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Rechtsfrage nach Unfall


fr.jazbec
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Der sogenannte Feldweg ist die seitliche Zufahrt zu terassenartig angelegten Parkplätzen. Ich gehe sehr davon aus,dass er für öffentlichen Verkehr freigegeben ist,dennoch ist er wahrscheinlich ein Privatweg des Bauerhofes mit Aussengastronomie.

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sorry, aber egal ob Feldweg, privat oder sonst was; es gilt immer die STVO!

Ich will nur auf private oder öffentlich Parkplätze oder Parkhäuser hinweisen.

 

In diesem Fall haben wohl beide Parteien einen Fehler gemacht und sollten einsichtig sein, und jeder den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Darüber hätte man sich aber am "Tatort" gleich einig werden können.

 

Sollte das vor Gericht enden, wird dieses wohl ähnlich entscheiden.

:meinung:

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Ich bin ja auch einsichtig,allerdings beharrt die Gegenseite auf 100% Schuldzuweisung an meine Adresse und das seh ich nicht ein. Aktuell behauptet der Unfallgegner er hätte zuerst so gestanden,dass ich in seine Front gerutscht wäre und er hätte wäre mir ausgewichen,so dass ich die weniger kostspielige Tür erwischt habe(dabei wäre bei der geringen Aufprallgeschwindigkeit,ich habe gar nichts bemerkt,beim Kontakt Stoßstange zu Stoßstange wohl gar kein Schaden entstanden).

Gleichzeitig weigert er sich mir seine Versicherungsdaten auszuhändigen(egal,krieg ich auch so),da er wohl Angst vor einer Heraufstufung hat(anscheinend ist das Leasing des Q7 sehr knapp kalkuliert).

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Vielleicht solltest Du einfach deinen Versicherungsvertrag in Ruhe durchlesen.

 

Normalerweise hast Du per Unterschrift die rechtliche Seite an die Versicherung abgetreten. Dein Vertrag müsste entweder Steinalt sein oder Du hättest eine sehr besondere Versicherung, wenn das nicht der Fall ist.

Das heißt was Du meinst ist völlig irrelevant, die Versicherungen werden das entweder unter sich regeln, oder, falls deine Versicherung das für gerechtfertigt hält, versuchen bei Gericht etwas anderes durchzusetzen.

 

Nachsatz: Durch das Nummernschild kommst Du über den Zentralruf der Versicherungen einfach an seine Versicherung und der solltest Du das ganze auch melden. Wobei auch hier ist das Sache deiner Versicherung. Wenn Du den Schaden meldest, was deine Pflicht ist (seine auch) wird sich diese natürlich mit der deines Gegner in Verbindung setzen.

Und die Versichrungen werden das auch relativ sicher unter einander klären. So etwas ist für die Versicherungen, solange der Schaden nicht zu groß ist, immer eine Win/Win Situation.


Bearbeitet: von Oli*

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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sorry, aber egal ob Feldweg, privat oder sonst was; es gilt immer die STVO!

Ich will nur auf private oder öffentlich Parkplätze oder Parkhäuser hinweisen.

 

In diesem Fall haben wohl beide Parteien einen Fehler gemacht und sollten einsichtig sein, und jeder den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Darüber hätte man sich aber am "Tatort" gleich einig werden können.

 

Sollte das vor Gericht enden, wird dieses wohl ähnlich entscheiden.

:meinung:

Gruß Jochen

 

Auf meinem Hof gilt ganz sicher keine StVO. Auf meiner Pferdewiese auch nicht.

Privat muß man von privat unterscheiden, so albern es klingt.

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sorry, aber egal ob Feldweg, privat oder sonst was; es gilt immer die STVO!

Ich will nur auf private oder öffentlich Parkplätze oder Parkhäuser hinweisen.

 

In diesem Fall haben wohl beide Parteien einen Fehler gemacht und sollten einsichtig sein, und jeder den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Darüber hätte man sich aber am "Tatort" gleich einig werden können.

 

Sollte das vor Gericht enden, wird dieses wohl ähnlich entscheiden.

:meinung:

Gruß Jochen

 

Auf meinem Hof gilt ganz sicher keine StVO. Auf meiner Pferdewiese auch nicht.

Privat muß man von privat unterscheiden, so albern es klingt.

in meinem Wohnzimmer gilt sie auch nicht :freak:

man sollte schon zwischen privat und privat unterscheiden :-D

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Du solltest versuchen neutral den Fall mit Deiner Versicherung besprechen.

Problem 1 : Dein Fahrzeug ist unkontrolliert in ein anderes gerutscht.

Problem 2 : Die Zufahrt zu einem öffentlichen Parkplatz ist im Bereich der

StVO. Ähnlich wie auf einem Supermarktparkplatz wird die Schuld oft geteilt.

 

Am besten Du überlässt diesen Fall Deinem Anwalt/Rechtsschutz .

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... denn wer weis denn das der Q7 beim vorbeifahren nicht dich angefahren hat anstatt du ihn ?

 

:klatsch:

Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. biggrin.gif

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Einen Rechtsanwalt werde ich auf keinen Fall einschalten(ich hasse diese Berufsgruppe :kotz:),der Schaden an meinem Wagen ist zu gering und in der Versicherungsprämie werde ich auf jeden Fall steigen,da ich auf alle Fälle eine Mitschuld trage. Ich sehe lediglich nicht ein,dass ich der Gesamtschuldige bin und wenn dem Unfallgegner eine Teilschuld angelastet wird ist es doch mein Recht von seiner Versicherung die Begleichung seiner Schuldprozente an meinem Schaden einzufordern. Die prozentuale Schuldzuweisung überlasse ich den Versichrungsjuristen,es ging mit bei der Anfrage hier im Forum auch hauptsächlich darum zu sehen ob meine Ansicht des Unfalls hier zumindest teilweise nachvollzogen werden kann oder ob hier generell gesagt wird "vergiss es,dich trifft die Gesamtschuld".

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Dann ist das ja erstmal abschließend geklärt.

Somit ist für heute erstmal Schicht im Schacht...

Aktuell suche ich:

  • Lenkstockhebel aus Airbagfahrzeug mit BC2 oder Intensivreinigung
  • Bilstein Federn für's Cabrio in gut
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