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Kennt jemand die Firma Pulverbeschichtung.com


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Hallo, leider wurde der thresd geschlossen . Da das Thema abgedriftet ist. Ich hatte gefragt ob jemand die Firma kennt und Erfahrung hat . Viele haben geschrieben schau mal Bewertung an usw warum ich mir Sorgen mache. So nun ist es soweit

 

Felgen wurden mir gebracht, als der Fahrer sie mir zeigte dachte ich bin im falschen Film. 1 Felge hatte vorher leichten Bordsteinschaden restliche wÀren top ohne macken. Lediglich der Klarlack löste sich.

 

Nach dem CNC glsnzdrehen hatte alle Felgen 1-2 leichte Vertiefungen Macken sowie oberflÀchenkratzer. Der Klacklack wurde nicht sauber aufgetragen. Besonders eine Felge hat mehrere Punkte Bildung.

 

Das ist die Antwort der Firms. Bin sehr enttĂ€uscht und weiß wirklich nicht mehr weiter was ich auf sowas antworten soll.

 

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Bearbeitet: von Hausmeister
Beitrag aus rechtlichen GrĂŒnden editiert
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Ja gut, den Auszug ĂŒber den Betrag, den du danach ĂŒberweist, kannst du ja auch aus 1 bis 2 Metern zeigen.

Der Typ muss halt drauf vertrauen, dass der richtige Betrag draufsteht...

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Pulverschmiede in Remseck kann ich empfehlen.

 

http://pulverschmiede.com/

 

Falls du mal eine Alternative brauchst. ;-)

Bei solchen Sachen wie du sie hast machen lassen, sehe ich immer zu das ich mir die Arbeiten vor Ort anschauen kann.


Bearbeitet: von RS-Tuner

 

 

Nicht quatschen. Machen! :heuldoch:

 

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Ich weiß, dass hier viele die Vorgaben nicht interessieren, aber:

 

Jetzt ist das nÀchste Problem:

Noch mal aufbereiten ist nicht zulÀssig. GrundsÀtzlich darf nur einmal aufbereitet werden...

 

WĂŒrde heißen: Wenn die es verbockt haben, wĂŒrde ich dringend dazu raten, zu prĂŒfen, ob die nicht neue RĂ€der bezahlen mĂŒssen.

 

Hoffentlich biste Rechtsschutzversichert...


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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So wĂŒrde ich auch rangehen.

Der Verursacher haftet fĂŒr den Schaden.

ErfĂŒllung dĂŒrfte hier nicht mehr möglich sein, die Felgen sind nach Schilderung hin.

Ergo:

Schadenersatzforderung.

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Schließlich ist eine Felgenaufbereitung nicht wie eine Juwelierarbeit zu bewerten sondern grundsĂ€tzlich aus einer Entfernung von mindestens einem bis zwei Metern zu betrachten.

 

Das muss nicht sofort ganz falsch sein, was der Felgenfritze schreibt. Man muss wissen: FĂŒr jedes Handwerk gibt es AbstĂ€nde und genaue Regeln mit denen eine Arbeit, speziell dessen optische Fehlerhaftigkeit, visuell begutachtet wird. FĂŒr Fußböden zum Beispiel gilt, dass der im stehen beurteilt wird und mit dem Licht schauend. Nur so urteilt der Gutachter. Und alles vermeintlich Fehlerhafte an einem Fußboden, was man nur gegen das Licht oder auf dem Boden kniend sehen kann, ist nach dem Gesetz dann kein Fehler. Da guckt so mancher unzufriedener Kunde blöd aus der WĂ€sche, das völlig irelevant ist was er mit seinen HĂ€nden tastend auf dem Boden Fieses meint gefunden zu haben.

 

Bei dern Schreinern gelten 2 bis 3 Meter Abstand zum Objekt bei normalem Tageslicht und bedecktem Himmel. Was da fĂŒr den "Unwissenden" nicht sichtbar ist, zĂ€hlt nicht. Oft kommt noch eine Zeit dazu, dass man sagt: Was nach 30 Sekunden Betrachtung nicht auffĂ€llt ist kein Fehler.

