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Auto umgesetzt


Trialsrider
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Hallo zusammen!

 

Finde im Internet nur recht dürftige Infos und vor allem geht das weit auseinander.

 

Was ist passiert:

 

Der 5er parkt hier in Köln stets auf öffentlichen Straßen, mit Anwohnerparausweis. Diesmal stand er am Bonner Wall.. einer stinknormalen Parkstraße, wo auch spät abends noch was frei ist.

Habe ihn, weil ihn gerade kaum brauche, nun knapp 2 Wochen dort geparkt. Da ich aber öfter mit dem Rad an der Stelle vorbeifahre, schaue ich auch mal nach dem Rechten, hole was raus oder tausche CDs aus. Das letzte mal war ich vor genau einer Woche am Auto, alles wie immer, kein Problem.

Dann kam ich gestern zum Wagen, weil ich mit ihm nach Leverkusen wollte.. schon von weitem gesehen: Da stehen ja Halteverbotsschiler auf der Höhe, wo mein Wagen steht?!

Näher gekommen.. Auto weg. Ebenso groß wie dieser Schreck war dann die Verwunderung: Der Wagen steht einfach gegenüber auf einem anderen Parkplatz. Immernoch Gang drin, Handbremse..

KEIN Zettel.. KEIN Hinweis.. KEIN Knöllchen.. dafür Spuren an den Felgen und Abdrücke von dreckigen Gurten oder was auch immer auf Dach und Haube. Die Reifen haben sogar etwas Markierungsfarbe abbegekommen..

 

Das Bild zeigt wo er ursprünglich stand.. und wo er nun steht (oben links) :watch:

 

Im Nachhinein fand ich es lustig.. immerhin wurde er einfach umgesetzt und mich kann ja keine Schuld treffen, weil ich ja zum Zeitpunkt des Parkens nichts falsch gemacht habe. Der Parkplatz war 100% legal und wenn die nach nachträglich innerhalb einer Woche Schilder hinstellen.. was kann ich dafür? Was machen denn Leute, die mal 2 Wochen in Urlaub sind?

 

Mit der Einstellung war das Ganz auch schnell vergessen, bis ich aus Langeweile mal gegoogelt habe und mit Schrecken "feststellen" (Quelle Internet) musste, dass ich wohl noch zur Kasse gebeten werde für die Aktion?! :wall: :eek:  Ich wohne 200m entfernt.. wegen jedem Mist wird eine Halterabfrage gemacht, aber stattdessen wird ein Abschlepper geholt, der die Karre unsanft umplatziert? Innerhalb von nur einer Woche?!

 

Hat jemand Erfahrung mit sowas?

 

Gruß,

Martin

5er.jpg


 

post-22518-0-83664500-1443985572_thumb.jpg

 

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erfahrung nich

aber mal ein beicht bei auto motor automotor und deren nachfolger sendung gesehen

 

wenn ein fahrzeug länger an einer stelle steht und in der zwischenzeit parkverbotsschilder aufgestellt werden is es zulässig das fahrzeug zu entfernen

mann muß halt öfter schauen ob sich an der situation etwas gerändert hat

wenn man in urlaub is sollte man eine vertrauensperson damit beauftragen ab und zu nach dem rechten zu schauen

und eventuell das fahrzeug umparken

 

die schilder werden ja meistens mit datum versehen aufgestellt ab wann das verbot gild wenn es nur vorrübergehend ist

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Moin,

 

ich hatte eine ähnliche Situation: Stand selbst plötzlich im Halteverbot, auf Grund von Baumarbeiten. Eine Polizistin hatte gerade den Abschlepper gerufen und netterweise direkt wieder abbestellt. Mir wurde dann gesagt, dass die Halteverbotsschilder 3 Tage vorher hingestellt werden. Somit ist man verpflichtet alle 3 Tage nach seinem Auto zuschauen, wenn man auf einem öffentlichen Parkplatz parkt. Wenn man in Urlaub fährt soll man sich dann auf einen nicht-öffentlichen Parkplatz stellen. Es ist absoluter Irrsinn. Mein Kumpel musste danach immer nach dem Auto schauen und es gegebenenfalls umparken.

Ob du noch zur Kasse gebeten wirst, kann ich dir nicht beantworten.

 

Gruß 

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Vor Gericht wurde schon mehrfach ein Vorlauf von einer Woche in jedem Fall als ausreichende Vorwarnzeit angesehen.

