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Tür rempler mit Folgen.....


jessejames
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Mein Schwiegervater ist beim aussteigen mit seiner Tür gegen ein anderes Fahrzeug gestoßen, wirklich minimal.

 

Hat weder das Fahrzeug umgeparkt noch ist er abgehauen , nach dem Einkauf ist er zur Polizei um den Schaden zu melden , der Beamte meinte das der Besitzer dies schon getan hat und er würde Bescheid bekommen.

 

Heute kam der Bescheid......

 

Wird als fahrerflucht gewertet und nu kommt es ,

 

3 Monate Fahrverbot und 735 Euro .....

 

Mein Sohn ist vor 2 Jahren betrunken gefahren, hat ne Verkehrsinsel umgefahren ist ausgestiegen und wollte gehen , ein zivilstreife beobachtet das Schauspiel und nahm in fest.

 

Sein Führerschein bekam er nach 2 Wochen per Post wieder und seit dem ist nichts mehr gekommen ......

 

Frage mich wie solche strafen festgelegt werden, gewürfelt ?


Bearbeitet: von jessejames

Fridays for E30

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...war da bei Fahrerflucht nicht irgendetwas mit 24 Std. Zeit um sich doch noch zu melden...?

 

Zur Not soll er halt etwas von Schock oder gesundheitlichen Problemen erzählen (Kreislauf o.ä.), Erleichkeit ist in diesem Drecksstaat das falschste das man sein kann.

Zumindest wenn es um Behörden geht.

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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sorry, aber ich sehe da 3 Fehler, die Dein Dad begangen hat.

 

1. Anscheinend nicht 30-60min am Fahrzeug gewartet bis der Besitzer evtl. erschienen ist - wäre am Supermarkt wohl ziemlich wahrscheinlich gewesen.

2. Anscheinend keinen Zettel hinterlassen mit Namen und dass man zur Polizei fährt.

3. Da er wohl noch gemütlich eingekauft hat, statt direkt zur Polizei zu fahren, war der Geschädigte wohl früher am Auto und musste annehmen, dass der Schädiger sich nicht melden würde.

 

Möglicherweise hat er sogar die Verursachung des Schadens gesehen und dass Dein Dad nach nem kurzen Blick dann im Markt verschwunden ist.

 

Es mag sein, dass nicht alles zutrifft - Du hast ja das ganze recht kurz beschrieben - aber das sind die Dinge die mir beim lesen aufgefallen sind und da Der Geschädigte zuerst bei der Polizei war oder sie angerufen hat, geht die von einer zu späten Reue aus.

 

Ich würde aber trotzdem dagegen vorgehen, weil die Polizei da wohl nicht alles korrekt weitergegeben hat.

 

Das Problem ist halt, dass immer mehr Leute nach nem Schaden abhauen.

Wenn ich zurückdenke, was an meinen Fahrzeugen schon alles an Schäden verursacht wurde - da reichen 10000,-€ nicht aus.

Wenn ich da mal einen erwische der abhauen will - der büsst dann leider für alle anderen.

 

Georg


Bearbeitet: von Georg-M3

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Die Strafe steht in keiner Relation zum " schaden " er hat weder wen umgefahren noch ein anderes Auto geschrottet , da sind 2 mm teurer VW Lack beschädigt wurden.

 

Die Sache geht zum Anwalt den das ist mehr als ein schlechter Witz

Fridays for E30

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Die Strafe is auch nicht wegen dem Schaden, sondern für das sog. Unerlaubte entfernen vom Unfallort und da gehts eben recht derbe los.

 

Wie Du auch sagst: Auf jeden Fall dagegen vorgehen - ihr wisst nicht (Akteneinsicht kriegt nur der Anwalt), was der Geschädigte für Märchen erzählt hat.

Evtl. hat der eben gesagt, dass er das ganze beobachtet hätte und Dein Dad unbeeindruckt verschwunden wäre.

Das lässt sich leider nur vor Gericht klären.

 

Viel Erfolg!

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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@jesse: du kannst dir den gang zum anwalt sparen. hab ich alles hinter mir. ich hab es nicht geschafft nach hause zu gehen (5minuten fussweg) mich im keller meiner arbeitsklamotten zu entledigen und in die wohnung zu gehen um die polizei zu informieren ohne das der gegner das schon der polizei gemeldet hatte. ähnliche strafe nur ohne fahrverbot waren es am ende bei mir.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Denke da wird man nix mit,der Anwalt sagt sowieso das man Chancen hat. Nun muss man sich das ausrechnen was das ganze kosten könnte wenn man trotzdem Schuldig gesprochen wird ,Anwaltskosten,Gerichtskosten,evtl bei Verurteilung die gegnerischen Kosten. Fakt ist wie Georg es schreibt,am Unfallort verbleiben,Zettel anbringen(obwohl das nie sicher ist).Ich hätte mich bei der Polizei zu dem ganzen geäussert und hingewiesen das er nie eine Fahrerflucht beabsichtigt hat,habe.. Ärgerlich und Hart.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Die Polizistin auf der Wache meinte wohl es ist gut das er sich meldet , da wird wohl nichts kommen den fahrerflucht ist es ja nicht aber darüber gibt es natürlich nichts schriftliches.

