Allradfuchs Geschrieben: 7. Oktober 2014 #51 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Oktober 2014 Hab mit meinem Cabrio als 325i 800€ für 4-10 bezahlt. Mit m60 dann 832€. Jetzt ist er 25 und kostet bei gleichen Leistungen bei der gleichen Versicherung noch 120€ für 4-10 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
capo Geschrieben: 7. Oktober 2014 #52 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Oktober 2014 (bearbeitet) Das läßt sich wirklich nicht Verallgemeinern, wie Versicherungen auf einen Motorwechsel (sofern Baureihenfremd) oder eine Leistungssteigerung reagieren. Das liegt je nach Art der eintragung frei in deren Ermessen. Mein 335i lief weiter als 325i, auch bei einem einmaligen Versicherungswechsel, war aber Verhandlungssache. Ja, genauso kann/muss man es wohl zusammenfassen: Verhandlungssache. Hab mit meinem Cabrio als 325i 800€ für 4-10 bezahlt. Mit m60 dann 832€. Jetzt ist er 25 und kostet bei gleichen Leistungen bei der gleichen Versicherung noch 120€ für 4-10 Ja, auch für mich ist das Problem mit der "Youngtimerversicherung" entschäft: 169 Euro/a, für das 325er Cabrio, allerdings nur Haftpflicht, 10tkm/a und keine jungen Männer am Steuer. Mein Sohn, er wird jetzt 18, ist hingegen überhaupt nicht begeistert von der Versicherung. Seit diesem Werbespot (Irgendein Parfume, Robert Pattinson und der E30 am Strand?) ist der Wagen in den Augen der Jungmänner plötzlich ziemlich hipp.... Gruß Capo Bearbeitet: 7. Oktober 2014 von capo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MartinE30 Geschrieben: 7. Oktober 2014 #53 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Oktober 2014 Wenn so etwas dann auch noch fast demonstrativ mit Kurzzeitkennzeichen in ner Fotostory präsentiert wird, dann braucht man sich so langsam aber sicher nicht mehr wundern, wenn alles verschärft wird ... http://wp1016621.server-he.de/fotost/f02044/f02044.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MikE_GRH Geschrieben: 8. Oktober 2014 #54 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Oktober 2014 Wenn so etwas dann auch noch fast demonstrativ mit Kurzzeitkennzeichen in ner Fotostory präsentiert wird, dann braucht man sich so langsam aber sicher nicht mehr wundern, wenn alles verschärft wird ... Da kennt man doch die Hintergründe nichtmal... 1) Könnte es eine Probefahrt gewesen sein2) Könnte er sogar eingetragen sein3) Sieht mir das absolut nicht nach einer öffentlichen Straße aus und somit könnte er da auch komplett ohne Nummerschild rumballern Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MartinE30 Geschrieben: 8. Oktober 2014 #55 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Oktober 2014 1. Natürlich kennen wir alle die Hintergründe nicht - denen, die etwas gegen die Kurzzeitkennzeichen haben und Missbrauch wittern, ist das aber herzlich egal. Alleine das so was am Auto ist, dient als Beweis, dass man die Absicht hatte, damit im öffentlichen St.Verkehr zu fahren oder zumindest damit das Auto zur Rennstrecke bewegt hat (heutzutage genügt ja bereits der schlechte Gedanke, um schuldig zu sein ... ) 2. Auf einigen Schildern sind keine Kurzzeitkennzeichen und es ist ganz klar erkennbar keine öffentliche Straße - Warum macht man für die Fotos dann die Dinger nicht komplett weg? 3. Wenn das alles eingetragen ist, darf ich mich auf schöne Geschenke vom Weihnachtsmann freuen ... Zusammengefasst: Nicht hilfreich, alles immer ins Netz zu stellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 8. Oktober 2014 #56 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Oktober 2014 (bearbeitet) Zu 1: Sehr warscheinlich (und genau dafür ist ja das Kurzkennzeichen unter anderem gedacht), da die Jungs wegen der Platzverhältnisse dort gerne mal was probieren.zu 2: zumindest muß er das Auto erstmal testen bevor selbiges passiert (und schon bei seinem Cabrio mit 850CSi Motor glaubte keiner das alles eigetragen ist, ich habe die Papiere aber gesehen )zu 3: das ist der "Parkplatz" des Tropical Island (Tinos "übliche" Fotolocation, im Hintergrund ist die ürsprünglich als Cargilifter Luftschiffwerft gedachte Halle auch teilweise zu sehen), wegen der ursprünglichen Verwendung des Geländes als Fliegerhorst extremst überdimensioniert.Es handelt sich um öffentlichen Verkehrsraum und ist