.n0iz4! Geschrieben: 21. Juli 2017 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2017 (bearbeitet) Moin, gibt es später evtl. Nachteile wenn man mit KLR auf Euro2 umschlüsseln lässt? (Falls später mal nen Motorumbau, 200zellenkat, Turbo etc. ansteht) Den KLR wieder austragen lassen ist wohl laut einigen Internet aussagen möglich (falls der Prüfer es absegnet) Bearbeitet: 21. Juli 2017 von .n0iz4! Zitieren CNC-BEARBEITUNG Diverse Einzelteilfertigungen, sowie Sonderbearbeitung von Teilen nach Absprache! u.a. - Schwungrad erleichtern - Ventiltaschen nachsetzen - Zylinderkopf planfräsen etc. Bei Interesse einfach per PM bei mir melden! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nr7Stürzt Geschrieben: 21. Juli 2017 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2017 (bearbeitet) . Bearbeitet: 22. Juli 2017 von Nr7Stürzt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 21. Juli 2017 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2017 Es kommt drauf an,bei M50,M30 ist das von Vorteil so kann der Motor auch mit Euro 2 übernommen werden,falls der Spender schon KLR hatte.. Turbo ist so eine Geschichte für sich selbst.RR Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
.n0iz4! Geschrieben: 21. Juli 2017 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2017 (bearbeitet) der kaltlaufregler ist wie der name schon vermuten lässtfür den kaltstart und danach nur ca 10 sec in funktionder soll in der warmlaufphase das standgas anhebendamit der kat schneller auf betriebstemperatur kommt Mir ging es nicht um die Funktion, die ist mir bewusst. Es geht darum ob ich Nachteile bekommen kann wenn ein Motorumbau folgen sollte und dann der Motor in der Abgasnorm schlechter ist etc. Es kommt drauf an,bei M50,M30 ist das von Vorteil so kann der Motor auch mit Euro 2 übernommen werden,falls der Spender schon KLR hatte.. Turbo ist so eine Geschichte für sich selbst.RR Du meinst also das Fahrzeug A1 (M20 Euro2) bekommt einen Motor vom Spender A2 (M50/M30 je Euro2)Wenn jetzt A1 (kein Euro2) kann der Motor aus A2 (M50/M30 je Euro2) nicht übernommen werden. Habe ich das richtig verstanden? (Edit: Turbo wird es wohl sowieso nicht, diente eig. nur der Erklärung - (Jedenfalls nicht mit M20) Bearbeitet: 21. Juli 2017 von .n0iz4! Zitieren CNC-BEARBEITUNG Diverse Einzelteilfertigungen, sowie Sonderbearbeitung von Teilen nach Absprache! u.a. - Schwungrad erleichtern - Ventiltaschen nachsetzen - Zylinderkopf planfräsen etc. Bei Interesse einfach per PM bei mir melden! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 21. Juli 2017 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2017 Es geht ja darum das der erste Motor auf Euro2 gewesen ist genau wie der Spender,somit kann das übernommen werden. Hat der Motor keine Euro2 kann das durch KLR eingetragen werden..RR Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
.n0iz4! Geschrieben: 21. Juli 2017 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2017 (bearbeitet) Es geht ja darum das der erste Motor auf Euro2 gewesen ist genau wie der Spender,somit kann das übernommen werden. Hat der Motor keine Euro2 kann das durch KLR eingetragen werden..RR Ja, aber das ist ja "kein Nachteil". Weil es geht ja darum wenn man wieder was niedrigeres Verbauen will. Die Frage lautet wie folgt: Darf der zu verbauende Motor eine schlechtere Abgasnorm haben als der vorhandene Motor? M20(Euro2) - M50(Euro2) = OKM20(Euro2) - M50(Euro1) = NICHT OK?M20(Euro1) - M50(Euro2) = OK Bearbeitet: 21. Juli 2017 von .n0iz4! Zitieren CNC-BEARBEITUNG Diverse Einzelteilfertigungen, sowie Sonderbearbeitung von Teilen nach Absprache! u.a. - Schwungrad erleichtern - Ventiltaschen nachsetzen - Zylinderkopf planfräsen etc. Bei Interesse einfach per PM bei mir melden! