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Was machen bei zu fettem Nachbarn ?
Marlon antwortete auf 325finaledition's Thema in Verkehr & Recht
Deinen Zorn kann ich gut nachvollziehen! Egal wie sehr man auf sein Schätzchen aufpasst- irgendein Trottel haut Dir auf´m Supermarktparkplatz völlig achtlos seine Tür ans Auto, und meint dann noch grinsend es wäre ohnehin ein alter "Karren". Wie knapp die dran waren ihr Mittagessen zukünftig zu lutschen kann Dir meine Frau mal erzählen die erkennt wenn Ihr Mann kurz vor der Kernschmelze seines Gemütes steht....Die Tatsache das es Dein Nachbar ist macht die Sache noch "Pikanter". Egal was Du nun nämlich unternimmst, muss mit entsprechenden Fingerspitzengefühl und "psychologischem Drehmoment" ausgeführt werden, weil Du sonst im eigenen Haus einen Rosenkrieg lostrittst. Ich habe erlebt das sowas ausarten kann bis tatsächlich jemand körperlichen Schaden nimmt und/oder auszieht. Für den Anfang kann ich Dir nur raten sehr höflich, aber Bestimmt mit dem Mann zu reden. Ich weiß wie schwer einem das fällt, aber blöd werden kannst Du immer noch.... Du solltest ihm gleich klar machen das es nicht darum geht seine Schuld zu beweisen- die steht nämlich fest (da darfst Du ihm kein Zweifel lassen!!!), sondern wie er gedenkt damit umzugehen/ auszugleichen und vor allem in Zukunft zu vermeiden! Eine Beidseitige Einigung wie zu Beispiel die Parkplatzseite zu tauschen- Du tust Dich ja leichter mit dem aussteigen- ist langfristig besser! -
Ich denke im OT- Bereich kann ich es wagen wegen eines "Fremdfabrikates" nach zu fragen.... Gibt es jemand im Landkreis Karlsruhe/Umgebung der Getriebe überholen kann, jemand kennt oder empfehlen kann? In der Bucht wird ein überholtes für rund 1000,- angeboten. Warum sollte nicht jemand das Geld für ein "fremdes" Getriebe nehmen und es dann in seinen E30 stecken??? Es handelt sich um ein Ford Transit Getriebe MT75, 2,4DI 120PS, 5-Gang. Freue mich über jeden Hinweis.
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Und das hier: Die Frage nach dem P-Schein ( Führerschein zur Fahrgastbeförderung ) hat mit der Anzahl der Personen überhaupt nichts zutun. Zum einen ist der Beförderungszweck wchtig und zum anderen die Zulassungsart des Kfz. Wenn mehr als 8 Sitz- oder Fahrgastplätze dann handelt es sich in der Regel um einen KOM. Dann ist schon ab dem 1. Fahrgast die Fahrerlaubnis Klasse D1 oder D erforderlich. Bei einem Pkw, der zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung eingesetzt wird ist das Personenbeförderungsgesetz zu beachten und je nach Beförderungszweck ist der "P-Schein" notwendig. Eventuell auch noch eine Ortskundeprüfung. Das wäre dann der Taxi- Mietwagenverkehr, Gelegenheitsverkehr mit Pkw, Krankenwagen. Zu beachten wären jetzt noch die Ausnahmen und Freistellungsmöglichkeiten vom PBefG. Somit bin ich genau so schlau wie vorher....
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Ich habe das mal gegoogelt und das hier gefunden: § 1 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) - Sachlicher Geltungsbereich (1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmässige Beförderung von Personen mit Strassenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden. (2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt; mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist. § 21 Abs. 1 StVO (Strassenverkehrsordnung) - Personenbeförderung In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen auf Krafträdern ohne besonderen Sitz, auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.
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Also wenn ein Absorbtionsschalldämpfer für kleines Geld gesucht ist kann ich was empfehlen: In der Bucht mit folgender Artikelnummer: 201128965122 Ich fahre den seit 2 Jahren ohne Lochfraß...Und hören kann man mich bereits eine Straße weiter. Gut, legal ist der auch nicht. Aber günstig, und er sieht (wenn man keine großen Rohre dran schweißt) absolut original aus. Ob "Sport" wirklich Sport macht- also Leistung bringt, sei mal dahin gestellt.