 

Von daher rate ich dazu mal zu gucken und zu googeln welche Regeln gelten bei Autolackierung und speziell bei Felgen bevor man da ein großes Faß aumacht. SpĂ€testens ein vereidigter Gutachter fĂŒr Autolackierungen kann in 0,3 Sekunden sagen aus welchem Abstand, bei welchem Licht er Felgen beurteilt und wieviel Zeit er sich lĂ€sst, einen Fehler zu finden.

 

Gruß Capo.


Bearbeitet: von capo
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Wenn da Kerben reingehackt sind, die vorher nicht da waren, ist das klar ein Mangel.

Eine Felge ist auch kein Fußboden, im ĂŒbrigen richtet sich die Abnahme von Bauleistungen nach Fertigungstoleranzen, nicht nach Entfernungen oder den subjektiven optischen Befindlichkeiten von irgendwem.

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Wenn da Kerben reingehackt sind, die vorher nicht da waren, ist das klar ein Mangel.

Eine Felge ist auch kein Fußboden, im ĂŒbrigen richtet sich die Abnahme von Bauleistungen nach Fertigungstoleranzen, nicht nach Entfernungen oder den subjektiven optischen Befindlichkeiten von irgendwem.

Stimmt so nicht ganz. Capo hat da schon recht.

 

FĂŒr Lackierungen gibt es diese Vorgaben zur QualitĂ€t auch. Da geht es zum Beispiel um Anzahl und GrĂ¶ĂŸe von StaubeinschlĂŒssen pro festgelegter FlĂ€che.

Und z.B. Struktur bei definiertem Betrachtungsabstand (Thema Orangenhaut)... und und und...

Klar, sollten die da Kerben zusÀtzlich reingehackt haben, dann ist's vorbei.

 

Wenn die nen Fehler eingestehen, wird es halt interessant bzgl. Nachbesserung... diese ist höchstwahrscheinlich nicht möglich. Somit mĂŒssten die die RĂ€der ersetzen.

 

Aber Achtung... wie im alten Thread von mir erwÀhnt, werden die vereinbarten AGBs interessant.

Wenn hiernach eh nicht fĂŒr den Strassenverkehr vorgesehen, dann wĂ€re auch noch eine Nachbesserung vermutlich möglich.

 

TatsĂ€chlich aufklĂ€ren kann man das aber nur mit einem vernĂŒnftigen Rechtsanwalt UND einem SachverstĂ€ndigen. Der RA wird die ZulĂ€ssigkeit fĂŒr den Straßenverkehr vermutlich nicht im Blick haben.


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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So Jungs hab folgendes geschrieben.

 

Hallo ich habe mich heute beim SachverstĂ€ndugen informiert. Er sagt die Felgen dĂŒrfen nicht nochmal cnc gefrĂ€st werden. Das ist nicht zulĂ€ssig. Es handelt sich um Felgen die Gefahren werden und zwar auf ein dtm m3 das 300km/h die Std erreicht. Zu dem Juwelierarbeit. Die 3 Felgen haben vorher keine BeschĂ€digungen aufgewiesen, nur die 1 Felge hatte leichten Bordsteinkontakt. Lediglich der Klarlack hatte sich gelöst. Ich möchte einwandfreie Felgen wieder haben. Die Strassentauglich sind. Die Felgen haben einen Wert von ĂŒber 3800euro und sind so nicht mehr zu bekommen. Ich hoffe wir können die Sache vernĂŒnftig Regeln. Mfg


Bearbeitet: von 335 e30
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im ĂŒbrigen richtet sich die Abnahme von Bauleistungen nach Fertigungstoleranzen, nicht nach Entfernungen oder den subjektiven optischen Befindlichkeiten von irgendwem.

 

Doch, selbstverstĂ€ndlich ist das so wie von mir beschrieben. Jeden Tag richtet sie die Abnahme von Bauleistungen auch nach subjektiven, objektiven Befindlichkeiten und Entfernungen.  Wenn ich, z.B.  Dir eine HaustĂŒr verkaufe die zwar allen Fertigungstoleranzen entspricht, an der Du aber optische MĂ€ngel (Z.B Farbunterschiede) erkennst, dann lĂ€uft das genau so ab. Dann kommt der vereidigte SachverstĂ€ndige, stellt sich in zwei bis drei Metern Entfernung vor TĂŒr und schaut sich die aus bestimmter Position und unter definierten Lichtbedingungen eine bestimmte Zeit lang an. Und anschließend sagt er allen Beteiligten, ob rechtlich relevante, optische MĂ€ngel bestehen oder eben nicht. Mit so etwas habe ich doch beinahe tĂ€glich zu tun.

