Herbert_1980 Geschrieben: 14. April #1 Meldung Teilen Geschrieben: 14. April Hallo Leute, ich habe meine E30 Fahrzeuge bereits mit 07er Kennzeichen laufen. Bei jedem ist etwas verändert, Beispielsweise hat der M-Technik2 ein KW Gewindefahrwerk, sowie BBS RS verbaut. Jetzt frage ich mich, wenn ich in eine Polizeikontrolle damit fahre, wie will der Polizist erkennen, dass alles eingetragen ist? Im roten "Fahrzeugschein" steht nichts davon? Bleibt man beim Beispiel des M-Technik2, mit der eingetragenen Tieferlegung hat er 65mm Bodenfreiheit am tiefsten Punkt. Gefordert werden aktuell 80mm mindestens? Freue wenn ihr eure Erfahrungen mit mir teilen würdet. Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: Montag um 10:37 #2 Meldung Teilen Geschrieben: Montag um 10:37 Wenn Du ein Fahrzeug mit 07er Kennzeichen fährst, dann bist DU als Halter dafür verantwortlich, dass die Verkehrssicherheit gegeben ist. Es ist völlig egal, was eingetragen ist. Wenn das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, kriegst Du bei einer Kontrolle ein Problem. Da die Behörden das 07er am liebsten ganz einstampfen würden ist man das dann für das Auto sicher und für alle spätestens beim zweiten Verstoß los. Dein Beispiel zeigt, warum in jedem Gutachten steht, dass das nur gilt wenn das Fahrzeug ansonsten Serienmäßig ist und wenn mehrere Dinge z.B. am Fahrwerk verändert werden, dann mussdas genauer begutachtet werden. Wenn dann noch jemand nach dem Einbau und der Abnahme ein Gewindefahrwerk noch weiter runterschraubt (weil man muss ja jede Maus die aus nem vorstehenden Gullideckel rausschraubt köpfen) dann ist die Eintragung nicht mehr gültig. Es muss jeder wissen was er macht, und wie weit er geht, aber seit ich mal auf der A8 in einen Stau geraten bin, den ich zwar halb umfahren konnte aber nicht ganz - und dann gesehen habe, dass der Stau NUR deswegen entstanden ist, weil da eine Baustelle mit aufgefräster (und damit holperiger) Fahrbahn war und an dem Wochenende die Heimfahrt vom Wörtherseetreffen war. Da sind wirklich dutzende von Golfs mit ihren 2-3cm Bodenfreiheit im Schritttempo mit teilweise stehenbleiben durch die Baustelle gefahren, weil sie sich sonst die Spoiler abgerissen hätten. Seitdem stehe ich Tieftief seeehr kritisch gegenüber, zumal das NIX mehr mit Fahrdynamik zu tun hat. Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
firstcarrera2 Geschrieben: Montag um 10:39 #3 Meldung Teilen Geschrieben: Montag um 10:39 Ein komplexes Thema. Beim 07er Kennzeichen ist dein Auto ja nicht zugelassen im eigentlichen Sinne und benötigt entsprechend auch keine Eintragung oder Betriebserlaubnis. Theoretisch. Da um das Kennzeichen zu bekommen ja eine H Abnahme erfolgt sein muss. Eine gültige HU brauchst du nicht, jedoch muss dein Auto verkehrssicher sein. Auf jeden Fall musst du nicht nachweisen, dass alles eingetragen ist. Sollte es zu einem Streitfall kommen, wäre es aber schon besser. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
firstcarrera2 Geschrieben: Montag um 10:43 #4 Meldung Teilen Geschrieben: Montag um 10:43 Es gibt viele Autos, welche im historischen Sport eingesetzt werden und mit 07er Kennzeichen unterwegs sind. Diese sind weit weg von Serienzustand. Aber dann immer mit gültiger HU und alles eingetragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: Montag um 11:54 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: Montag um 11:54 am vor einer Stunde schrieb firstcarrera2: Es gibt viele Autos, welche im historischen Sport eingesetzt werden und mit 07er Kennzeichen unterwegs sind. Diese sind weit weg von Serienzustand. Aber dann immer mit gültiger HU und alles eingetragen. So sehe ich das auch. Zudem war bei der H-Abnahme das Fahrzeug in dem jetzigem Bauzustand, sowie alles eingetragen. Und da ist es eben Interessant, ob dies so noch gültig. ist. andernfalls würde es bedeutet ich müsste die Autos auf H-Kennzeichen anmelden, nur dass alles im Fahrzeugschein drinnen steht, auch ein Blödsinn. Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: Montag um 12:13 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: Montag um 12:13 am vor 1 Stunde schrieb Georg: Wenn Du ein Fahrzeug mit 07er Kennzeichen fährst, dann bist DU als Halter dafür verantwortlich, dass die Verkehrssicherheit gegeben ist. Es ist völlig egal, was eingetragen ist. Wenn das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, kriegst Du bei einer Kontrolle ein Problem. Da die Behörden das 07er am liebsten ganz einstampfen würden ist man das dann für das Auto sicher und für alle spätestens beim zweiten Verstoß los. Dein Beispiel zeigt, warum in jedem Gutachten steht, dass das nur gilt wenn das Fahrzeug ansonsten Serienmäßig ist und wenn mehrere Dinge z.B. am Fahrwerk verändert werden, dann mussdas genauer begutachtet werden. Wenn dann noch jemand nach dem Einbau und der Abnahme ein Gewindefahrwerk noch weiter runterschraubt (weil man muss ja jede Maus die aus nem vorstehenden Gullideckel rausschraubt köpfen) dann ist die Eintragung nicht mehr gültig. Es muss jeder wissen was er macht, und wie weit er geht, aber seit ich mal auf der A8 in einen Stau geraten bin, den ich zwar halb umfahren konnte aber nicht ganz - und dann gesehen habe, dass der Stau NUR deswegen entstanden ist, weil da eine Baustelle mit aufgefräster (und damit holperiger) Fahrbahn war und an dem Wochenende die Heimfahrt vom Wörtherseetreffen war. Da sind wirklich dutzende von Golfs mit ihren 2-3cm Bodenfreiheit im Schritttempo mit teilweise stehenbleiben durch die Baustelle gefahren, weil sie sich sonst die Spoiler abgerissen hätten. Seitdem stehe ich Tieftief seeehr kritisch gegenüber, zumal das NIX mehr mit Fahrdynamik zu tun hat. Georg, ich glaube du hast das nicht ganz richtig verstanden. Bei mir ist alles eingetragen. Danach wurde nichts mehr verändert. In dem Zustand hat der Wagen, bzw. alle meine E30 die H-Untersuchung mit bravur bestanden. Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
TomStyler Geschrieben: Montag um 12:15 #7 Meldung Teilen Geschrieben: Montag um 12:15 zeitgenössiges Tuning die den Oldtimer-Status nicht gefährden, ist bei 07er-Nummer kein Problem. Bei 07er erregen sich die Gemüter....ich war auch lang ein Gegner, weil auch viel Schindluder betrieben wurde. Aber jetzt überlege ich mir das auch ein 07-Kennzeichen zu beantragen bei drei Oldtimern. Zitieren Kelleners K3....damals der erste E30 mit 3,5l Motor Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
TomStyler Geschrieben: Montag um 12:21 #8 Meldung Teilen Geschrieben: Montag um 12:21 gerade gefunden mit geilsten Beamtendeutsch "Wer zum Beispiel angibt, zum Tanken zu fahren, riskiert bereits ein Bußgeld. Das Auftanken ist mit einer Fahrt zur 'Reparatur und Wartung' nicht gedeckt. Zulässig wäre die Fahrt jedoch, wenn gleichzeitig Kühlwasser oder Ölstand überprüft werden würden." Leicht fällt die Begründung für diejenigen, die ihr Fahrzeug verkaufen wollen, dafür sorgt eine Sonderregel, die "Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführen in der Öffentlichkeit" ermöglicht. Zitieren Kelleners K3....damals der erste E30 mit 3,5l Motor Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: Montag um 12:48 Autor #9 Meldung Teilen Geschrieben: Montag um 12:48 am vor 24 Minuten schrieb TomStyler: zeitgenössiges Tuning die den Oldtimer-Status nicht gefährden, ist bei 07er-Nummer kein Problem. Bei 07er erregen sich die Gemüter....ich war auch lang ein Gegner, weil auch viel Schindluder betrieben wurde. Aber jetzt überlege ich mir das auch ein 07-Kennzeichen zu beantragen bei drei Oldtimern. Ja, auch eine Bewegungsfahrt gilt als Probefahrt zur Feststellung ob das Fahrzeug noch in einem vernünftigen Betriebszustand ist. Schindluder, ja ich weiß. Ich musste bei uns Nachweisen das ich ein zugelassenes Alltagsfahrzeug habe. Ich selbst muss ehrlich gesagt zusehen dass ich pro Jahr/Auto 1 mal fahre damit, da ich in meiner spärlichen Freizeit lieber mit der Familie unterwegs bin, bei 2 Kids und Schäferhund macht sich der 5er Touring besser Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Querlenker Geschrieben: Montag um 12:55 #10 Meldung Teilen Geschrieben: Montag um 12:55 Das ist alles sehr ungeregelt und unklar. Sehr undeutsch, daher auch ein Dorn im Auge der Ober-Korrekten. Wenn du ein Auto auf 07 "anmeldest", meldest du es komplett ab. Du hast kein gültiges Dokument mehr in dem etwas eingetragen sein kann. Das Fahrzeug fällt aus dem normalen Prozess raus und wird nur noch für ganz bestimmte Fahrten im Straßenverkehr geduldet. Das 07 Auto darf