaffenheit (Schnee oder Schmiere) mal einschalten soll.

Hab es aber sein lassen und die 110Watt lieber in die Sitzheizung und den Popometer investiert.

Gruß Jochen

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@Jochen318iC: Da hast du am richtigen Ende gespart , denk ich:drive:

Wenn der NSW wirklich was zur besseren Sicht beitragen soll, dann müssen die Bedingungen doch schon ziemlich bescheiden sein, das Tempo dürfte dann aber höchstens etwa bei 60 bis 70 km/h liegen (außer, ihr kennt die Strecke im Schlaf), und das natürlich auch nur bei Dunkelheit. Ansonsten bringt der NSW doch echt mal gar nichts, außer Optik.

Und es gab mal eine Vorschrift, nach der bei Einschalten des Fernlichts der NSW automatisch abgeschalten werden muß. Keine Ahnung, ob die noch aktuell ist.

 

Edit: Ich erinnere mich an einen Japaner Bj. 82, bei dem ging der NSW aus, wenn man das Fernlicht eingeschaltet hat. Da ich die Menschen bei BMW nicht für doof halte, schätze ich mal, daß die Vorschrift abgeschafft wurde, da ja bei den Usern hier alle 6 Lampen gleichzeitig leuchten können.


Bearbeitet: von Paddy69
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die Bedingungen waren schon auf Prüflicht auf die Fahrbahn; Stadtverkehr und da fahre ich nicht schneller als 50kmh!; meistens jedenfalls.

Auf der Schmierseife lag jedenfalls die Vmax. bei 60kmh lt. Tacho.

 

Das mit der Inkompatiblität zwischen Fernlicht und Nebellicht kenne ich auch so.

Ob meine Schaltung so läuft, hab ich noch nicht probiert. Nebler kommen nur zum Einsatz, wenn es wirklich nötig ist. Und das kann man an 5 Fingern abzählen und/oder dann, wenn der TÜV fällig ist.

Damit sich der Schalter freibrennt und der Prüfer nix zu meckern hat.

 

Gruß Jochen

 

PS: ein gutes Argument für die Optik-Fahrer!

Nur ein Test der Beleuchtungsfunktion für die nächste HU!

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  • 3 Monate später...

Moin,

 

ich greife mal diesen alten Thread wieder auf - mein linker Nebenscheinwerfer funktioniert nicht, rechts schon. Habe ihn ausgebaut und gemessen: Es kommt kein Strom an - rechts schon. Sind die einzeln abgesichert? Die Kabel, die ich von außen sehen kann, sind korrosionsfrei.

 

Vielleicht eine ganz hilfreich Zusatzinfo: das Cab wurde gerade komplett neu lackiert - ggf. sitzt irgendwo ein Stecker vom Zusammenbau nicht komplett richtig.

 

Habt Ihr einen Ansatzpunkt, wo ich suchen kann oder für neue Erkenntnisse messen sollte?

 

Viele Grüße und vielen Dank!

 

Zaphorg

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hmm ganz sicher bin ich mir jetzt nimmer aber ich meine das da zwei kontakte drin wären.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Ich hatte das Problem, dass die Kontakte IM NSW durchgerostet waren, von aussen war nichts zu sehen. Schau vielleicht mal hinein.

Tun Sie es!

 

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Nee, wie gesagt - ich habe den NSW aufgemacht und er ist trocken und absolut korrosionsfrei. Höchstens dahinter - Ich bin allerdings noch nicht dahintergestiegen, wo ich an das Kabel vom Motorraum aus rankomme. Kann mir mal einer einen Tipp geben, ob im Motorraum hinter dem NSW noch eine Steckerverbindung ist, die betroffen/korrodiert sein könnte?

 

Ich werde morgen mal sukzessive vom Schalter aus nachmessen und die Unterbrechung suchen. Welche Messpunkte machen Sinn?

 

Ich denke, dass der Sicherungskasten hier noch ein wenig Aufmerksamkeit verdient hat. Ich bin leider durch die Stromlaufpläne noch nicht komplett durchgestiegen...

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also ich hab die NSW an in der dämmerung weil meine standlichter zu dunkel sind, auf der autobahn egal ob hell oder dunkel hab ich die auch an damit man mich halt noch besser sieht.. aber wurde in der stadt auch schon angehalten, ich möge sie bitte ausschalten die braucht man gerade nicht, allerdings hats nix gekostet.. die tatsächliche rechtslage würde mich auch interessieren

 

 

Gibts sowas tatsächlich?

Wie wärs, wenn man einfach sein Abblendlicht benutzt? Nein, STANDlicht und Nebler an ist natürlich wesentlich cooler...

Aber tröste dich, du bist nicht der Einzige.

Ich seh noch genug andere rumeiern, die cool sein wollen oder einfach zu blöd sind, die richtigen Leuchten zu aktivieren.

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