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Tja, nur weil etwas Logisch erscheint, und nur weil man etwas schon immer so gemacht hat, muss das nicht legal sein!!!Es liegt eben tatsächlich erst einmal im Ermessen der kontrollierenden Beamten ob hier ein Verstoß vorliegt oder nicht.Achte doch am nächsten Sonntag mal drauf wie viele Kleintransporter mit Autotransportanhänger Dir auf der Autobahn aufffallen. Ich habe nach 150Km bei 15 Stück aufgehört zu zählen.Klar macht das jeder! Man darf sich halt nicht anquatschen lassen.
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Dachte ich auch, aber seit meiner "Verurteilung", bei der ich den Herrn Richter zusammen mit meinem Anwalt ausführlich befragen durfte (immerhin) meine ich mehr zu wissen: Aussagen des Richters vom Amtsgericht Karlsruhe: -Das Sonntagsfahrverbot hätte bei mir nicht gegriffen wenn der Bus verglast gewesen wäre und somit eindeutiger als Privatfahrzeug zu erkennen gewesen wäre! -Es ist erst mal völlig "wurscht" ob dieses Fahrzeug als LKW zugelassen ist oder als PKW. Solange man 1.tens den kontrollierenden Beamten, und 2.tens dem Richter eine private Nutzung glaubhaft machen kann. (Fahrerpass fürs Rennauto auf´m Hänger zB., oder das Fahrzeug auf dem Hänger ist auf mich zugelassen) ((mein Hänger war im übrigen leer!)) -Recht oder Unrecht immer noch der Richter entscheidet Als Ami hätt ich da dann wohl gern gesungen: "Gott sei Dank Mann, gibts ne Pumpgun!" Es bleibt also auch in Zukunft spannend..... Tja, das mit dem Personenbeförderungsschein.... Fakt iss: Wo kein Kläger, da kein Richter- Ich werde weiterhin meine Autos am Sonntag holen. Das mach ich schon 25 Jahre so weil eben nur an dem Tag die Leute Zeit haben! 300,- Euro auf 25 Jahre? Ja mei...Die Punkte sind da schon eher "AUA"!!! Obwohl ich die Jungs am liebsten gar nicht sehe, werde ich mein schönstes Lächeln aufsetzen und die letzten Tipps des Richters präsentieren.....
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Vielleicht betrifft es ja auch den ein oder anderen, der wie ich zur Ausübung des Hobbys sich einen sogenanten Leicht-Last-Kraftwagen (LLKW) (besser bekannt als: Sprinter- Klasse) mit 2 Sitzreihen im "Laderaum" gekauft hat, und nun über mindestens 8 Sitzplätze verfügt. Tolle Sache! Da kann man doch neben der eigenen Familie, gleich noch die befreundete mitnehmen um gemeinsam ins Schwimbad zu fahren! 2 Elternpaare, 4 Kinder und 2 Hunde, macht also 8 Personen plus Gepäck und die Hunde. Dann noch einen Autotransportanhänger mit Rennwagen drauf falls es Langweilig wird:-D Muss ich mir Gedanken machen evt. mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen???? Die Sitzreihen sind original und haben alle Gurte! Ich bin doch Privat unterwegs und kein Gewerbetreibender der mit diesem "Transport" Geld verdienen möchte! Wenn aber der Gesetzgeber wie im Fall eines Anhängers argumentiert: "Es spielt keine Rolle wieviel Gewicht tatsächlich transportiert wird, sonder was man laut Eintragung transportieren dürfte" Dann fange ich an mir Sorgen zu machen8-/ Ich habe erst so eine Erfahrung machen dürfen: Mein erster Transit (Kastenwagen geschlossen) mit LKW-Zulassung und angehängtem leeren Autotransportanhänger am Sonntag unterliegt laut Richter dem Sonntagsfahrverbot! Seine Begründung: "Hätte mein Transit eine Rundumverglasung gehabt, hätte ich plausilbler eine Private Nutzung darstellen können"- und weiter:" ein zB. Landrover mit LKW- Zulassung mit V8 und Autotransportanhänger ist ausgenommen von dem Sonntagsfahrverbot"!!! Schließlich sei der eine klar als PKW erkennbar- beim Tranny ohne scheiben nicht:wall: So, wenn man nun mal ergründet warum es ein Sonntagsfahrverbot überhaupt gibt und wie es zustande kam, dann stellt es mir die Nackenhaare:eek: Das gibt es nämlich vornehmlich aus Umweltschutzgründen:daumen: Na super! Ziel erreicht!! Ich kauf mir nun also nen uralten fetten V8 Hubraumschlitten, wenn möglich noch ohne Kat und bin völlig legal am Sonntag auf Deutschlands Straßen unterwegs- Meine Erfahrungen und mein Vertrauen in unser Rechtssytem sollte ich also ausreichend klar gestellt haben:kotz: Nun Kinder, wie siehts aus mit meinem neuen vollverglastem Tranny? Kann ich wegen einer angeblichen Personenbeförderung belangt werden oder nicht Immerhin- Sonntags darf ich nun ja fahren;-)
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Hatte ich erst kürzlich auch. Allerdings hatte ich Vollausschlag auf Rot.Ich habe ebenfalls mehrfach die KI´s hinund her getauscht, den Sensor usw usw. Plötzlich nach gefühltem 27ten mal KI tauschen gegen eines vom Kumpel was 100% funktioniert, tat sich was an der Nadel:-o Aber warum. Schlußendlich habe ich etwas Caramba an die KI-Stecker und den Motorstecker und es war weg:yeah: Kontakte korrediert?
