holiczek Geschrieben: 5. September 2021 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 5. September 2021 Hallo werte E30-Gemeinde, kann mir jemand behilflich sein, den DEKRA -Kauderwelsch meiner kürzlich erfolgten HU zu entschlüsseln? Die Hauptfrage für mich ist: Besteht zu den Punkten 1., 2. und 3. akuter Handlungsbedarf?? Danke schon mal! holiczek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
GearX Geschrieben: 5. September 2021 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 5. September 2021 Nummer 3 ist nur die Bestätigung in Zahlen zu Nummer 1 und 2. Es besteht kein Handlungsbedarf. Zitieren greets Alex. Dieser Beitrag kann Spuren von Erdnüssen, Sarkasmus und oder Ironie enthalten M62B44 Touring "Gustl" ↔️ Luxorbeige Eskalation Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 6. September 2021 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 6. September 2021 (bearbeitet) Es dreht sich (detailliert) um Folgendes: Angefangen bei Punkt 3.: Eigentlich benötigst Du eine Gesamtabbremsung "z" von 48 % bei der Betriebsbremse = BBA (Fußbremse) und 15 % bei der Feststellbremse = FBA (Handbremse). Da Dein Fahrzeug vermutlich zu leicht war (nicht voll beladen), da Gesamtabremsung nur 45,7 % BBA und 14,0 % FBA erreicht wurden bei der Bremsenprüfung, notiert der Prüfer normalerweise ob am Ende die Räder blockiert haben, was dann ein Indiz dafür ist, dass die erwartete Gesamtabbremsung bei Vollbeladung erreicht wird (Nur zulässig wenn z größer 40% erreicht wurde). Und das erreichen dieses Kriteriums muss dann noch mal auf dem Prüfbericht stehen (Deine Punkte 1+2). Du hast also kein Problem. Es besteht wie GearX schon sagte kein Handlungsbedarf. Das gilt alles für Fahrzeuge mit EZ vor dem 1.1.1991. Danach ist's ein bisschen anders Bearbeitet: 6. September 2021 von VD Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
holiczek Geschrieben: 6. September 2021 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 6. September 2021 Danke euch, da fällt mir ein Stein vom Herzen. ... Und dass die Achsen so unterschiedlich gebremst werden.... ist das noch okay so? holiczek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 7. September 2021 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 7. September 2021 Rechts zu links darfst Du an jeder Achse eine Abweichung bei der BBA in Höhe von 25% des höheren Wertes haben. Bei der FBA sind 50% rechts zu links zulässig. Das vorne mehr ist als hinten ist normal, da der e30 vorne wesentlich schwerer ist. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 7. September 2021 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 7. September 2021 Und da beim Bremsen die Belastung sowieso zu 70-80% auf der Vorderachse lastet sind die hinteren bremsen auch schwächer dimensioniert um ein überbremsen der HA zu vermeiden das nicht mal mehr durch den Bremsdruckregler ausgeglichen werden kann. Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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