 

 

Worüber ich gar nicht fertig werde ist das Strafmaß, 3 Monate und 735 Euro wegen einem kleinen Kratzer in der Tür ......

 

Also in Zukunft immer abhauen und alles vertuschen , schlimmer kann es ja nicht werden

Fridays for E30

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ich hoffe dein letzter satz ist ironisch gemeint.

 

was soll einem denn passieren? entweder man wird in der versicherung hochgestuft (ist wohl billiger als die 735€ bussgeld) oder man einigt sich mit dem gegner und zahlt den spot-repairer (mit sicherheit auch billiger).

 

oder man ist die "drecksau" und parkt grundsätzlich mittig auf zwei parkplätzen (mein favorit). gibt zwar ab und an blöde sprüche von anderen supermarktbesuchern aber das hab ich lieber aus beulen und kratzer drin.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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was soll einem denn passieren? entweder man wird in der versicherung hochgestuft (ist wohl billiger als die 735€ bussgeld) 

 

Leider nein, mir ist mein geparktes Auto offensichtlich während meiner Abwesenheit auf ein anderes geparktes Auto hinten aufgerollt.

Die Versicherungskosten haben sich durch die Rückstufung verdreifacht! (Grund genug, den Volvo jetzt auch bei der OCC zu versichern)

Defekt war am anderen Auto: Ein kleiner Kratzer mit winziger Delle im unlackierten Teil der Stoßstange eines aktuellen Fiat Punto hinten.

Das Teil gibt es neu bei Fiat für ca. 60 Euro und ist nur geclipst, also schnell austauschbar. Das ist vermutlich auch die Idee hinter dem Teil.

Die Werkstatt hat meiner Versicherung knapp 1000 Euro Reparaturkosten (z.B. inklusive Lackieren?!?) in Rechnung gestellt!

Und repariert ist das Auto bis heute nicht. Dabei hat mir die "Dame" vorgeheult, dass es doch ein fast neues Auto ist und das ist alles sooo schlimm.

 

Bei mir ist übrigens nicht mal ein Kratzer in der Stoßstange (Volvo 940)

Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht

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Genauso isses,schön über 2 Parkplätze oder lieber etwas weg vom Parkrummel.Heutzutage sind alle neueren Autos doppelt so gross wie zu Zeiten wo der Parkplatz gebaut wurde.Mein 740 wurde nur leicht vL an der Stossstange von einem Skoda Oktavia beim Einparken getroffen,waren über 1000euro Schaden,die man fast nicht sieht.Ich hätte das nicht bemerkt wenn nicht die Alarmanlage durch den Anstoss angegangen wäre,so fiel das ganze merklich auf,und ich war Ruckzuck bei meinem Auto..RR

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Die Polizistin auf der Wache meinte wohl es ist gut das er sich meldet , da wird wohl nichts kommen den fahrerflucht ist es ja nicht aber darüber gibt es natürlich nichts schriftliches.

 

 

Worüber ich gar nicht fertig werde ist das Strafmaß, 3 Monate und 735 Euro wegen einem kleinen Kratzer in der Tür ......

 

Also in Zukunft immer abhauen und alles vertuschen , schlimmer kann es ja nicht werden

Und immer eine Waffe mit sich führen falls man Zeugen erschiessen muss. :freak:

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Ich würde mal versuchen vernünftig mit dem Gegner zu reden. Der

hat die Anzeige gestellt, der kann sie zurück nehmen und der weiß vielleicht auch gar nicht das der Verursacher selber zur Polizei ist/wie die Umstände waren.

 

Die Strafe für Unfallflucht ist nun mal (zu Recht) hoch. Raus kommt er nur wenn der Gegner ihn da raus lässt.

 

 

Geht mit da wie Georg. Durch die Unsummen die ich schon in kaputt geparkte Autos investieren durfte, wäre jeder den ich erwische richtig fällig.

 

In den beiden Fällen in denen sich einer zu erkennen gegeben hat ging es dagegen für einen mit ´ner Flasche schottischen Whisky (...die Stoßstange am Winderfiasco habe ich in ´ner halben Stunde wieder ran "genagelt") und der anderen (die sich als Cousine meiner Mutter raus stellte welche nicht wußte das es mein Auto ist) mit "ich sage dir Bescheid falls ich Ausgaben hatte" ab...da ich den betroffenen Touring kurze Zeit später gegen das Cabrio "getauscht" und noch später geschlachtet hatte, blieb es bei "ich melde mich falls....)