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Vielen Dank Leute! Mit dem Stossschalter sollte sich evt. was basteln lassen. Muss ich mal drüber brüten... Denkanstoß war der Unfallbericht hier im Forum mit dem Cabrio. Ein brennendes Auto hatte ich bereits 2 mal. (Nein ich nicht poröse Benzinschläuche ignoriert!) Vielleicht wrids ja was...Meldung folgt dann!
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Gibt es einen Schaltplan für die Airbag-Geschichte im E30? Mich interessiert ob das AB-Steuergrät Zugriff auf die Motronic hat, wie zB. im E36. Dort wird nach einem Unfall die Benzinzufuhr und die Zündung abgeschaltet. Kann jemand die Kabelfarben die am "großen" Stecker ins Airbag-SG gehen zuordnen? Gab es eine "Startblockierung" für die Airbag- Fahrzeuge?
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Bei meinem derzeitigen Umbau möchte ich es nicht versäumen der E30-Gemeinde meine persöhnlichen Erfahrungen mit zu teilen. Diese beziehen sich nicht nur auf mein derzeitiges Fahrzeug sondern spiegeln eine ganze Latte weiterer E30 die ich in den letzten 20 Jahren gemacht habe. Bei einem von fünf E30 passt die Spindel beim E36 LG ums verrecken nicht. So auch jetzt beim 316i Touring mit Airbag von meiner Frau. Bevor jetzt ein Aufschrei durch Feld geht, das die Airbag-Autos eine andere Lenksäule haben: Ich habe den 20 Jahre alten "Sprengstoff" restlos inkl. Lenksäule entfernt. Ich fühle mich sicherer ohne! Nun war wie gesagt die Lenkspindel zu lang- viel zu lang. Ich habe mir dann eine kürzere gebaut. Aus einer "normalen", geschraubten (nicht genieteten) Spindel und dem oberen Gelenk der Airbagspindel (ist kürzer!) erhält man ca.15mm "Luft". Dazu beim genieteten Airbag Teil die Nieten von der Gelenkseite her mit einer dünnen Flexscheibe vorsichtig abgetrennt. Und dann nach unten herraus geklopft- es geht anders herum nicht weil die Nieten Kegelförmig sind. Beite Teile zusammen geschraubt und gut iss. Allerdings konnte ich die 8er Schraube immer noch nicht durch die Kerbe unten am Lenkgetriebe schieben. Also- Lenksäule raus und um 15mm gekürzt. Erst jetzt passt alles so als ob es nie anders gewesen wäre. Ich denke dieser Tip wird für den einen oder anderen der mit dieser Problematik kämpft sehr hilfreich sein. (Wenn mir eine erklärt wie ich Bilder hochlade, werd ichs tun)
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Ja,genau das wollte ich damit ja sagen. Ich bevorzuge ebenfalls die E36- Teile wegen der vor Dir aufgeführten Vorzüge. Die nicht passenden Teile sind "NoName" von ATP aus der Bucht. Die passenden mit dem ausgedrehtem Teil waren von Meyle.