z.B. auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden! Ich denke (weiß es aber nicht genau) dass es nicht geregelt ist wie mit modifizierten Fahrzeugen auf 07 umzugehen ist. Ich vermute aber, wenn du bei einer Kontrolle die TÜV-Abnahmen für die Umbauten dabei hast, dann passt das. Hier gehen sie auch nicht konkret auf die Frage ein: https://www.tuningmagazin.de/de/news/LEGAL_UND_SICHER/H-und-07er-Kennzeichen.php Ich habe für mein 07er Auto meinen alten Brief in dem alles mögliche eingetragen war. Dieser ist aber ungültig gestempelt und ich bin mir zu 90% sicher dass diese alten Eintragungen bei einer Wiederzulassung auf schwarze Kennzeichen komplett wertlos sein werden. Mein 07er Auto hat auch alle möglichen Umbauten, und ich möchte es in nächster Zeit auch gern auf normale Zulassung umstellen, inkl. Eintragungen. Wenn also jemand andere Infos hat als ich, gerne her damit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Scheineiliger Geschrieben: Dienstag um 18:11 #11 Meldung Teilen Geschrieben: Dienstag um 18:11 https://www.bussgeldkatalog.net/fahrzeug-zulassungsverordnung/17-fzv/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: Mittwoch um 13:51 Autor #12 Meldung Teilen Geschrieben: Mittwoch um 13:51 am vor 19 Stunden schrieb Scheineiliger: https://www.bussgeldkatalog.net/fahrzeug-zulassungsverordnung/17-fzv/ Danke für den Link, aber hilft auch nicht so recht weiter. Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Scheineiliger Geschrieben: Freitag um 13:11 #13 Meldung Teilen Geschrieben: Freitag um 13:11 Am besten man führt ein Fahrtenbuch, weil in einer Kontrolle eher der Vorwurf der reinen Spassfahrt aufkommt. Änderungen kann man am besten mit den passenden Gutachten belegen, genau wie bei Historischer oder regulären Zulassung. Wenn man also Wert auf Problemfreie Kontrollen legt, tut man gut daran, keine Handhabe der Behörde zu ermöglichen, das Nummernschild abzuerkennen, wenn sie nach Aktenlage eine missbräuchliche Verwendung (Steuern, da kennt der Staat ja kein Pardon) annimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
vokuhila Geschrieben: Freitag um 15:01 #14 Meldung Teilen Geschrieben: Freitag um 15:01 am vor 1 Stunde schrieb Scheineiliger: ...... weil in einer Kontrolle eher der Vorwurf der reinen Spassfahrt aufkommt. es gibt doch keine Spassfahrten, das sind immer notwendige Bewegungs- und Einstellfahrten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Scheineiliger Geschrieben: Freitag um 15:25 #15 Meldung Teilen Geschrieben: Freitag um 15:25 Ja, aber nicht immer sind die Freunde auch so begeistert, besonders an Events wie dem Carfreitag oder wenn man aus der Kolonne am Café Venezia (Alternativ Shisha-Barber-Döner) Rundkurs gezogen wird… Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herbert_1980 Geschrieben: vor 14 Stunden Autor #16 Meldung Teilen Geschrieben: vor 14 Stunden (bearbeitet) am Am 18.4.2025 um 15:11 schrieb Scheineiliger: Am besten man führt ein Fahrtenbuch, weil in einer Kontrolle eher der Vorwurf der reinen Spassfahrt aufkommt. Änderungen kann man am besten mit den passenden Gutachten belegen, genau wie bei Historischer oder regulären Zulassung. Wenn man also Wert auf Problemfreie Kontrollen legt, tut man gut daran, keine Handhabe der Behörde zu ermöglichen, das Nummernschild abzuerkennen, wenn sie nach Aktenlage eine missbräuchliche Verwendung (Steuern, da kennt der Staat ja kein Pardon) annimmt. Ja gut, Fahrtenbuch führe ich sowieso, weil ich bin froh wenn ich pro Saison jedes Fahrzeug 1-2 je Sairon mal bewegt bekomme. Werde jetzt einfach die alten Fahrzeugscheine mitführen, die zwar ungültig gestempelt wurden, aber indem man erkennt dass alles eingetragen wurde, bevor die Autos auf 07 zugelassen wurden. Ich muss sagen, ich wurde mit keinem einzigen E30 bis Dato jemals angehalten/kontrolliert. Aber verfolgt man die Medien zu diesem Thema, so sollte man vor einer Kontrolle gewapnet sein, denn ich würde alles tun um zu verhindern, dass eins meiner Schätze irgendwo tagelang ohne meiner Aufsicht auf einem Parkplatz rum stehen und ohne meiner Aufsicht in Betrieb genommen werden. Bearbeitet: vor 14 Stunden von Herbert_1980 Zitieren Show an Shine für Jungs, Leistung für Männer.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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