zum Thema (aus dem Motor-Talk kopiert): RemStar Themenstarter Moin, aus gegebenem Anlass möchte ich hier einmal auf die Möglichkeit Felgen auch OHNE Teilegutachten oder ABE eintragen zu lassen hinweisen. Ich habe einen Satz FONDMETAL-Felgen aus den 90ern (TYP 5000Y4-A1) welche ich auf meinem vorherigen Fahrzeug (W124) eingetragen hatte. Nun habe diese auf meinen W202 montiert und wollte Sie eintragen lassen. Zu den Felgen habe ich einen TECHNISCHEN BERICHT (auch Prüfbericht genannt). Beim TÜV sagte mir nun ein junger Ingenieure ganz freudestrahlend das er für die Eintragung ein Teilegutachten benötige Zitat:" Da steht genau das gleiche drin...nur die Überschrift ist anders". Nun denk ich mir "no problem" und begebe mich auf die Suche nach einem Teilegutachten. Dabei stelle ich fest, dass die Teilegutachten ab dem 01.01.2001 die Technischen Berichte abgelöst haben (die Technischen Berichte haben ihre Gültigkeit verloren) und dass es somit für meine Felgen aus den 90ern KEIN Teilegutachten gibt. (Laune erstma im Keller) Aber so leicht lasse ich mich nicht abspeisen;-) Also nochma zum TÜV und das Problem, das es kein Teilegutachten gibt, vorgetragen. Und jetzt kommts: Eine Anbauabnahme (nach §19.3 STVZO) erfordert mindestens ein Teilegutachten ABER es besteht die Möglichkeit eine Einzelabnahme (§19.2 STVZO) zu machen. Hierzu kann der Tchnische Bericht als "Grundlage" dienen. In den alten Bundesländern darf NUR der TÜV §19.2-Gutachten erstellen (in den neuen Bundesländern die DEKRA)!!! und auch ein TÜV-Ingenieur MUSS eine etprechende Quallifikation haben um solche Gutachten erstellen zu dürfen. Leider hat der TÜV-Mann, der mir dies erklärt hat die nötiche Quallifikation nicht. Also habe ich bei einer anderen TÜV-Station im näheren Umfeld angerufen, gefragt ob er die Quallifikation hat und wenn ja, ob er mir die Dinger eintägt. Antwort: kein Problem:-) Nun habe ich heute nachmittag einen Termin zur Eintragung;-)