Ein Fahrzeughalter ist nun mal (leider) auch im ruhenden Verkehr für sein Auto verantwortlich.

 

Wenn da ne Rechnung kommt wirst Du nix machen können ausser zahlen.

Aber: Schau das Auto bevor Du es wegfährst noch mal genau wegen Schäden an - die würdest Du nämlich ersetzt bekommen und das geht am ehesten, wenn Du im Fall der Fälle die Polizei zur Begutachtung rufst, so lange das Auto noch nicht bewegt wurde.

 

Nebenbei gesagt: Ggf. kriegst Du zusätzlich zu den Umsetzkosten auch noch ein Knöllchen.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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absoluter irrsinn oder nicht. der gesetzgebner gibt diesen quatsch nunmal raus und man hat sich dran zu halten.

 

die vorrübergehenden parkverbote müssen von der gemeinde/stadt/bauunternehmen eben mindestens 3 tage vorher aufgestellt werden und so muss man eben auch nach dem auto schauen oder schauen lassen.

 

mit sicherheit kommt da noch ne rechnung von dem abschlepper. der bekommt ja kein hartzIV.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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das war alles völlig rechtens und keine Angst, die Rechnung wird schon noch kommen. Je nach dem, wer den Auftrag zum Umparken gegeben hat, dauert das halt noch etwas. Zuerst tritt ja der Auftraggeber als derjenige ein, welcher die Kosten zu tragen hat.

Auf öffentlichem/städtischen Grund muss man leider mit Bauarbeiten rechnen und diese Hinweise werden ja mindestens 3 Tage vorher bekannt gegeben.

 

Und wer für längere Zeit in Urlaub fährt, kann sich vorher in seiner Gemeinde informieren, ob in dieser Zeit dort Arbeiten durchgeführt werden sollen. Diese sind ja genügend vorterminiert und keine "ad hoc" Aktionen!

 

Gruß Jochen

 

edit: ein Knöllchen dürfte das wenigste sein, was zu erwarten ist. Nach meiner Erfahrung lässt das Bauunternehmen aber die Karre so lange stehen, bis es eben wirklich nicht mehr anders geht als ein Umparken!

Und für Irrsinn halte ich das auch nicht; öffentlicher Grund ist halt nun mal nicht Eigentum des Besitzers :freak:


Bearbeitet: von Jochen318iC

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Von Martin zu Martin,

 

Ich würde/hätte an deiner Stelle die Beschilderung mal ganz genau abgelichtet.

 

Jetzt kommts drauf an was denn da markiert wurde und vorher schon da war?

 

Evtl.:

 

Verkehrsschilder (also die meisten, mal von Geh- Radweg und Co. abgesehen) gelten auf der Fahrbahn.

Auf deinem Bild sehe ich einen markierten Seitenstreifen, einen wohl Schutzstreifen für Radfahrer und dann eine Fahrbahn.

Wenn also auf der mobilen Beschilderung kein „auf dem Seitenstreifen“ oder „auch auf dem Seitenstreifen“ erkennbar war, würde ich im Falle einer wie auch immer gearteten Zahlungsaufforderung berechtigten Einspruch einlegen. Darauf hinweisen das die Beschilderung ja nicht korrekt war, die Verhältnismäßigkeit der Mittel durch Ermittlung des Halters und bitte um umparken trotz falscher Beschilderung das geeignete Mittel gewesen wäre und natürlich dann genau nix bezahlen. Sollte jemand der zuständigen Verwaltung dazu ein Urteil brauchen von mir aus könnten die das gerne vom zuständigen Richter bekommen.

 

3-4 Tage sind die gängige Frist zum überprüfen eines auf öffentlichem Grund geparkten KFZ.

 

Hier sind 96 Stunden üblich.

Dazu werden die Kennzeichen der sich beim aufstellen der Beschilderung dort befindlichen KFZ notiert um sicher zu stellen wer evtl. schon länger als 96 Std. parkt und dann vor einer „Räumung“ benachrichtigt werden sollte.

 

Gruß

Martin


Bearbeitet: von *Regensburger*

bmw-signatur1.png

 

Wer lang sudert wiad ned budert!

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wenn ich mir das Schild da hinten so ansehe, betrifft das absolut den Bereich, in welchem das Fahrzeug abgestellt war.

Deshalb scheint alles korrekt abgelaufen zu sein.

Viel Brimborium lohnt sich nicht!
Gruß Jochen

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Danke für die rege Beteiligung!

