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Sonderkündigungsrecht bei Halterwechsel obwohl die Haftpflicht schon auf den neuen Halter läuft?


Mathes318iA
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schwierige Konstellation...

bei beiden BMW ist meine Mama als Halter eingetragen. Hat sich damals so ergeben weil ich die Vollmacht vergessen habe. Die Haftpflicht inclu Kasko läuft aber auf mich.
Kann ich jetzt beim Umschreiben auf mich die Versicherung kündigen und mir was anderes (günstigeres) suchen oder muss ich den Vertrag erfüllen bis Ende des Jahres?

Eigentlich gehts mir nur darum von dieser Versicherungsgesellschaft wegzukommen weil die leider nur inkompetente Vertreter haben. Es war jetzt das dritte Mal das der Agenturleiter mir falsche eVB-Nummern gegeben hat und ich wie blöd beim Strassenverkehrsamt stand. Da heutzutage die Terminvergabe schwierig ist musste ich in die 100km entfernte Aussenstelle fahren um dann gesagt zu bekommen das die eVB falsch sind.

Gruss
Mathes

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Bei Halterwechsel bestimmt der Neue Halter die Versicherungsgesellschaft. Wäre ja noch schöner wenn man nicht frei über sein Eigentum verfügen kann. Geht auch unter Ehepartnern. Wird das Auto umgeschrieben ist ein Neuer Versicherungsvertrag bei einer anderen Versicherung möglich auch wenn Halter und VN zwei Personen sind.

 

Marco

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Moin Mathes,

 

ich befürchte das gibt keinen, wenn der Versicherungsvertrag weiter für das gleiche Fahrzeug gilt.

 

Alternative 1:

Durchziehen bis Jahresende und den kack Makler wechseln. Du kannst Dich auch immer direkt an die Versicherung wenden. Hab ich auch schon bei falscher eVB an der Zulassungstheke mittem Handy gemacht. Dann gibt es in Echtzeit die neue eVB für die Zulassungsdame.

 

Alternative 2:

Mach das so, wie von dir gedacht und tausch die beiden Versicherungsverträge bei den Autos untereinander. Vielleicht geht das so durch.

Ein Versuch wäre es wert. ;-)

 

Kölle Alaaf ;-)


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Ein Halterwechsel ist definitiv ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig davon wie die Konstellation Halter/Versicherungsnehmer ist!

 

Die Versicherung wird von der Zulassungsstelle bei einem Halterwechsel doch automatisch informiert und beendet. Ich bezweifle, dass die sich der besonderen Situation überhaupt bewusst werden.

Einfach mit einer neuen eVB bei der Zulassungsstelle auftauchen und gut ist, eine Doppelversicherung ist soweit ich das weiß sowieso nicht möglich, also hast du nix zu verlieren.

 

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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nee nee Stefan die Autos sind ja schon auf meinen Namen versichert.

 

momentan: Halter: Mama VN: Mathes

später: Halter: Mathes VN: Mathes

 

Rein versicherungstechnisch ändert sich nix. Nur der Name in den Papieren ändert sich. 

 

 

@VD: ich beis in die seife und zieh es durch bis Jahresende... vielleicht such ich mir bis dahin auch nur ne andere Agentur. Das Wechseln von einem Sommerauto und einem Winterauto und einem Ganzjahresauto (huch hab ich im Lotto gewonnen?) wird eh nicht einfach.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Ich würde es wie meine Vorredner mit ner EVP Nummer auf Anruf probieren und am Jahresende wechseln.

Die zweite Möglichkeit wäre, dass Deine Mama den Wagen abmeldet (vollmacht) und Du ihn postwendend

wieder zuläßt. Auf Deinen Namen.

 

Gutt Lack!

 

Heiko

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Das spielt doch keine Rolle, du bist nicht der Halter! Du gibst nur deinen Namen für die Versicherung. Du könntest genauso gut deine Prozente deinem Nachbarn überlassen und dessen Kontonummer angeben zum abbuchen der Beiträge.

Deine Mutter meldet das Auto ab und somit erlischt der Versicherungsvertrag. Nun trittst du als Neuer Halter/Eigentümer auf und kannst dir eine Versicherung frei wählen.

 

Marco

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Such Dir eine Versicherung Deiner Wahl, lass Dir eine eVB geben und melde die Kiste um. Aus die Maus.

 

Was soll denn passieren? Im schlimmsten Fall stellen die sich quer, bestätigen die SF-Klassen nicht und Du musst die selber nachweisen oder aber Du bleibst da bis zum Jahresende.

 

Gruß

 

el_horst

 

P.S. Gibt es eigentlich Rechner, die aus 2 VN mit unterschiedlich vielen schadenfreien Jahren und 3 PKW den günstigsten Gesamtbeitrag berechnen können? Bei den üblichen Verdächtigen war ich bisher nicht fündig geworden.


Bearbeitet: von el_horst
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vor 21 Stunden schrieb Mathes318iA:

@VD: ich beis in die seife und zieh es durch bis Jahresende... vielleicht such ich mir bis dahin auch nur ne andere Agentur. Das Wechseln von einem Sommerauto und einem Winterauto und einem Ganzjahresauto (huch hab ich im Lotto gewonnen?) wird eh nicht einfach.

Sollten die Fahrzeuge Saisonkennzeichen haben, ist die Hauptfälligkeit häufig der Beginn des Saisonzeitraums und nicht der 1.1. eines Jahres.

Und da die Kündigungsfrist immer 1 Monat vor Hauptfälligkeit ist, könnte das sogar für ein Sommerauto noch noch klappen (sofern Saison am 01.04. beginnt).

 

Prüf' mal die Hauptfälligkeiten in den Verträgen. Die kann auch bei normalen Jahresverträgen mittem im Jahr liegen. Und dann wundert man sich am Ende des Jahres, wenn man rauswill ;-)

 

Aber die Idee mit den Vertragswechseln untereinander gefällt mir eigentlich ganz gut.

Oder halt den Makler loswerden. Das ist natürlich die einfachste Alternative ;-)

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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ich hab den Makler in die Wüste geschickt und mir nen anderen der selben Gesellschaft gesucht. Da gabs wenigstens Kaffee und keine Umsonsttour ins 100km entfernte StVA um dann mit falschen eVB-Nummern dazustehen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

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