 

Und bei den Autolackierern wird das genauso, eher ausgeprĂ€gter sein. TĂ€glich werden Kunden an der ausgefĂŒhrten Reparaturlackierung an Ihrem Wagen optische UnzulĂ€nglichkeiten wahrnehmen und reklamieren. Und dann kommt wie beschrieben der SachverstĂ€ndige der in bestimmter Entfernung bei definierter Lichtsituation da ein Auge drauf wirft.

 

Bei der gutachterlichen Beurteilung von Autolackierungen kenne ich mich nicht aus. Ich wĂŒrde aber, weil Felgen im Gebrauch sich wohl immer unten am Auto befinden, man die nur so sieht,  prognostizieren wollen, dass die gutachterliche Beurteilung der OberflĂ€che einer Felge, im Stehen stattfindet: Felge senkrecht auf dem Boden stehend, Gutachter daneben stehend. Vielleicht auch: Gutachter tritt ein.- zwei Meter zurĂŒck, so wie der Felgenfritze das andeutete.

 

Und genau deshalb wĂ€re es wichtig zu prĂŒfen, ob die vom Threadstarter beanstandeten MĂ€ngel rechtlich welche sind oder die vom Felgenfritzen genannten 1 bis 2 Meter Abstand gelten und man dann die MĂ€ngel dann vielleicht schon nicht mehr sehen kann. Die Kosten einer in den Augen des Gutachters unberechtigten Reklamation können beachtlich sein. Ich rate daher dazu sich nach den Richtlinien fĂŒr die visuelle Beurteilung von Lackierungen zu erkundigen, die optischen MĂ€ngel danach einzuordnen.

 

Meine Erfahrung ist: So eine Auskunft bekommt man vom Gutachter schon am Telefon, noch ohne Kosten. Einfach googen wer vereidigter SachverstĂ€ndiger fĂŒr Autolackierung ist, in der Umgebung,  anrufen, sagen was das Problem ist und fragen was die Richtllinie sagt, in welcher Position/Situation er die Felgen sich im Streitfalle ansehen wĂŒrde.  

 

Gruß Capo

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Völlig OT...

 

 

@capo:

 

Es ging um Fußboden.

 

Nach mehreren hunterttausend Quadratmetern Estrich, Beschichtungen etc. weiß ich, dass da nichts im Stehen rein optisch abgenommen wird.

Richtlatte, Meßkeil, 3mm aufm Meter, bei HT 1mm, ab gehts.

Unebenheiten bei Streiflicht, blabla, undsoweiter.

 

Achso, Estrichleger seit 94, ab 99 bis 2009 eigenes GeschĂ€ft mit Schwerpunkt Fußbodenbau.

Ich glaube nicht, dass mir der Möbeltischler irgendwas vom Abnahmeprozedere nach VOB/B unter Anwendung DIN 18202 erzÀhlen möchte

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2 FelgenrÀnder waren total zerkratzt.

Jede Felge hat eine Macke im innenbett ist ca 7MM großer Punkt keine Ahnung wovon. 1 Felge total schlecht lackiert 100punte auf 1cm. Felgen waren wirklich top außer eine hatte ein leichten bordsteinschaden. Lediglich der Klarlack löste sich minimal. Wie ist das wenn der Klarlack nach einem Jahr abblĂ€ttert. Wie wird das wieder instandgesetzt. Werde morgen auch mal ein Anwalt einschalten.

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Bei dem Wert anzuraten, das per Gutachten zu klÀren.

Also ist der Weg zum RA zwar erstmal noch nicht zwingend, aber ratsam.

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Ist die auseinandergebaut worden beim Aufbereiten?

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Du hast die selber auseinandergebaut?

Und die haben die zusammengesetzt?

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Noch mal aufbereiten ist nicht zulÀssig. GrundsÀtzlich darf nur einmal aufbereitet werden...