 

...im zweiten Fall war es auch so das mich die Polizei, vielleicht 15 Minuten nachdem ich es überhaupt bemerkt hatte, wegen der "Selbstanzeige" angerufen hat und fragte wie ich weiter verfahren wollte und ich denen erklärt habe "ihr könnt den Vorgang in den Papierkorb werfen".

....liegt also offenbar in solchen Fällen bei Geschädigten wie weiter verfahren wird.

 

 

....ansonsten würde ich (gut, ich habe ´ne Rechtsschutz für sowas) in deinem Fall wenigstens mal einen Anwalt konsultieren ob ein Einspruch überhaupt Sinn macht.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Ich möchte das noch mal klar stellen , ich bin NICHT gegen ein Bestrafung , hat mich selber schon oft erwischt auf Parkplätze und darum parke ich nur noch neben richtig teuren Autos ( wenn möglich ) die scheissen zwar auf mein Auto aber ihr Luxusschlitten ist ihnen heilig, meistens.

 

Was mich stört ist , das die Strafe in keinem Verhältnis zur " Tat" steht

Fridays for E30

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Naja, wie der eine oder andere Vorredner schon durchblicken ließ:

 

Die Tat besteht nicht in einer Sachbeschädingung, sondern in der Fahrerflucht. Und das wird hierzu Lande halt teuer; ähnlich mit der Steuerhinterziehung ;-)

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@ich: jede versicherung schreibt den versicherungsnehmer an wie weiter zu verfahren ist. ob man lieber die hochstufung in kauf nimmt oder man den schaden "freikauft" und dann heisst es rechnen...

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Ich hatte mal den Abstand beim Ausparken falsch eingeschätzt und bin leicht gegen ein anderes Fahrzeug an der Heck Stoßstange rangefahren. Den Anstoß habe ich wahrgenommen :D 

 

Die von mir vor Ort gerufene Polizei war in ca. 45min da. Die Beamten hatten sich beide Fahrzeuge genau angeschaut und vermessen. Sie konnten dabei keinen Schaden feststellen. Dies wurde notiert und ich konnte anschließend weiterfahren.

 

Kein Schaden, keine Anzeige - selbst wenn später etwas mit dem gegnerischen Fahrzeug sein sollte - ich hatte nun 2 Zeugen, dass ich es nicht war. Im Schadensfalle müsste demnach ein Anderer nach mir gegen gefahren sein.

 

 

 

Ich will damit nur zeigen, wie einfach es sein kann, aus einer solchen Nummer auch wieder rauszukommen. Wenn Ihr den Eimer allerdings beschädigt habt, dann muss dass eben durch die Versicherung reguliert werden. Wozu hat man die sonst :meinung: 

Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. biggrin.gif

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@ich: jede versicherung schreibt den versicherungsnehmer an wie weiter zu verfahren ist. ob man lieber die hochstufung in kauf nimmt oder man den schaden "freikauft" und dann heisst es rechnen...

 

Nein haben sie nicht, aber im Vertrag steht irgendwo, dass man es innerhalb von 2 Wochen bezahlen könnte.

 

Aber kündigen und bei der OCC versichern ist deutlich günstiger.

Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht

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Man kann es normalerweise sogar bis zum Jahresende - genauer gesagt bis zur nächsten Hauptfälligkeit bei der dann die Höherstufung erfolgt - noch bezahlen.

Aber anschreiben ist eher "Kundenservice" und bei diversen Versicherungen bin ich mir sicher, dass die das gerne "vergessen" weil sie sich besserstellen wenn die VN hochgestuft werden.

Das kann ja Auswirkungen haben die >20 Jahre weit reichen und viele VN sind doch zu faul jedes Jahr den Vertrag zu wechseln um etwas zu sparen.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Schade,den Anwalt hätte man sich sofort nehmen sollen,jetzt nachdem das Urteil gesprochen wurde ist es eigentlich zu spät. Mit dem Fahrverbot und den 2 Punkten(die übrigens 5 Jahre stehenbleiben)sowie den 735€ Bußgeld plus dem Geld für den Schaden das sich die Versicherung vom Unfallflüchtigen zurückholt ist dein Vater sogar noch gut bedient. Läge der Schaden über 1300€(und wie schnell ist das passiert)gäbe es einen kompletten Führerscheinverlust mit 6 Monaten Sperre für die Wiederbeantragung und 3 Punkte die 10 Jahre stehen bleiben.

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