Du, es ist VERTRAGSRECHTLICH verboten. Das hat per se nix mit Ebay zu tun. Mich kotzen solche Verkäufer enorm an. Genauso, wie Käufer in einer Versteigerung kein Widerrufsrecht haben, wie in §312b BGB ja eigentlich auch genügend beschrieben, so müssen Verkäufer genauso an ihr Angebot und das laufende Bieterverfahren gebunden sein.