Das kannst abheften, wer will den Beweis führen, dass bei der Tüvabnahme die Federn im Fahrzeug waren? Ist im Kaufvertrag vermerkt, dass es sich um ein deutsches Fahrzeug und kein Re-Import handelt? Wenn nicht, wird dass denke ich schwierig. Bei den NSW kann man nichts sagen, solange der Rechnungsinhalt nicht bekannt ist.