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Punkteumrechnung und Verjährung alter Punkte


derschwen
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Moin Leute,

 

ich bin gerade verwirrt. Es geht mir um folgende beiden Eintragungen, der Auszug ist vom 30.03.2015:

 

1 Punkt: 21km/h zu schnell, rechtskräftig 15.12.2011

3 Punte: bei 134km/h nur 24m Abstand, d.h. weniger als 4/10, rechtskräftig 19.03.2014

(1 Punkt ausserhalb 31 zu schnell, rechtskräftig 30.09.2014)

(1 Punkt innerhalb 29 zu schnell, rechtskräftig 28.02.2015)

 

Meine Fragen dazu, bitte ohne Moralpredigten:

 

 

- Wann verjährt der erste Punkt ?

- Warum habe ich, nach der Reform von 5/2014, für das Abstandsvergehen weiterhin 3 Punkte im Auszug ? 

 

Nach der Reform wäre dafür nur 1 Punkt fällig gewesen, ausserdem dachte ich, dass 3 Punkte zu einem Punkt werden.

 

 

Wäre super, wenn da jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte...

 

Gruß,

Sven


Bearbeitet: von derschwen
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Punkte verjähren nach 2 Jahren, außer es kommt wieder was neues hinzu, dann geht die Frist (für alle!) von vorne los.

 

In deinem Fall liegen ja aber fast 3 Jahre schon dazwischen. Das mit den drei Punkten ist in der Tat auch komisch.

Wie wäre es, eine neue Abfrage in Auftrag zu geben? Es steht auf dem Bescheid auf den Tag genau drauf wann die Punkte verjähren.

 

Eine Nachfrage direkt in Flensburg dürfte da am meisten Licht verschaffen.

 

EDIT: Ah und ich sehe grad, da müsste noch eine Seite dabei sein, auf der der umgerechnete Punktestand steht. Aber ich weiß nicht ob das bei mehreren Sachverhalten noch aufgeteilt ist, ich hab hier nur einen Auszug (vom 21.09.2015) und da ist nur ein Vergehen dabei.


Bearbeitet: von Michel A.
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Punkte verjähren nach 2 Jahren, außer es kommt wieder was neues hinzu, dann geht die Frist (für alle!) von vorne los.

 

Ich dachte das hätte sich auch geändert??

 

Soweit ich das mitbekommen hab, ist jedes Vergehen allein stehend was Verjährung angeht.

Grüße
Schmidei

            
Oscar Wilde: "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben."
Aldous Huxley: "Der Mensch von heute hat nur ein einziges wirklich neues Laster erfunden: die Geschwindigkeit."

 


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Wenn zwischen dem 1. Punkt und den 2. 3 Punkten nichts war ist der 1. Punkt weg. Ich schätze mal,dass du momentan insgesamt 3 Punkte hast,1 für das Abstandsvergehen und jeweils 1 für die beiden Geschwindigkeitsübertretungen(außerdem sollte da noch 1 Monat Fahrverbot mit drin sein da 2& im Jahr >25km/h). Aus 3 Punkten wird auch nicht automatisch 1,das ist vom Verstoß abhängig.

Übrigens kleine Warnung für dich als Essener,mich haben sie letztens aus Duisburg kommend auf der A40 hinter der Ausfahrt Aktienstrasse auf der Brücke geblitzt,aus ca.100m Entfernung. Scheinen neue Geräte im Einsatz zu haben,die Alten blitzten ja erst wenn man schon fast vorbei war.

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Danke für den Tipp. Ich wurde heute auf dem Rückweg von Emmerich auf der A3 erwischt - mitten in der Pampa auf einmal von unbegrenzt auf 100 ohne ersichtlichen Grund, hab ich wohl verpennt. Extrem war es nicht, aber schon deutlich drüber, deswegen habe ich auch den Wisch raus gekramt. Habe da auch keinen Blitzer gesehen, aber da ich so ziemlich seit Kilometern der einzige auf der Bahn war, hab' auch nen bisschen geträumt... :watch:

 

Leider hab' ich nur noch den, nicht den Teil mit dem Gesamtscore. Stehen da ggf. wirklich die alten Punkte drauf, und die Umrechnung wird nur bei der Zusammenfassung berücksichtig ?

 

Die letzten beiden verfallen nach 2,5 Jahren, das lässt sich ja nachlesen. Nach dem was ich rausgefunden habe, setzten die 3 Punkte den ersten Punkt wieder zurück, da noch vor 5/15. Demnach sollten beide Punkte am 19.03.2016 verfallen. Kann das jemand bestätigen ? 

 

Die 29km/h waren übrigens auf dem vermeintlichen Autobahnzubringer/Abfahrt auf/von die/der 52, kennst du bestimmt. Da haben se ja jetzt extra nen 50 Schild hingestellt, statt nur das Ortseingangsschild.  :wall:


Bearbeitet: von derschwen
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Der 1. Punkt ist am 15.12.13 verjährt,alle weiteren 2,5 Jahre nach Rechtsgültigkeit. Wenn du jetzt nochmals >25 zu schnell warst ist die Fleppe wieder für 1 Monat weg und nach dem 3. Fahrverbot droht die MPU.

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Möglicherweise weil es eine gewisse Überlagerungsfrist gibt.

Während der sind die Punkte nicht mehr relevant (deswegen steht ein Datum dabei) aber noch abrufbar.

Hat u.a. auch den Hintergrund, wenn es zu ner weiteren Verhandlung käme, wobei da solche Dinge natürlich irrelevant sind, aber wenn jemand grundsätzlich alle 2,x Jahre nen deftigen Verstoß hat fällt halt irgendwann mal die Strafe deftiger aus wegen Wiederholung

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Da hat sich seit 2014 einiges geändert,guck mal:BUßGELDKATALOG 2016....1P. 2,5j ,2P. 5j,3P. 10j Verjährungsfrist je nach Art des Verstosses.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Ernsthaft sieht es nämlich so aus, dass es dann nicht nur drum geht, dass das Schild nicht geführt wurde, sondern auch, dass es absichtlich nicht erkennbar sein soll. Und da kommt dann §22 StVG in Betracht.

Wikipedia meint folgendes dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmissbrauch

 

Nachtrag

 

Hat hoffentlich keiner in den falschen Hals gekriegt(?) Wollte jetzt nicht den Spielverderber raushängen lassen.

Und ich bin auch nirgends in der Rechtspflege tätig. IT-Mensch und Hobbyschrauber.

 

Ist nur so, wenn ich mich im Straßenverkehr daneben benehme, kenne ich gerne die Vorschriften.

 

Nix für ungut ;-)


Bearbeitet: von esgey
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Nach meinem Verständnis müsste das so aussehen:

 

1 Punkt: 21km/h zu schnell, rechtskräftig 15.12.2011 -> sollte am 15.12.2013 gelöscht worden sein, weil Du bis dahin wohl keine neuen bekommen hast.

 

3 Punkte: bei 134km/h nur 24m Abstand, d.h. weniger als 4/10, rechtskräftig 19.03.2014 -> wurden zu einem Punkt umgerechnet und Verfallen am 19.03.2016, 2 Jahre nach altem System

(1 Punkt ausserhalb 31 zu schnell, rechtskräftig 30.09.2014) -> verfallen am 30.03.2017

(1 Punkt innerhalb 29 zu schnell, rechtskräftig 28.02.2015) -> verfallen am 28.08.2017

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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