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Restwert 318i Cabrio


rabatz66
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genau - genung gelacht ;-)

 

aaaaaaaaaaaaallsooooooooo:

 

WB (Wiederbeschaffungswert): 2800 bis 3000

RW (Restwert mit Unfall): noch unbekannt

RK (Reparaturkosten): 3870 bis 4001,71

 

Zahlung der Versicherung vor. WB minus RW

 

Summe: Nochmals kräftig ärgern über den dummen, jungen z3 fahrer, der mich da weggeschoben hat *grrrrrrrrrrrr

 

so mal schauen, was ich nun mache...habe noch keinen plan.

 

Achso, Rahmen ist ok übrigens.

grüsse von rabatz66 :drive:

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ich verstehe euch nicht ganz....

 

RK=4.000?? Wie soll das funktionieren? Dann müßte ich der gegnerischen Versicherung ja noch 1.200 Euro zahlen ;-)

 

Und den Gutachter muß ich doch nicht wechseln 3.000 Euro WB ist völlig ok.

 

Was hast Du denn gedacht, was er noch wert ist?

 

Und wie gesagt, was er an RW noch ermittelt, ist noch offen.

grüsse von rabatz66 :drive:

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also das mit dem Käufer..da wäre ich mir nicht sicher!

 

Dann könnt ich ihn gleich für 10 Euro verkaufen und würde dann den Rest von der Versicherung bekommen. So wie ich das verstehe, gilt der Wert, den der Gutachter gerade noch ermittelt...

 

Und noch etwas: 200 Euro sind momentan keine Entscheidungshilfe :D

grüsse von rabatz66 :drive:

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wer lesen kann ist klar im Vorteil evo ;-) steht doch oben..evo...Du träumst wohl schon von deinem "neuen"...aber da lass ich euch noch ein wenig zappeln :D

 

aber ausgeben könnt ich auch so mal einen, wenn ich morgen früh aufwach und der unfall war nur ein albtraum *hehehe

grüsse von rabatz66 :drive:

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mehr nicht kaputt kühler auch noch ganz und frontblech nicht verbogen???

 

dann ist das wohl ein übler scherz, denn dann mach dich auf kauf ein paar teile setz dich mim ratschensatz und schraubenzieher bewaffnet hin, und fertig :-)

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Für den Restwert holt sich der Gutachter Angebote von 3 "ortsansäßigen" Schrottis ein. Rechne damit das der leider nicht ganz niedrig sein wird.

 

Ein Gutachter der die Reparaturkosten mit "von ... bis" festlegt8-/ , da gibt es genaue Listen was zu tun ist und was das ganze kosten soll, das wird ganz genau aufgeschlüsselt.

 

Ich scan heute Abend zu Hause wirklich mal die entscheidenen Seiten von meinem Gutachten ein, dann siehst du mak wie sowas aus sieht.

 

Die Reparaturkosten die der ansetzt erscheinen mir eh etwas fett.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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das dachte ich mir eben auch, wenn du nur sagst blechteile aussen rum, kotflügel sind hmm 12 schrauben je seite ?? motorhaube 4 vorne zum abnehmen, stoßstange wenn die pralldämpfer noch ok sind auch nur 2

 

 

würd dir ja gern helfen ist nur leider etwas weit weg

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warum redet ihr so schlaumeiermässig, wenn ihr das Auto gar nicht gesehen habt?

 

 

Tut mir leid das ich dir helfen wollte, kommt nicht wieder vor. Du! hast gesagt das nur Schraubteile im Eimer sind, die wechsel ich dir mehrfach für 4 Mille und ein Gutachter der weder den Wert eines Autos noch die Wiederherstellungsaufwand feststellen kann... was meinst du was die Versicherung dir zahlen soll wenn zwischen von und bis schon fast 400,- Euro sind.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Will der unschuldige Autofahrer sein Fahrzeug aber gerne weiter fahren, muß die gegnerische Haftpflichtversicherung auch dann die Reparatur zahlen, wenn sie um 30 Prozent höher liegt als der Wiederbeschaffungswert. Beispiel: Beim Fahrzeugwert von 5000 Euro sind Reparaturkosten bis 6500 Euro erstattungsfähig, wenn eine fachgerechte Instandsetzung nachgewiesen wird. Was aber gilt, wenn der Geschädigte auf Basis eines Gutachtens fiktiv abrechnen will und das 1,3fache des Wiederbeschaffungswerts als Reparaturkosten verlangt? Ein solcher Fall landete vor dem Bundesgerichtshof.

 

Und der BGH (Az. VI ZR 172/2004) entschied, daß die Versicherung nicht in jedem Fall die 130-Prozent-Klausel anerkennen muß. Das gilt zum Beispiel, wenn der geschädigte Autofahrer nur eine Teilreparatur durchführt oder selbst repariert. Reparaturkosten gibt es dann nur, wenn diese nachgewiesen werden können (Werkstatt-Rechnung). Andernfalls ist die Höhe des Anspruchs auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt.

 

Als Aufwand gilt juristisch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Beispiel: Fahrzeugwert 5000 Euro, fiktive Reparaturkosten 6500 Euro bei einem Restwert von 3000 Euro gibt nicht volle Reparaturkosten gemäß 130-Prozent-Klausel, sondern nur 2000 Euro Wiederbeschaffungsaufwand. Zusammen mit dem Restwert von 3000 Euro könnte der geschädigte Autofahrer für 5000 Euro ein vergleichbares Auto kaufen.

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