 

 

...erinnere ich mich falsch oder warst es nicht du der in dem geschl. fred das Pulvern generell als verbotene, bauartliche VerĂ€nderung (wegen WĂ€rme, GefĂŒge, blabla)  angeprangert hat ?

 

 

@ TE : im Ernst, ich wĂŒrde googeln welcher Fachanwalt in deiner Gegend ansĂ€ssig ist und ein GesprĂ€ch buchen.

Selbst wenn du keine RSV hast ist das eine GesprÀch bezahlbar.

Es geht ja immerhin um eine gewisse Summe, sind keine "Irgendwas" die man einfach fĂŒr 250,- nachkauft und es nochmal woanders versucht.

 

Ich habe ĂŒbrigens hier arbeiten lassen und bin mit dem Ergebnis zufrieden :

 

https://www.ebay.de/itm/Felgen-Entlacken-Heisentlackung-Pulverbeschichtung-in-Wunschfarbe-z-B-BMW/143361494209

 

(der Preis ist allerdings abhĂ€ngig von der FelgengrĂ¶ĂŸe und den WĂŒnschen, ich habe am Ende fĂŒr 4 StĂŒck 19" / einteilig 410,- bezahlt)

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin fĂŒr bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Also habe die Sterne selber zusammengebaut.

Ich bin Rechtschutzversichert. Werde morgen direkt einen Anwalt kontaktieren, keine Lust auf so ein mist. 340euro sollte der Spaß kosten.

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...erinnere ich mich falsch oder warst es nicht du der in dem geschl. fred das Pulvern generell als verbotene, bauartliche VerĂ€nderung (wegen WĂ€rme, GefĂŒge, blabla) angeprangert hat ?

 

Du erinnerst Dich richtig...

Und nu? Hast Du es auch verstanden?

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Also habe die Sterne selber zusammengebaut.

Ich bin Rechtschutzversichert. Werde morgen direkt einen Anwalt kontaktieren, keine Lust auf so ein mist. 340euro sollte der Spaß kosten.

Hier könnte schon ein Problem entstehen.

GemĂ€ĂŸ Hersteller (BBS) ist das Zerlegen von mehrteiligen Felgen nicht mehr zulĂ€ssig. Selbst BBS macht das nicht mal mehr selber.

 

Genau weiß ich das beim Modell RS... und wĂŒrde es jetzt einfach frech auf die LM ĂŒbertragen.

 

Problemstellung: Alleine hierdurch ist die Betriebserlaubnis des Rades erloschen. Dadurch dĂŒrfen die RĂ€der eh nicht mehr im Bereich der STVO genutzt werden.

 

An Stelle des Betriebes wĂŒrde ich mich bzgl. der einmaligen Aufbereitungsvorschrift genau darauf berufen und Nachbesserung anbieten, die Du dann nicht mehr mit dem Verweis auf die ZulĂ€ssigkeit im Straßenverkehr ablehnen könntest.

 

Der eingeschaltete Rechtsanwalt sollte sich da genau auskennen...

 

Viel Erfolg.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Also die bbs lm ist 2 teilig und darf ausereinandergebaut werden. Die Lm mĂŒssen auch nicht abgedichtet werden. Die Betriebserlaubnis wird keinesfalls erloschen.

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Du erinnerst Dich richtig...

Und nu? Hast Du es auch verstanden?

 

...ich habe DEINEN Widerspruch durchaus verstanden, im alten fred bist du als Spielverderber, sorry, als Superkorrekter aufgetreten (SinngemĂ€ĂŸ : durch das pulvern erlöscht die BE), hier schreibst du dass (erst) das nochmalige Überarbeiten eins zuviel ist.

Schlußfolgerung nach deinem aktuellen Vortrag : 1x ist okay, 2x ist einmal zuviel (also nicht okay).

Anders ausgedrĂŒckt : zwei verschiedene Aussagen deinerseits.

 

Du wirst es natĂŒrlich ganz anders gemeint haben und ich bin nur zu doof um dich zu verstehen. :freak:  :roll:


Bearbeitet: von Pit-der Mohr

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin fĂŒr bezahlbaren Verkehr...
 

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  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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