 

Habe mal alles dokumentiert und warte auf die Post.. sollte das Ganze ausufern über einen bestimmten Wert werde ich nachaken, weil ich da einen Verdacht habe. An sonsten leidergottes Lehrgeld. Habe irgendwie nur Pech mit dem 5er.. Ob es so eine gute Idee ist mit ihm kommende Woche nach England zu fahren? :-D

 

Passt halt einiges nicht zusammen:

 

Auf den Schildern steht einzig und alleine das Gültigskeitsdatum des Verbots. Nicht wann es hingestellt wurde oder von wem.

 

Wo es interessant wird: Verbot galt ab dem 28.6... das ist ein Dienstag gewesen. Am Wochenende stand der Wagen legal.. wird also eng mit 3 Tagen vorlauf..

 

Was mich noch mehr geärgert hat.. HEUTE wurde erst etwas an/auf der Baustelle gemacht :klatsch:

 

 

Mit dem Aufschreiben wer dort schon stand ist eine nette Sache. Wird aber wohl nur im bayerischen Raum gemacht und auch nur wenn derjenige Lust hat..


 

post-22518-0-83664500-1443985572_thumb.jpg

 

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Wann es aufgestellt wurde steht da nie drauf - das ist ggf. vom Aufsteller dokumentiert (Bauamt o.ä.).

 

Georg

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schau mal auf die Füße (keine Ahnung wie die Dinger heißen), ob da ein Logo drauf ist. Die Absperrteile sind ja auch mit einem Namen (Jansen o.ä.) markiert; evtl. ist das der Aufsteller.

Bei uns ist das im Großraum eine einzige Firma (Hahn) und deren Schilder, Barken und Absperrungen sind immer mit dem Firmennamen versehen.

Gruß Jochen

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Meines erachtens nach muss auf den Schildern auf der Rückseite eine Art amtlicher Aufkleber sein.

Ohne diesen haben die Schilder keine Gültigkeit, weil kaufen und hinstellen kann die jeder.

 

Gruß G.W.

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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Habe mir gerade mal das Bild nochmal angeschaut.

Vielleicht solte man mal über die Gestaltung und Richtigkeit / Nichtigkeit der Verkehrsschilder nachdenken.

 

 

http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Gestaltung_Haltverbote.htm

 

Gruß G.W.


Bearbeitet: von mruncover

Gruß G.W.

 

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Sei froh das der Abschlepper nur umgesetzt hat. Das dürfte in Deinem Sinne sein.

Denn verpflichtet ist er nicht dazu.

 

käse!

 

im grossteil der deutschen städte wird umgesetzt. einfach aus dem grund weil die städte und gemeinden keinen abstellplatz haben

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

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käse!

 

im grossteil der deutschen städte wird umgesetzt. einfach aus dem grund weil die städte und gemeinden keinen abstellplatz haben

was auch nicht richtig ist

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Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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  • 2 Wochen später...

Habe mir gerade mal das Bild nochmal angeschaut.

Vielleicht solte man mal über die Gestaltung und Richtigkeit / Nichtigkeit der Verkehrsschilder nachdenken.

 

 

http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Gestaltung_Haltverbote.htm

 

Gruß G.W.

 

Geniale Seite, das sollte man eigentlich auswendig lernen. Danke für's Posten!

 

Gruß,

Michael

 

Zitat

Due to rising energy costs, the light at the end of the tunnel has been turned off. Sorry for inconvenience!

Meine Homepage: ** nullzwotii.de  **      

     *** Ein ///M sagt mehr als tausend Worte ...***

Suche: Batterieträger Original BMW Ersatzteil, Motorhaube malachit, gut erhalten, Großraum KÖLN

sigpic_04JUL2024_002.jpg

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Geniale Seite, das sollte man eigentlich auswendig lernen. Danke für's Posten!

 

Gruß,

Michael

Bitte gern geschehen.

Wäre ja mal interessant zu erfahren, wie der Themenstarter weiter verfährt und

was dabei rauskommt.

 

Gruß G.W.

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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  • 1 Monat später...

Kommt da nicht nach 3 Monaten eine Verjährung ins Spiel (falls doch noch was kommt)?

Der Staat braucht Geld. Ich glaube, dass er die Melkfrist für seine Lieblingskuh auf sechs Monate verlängert hat.

 

Gruß G.W.


Bearbeitet: von mruncover

Gruß G.W.

 

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