Ares1 Geschrieben: 31. August 2017 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 31. August 2017 Hallo,war heute mit meinem Anhänger(zGG 750kg, ungebremst) beim Tüv. Ich habe im Frühjahr neue Reifen aufziehen lassen, ohne vorher in den "Schein" zu gucken, da ich den Hänger vor 2 Jahren mit frischer HU gekauft habe. Also 185/70 gegen dieselbigen ausgetauscht-dann mal bemerkt, dass 175/70 im Schein steht.Den Prüfer darauf aufmerksam gemacht, dass er bitte diese Grösse nun einträgt. "Da schauen wir aber erstmal, ob diese Grösse nicht auch so gefahren werden darf", seine Antwort.1Minute später am Computer gab es das OK-keine extra Eintragung, kein Problem mit der neuen Plakette.Auf meine Frage, ob er mir das Ausdrucken könnte, verneinte er das-nachschauen geht, aber leider nicht ausdrucken. Es ging mir ja eigentlich nur darum, was bei einer evt. Kontrolle in der Hand zu haben, aber er meinte nur, dass ich da nichts bräuchte, da ich die Grösse ja nun mal fahren dürfte.Mal so als Szenario: Komme Sa.-nacht 300 km entfernt in ein Kontrolle, Polizei sagt, dass die Reifengrösse auf dem Hänger nicht mit der in dem "Schein" identisch ist, und ich dann sage, der "Onkel" vom Tüv hat aber gesagt.......da ist doch abkoppeln angesagt, oder sehe ich da einfach nur schwarz???Gruß, Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MIRAGE Geschrieben: 31. August 2017 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 31. August 2017 Hallo Michi! die Gestalten aus dem Blaulichtmilieu glauben nur was sie schwarz auf weiß lesen können. Können diese die montierte Reifengrösse im Schein nicht entdecken wirds eng. Je nach Laune können die dann entscheiden. Denke mal ,weil Reifen neu, ist Vorführen angesagt. Dein Prüfer ist ein Honk,gerade bei so wichtigen Dingen (im Falle eines Unfalls) ist es unumgänglich das auch einzutragen. Und wie steht man dar im Endefekt , brabbelnd äh aber der hat gesagt das geht etc. Laß die Pellen eintragen. MFG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M50Tobi Geschrieben: 1. September 2017 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2017 Gibt es beim Anhänger kein COC o.ä.? Da sollten doch alle Reifengrößen aufgeführt sein Zitieren Gruß Tobi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 1. September 2017 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2017 Hallo Michi! die Gestalten aus dem Blaulichtmilieu glauben nur was sie schwarz auf weiß lesen können. Können diese die montierte Reifengrösse im Schein nicht entdecken wirds eng. Je nach Laune können die dann entscheiden. Denke mal ,weil Reifen neu, ist Vorführen angesagt.Sorry, WIDERSPRUCH! Seit es statt dem deutschen Fahrzeugbrief und Schein - in der meist alle Reifengrößen standen, vom kleinsten der nur als Winterreifen zugelassen war bis zum größten bei dem das Fahrzeug mit der Basismotorisierung kaum mehr vom Fleck kam - nur noch die europäische Zulassungsbescheinigung Teil 1/2 gibt, in der nur noch eine - meist eine der schmälsten - Bereifung steht und in die bei älteren Fahrzeugen beim übertragen aus dem Brief meist sogar nur die "Winterreifengröße" übertragen wurde ist das hinfällig. Laut Gesetzgeberauskunft hat die Polizei die gleichen Möglichkeiten wie der TÜV und Co., nämlich eine Einsichtname in die COC bzw. ABE die beim KBA hinterlegt sind. Wenn der Polizist das nicht kann oder will oder keinen Funkkontakt hat, dann ist das sein Problem!Und wenn er mir wegen so was das Auto stillegen würde (zumal dann, wenn es keine extrem unglaubwürdige Größe wie z.B. 19" Felgen auf nem E36 ist) käme es den Staat teuer weil ich jegliche Ausgabe inkl. dem heimholen des Fahrzeugs und meinen Zeitaufwand einklagen