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Frage wegen Rückgabe eines Autos


BMW-HOFFI
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So ich habe da mal ne frage.

 

habe mein e30 vor knapp 2 wochen verkauft.der käufer wollte kein kaufvertrag.

gestern hat er mich angerufen und meint zu mir das das auto schrott wäre.ich sagte zu ihm das er die möglickeit hatte sich das auto an zu gucken und es probe zu fahren.jetzt soll ich ihm 250 euro entgegen kommen oder er will vor gericht gehen und das auto zurück bringen.

 

meine frage nun,wie soll das funktionieren ? das auto ist 20 jahre alt und er hatte die möglickeit es an zu gucken und es probe zu fahren.er ist mit dem auto noch ca 200 km nach hause gefahren und meldet sich eineinhalb wochen später.

 

könnt ihr mir da was zu sagen ?

 

danke schon mal

 

 

mfg christian

:drive: :beemwe: - Aus Freude am Fahren :drive:

 

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er hat ihn abgeholt, verkauft wie gesehen, von privat an privat, handschlaggeschäft, ich denke der will nur geld machen

 

Natürlich will der das, ist ja die übliche Masche heute. Wenn irgendwo ein noch so Doofer eine Chance auf 20 cent wittert, verkauft er seine Großmutter. Leider werden unsere Gesetze im Sinne des Verbraucherschutzes ja nur noch für Doofe, Minderbemittelte und Abzocker gemacht. Ehrlich rechtschaffende, für die ein Handschlag noch was bedeutet bleiben dabei meist auf der Strecke.

 

Dein Problem kann hier sein, dass Du den Ausschluß der Gewährleistung nicht belegen kannst. Privat zu Privat heißt nicht automatisch 'Keine Gewährleistung', sondern die muss besonders ausgeschlossen werden. Dazu reicht eventuell auch ein Hinweis eventuell in einer Mail, oder im Verkaufsgespräch unter Zeugen.

 

Ich würde ihn allerdings nicht fragen, was genau nicht funktioniert. Mit 'ner pauschalen Aussage wie 'alles Schrott' wird er sich vor Gericht nicht viel Freunde machen. Im Zweifel würd' ich's drauf ankommen lassen, da ja die meisten wohl nach dem Motto vorgeh'n Versuchen wir's mal.

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Sag ihm er erzählt Unsinn, im Talk gibt es nur perfekte E30 :-D

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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was ist das denn fürn spinner???

 

ich tippe mal drauf der hat irgendwo jetzt nen auto gesehn was nen hunni billiger ist und wittert das geschäft.

 

ich würds drauf ankommen lassen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Was´n das für ´nen Komiker??

 

Und auf was will der sich denn berufen?? Es gibt keinen Kaufvertrag, also wird er mit wehenden Fahnen untergehen. Vor Gericht braucht der so nicht zu ziehen, da jegliche vertragliche Grundlage fehlt.

 

Ohne Vertrag keine Anspruchsgrundlage!

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Du hast ihm das Auto im Zweifel nicht verkauft... er hat ja keinen Vertrag oder irgendwas, was aussagt : Du Verkäufer, Er Käufer.

 

Achso, Gekauft wie gesehen gibt es nicht mehr !

 

http://e30-talk.com/ebay-mobile-co/t-korrekte-klausel-zum-ausschlus-der-gewahrleistung-bei-privat-auktionen-33886.html

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

--------------

Dauerhafte Sperre

--------------

 

Bastelbert

 

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Da möchte ich natürlich auch meinen Senf dazugeben...

 

Zunächst einmal: Eine vertragliche Grundlage gibt es sehr wohl. Der Verkauf eines PKW ist nicht formgebunden. Daher liegt natürlich ein Vertrag (Angebot und Annahme) auch ohne eine schriftliche Fixierung vor.

 

Wenn der Käufer nun den Wagen zurückgeben will, weil er "Schrott" ist, dann ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag wegen Vorliegens eines Mangels.

 

An dieser Stelle gibt es viele rechtliche Detailprobleme - im Zweifel empfehle ich den Besuch eines Anwalts.

 

Wichtig ist natürlich die Frage, ob überhaupt das Mängelgewährleistungsrecht zum Tragen kommt. Einen Grundsatz, dass beim Verkauf, an dem nur Verbraucher beteiligt sind, ein Gewährleistungsausschluss gilt, gibt es nicht.

Ein solcher muss vereinbart sein. Natürlich ist auch eine solche Vereinbarung mündlich möglich - da ebenso formlos, wie der Kaufvertrag.

Im Zweifel ist für diese Tatsache jedoch der Verkäufer beweispflichtig.

 

Unabhängig hiervon zu betracdhten bleibt das Problem, ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Wenn man ein altes Fahrzeug für wenig Geld kauft, darf man nun einmal keinen Neuwagen erwarten...

 

Viele Grüße,

 

Ulli

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Jo! Wie Ulli schon sagte: Du sagst aus, du hast dem Typen, das Fahrzeug als Schrott bzw. Ersatzteillager verkauft und das Ganze mit Handschlag besiegelt....fertig! Kann mir wirklich nicht vorstellen, dass irgendein Gericht dich zur Rücknahme oder einer Entschädigung verdonnert....es geht hier schließlich um ein 20 Jahre altes Gebrauchsstück, dass ja wohl nicht zu einem extrem überteuertem Preis den Besitzer wechselte ...oder? Wenn der Typ keinen Kaufvertrag wollte, würde ich ihm eine arglistige Täuschung unterstellen und das Ganze unter Vorsatz seiner Seite laufen lassen (sprich er könnte ohne Vertrag ja auch behaupten, du hättest ihm das Teil als Neufahrzeug, unfallfrei und was weiß ich nicht noch alles verkauft....also totaler Schwachsinn!)das würde ich ihm auch so mitteilen und mit Gegenanzeige drohen...so, fertig!!!

 

 

 

 

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