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-335 Geschrieben: 21. Juli 2017 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2017 Du darfst alles wieder austragen was den Wagen nachträglich höher gestuft hat. So wie bei Katlos Wagen die einen Nachrüstkat haben der ja auch wieder ausgetragen werden darf. Zitieren Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bpfi Geschrieben: 21. Juli 2017 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Juli 2017 Hallo, Ihr vergesst die ABE. Jeder KLR hat eine eigene ABE, er passt dann z.B. nur 325iE30 und 525iE34 M20. Wird dann ein anderer Motor eingebaut, ist die bisherige ABE ungültig da sie nur für den ursprünglichen Motor galt. Dann müsste also zumindest eine neue ABE her oder ohne eben dann eine Rückstufung auf Euro 1 erfolgen. Mit Glück merkt das aber keiner oder denkt nicht dran und dann bleibt Euro 2 erhalten. Tschüß, Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nr7Stürzt Geschrieben: 22. Juli 2017 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2017 (bearbeitet) . Bearbeitet: 22. Juli 2017 von Nr7Stürzt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 22. Juli 2017 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2017 (bearbeitet) aber verstanden was ich damit gemeint habe hast du nicht ...ist wohl wiedermal eher dein Part, dem TE ging es nicht um das wie wo was warum sondern um rechtliche (amtliche) Dinge. Sinngemäß :sein Auto hatte Euro1 und ist mit dem KLR auf Euro2 geändert worden, jetzt soll auf etwas moderneres umgebaut werden das aber trotzdem nur Euro1 hat.Kann passieren wenn man z.B. einen e34 oder e36 bis ungefähr 95 schlachtet den zuvor niemand auf Euro2 oder D3 gebracht hat. Extra für dich :die Frage war ob die Reihenfolge Euro1 -> Euro2 -> Euro1 möglich ist und nicht wie der KLR funktioniert. Wobei ich mir da nicht selber im Wege rumstehen würde und gleich nach einem bereits auf Euro2 oder D3 aufgerüsteten Schlachter ausschau halten würde, aber das nur nebenbei. Bearbeitet: 22. Juli 2017 von Pit-der Mohr Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
.n0iz4! Geschrieben: 22. Juli 2017 Autor #11 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2017 (bearbeitet) Du darfst alles wieder austragen was den Wagen nachträglich höher gestuft hat. So wie bei Katlos Wagen die einen Nachrüstkat haben der ja auch wieder ausgetragen werden darf. Das klingt soweit gut. Aber wie sicher ist diese Aussage? Kann man das irgendwo nachlesen oder ist das auch Prüfer abhängig? Hallo, Ihr vergesst die ABE. Jeder KLR hat eine eigene ABE, er passt dann z.B. nur 325iE30 und 525iE34 M20. Wird dann ein anderer Motor eingebaut, ist die bisherige ABE ungültig da sie nur für den ursprünglichen Motor galt. Dann müsste also zumindest eine neue ABE her oder ohne eben dann eine Rückstufung auf Euro 1 erfolgen. Mit Glück merkt das aber keiner oder denkt nicht dran und dann bleibt Euro 2 erhalten. Tschüß, Bernd Das ergibt natürlich Sinn. Wenn eine Rückstufung möglich ist, wäre das Problem ja gelöst. Weil bevor ich den KLR Eintragen kann, muss ja erstmal der Spendermotor eingetragen werden, dass ist ja der springende Punkt. aber verstanden was ich damit gemeint habe hast du nichtich wiederhole in einfachen wortenkaltstart-10 sekundendanach außer funktion Nicht wirklich. Es geht nicht um den Nachteil eines KLR sondern bei einem Motorumbau/Turboumbau.Erklär mir mal den Zusammenhang zwischen dem was du schreibst und dem Nachteil den ich habe wenn ich einen Motorumbau mache.Ich weiß sonst nicht wirklich was du mir damit sagen willst. ...ist wohl wiedermal eher dein Part, dem TE ging es nicht um das wie wo was warum sondern um rechtliche (amtliche) Dinge. Extra für dich :die Frage war ob die Reihenfolge Euro1 -> Euro2 -> Euro1 möglich ist und nicht wie der KLR funktioniert. Wobei ich mir da nicht selber im Wege rumstehen würde und gleich nach einem bereits auf Euro2 oder D3 aufgerüsteten Schlachter ausschau halten würde, aber das nur nebenbei. Bingo. Ja gut, wenn man die bessere Abgasnorm haben möchte klar, hochstufen ist ja meistens weniger das Problem. Bearbeitet: 22. Juli 2017 von .n0iz4! Zitieren CNC-BEARBEITUNG Diverse Einzelteilfertigungen, sowie Sonderbearbeitung von Teilen nach Absprache! u.a. - Schwungrad erleichtern - Ventiltaschen nachsetzen - Zylinderkopf planfräsen etc. Bei Interesse einfach per PM bei mir melden! