So, ich hab ein paar Änderungen gemacht im Lastenheft. Es wird nun doch ein M52B28TÜ -193PS, da auf www.e30.de ein cooler Anschaltplan veröffentlicht wurde. Bei den V8 Umbauten, die ich hier gelesen habe, gab es offenbar die Probleme, dass seit 1.1.12 nicht mehr alles erlaubt wird zu kombinieren. Ich will ja ein alltagstaugliches, sparsames und modernes, standfestes Auto aufbauen. Nach meinen Berechnungen mit dem Getrieberechner bzw. der Fahrwiderstandsberechnung ergibt sich bei einem 1:1 fünften Gang, z.B. E36 325i Getriebe auch bei einem recht langen Diff von 2,79 noch eine Endgeschwindigkeit von ca. 225 bis 230 km/h bei ca. 5600-5700 min-1. Ich wollte bei meinem Auto verbauen: AP-Federn mit Koni rot Räder 205/55/15 (Styling 10) Serienbremse E30 325i -Scheiben hinten, aber ohne ABS- ist nach meinen Recherchen bis 215 PS zulässig Servo des E36 BKV ungeändert Fächerkrümmer Longtube -gibts grad wieder für 389,- in der Bucht, ausgelegt für E36, müsste IMHO passen Kat, Lambdasonde und Rohre eines E36 325i Endtopf M20 325i Getriebe 325i E36 (4,23;2,52;1,66;1,22;1,00) Achse 2,79 Domstrebe Verstärkungsbleche vordere Dome zum Innenkotflügel Brauche ich zwingend EWS mit Antenne und Schlüssel, Motorkabelbaum und DME aus dem Spender (z.B. E39)? Oder würde z.B auch die EWS mit Schlüssel aus einem E46 gehen? Welche Einflüsse hätten die neuen Vorschriften auf meine Komponenten z.B. Abgasstrang ? Brauche ich zwingend den Kat vom Spender? Behält der Umbau dann Euro2 oder Euro3, die er im Ursprungsfahrzeug hatte? Was von dem Aufgelisteten ist nach eurer Meinung am Projektende in ca. 2-3 Jahren (solang wirds leider dauern) garantiert nicht (mehr) eintragungsfähig? Im Voraus lieben Dank für Eure regen Meinungen !! Martin