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Bei E36 Spurstangen muss man aufpassen. Hatte schon 2 mal den Fall daß sich die inneren Gelenke nicht weit genug verstellen lassen. Wenn das Auto aufgebockt, oder auf der Bühne steht drücken die Federn die Querlenker ganz nach unten. Dann verspannt sich alles und die Lenkung geht extrem schwer. Ich habe andere Teile die ich noch auf Lager hatte probiert und da sieht man schon daß die Spurstange am Gelenk dünner gedreht ist und somit auch die "Winkel-Verstellung" größer ist.
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Hat das funktioniert? Oder hast Du eine andere Lösung gefunden? Ich stehe vor dem selben Problem. Würde mich brennend interessieren!!!
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Kann mir jemand einen Tip geben wie ich für einen M44 im E30 das korrekte Geschwindigkeitsignal bekomme. Der Motor deht ohne dieses Signal nur bis 5200U/min. Leider kann es nicht am Tacho wie zB. für den M52 abgegriffen werden. Man könnte das ABS-Gerät entsprechend modifizieren hab ich hier gelesen. Aber wie???
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Hallo E30-Gemeinde im Landkreis Karlsruhe. Ist jemand von Euch dabei der im Landkreis Karlsruhe, oder angrenzend, gute Erfahrungen mit Eintragungen beim Tüv gemacht hat und diesen empfehlen kann? Mir geht´s um Timos 5-Loch mit Bremse, und Fahrwerk Räder- Kombi. Was ich so erlebt habe ist nicht gerade schön....
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Kann mir jemand die genauen Kolbenüberstände OT vom M44 und vom M42 im Original-Setup nennen? Danke, WeisBlaue Grüße aus Bruchsal.
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Na ja, ein gebrauchtes Zündkabel sollte sich doch finden lassen. Hat doch genug Bayrische Kollegen hier. Aber damit das nicht wieder passiert hab ich mir in der Bucht ne Rolle Wellrohr in 10mm geordert. Das ist auf ganzer Länge geschlizt und innen 7mm. Passt perfekt über die Zündkabel. Gibts kostengünstig auch in Kleinmengen. Ich hab mir ne 50m Rolle für nen 10er gesichert- hab damit einfach jedes Auto "gesichert" was meine Werkstatt gesehen hat.
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Also ich hab 2012 für meinen 335i VFL bei Maustech ein KI mit defekter Platine reparieren und gleichzeitig umbauen lassen (Öltemp. statt Verbrauchsanz. Tacho bis 260Km/h). Alles ging innerhalb 1 Woche über die Bühne und bis auf eine Kleinigkeit war alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. Das M-Logo war nicht durchscheinend und lieblos drauf gebabbt. Der Rest war wie gesagt tadellos!
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Von der Fördermenge her kannst Du jede Pumpe in jedes Auto bauen. Das ist egal, weil alle mit Reichlich Überschuß arbeiten. Die Tatsächlich benötigte Menge wird über den Druckregler an der Einspritzleiste geregelt, und nur der ist bei jedem Typ Motor anders. Wichtig für den Einbau ist ob sie "mechanisch" passt- also ob 1 Anschluß oder 2 und der Stecker ist verschieden. Das hängt mit dem Baujahr, Motor Tankgröße und Karosserieform zusammen. Die ganauen Zusammenhänge habe ich noch nicht ergründet- war mir immer egal- weil ich generell erst den Deckel abschraub und mir anschau welche ich aus dem Lager holen muss- sofern es eine InnenTankPumpe ist:-)
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Dem schließe ich mich an! Im Ernst, ich hatte mal ähnliche Symptome bei einem E34 M30 Touring Umbau. Nach der 2ten Probefahrt hats angefangen zu pfeifen. Hoch genommen, Schraube auf:eek:kein Öl! Ham wa wohl vergessen vor lauter geil aufs fahren:drive: Aber Öl rein, und Ruhe. Übrigens das Getriebe läuft bis heute (seit ca. 5 Jahren) einwandfrei!
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Hi Benny. Wenn Du ne wirklich gute Nocke suchst nimm doch die hier: 161349009632 Die biete ich grad bei e.... an. mfg Marlon
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Das ist schon klar- geht ja auch gar nicht anders. also ich mein es passt schlicht nicht. Nein. Wir geht es darum das hier gesagt wird der vom M40 passe nicht....