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Begga86

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  3. Eine bestandene AU ist kein Nachweis einer Euro-Norm und der dafür geltenden Grenzwerte. Als Vergleich kann aber der Spender herangezogen werden. Aber: Zusätzlich spielen hier Achsübersetzungen (Getriebeabstufung, Differential) eine wichtige Rolle. Das muss passen. Die Eintragungen müssen zumindest bei uns fotografisch dokumentiert werden. Zusätzlich werden eben diese Eintragungen dann im Nachgang nochmal stichprobenartig überprüft. Zu Beginn der Tätigkeit werden sogar nahezu alle Dienstleistungen überprüft. Für Bremsanlagen muss ein Nachweis über das Bremsverhalten erbracht werden. Die Formulierung ist aber eher schwammig. Zumindest lest es sich so. Hier gelten natürlich auch die Werte für die Mindestabbremsung nach Klasse und Baujahr. Es gibt einen umfangreichen Anforderungskatalog für Eintragungen mit festen Grenzwerten der Leistungserhöhung. Ab (ich glaube) 40% muss ein Nachweis über die Festigkeit der Bauteile und der Karosse erbracht werden. Faustformel: 2000 km am Ring. Wenn da nichts gerissen/gebrochen ist wird der Umbau abgenommen. Was hilfreich ist sind Tuningfahrzeuge von Kelleners, Hartge und Alpina usw... Den die können als Vergleich herangezogen werden. Habe so meine Hartge Nachbau-Abgasanlage im 323i realisiert. Womit wir beim nächsten Thema sind: Die Geräuschmessung muss im Stand und im Fahrbetrieb ermittelt werden. Hierzu ist eine eingemessener Streckenabschnitt notwendig. Den hat kaum eine Prüfstelle. Ich schätze das jede 2. Motoreintragung fehlerhaft ist und vor Gericht kann einem das unter Umständen auf die Füße fallen. Ein H-Zulassung nach Paragraph 23 ist bei einem 335i kein Problem. Ein schön eingebauter M30 sieht aus wie ab Werk. Und den 333i gab's ja wie den B6 als Serienfahrzeug. Auch ein Gewindefahrwerk ist kein Problem, sofern es kein KW V3 oder was optisch neumodernes ist. Was ein Problem ist ist der Wissensstand der Prüfer. Bei alten BMW bin ich relativ fit und kenne Bauteile an der Ausführung. Bei z.B. Harley Davidson muss ich passen. Ihr könnt nicht verlangen das man einen breiten Wissensschatz über alle Marken hat. Zusätzlich kommen noch Bereiche wie LKW und KOM und LoF. Also habt ein bisschen Nachsehen. Bei uns selektieren wir nach Wissensstand. Alle alten BMW kommen grundsätzlich zu mir. Für Porsche hab ich einen guten Mitarbeiter, der einen 930er Turbo restauriert, und hierfür fit ist. So ziehen wir das, relativ erfolgreich, durch. Und die Kunden sind (meist) zufrieden. Ich bin ehrlich - wenn ein Ranz-E30 kommt, bei dem Kabel rumhängen und Linglong Reifen montiert sind hat man nicht wirklich Lust sein ganzes Engagement in die Sache zu stecken. Das gilt sowohl für Eintragungen als auch Wertgutachten. Die effektive Arbeitszeit an einer Sache kann man hier sowieso nicht vollumfänglich berechnen. Da verschwimmt Hobby mit Beruf und dann ist das für beide Seiten okay. PS: Ich kann absolut verstehen wenn manche Kollegen Eintragungen ablehnen. Es ist meist nichts verdient und die Umsetzung ist eher mäßig bis schlecht. Die Konsequenzen stehen in keinem (absolut keinem) Verhältnis zum Ertrag. Es ist wie hier im Forum - viele Anfragen aber nur wenige setzen den Umbau dann um. Das kostet Zeit und Geld. Man ist immer gewillt zu helfen aber manch einer meint, er ist schlauer als sein Gegenüber. Nach zwanzig E30 braucht mir keiner sagen, dass gewisse Blechteile der Bodengruppe ab Werk so verbaut waren. Vor allem bei Wertgutachten kommt dann oft die Enttäuschung. Leider gibt es viel zu viele Kollegen die sehr inflationär mit der Note 2 umgehen. Das Resultat spiegelt der Markt wieder- mit Mondpreisen für Schrottautos. Abschließend möchte ich erwähnen, dass die Regularien und Kontrollmechanismen strenger geworden sind. Das ist oft der Grund dass man es sehr genau nehmen muss. Dies liegt nicht am Charakter des jeweiligen Prüfers. Der will Abends ruhig schlafen und Morgens wieder arbeiten. Man stelle sich die Situation andersherum vor - würdet Ihr die Eintragung mit allen Konsequenzen und Risiken absegnen? Es sollte einfach stimmig sein.
