Auf dem Unfallmitteilungsbogen, den Du von der Polizei bekommen hast, sind die Unfallbeteiligten nach Ordnungsnummern sortiert. Wer unter Ordn.-Nr. 1 aufgeführt wird, gilt in der Regel als Unfallverursacher. Deinen Schilderungen folgend dürfte das in diesem Fall die Oma sein. Du warst auf einer Vorfahrtsstraße und dürftest daher aus dem Schneider sein. Das Schadensbild an Deinem Auto ist schlüssig und liefert darüber hinaus keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten (z.B. zu hohe Geschwindigkeit) Deinerseits. Schau mal bitte auf dem Unfallmitteilungsbogen nach, ob die Oma ein Verwarnungsgeld (steht oben neben der Ordnungsnummer) aufgedrückt bekommen hat. Falls es so ist und sie bereits gezahlt hat, hat sie ihre Schuld damit akzeptiert. Eigentlich glaube ich auch nicht das die gegnerische Versicherung aufgrund des geschilderten Sachverhalts versuchen wird, Dir ans Bein zu pinkeln und Dir ein Mitverschulden unterzujubeln. Was den Gutachter betrifft, so kannst Du in der Regel bei ihm eine Abtretungserklärung unterschreiben. Auf Grundlage dieser Erklärung kann er seine Gebühren dann direkt mit der gegnersichen Versicherung abrechnen. Schau Dir aber genau an, was Du unterschreibst! Manche Gutachter haben eine Klausel in die Abtretungserklärung eingebaut, mit sinngemäß folgendem Inhalt: "Gutachterkosten, die über den von der Versicherung zu erstattenden Betrag hinausgehen, sind vom Auftraggeber zu entrichten." Ich habe einmal den Fehler gemacht, sowas zu unterschreiben und bin dann auf der Hälfte der Kosten hängen geblieben. Gutachter sind an keine Gebührenordnung gebunden und können daher theoretisch berechnen, was sie wollen. Also ich hab hier nur ne Unfallkarte liegen, wo oben geschrieben steht, dass man sich umgehend bei seinem Versicherer melden soll, wenn man den Unfall verursacht oder Mitverursacher ist. Und das hat die Gegnerische Versicherung ja. Sonst stehen dort nur Adresse und Versicherug.