würde. Im Gegensatz zu früher, wo alles eingetragen war und die Polizei daher davon ausgehen konnte, dass das was nicht drinn stand auch nicht eingetragen war, ist das jetzt nicht mehr so.Daher werden die Polizisten entweder nachfragen oder wenn das nicht möglich ist, nur dann wirklich was unternehmen, wenn da ganz offensichtlich was nicht stimmt. Von meinen 4 Autos steht genau bei einem die Bereifung die ich fahre auch im Schein und das auch nur, weil ich beim Z1 noch nen "alten" deutschen Fahrzeugschein habe. Fazit:Wenn der TÜV sagt, dass die Bereifung zugelassen ist, dann kannst Du bei einer Kontrolle definitiv sagen, dass die zugelassen ist und wenn er nicht glaubt, dann muss er nachgucken und nicht Du was nachweisen. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MIRAGE Geschrieben: 1. September 2017 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2017 Hallo Georg! das mit dem Certificate of Conformity gilt seit 2005 und die neuen Fahrzeugscheine. Ich habe aber für die Motorräder und das Auto noch die Alten. Deshalb muss ich alles Eintragen lassen. Wenn Du mal hier oben bist und die "Kelle" siehst kannst Du nur hoffen das Du ausreichend Kaffe und Kuchen dabei hast,denn die Disko mit denen dauert etwas länger. MFG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 1. September 2017 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2017 Beim alten Schein ist ja auch alles eingetragen - nichts anderes hab ich gesagt.Aber auch hier gibt es Ausnahmen, weil eine Eintragung nach §19.3 muss erst bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, sofern die Bestätigung der Abnahme mitgeführt wird.Bei meinem Z habe ich ausser der Euro2 Umrüstung die aufgrund der Steueränderung sofort eingetragen werden muss, überhaupt nichts im Schein stehen.Auspuff, Tieferlegung, Spurplatten, Stahlflex etc. waren alles Eintragungen nach §19.3 und da ich mich nicht mit dem Brief befasst habe, hab ich da nur die Bestätigungen mit bei. Wenn der TE noch einen alten Schein hätte, wäre die Größe ja dort eingetragen.Da er aber schreibt Ich habe im Frühjahr neue Reifen aufziehen lassen, ohne vorher in den "Schein" zu gucken, da ich den Hänger vor 2 Jahren mit frischer HU gekauft habe. hat er zu 100% dike neue Zulassungsbescheinigung und damit nichts mehr eingetragen.Ergo gilt das was ich gesagt habe für ihn auf jeden Fall. Aus meiner Erfahrung mit 35 Jahren Führerschein sag ich immer "wie man in den Wald reinruft..."Ich hab in den ganzen 35 Jahren noch bei keiner Kontrolle Probleme gehabt, weil ich immer freundlich bin, da die auch nur ihren Job machen.Wenn sich mal einer aufspielen will, kann man auch problemlos mal etwas konkretere Worte bei der Antwort finden - der merkt dann schon, ob jemand nur dummfrech ist oder ob der Hintergrund passt.Das hat IMHO auch nix mit dem Alter zu tun.Kleine Anekdote:Mich hat Anfang der 90er mal ne PePo Streife angehalten und die meinte zu mir dass mein eines Rücklicht kaputt wäre.Kommentar von mir war nur "Das kann ja wohl gar nicht sein!"Als die dann gemeint hat, sie müsse anfangen zu toben kam von mir nur noch dir trockene Ergänzung dass bei meinem Auto - im Gegensatz wohl zu ihrem - kaputte Birnen gemeldet würden und daher keine Birne kaputt wäre.Bevor sie mir dann an die Gurgel is wurde sie vom Gruppenführer zurückgepfiffen der die CC beim E30 kannte.(Birne war auch nicht kaputt sondern nur das Glas geschwärzt und damit in der Stadt kaum mehr sichtbar). Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MIRAGE Geschrieben: 1. September 2017 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2017 Hallo, ich sollte wohl mal wieder ein KFZ anmelden etc. dann wäre ich wieder up to date. Trotzdem Danke für die Info . MFG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sebastian_H Geschrieben: 1. September 2017 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2017 (bearbeitet) Laut Gesetzgeberauskunft hat die Polizei die gleichen Möglichkeiten wie der TÜV und Co., nämlich eine Einsichtname in die COC bzw. ABE die beim KBA hinterlegt sind. Wenn der Polizist das nicht kann oder will oder keinen Funkkontakt hat, dann ist das sein Problem! Sehen wohl manche von dem Verein anders https://www.youtube.com/watch?v=JZOsdlm0n4M&t=7m57s Gruß Sebb Bearbeitet: 1. September 2017 von Sebastian_H Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
LoungeAct Geschrieben: 1. September 2017 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2017 Georg hat schon recht. In meinem BMW Fahrzeugschein steht auch nur 195/50 drin aber drauf habe ich die 225. Bei der letzten Kontrolle wurden die Reifen begutachtet aber nicht bemängelt. Zumal in der Betriebsanleitung die zugelassenen Größen auch aufgeführt sind. Eine Betriebsanleitung wirst du zu deinem Hänger auch bestimmt irgendwo finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 1. September 2017 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2017 Sehen wohl manche von dem Verein anders https://www.youtube.com/watch?v=JZOsdlm0n4M&t=7m57s Das mag schon sein, aber bei einem originalen Fahrzeug bin ich nicht verpflichtet die COC mitzuführen, zumal man die als Gebrauchtwagenkäufer teilweise nicht mal beim Händler bekommt und bei allem was älter ist wie ein E46 gabs den Wisch noch gar nicht.Ausserdem sehe ich Sendungen wie Grip oder Explosiv o.ä. genau auf der anderen Seite der Waage auf deren Waagschale die seriösen und kompetenten Reportagen liegen Wenn ein Polizist meint, dass das nicht zulässig sei und ich ihm sage, dass es (oft ist es ja so) sogar Originalfelgen mit Bereifung sind und der mir nicht glaubt und das Auto stillegt, verlange ich seinen Namen und Dienstnummer (die muss er mir geben) und dann brauch ich nicht mal ne Rechtschutzversicherung um entsprechend vorgehen zu können, inkl. Dienstaufsichtsbeschwerde wegen mangelnder Fachkompetenz.Da würd ich mir jeden Cent für Zeit und Aufwand ersetzen lassen - noch leben wir in nem Land wo es keine Behördenwilkür geben darf und wenn es jemand doch macht gibt's dafür Konsequenzen wenns rauskommt. Wie oben geschrieben:Bei meinem CSi stehen 235/45R17 und 265/40R17 im "Schein" statt der 245/40R18 und 285/35R18 die ich fahre - und wenns kein CSi wäre würde da sogar 235/50R16 rundum stehen.Bei meinem E46 stehen 205/55R16 rundum - fahren tu ich die Kombination 225 und 245 auf 17" und die meisten werden wissen, dass auch 225/255 in 18" ab Werk erlaubt ist.Auf allen Autos sind Original BMW Felgen aber da entweder das Auto oder die Felge recht selten ist, könnte es gut passieren, dass das keiner kennt der nicht nachschaut. Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
richihh Geschrieben: 1. September 2017 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2017 Sorry, WIDERSPRUCH! Seit es statt dem deutschen Fahrzeugbrief und Schein - in der meist alle Reifengrößen standen, vom kleinsten der nur als Winterreifen zugelassen war bis zum größten bei dem das Fahrzeug mit der Basismotorisierung kaum mehr vom Fleck kam - nur noch die europäische Zulassungsbescheinigung Teil 1/2 gibt, in der nur noch eine - meist eine der schmälsten - Bereifung stehtDas ist mir auch aufgefallen, das meist nur eine gängige Reifengröße in die Zulassung eingetragen wird. Genau deshalb hab ich beim letzten Anmelden auf der Zulassungsstelle, darauf gepocht, dass alle Dimensionen übertragen werden.Führe aber sicherheitshalber