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sebastian_H Geschrieben: 22. Juli 2017 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2017 aber verstanden was ich damit gemeint habe hast du nichtich wiederhole in einfachen wortenkaltstart-10 sekundendanach außer funktion Mal abgesehen davon das es nach wie vor nichts mit der Frage vom TE zu tun hat, solltest du vlt erstmal selbst die Funktion verstehen bevor du andere versuchst zu belehren. Mit 10sec. liegst du nämlich mal sowas von weit daneben, der ist Aktiv bis das Thermoventil am Motor zu macht, was beim M50 z.B. ungefähr bei 60°C Kühlwassertemperatur ist, das dauert selbst im Hochsommer deutlich länger als 10sec. Weil bevor ich den KLR Eintragen kann, muss ja erstmal der Spendermotor eingetragen werden, dass ist ja der springende Punkt. Nicht wirklich. Es geht nicht um den Nachteil eines KLR sondern bei einem Motorumbau/Turboumbau. Motorumbau und KLR kann man Problemlos gleichzeitig eintragen, muss man im Grunde sowieso da auch wenn der Motor im Spender schon nen KLR nachgerüstet hatte, gilt die Eintragung ja erstmal nur für dieses Fahrzeug. Bei Turbo ist es egal ob Euro1 oder 2 in beiden Fällen ist für eine 100%ige Eintragung ein Abgasgutachten nötig, einzig Katlose Fahrzeuge sind da einfacher. Gruß Sebb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 22. Juli 2017 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Juli 2017 Meines Wissens nach ist es nicht möglich, eine einmal eingetragene Abgasnorm wieder zu verschlechtern.Zumindest nicht bei einer normalen Zulassung.Daher gibt es auch die Papiere zu den KLR so schwer, weil nicht vorgesehen ist, diese wieder auszutragen.Theoretisch kann man einen gebrauchten KLR nur aus nem Schrottfahrzeug erhalten. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
.n0iz4! Geschrieben: 23. Juli 2017 Autor #14 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juli 2017 (bearbeitet) Meines Wissens nach ist es nicht möglich, eine einmal eingetragene Abgasnorm wieder zu verschlechtern.Zumindest nicht bei einer normalen Zulassung.Daher gibt es auch die Papiere zu den KLR so schwer, weil nicht vorgesehen ist, diese wieder auszutragen.Theoretisch kann man einen gebrauchten KLR nur aus nem Schrottfahrzeug erhalten. Georg Ja so habe ich das auch gedacht. Allerdings spalten sich die Meinungen/Erfahrungen im Internet. Genauso wie hier.Ich werde demnächst (im August) mal meinen TÜV-Prüfer fragen, hätte das nur vorher gerne geklärt, bevor ich den KLR Einbau und Eintragen lassen.Mal schauen, ich werde mich auf jeden Fall nochmal melden. Danke für die bisherigen Antworten!mfG Bearbeitet: 23. Juli 2017 von .n0iz4! Zitieren CNC-BEARBEITUNG Diverse Einzelteilfertigungen, sowie Sonderbearbeitung von Teilen nach Absprache! u.a. - Schwungrad erleichtern - Ventiltaschen nachsetzen - Zylinderkopf planfräsen etc. Bei Interesse einfach per PM bei mir melden! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
.n0iz4! Geschrieben: 27. Juli 2017 Autor #15 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Juli 2017 Also, hab eben mit nem TÜV-Nord Prüfer telefoniert. Dieser hat mir bestätigt, dass man den KLR wieder austragen kann -> wenn das Fahrzeug von Werk aus, in dem Fall Euro1, eine schlechtere Abgasnorm hat. Ich hoffe auf diese Aussage kann man sich verlassen. Man weiß ja nie Danke für eure Antworten! Zitieren CNC-BEARBEITUNG Diverse Einzelteilfertigungen, sowie Sonderbearbeitung von Teilen nach Absprache! u.a. - Schwungrad erleichtern - Ventiltaschen nachsetzen - Zylinderkopf planfräsen etc. Bei Interesse einfach per PM bei mir melden! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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