  4. Die rechte Kofferraumtausche ist m.M.n. beschädigt. Und die Schürze ist in dem Bereich auch verschrammt.
  5. Servus, was ist der Grund für die Ablehnung der Eintragung ?
  6. Kannst Du bitte mal Größe, ET und die anderen Nummern abfotografieren ? Oder Du sagst mir welche Ausführung das in der angehängten Liste ist ?
  7. Ich kann verstehen, dass manche Kollegen keine Lust mehr auf solche Eintragungen und Umbauten haben. Denn was man da erlebt, sprengt die Vorstellungskraft. Wir hatten erst kürzlich einen Fall, da hatte ein "Tuner" (respektive "Schrauber") bei seinem Audi S2 Avant alle Schrauben an Fahrwerk, Lenkung etc... als "fest" markiert. Bei der Fahrt verlor er seine Antriebswelle und das Lenkgetriebe wurde lose. Der Hobel läuft über 250 km/h. Selbst die RS-Bremssättel waren nicht angezogen. Zudem wurden Bauteile pulverbeschichtet, die massiv rostig waren. Es geht hier nicht um "Eier" sondern um Haftung. Würdest DU für jemanden mit DEINEM Namen unterschreiben wenn die kein gutes Gefühl bei der Sache hast ? Ein PKW kann jeder KFZ-Meister ebenso auf Mängel prüfen. Da bin ich bei dir. Allerdings ist das nur 10% der Tätigkeit eines Prüfers. Es fahren letzten Endes auch andere Fahrzeuge auf unseren Straßen rum (Krad,LoF,KOM,LKW usw..). Alleine die Rechtsvorschriften und die ständigen Änderungen verlangen regelmäßige Weiterbildung. Dies schreibt auch der Gesetzgeber vor. Will keinem Schrauber zu nahe treten, aber das ist nix, was man so "nebenbei" macht.
  8. Es sind Umbauten zulässig, welche im Zeitraum der ersten 10 Jahre nach EZ möglich gewesen wären. Wenn es sich hier um die Bremsanlage des ersten Porsche Boxster (Typ 986) handelt, sehe ich keinerlei Probleme. Der Rest des Fahrzeuges muss natürlich "stimmig" sein.
  9. Bin schon etwas erstaunt mit welchen Probleme sich hier manche rumschlagen müssen. Die DEKRA soll dir ein Datenblatt zur Vorlage bei der Zulassungsstelle ausstellen. Dann kann der Sachbearbeiter die relevanten Daten übernehmen. Es handelt sich hier um ein gängiges Fahrzeug mit nationaler Betriebserlaubnis. Meine Datenblätter (DEKRA) werden von unserer Zulassungsstelle akzeptiert. Eine Abnahme nach §21 wäre hier völlig übertrieben. Dies obliegt jedoch tatsächlich der Zulassungsstelle. Ferner sollte es für einen willigen Prüfer kein Problem darstellen, anhand der aufgegossenen KBA Nummer das entsprechende Gutachten aus der Datenbank zu filtern. Das ist Tagesgeschäft.
  10. Servus, bitte PN mit E-Mail an mich. Gruß Roman
  11. Sofern im Rahmen der HU ein oder mehrere verkehrsunsichere Mängel festgestellt wurden, ist der Prüfer dazu verpflichtet, dies der Zulassungsstelle mitzuteilen. Das ganze nennt sich "Meldung verkehrsunsicherer Zustand nach Anlage VIII Nr. 3.1.3.4 bzw. 3.2.3.3.2". Der Mangel ist dann auf dem ausgestellten Untersuchungsbericht mit einem "VU" vermerkt und nicht mit "EM". Beispiele hierfür: -geplatzter Bremsschlauch oder Bremsleitung auf Bremsenprüfstand -defekt an der Lenkanlage (stark ausgeschlagene Spurstangenköpfe) bzw. dem Lenkgetriebe (sporadischer Ausfall der Lenkunterstützung usw..) Informationen zur Zwangsstillegung wirst du auf dem Bericht nicht finden, da dieses Vorgehen (bzw. die Durchführung dieses Verwaltungsaktes) nur der für dich zuständigen Zulassungsstelle vorbehalten ist. Der Prüfer hat lediglich die Aufgaben die Prüfplaketten zu entfernen, dem Halter auf den VU-Zustand hinzuweisen und die Zulassungsstelle zu benachrichtigen. Ein Betrieb eines solchen Fahrzeuges ist dann natürlich untersagt. PS: Die Frist zur Behebung von erheblichen Mängeln liegt bei 4 Wochen und nicht wie oben geschrieben bei 6 Wochen. Eine Nachkontrolle oder Nachuntersuchung darf bei jeder amtlich anerkannten Überwachungsorganisation unter Einhaltung der am Prüfbericht angegebenen Frist durchgeführt werden. Ist diese überschritten wird eine erneute HU fällig. Gruß Roman
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