immer den "alten Brief" mit. Aber mich halten die Bullen eh nie an, in 8 Jahren 1x Gruß Jürgen Zitieren Suche: Wahlhebelgriff Leder 25 16 1 216 464 war Bestandteil des Sportpaketes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MIRAGE Geschrieben: 1. September 2017 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 1. September 2017 Hallo.natürlich hat Georg recht mit der Gesetzeslage was den KFZ-Bereich betrifft.Es gibt in der BRD keine Behördenwillkür? . Denk allein mal an den Fall Gustl Mollath. Und ich persönlich schreib darüber locker 100 Seiten.Aber das gehört hier nicht her. Ausweisen muss sich der Herr in dem Moment wenn er eine "Amtshandlung" vornimmt,das sagt auch sein PAG Art. 6.und wenn er sich weigert? Was dann? Ohne Zeugen siehst Du kein Land. Sich auf die Rechtsschutzversicherung zu verlassen geht in den meisten Fällen nach hinten los - die zahlen nämlich nicht wenn du den "Staat" verklagen willst. MFG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Scheineiliger Geschrieben: 2. September 2017 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2017 Na ja der Mollath Fall ist ja auch in Bayern . Dort gibt es auch noch andere "Besonderheiten" im System. Trotzdem ist es immer besser, bestimmte Argumente in Form von Offiziellen Papieren vorweisen zu können.Gerade bei Anhängern ist allerdings eine gewisse "Härte" angebracht, weil z.B: lange Standzeit, überlast und Zustand oft mit einspielen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 2. September 2017 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 2. September 2017 Mollath ist sicher was besonderes, eine Verkettung vieler unglücklicher Umstände und Anschuldigungen und letztendlich weiss keiner was da damals wirklich gelaufen ist, wie der sich verhalten hat etc.Das ist IMHO kein Thema für zwischendurch. Ausweisen muss sich der Herr in dem Moment wenn er eine "Amtshandlung" vornimmt,das sagt auch sein PAG Art. 6.und wenn er sich weigert? Was dann? Ohne Zeugen siehst Du kein Land. Abgesehen davon, dass eine Verweigerung bedeuten würde, dass er was zu verbergen hätte, was als Aussage vor Gericht sicher gut käme, hat man selbst wenn das passieren würde immer noch ein Fahrzeug anhand dessen Kennzeichen der Fahrer zumindest einer Dienststelle zugeordnet und dann anhand der Dienstpläne genauer eingegrenzt werden könnte. Und wenns wirklich eine Fußstreife wäre, dann mach ich halt ein Handyfoto als Beweis zur Identifizierung.Was soll er dann machen wenn ich mich weigere das Foto nach Aufforderung wieder zu löschen?Mich vorläufig festnehmen und zur Dienststelle mitnehmen? Dann hab ich doch genau das, was er nicht will, nämlich seinen Vorgesetzten der mir erklären darf, warum sein Mitarbeiter mir seinen Namen nicht nennen will.Verprügeln wird er mich wohl nicht. Man kann alles - aber auch wirklich alles schlechtreden und auf den einen Vorfall unter hunderttausenden hinweisen - aber dann brauchst die Polizei nicht mal bei nem Verbrechen holen, weil es könnte ja der eine Polizist in Deutschland erscheinen der betrunken und dienstunfähig ist. Aber das hat alles nichts mehr mit der Frage zu tun. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ares1 Geschrieben: 4. September 2017 Autor #15 Meldung Teilen Geschrieben: 4. September 2017 Hallo und Danke für die Antworten, im Prinzip decken sich die Aussagen von Georg mit denen des Prüfers. "Soll die "Streife" doch sehen, woher die ihre Infos bekommen.Darfst die Dinger fahren und gut." Werde das jetzt so lassen und dann mal sehen, was passiert wenn's soweit ist. Dank nochmal Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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