Hermi Geschrieben: 13. Oktober 2021 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Oktober 2021 Möchte nur kurz hier meine Erfahrung mitteilen.... Sportauspuff für e30, wenn nicht nachweisbar bis 10 Jahre nach Erstzulassung schon lieferbar, habe ich aufgegeben auf H-Kennzeichen eintragen zu lassen. Wenn jemand nur Wert auf Optik-Endrohr legt, habe ich die Erfahrung gemacht, mit Bosi-Anschweiß-Endrohr und Gutachten bzw. ABE welches unter ABEs hier hinterlegt ist (siehe Jahrgang) geht es. Für mich war optisch das Ø60mm das dezenteste Endrohr für meinen 318i, ist aber natürlich alles Geschmacksache.... Stehen ja noch andere Ø in der ABE....... Zitieren Gruß Hermi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RS-Tuner Geschrieben: 13. Oktober 2021 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Oktober 2021 Zum Thema Sportauspuff - ohne Worte! Dann müsste das streng genommen ebenso für die Endrohre gelten. Zitieren Nicht quatschen. Machen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hermi Geschrieben: 13. Oktober 2021 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Oktober 2021 (bearbeitet) vor 59 Minuten schrieb RS-Tuner: Zum Thema Sportauspuff - ohne Worte! Dann müsste das streng genommen ebenso für die Endrohre gelten. Ja, ich habe da beim TÜV usw. in unserer Gegend schon einiges hinter mir. Schon damals mit meinem Käfer einiges durchgestanden..... Schwachsinnige Sachen. Auspuff bekommst nicht auf "H" aber ein Rohr dranschweißen schon, weil du einen Wisch aus den 90ern hast. Dann müsste man ja jedem, der keinen durchgefaulten Origitaltopf fährt, dass "H" streichen. Ich fahre ja auch keine Originalreifen mehr, was mache ich da nur.... Auch gerne genommen bei uns... Die ABE für z.B. für ein altes Raid-Lenkrad erlischt, sobald man keine Originalreifengröße fährt. Kein Scherz!! Bearbeitet: 13. Oktober 2021 von Hermi Zitieren Gruß Hermi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Fabi* Geschrieben: 13. Oktober 2021 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Oktober 2021 (bearbeitet) Joa ich denke das war nur der Anfang. Bin gespannt was da die nächsten Jahre auf uns zukommen wird. War hier nicht erst kürzlich einer, bei dem der Prüfer Stress gemacht hat weil sein Lenkrad neu bezogen war? Auch wenn es einen festen Anforderungskatalog gebe sollte, hat der Prüfer immer noch einen relativ großen Spielraum diesen zu interpretieren. Mir konnte aber noch keiner wirklich zu 100% beantworten, wie es mit Bestandsschutz in Bezug auf Tuning und H-Kennzeichen aussieht. Mir persönlich fällt jetzt da ein S54 Umbau mit H-Kennzeichen ein. Kann das Oldtimerkennzeichen dann bei der nächsten Inspektion aberkannt werden? Auch in Hinblick auf relativ moderne Fahrwerke oder Felgen (Lenso). Der eine Prüfer wird das wegen dem zeitgenössischen Design locker eintragen, der nächste wird auf das (zu) neue Gutachten verweisen und dich auslachen. PS: Etwas offtopic aber immerhin passt es zu diesem aktuell recht harten Kurs. Habe nämlich kürzlich bei meiner Prüfstelle nachgefragt wie es mit der Eintragung eines M30 Umbaus aussieht. Wer die Antwort gerne hätte soll mir einfach schnell eine PN schreiben 😁 Bearbeitet: 13. Oktober 2021 von Fabi* Zitieren Viele GrüßeFabi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Beliebter Beitrag vokuhila Geschrieben: 13. Oktober 2021 Beliebter Beitrag #5 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Oktober 2021 vor 3 Stunden schrieb Hermi: Die ABE für z.B. für ein altes Raid-Lenkrad erlischt, sobald man keine Originalreifengröße fährt. Kein Scherz!! was heisst kein Scherz ? das ist doch eine Tatsache natürlich gilt die ABE (ohne einzutragen) nur mit Serienbereifung, das war aber schon immer so mit anderen Felgen anderen Reifengrößen, anderen Federnsätzen usw. war schon immer eine Eintragung nötig, das steht sogar in der ABE drin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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