Das ist falsch! Über §19 (3) kann nur eingetragen werden, wenn das Teil und der Verwendungsbereich der Felge im Teilegutachten, der ABE oder der EG-/ECE-Genehmigung eindeutig benannt sind und übereinpassen. Ansonsten ist es immer eine §21-Abnahme in Verbindung mit §19(2). Bei einer §19 (3)-Anderungsabnahme haben Vergleichsgutachten nix verloren. Also ich hab damals ne Felge so eingetragen.Musste nur die normalen Gebühren von ~35Euro bezahlen...vielleicht wars auch 19.2 wie du sagtest,aber es war nicht §21 -Die Felge "X" ,die ich montieren wollte , war 8x19 ET 40 . -Traglast bekam ich von VW (sah so aus: http://data.motor-talk.de/data/galleries/0/149/6952/37817687/img-1134-1741094539026538522.JPG ). -Das Gutachten war von Felge "Y" mit 8x19 ET45,passend für das Auto.Hatte ich ausm Netz. -Die Felge wurde mit 5mm Spurplatten montiert , damit die ET auch übereinstimmt.Dann wurde das so eingetragen (Die Maße hab ich jetzt einfach ausgedacht,weiß sie nicht mehr) Ist 6-7 Jahre her , vielleicht hat sich ja was geändert...bekannt ist mir aber nichts