auch nur über öffentliche Straßen erreichbar. Bearbeitet: 8. Oktober 2014 von bastelbert Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMWE30cabriolet Geschrieben: 8. Oktober 2014 #57 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Oktober 2014 ich hätte mal ne frage bezüglich online petition....seh ich das richtig das jemand mit zb 3 email-accounts auch 3 stimmen hat?? denn überprüft wird da ja wohl nicht jedeeinzelne stimme....?? wer "managt" sowas" und gibt dann wo ab?mittlerweile schürt die weltpolitische situation meine paranoia,meine daten blind im inet zu verteilen... ich könnte mich auch über google einlesen, ja.... aber ich hoffe auf ne kurze knackige antwort eurerseits. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ICH Geschrieben: 8. Oktober 2014 #58 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Oktober 2014 Kurzzeitkennzeichen nur mit TÜV machen doch keinen Sinn, Hauptnutzen ist neben diverser nicht erwünschter "eintragungsfreier" Fahrten wohl die Überführung unangemeldeter Autos ohne TÜV oder die Fahrt zum TÜV. Also muss ich für jedes meiner Autos in Zukunft einen Anhänger organisieren, da während einer abgemeldeten Zeit der TÜV mal wieder abgelaufen ist? Nach dieser "Reform" wird das Kurzzeitkennzeichen dann ganz abgeschafft, da die "Nachfrage nicht vorhanden war". ;) Zitieren Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 8. Oktober 2014 #59 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Oktober 2014 Sofern das Fahrzeug nur abgemeldet wurde reichen deine alten Schilder, um zur Zulassung oder zum TÜV zu fahren.Wie gesagt, so bringt man sich um nicht unerhebliche Einnahmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sebastian_H Geschrieben: 8. Oktober 2014 #60 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Oktober 2014 Wie schon mehrmals hier im Thread geschrieben brauchts für die Fahrt zum TÜV nach wie vor kein KZK. 4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Bedeutet zur Zulassungsstelle gehen, Kennzeichen zuteilen lassen und von der Versicherung ne "Doppelkarte" zusenden lassen (geht bei meiner z.B. auch per mail) und du kannst los fahren. Wenn man noch Kennzeichen hat die frei sind kann man sich die wohl auch telefonisch zuteilen lassen, muss also nicht mal das Haus verlassen. Des ganze soll aber nicht heißen das ich dafür bin das KZK nurnoch mit HU zugeteilt werden, hab auch in der Onlinepetition unterschrieben. Gruß Sebb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ICH Geschrieben: 8. Oktober 2014 #61 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Oktober 2014 Ist mir alles bekannt, funktioniert jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, und telefonisch garnicht. Hier die Frau von der Zulassungsstelle zum Thema: Sehr geehrter Herr xxx, eine Fahrt zum TÜV mit einem abgemeldeten Fahrzeug ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich: - Das reservierte Kennzeichen muss als „ Verbleibskennzeichen „ reserviert sein. D.h. das Fahrzeug muss zuvor schon mit dem selben Kennzeichen zugelassen gewesen sein. Bei der Abmeldung wurde dann das Kennzeichen für die Wiederzulassung auf das selbe Fahrzeug reserviert. - Sie müssen eine EVB Nr. von Ihrer Versicherung mitführen (diese brauchen Sie dann auch für die Zulassung). Die Versicherung muss in der EVB hinterlegen, dass Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen zulässig sind. Sie dürfen also Ihr Fahrzeug nicht mit einem beliebigen Kennzeichen zum TÜV bringen, auch nicht dann, wenn es bereits einmal auf Ihren Namen verwendet wurde.In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Vorwegzuteilung. Dafür müssen Sie in die Zulassung kommen. Es wird ein Zulassungsvorgang mit den dazugehörigen Kennzeichen gemacht. Die Zulassung wird aber auf ca. 3 – 5 Tage befristet und erst mit Vorlage des HU-Berichtes endgültig fertiggestellt.Bitte melden Sie sich aber vorher telefonisch bei uns, damit abgeklärt werden kann, ob in Ihrem Fall eine Vorwegzuteilung gemacht werden darf. (Tel. Hr. Wimmer: 08025/704 2321) Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der unten angegebenen Telefonnummer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Zitieren Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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