Moin, ich habe seit Jahren ein Magnet-Gelblicht (BOSCH RKLE 110 mit E-Prüfzeichen und -Nummer) im Kofferraum, welches ich benutze, wenn ich zu einem Unfall oder einem Pannenfahrzeug dazu komme und die Gefahrenstelle nicht ausreichend abgesichert ist (z. B. in der Kurve oder in blöden Einmündungen oder so), also im stehenden Verkehr. Ich mache das nicht gewerblich, sondern im Rahmen der ersten Hilfe im Straßenverkehr als Privatperson. Vor etwa 10 Jahren habe ich mich mal beim ADAC und bei der ortsansässigen Rennleitung erkundigt und von beiden die Auskunft bekommen, daß rechtlich nichts dagegen spricht, wenn der Wagen, auf dem das Ding sitzt, steht und nicht fährt. Also habe ich das Gelblicht, wenn nötig benutzt und von Autofahrern und auch von den diversen Polizisten immer wieder das Lob bekommen ":daumen:tolle Idee, das sieht man wenigstens". Nun meinte kürzlich der Fahrlehrer meiner Süßen, das Ding sei auch im stehenden Verkehr nicht erlaubt:-[ und würde zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs führen:watch:. Na ja, vielleicht hat sich rechtlich da was geändert, kann sein. Aber zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs kann es, so denke ich, nicht führen, da das Gelblicht ja nicht fest an´s Auto dran gebaut ist. Wie seht Ihr das? Hat der Fahrlehrer Recht8-/? Darf ich das Ding wirklich nicht benutzen? Erlischt andernfalls tatsächlich die ABE? Den ADAC kann ich nicht mehr fragen, weil ich schon seit zwei Jahren das Geld spare und die Sheriffs hier gibt´s nicht mehr. Das nächste Polizeirevier habe ich schon zwei mal gefragt, warte aber immer noch auf Feedback von denen:rot:. Gruß, Erik.